Jungvolk und Jungmädel im Selbstschutz

Zwischen dem Präsidium des Reichsluftschutzbundes und der Reichsjugendführung wurde kürzlich vereinbart, dass in Zukunft alle deutschen jungen und Mädchen im Alter von 13 bis 14 Jahren (letzter Jahrgang des Deutschen Jungvolks und des Jungmädelbundes) in jedem Jahr in Sonderlehrgängen im Selbstschutz ausgebildet werden.

Verbindungsführer aller HJ.- und BDM.-Einheiten stehen bis zu den Revier- und Gemeindegruppen des Reichsluftschutzbundes zur Verfügung.

Jedes Jahr findet im Rahmen der Reichsluftschutzwoche ein gemeinschaftlicher Jugendluftschutztag statt.

Die Ausbildung beginnt am 1. November 1939

Wenn der Luftschutz immer mehr zu einer Lebensfrage für das deutsche Volk geworden ist, dann nicht zuletzt, um die Zukunft der Nation zu sichern. Die Zukunft der Nation aber gehört ihrer Jugend. Jede Luftbedrohung Deutschlands ist eine Lebensbedrohung der deutschen Jugend und der Luftschutz daher ihre Schicksalsfrage. Deshalb ist es die Pflicht aller deutschen Jungen und Mädel, sich rechtzeitig mit den Fragen des Luftschutzes vertraut zu machen. In Verfolg dieses Zieles werden ab 1. November 1939 die Angehörigen des Deutschen Jungvolkes (DJ.) und des Jungmädelbundes (JM.) als Selbstschutzkräfte ausgebildet. Die künftige Selbstschutzausbildung des DJ und JM wird im Rahmen der Selbstschutzausbildung durch den RLB durchgeführt. Unter Leitung der Ausbildungs- bzw. Luftschutzleiter des RLB. Die Zeiten für die Ausbildung werden zwischen RLB und HJ örtlich festgelegt. Um von vornherein eine Überanstrengung der Jugendlichen zu vermeiden, werden HJ und BDM-Angehörige an den Ausbildungstagen vom HJ-Dienst befreit. Darüber hinaus ist anzustreben, dass für sie während der Ausbildungszeit der allgemeine Dienst überhaupt entfällt. Zu dieser Jugendausbildung werden die zusätzlich benötigten Lehrkräfte von der Hitler-Jugend selbst gestellt. Ohne Beeinträchtigung der sonstigen Aufgaben des RLB ist es nicht möglich, mit den jetzigen Amtsträgern die Ausbildung der Jugend vorzunehmen. Doch bleibt die Durchführung der Ausbildung dem RLB vorbehalten. Es wird die Aufstellung von ungefähr 12.000 Lehrkräften erforderlich. Diese Lehrkräfte werden, soweit sie verfügbar gemacht werden können, von der Reichsjugendführung durch die Gebiete bzw. Obergaue gestellt. Dieser Gestellung voraus geht die Ausbildung als Luftschutzlehrer. Das Alter der Luftschutzlehrer soll nicht unter 20 Jahren liegen.

Die Ausbildung der von den Gebieten und Obergauen vorgeschlagenen HJ- und BDM-Angehörigen zu Lehrkräften des RLB soll so erfolgen, dass sie mit der Teilnahme an einem Lehrgang für Luftschutzwarte an einer Luftschutzschule beginnt. Ihr schließt sich die Teilnahme an einem Lehrgang für Übungstrupps an einer Luftschutz-Hauptschule an.

Die Lehrgängen sollen noch dieses Jahr abgeschlossen werden. Die so ausgebildeten Kräfte werden zur Unterstützung der örtlichen Luftschutzschulen des RLB zunächst als Ausbildungshelfer eingesetzt. Die Ausbildungshelfer haben dann an einem Lehrgang für Lehrkräfte an einer Luftschutz-Hauptschule teilzunehmen. Der Lehrgang schließt mit einer mündlichen und schriftlichen Prüfung. Nach erfolgreicher Ableistung des Lehrganges erwerben die HJ- und BDM-Angehörigen die Befähigung als Luftschutzlehrer und werden vom RLB als solche bestellt. Sie werden nunmehr als Luftschutzlehrer eingesetzt. Damit wird ihnen die Eigenschaft als Amtsträger des RLB verliehen. Sie sind in dieser Eigenschaft verpflichtet, als Luftschutzlehrer tätig zu sein. Ihre Amtsträgereigenschaft erlischt jedoch, wenn sie diese Pflicht nicht nachkommen, d. h. ihre Lehrtätigkeit im RLB aufgeben.

Wird Jugendlichen auf Grund der Prüfung die Lehrbefähigung nicht zugesprochen, können sie weiter als Ausbildungshelfer eingesetzt werden und die Prüfung wiederholen.

Die Verbindung zwischen RLB und HJ wird durch Verbindungsführer und Verbindungsmänner aufrecht erhalten.

Die Reichsjugendführung stellt wie bisher den Hauptreferenten für Luftschutz als Verbindungsführer zum Präsidium des RLB.

Die Gebiete der HJ stellen wie bisher den Luftschutzsachbearbeiter als Verbindungsführer zu den Landesgruppen des RLB, die Banne Verbindungsmänner zu den Orts- bzw. Ortskreisgruppen und zu den Revier- bzw. Gemeindegruppen.

Wenn sich die Gebiete der HJ mit den Bereichen der RLB-Dienststellen nicht decken, kann örtlich geregelt werden, dass alle für eine RLB-Dienststelle zuständigen Verbindungsführer die Verbindung halten oder am Ort der RLB-Dienststelle befindliche Sachbearbeiter die im Bereich der RLB-Dienststelle liegenden HJ-Einheiten vertritt.

Wie bei der HJ wird die Verbindung auch zwischen RLB und BDM durch Verbindungsführerinnen und Verbindungsmädel aufrechterhalten.

Die Reichsjugendführung stellt die Luftschutzreferentin als Verbindungsführerin zum Präsidium des RLB.

Von jedem Obergau tritt zu der entsprechenden Ortskreis- bzw. Ortsgruppe des RLB die Luftschutzsachbearbeiterin als Verbindungsmädel. Überschneidungen der Dienstbereiche werden örtlich geregelt. Die Untergauführerin bestimmt ein Verbindungsmädel für alle im Bereich einer Gemeinde bzw. Reviergruppe befindlichen BDM-Einheiten. Dieses Mädel erhält die Bezeichnung Luftschutzdienstmädel. Die Verbindungsführer von HJ und BDM werden im Einvernehmen mit der zuständigen RLB-Dienststellen, um die dem RLB übertragenden Aufgaben und Ziele in der HJ und im BDM zu fördern. Führungsmäßig unterstehen sie der HJ bzw. dem BDM.

Von den Anordnungen, welche die Luftschutzarbeit der Jugend betreffen, erhalten sie durch ihre zuständige RLB-Dienststelle Kenntnis. Soll eine Abberufung der Verbindungsführer von ihrem Amt erfolgen, so kann das nur im Einvernehmen mit der nächst höheren Dienststelle der HJ oder des BDM, nach vorheriger Rücksprache mit dem RLB, geschehen.

Die Verbindungsführer der Gebiete und die Sachbearbeiterinnen der Obergaue haben einen Lehrgang an einer Luftschutzschule als Luftschutzwart mitzumachen. Dem folgt eine Ausbildung an einer Luftschutzhauptschule nach dem Lehrplan für die Fachausbildung der Amtsträger vom Untergruppenführer an aufwärts. Schließlich haben sie noch je einen Lehrgang an einer Landesgruppen-Luftschutzschule und an der Reichsluftschutzschule durchzumachen.

Für die Ausbildung der Verbindungsführer der Banne und die Sachbearbeiterinnen der Untergaue finden entsprechende Lehrgänge an einer Luftschutzschule, Luftschutzhauptschule und an einer Landesgruppenluftschutzschule statt.

Die Verbindungsmänner und die Luftschutzdienstmädel zu den Revier- und Gemeindegruppen erhalten ihre Ausbildung an einer Luftschutzschule und einer Luftschutzhauptschule.

Die Teilnahme an einem Lehrgang an der Reichsluftschutzschule ist abhängig von dem vorhergegangenen erfolgreichen Besuch einer Landesgruppenluftschutzschule. Diese kann wiederum erst nach dem Lehrgang an einer Luftschutzhauptschule besucht werden. Die Einberufung zur Reichsluftschutzschule veranlasst das Präsidium des RLB im Einvernehmen mit dem Amt für körperliche Ertüchtigung der Reichsjugendführung. Zu den übrigen Luftschutzschulen erfolgt sie durch die Landesgruppen bzw. Orts- oder Ortskreisgruppen im Einvernehmen mit dem Sachbearbeiter für Luftschutz bei den Gebieten bzw. Bannen.

Die entstehenden Unkosten, soweit sich diese auf Gestellung von Lehrkräften, Übungsgerät, Material, Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten erstrecken, gehen zu Lasten des RLB.

Jeder Lehrgang wird durch eine kurze mündliche und schriftliche Prüfung abgeschlossen. Der Ausbildungs- bzw. Schulleiter beurteilt die Einberufenen hinsichtlich ihrer Eignung für die Luftschutzarbeit. Die Beurteilungen der Reichsluftschutzschule werden der Reichsjugendführung, die der Landesgruppenluftschutzschulen den Gebieten zugeleitet.

Die so Ausgebildeten sind nicht berechtigt, Luftschutz zu lehren. Lehrtätigkeit im Luftschutz dürfen nur diejenigen ausüben, welche die Lehrbefähigung erlangt haben und Amtsträger des RLB sind. Sofern die Absicht besteht, sich lehrend zu betätigen, kann bei der RLB-Landesgruppe ein Antrag auf Ausstellung einer Lehrbescheinigung gestellt werden.

In diesem Zusammenhang wurde gleichzeitig geregelt, dass wie bisher in jedem Jahr im Rahmen der Reichsluftschutzwoche ein besonderer Jugendluftschutztag im ganzen Reich durchgeführt wird. Der Zeitpunkt und die Ausgestaltung des Tages werden jedes Jahr zwischen Präsidium des RLB und der Reichsjugendführung festgelegt.

Darüber hinaus wurde vereinbart, dass in den Sommerlagern der HJ und des BDM Unterweisungen im Luftschutz stattfinden. Es werden also die in den letzten Jahren
abgehaltenen Vorträge und Schauvorführungen durch Lehrkräfte des RLB auch künftig beibehalten.

Die Auswirkung dieser Vereinbarung soll die gesamte deutsche Jugend zu tätigen Mitkämpfern in der großen Front des zivilen Luftschutzes erziehen.

Quelle: Die Sirene – 1939, Heft 11. Abschrift und Übersetzung aus dem altdeutschen: Kai Ohlenbostel