Die Abwehr

Die Abwehr / Flugmeldedienst

II. Die Abwehr

2. DER FLUGMELDEDIENST
Die verschiedenen Flugmeldesysteme

Wenn man sich vor einer Gefahr schützen will, muß man wissen, wann diese Gefahr eintritt. Um das Gebiet eines Landes vor Luftangriffen zu schützen, muß das Herannahen feindlicher Luftstreitkräfte so rechtzeitig gemeldet werden, daß alle notwendigen Abwehr- und Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können.

Aus dieser Tatsache geht hervor, daß von einem bestimmten Zeitpunkt an, in dem das Verhältnis benachbarter Länder zueinander so gespannt wird, daß mit kriegerischen Verwicklungen zu rechnen ist, eine Einrichtung vorhanden sein muß, die das Herannahen feindlicher Luftstreitkräfte an bestimmte Stellen meldet. Diese Einrichtung bezeichnet man als Flugmelde-Dienst.

Es kommt aber nicht darauf an, zu wissen, daß feindliche Luftstreitkräfte im Anflug sind, es ist auch für, das Ergreifen der Abwehr- und Sicherheitsmaßnahmen wichtig zu erfahren, welche allgemeine Richtung die feindlichen Flugzeuge nehmen, wie stark die anfliegenden Luftstreitkräfte sind, ob sie hoch oder tief anfliegen und, wenn möglich auch, welcher Flugzeuggattung sie angehören. Ganz allgemein kann gesagt werden, daß alle Länder den Flugmeldedienst derart organisieren, daß ein Netz von Flugwachen an
der Grenze des eigenen Landes beginnend nach einem bestimmten System verteilt wird und daß eine bestimmte n Anzahl von Flugwachen zu einer größeren Einheit zusammengefaßt werden, bei der das Ergebnis der Meldungen zusammenläuft und ausgewertet wird.

Im allgemeinen sind – soweit hierüber Auslandsnachrichten vorliegen – drei Hauptarten der Anordnung in Gebrauch:

1. Linien-Anordnung
2. Ringförmige Anordnung,
3. Netzförmige Anordnung.

Verbindungen von 1. und 2. sind möglich.

Linienanordnung
Bei der Linienanordnung befinden sich 2, 3 oder mehr Flugwachlinien etwa dem Laufe der Landesgrenze folgend in einem bestimmten Abstand – etwa 60 -80 km – hintereinander. Auf den einzelnen Linien sind die Flugwachen in einem Zwischenraum von etwa 8-12 km verteilt, und zwar so, daß die zweite Linie in den Zwischenräumen der In ersten und die dritte Linie auf Vordermann mit der ersten Linie zu stehen kommt. Durch diese Art der Anordnung muß nach menschlichem Ermessen zum mindesten eine der zu überfliegenden drei Linien die Luftstreitkräfte wahrnehmen und ihr Herannahen melden.

Ringförmige Anordnung
Diese Anordnung dient dem Schutze hochwertiger Objekte, z. B. der Landeshauptstadt oder wichtigen zusammengedrängt liegenden Industrie-Zentren. Auch hier werden mehrere (2 oder 3) Ringe in einem Abstand von etwa 40 bis 50 km um das zu schützede Objekt herumgelegt.

Verbindung von 1 und 2
Länder, die im allgemeinen nur wenige hochwertige Objekte haben ,wenden die Linienanordnung in Verbindung mit der ringförmigen an.

Netzförmige Anordnung
Die netzförmige Anordnung besteht – wie der Name sagt – darin, sowohl vom Norden nach Süden wie auch von Osten nach Westen ein Netz von Flugwachen anzulegen. Eine solche Art der Anordnung verwenden Länder, die zahlreiche Objekte aufzuweisen haben, die einen hohen Schutz erfordern, also im allgemeinen sehr dicht bevölkert sind, mithin das wahrscheinliche Angriffsobjekt schwer vorausbestimmt werden kann. In Frankreich finden wir eine Linienanordnung in Verbindung mit der ringförmigen, wobei der französische Festungsgürtel an der französischen Ostfront die erste Linie darstellt. Einen besonderen, mehrfachen und ringförmigen Schutz hat die Landeshauptstadt Paris.

Im Süden Frankreichs befindet sich das Gebiet, das als „ruhiger Raum“ zu bezeichnen ist, d. h. Luftangriffe auf diesen Raum sind unwahrscheinlich. Infolgedessen ist dort eine Melde-Organisation unnötig. England mit seiner insularen Lage hat – hervorgerufen durch die Lage von London – ein besonderes System entwickelt, das neben drei Ost-West-Linien, die sich von der Südgrenze Englands bis nach London hinziehen, von London nach Südwesten, Süden und Südosten ausstrahlend das Land in 7 Sektoren unterteilt, so daß trapezartige Abschnitte entstehen, in denen sich die Flugwachen befinden. Deutschland bei seiner außergewöhnlichen Luftbedrohung, Luftgefährdung und Luftempfindlichkeit hat die netzförmige Anordnung der Flugwachen gewählt. Das bei diesen Linien entstehende maschenförmige Netz von Norden nach Süden und von Osten nach Westen bezeichnet man als Flugwachlinien. Bei der Auswahl der auf diesen Linien liegenden Meldeposten – den Flugwachen – wird nun versucht, unter Ausnutzung bestimmter, nachrichtentechnischer Verbindungen auch die taktischen Belange zu berücksichtigen.
Die idealste Lösung für die Übermittlung der Nachrichten ist das Vorhandensein nur allein diesem Zweck dienender Leitungen zwischen der Flugwache und dem Flugwachkommando, bei dem dieAuswertung der Meldungen erfolgt.

Die Flugwache
Die Flugwache ist die Stelle, von der aus ein Beobachtungsposten den Himmel nach feindlichen Flugzeugen absucht und seine Beobachtungen an das Flugwachkommando weitergibt. Die Flugwachen müssen also so liegen, daß gute Sicht- und Hörmöglichkeiten vorhanden sind, und eine gute Fernsprechverbindung leicht herzustellen ist.

Der Abstand der Flugwachen voneinander beträgt 10 bis 12 km. Das über Deutschland ausgebreitete Maschennetz besteht demnach aus Quadraten, deren Einzelseiten eine bestimmte Länge haben. Die Wahl der Entfernung richtet sich nach taktischen und nachrichtentechnischen Erwägungen. Durch das Maschennetz wird erreicht, daß ein Geschwader, das ein bestimmtes Ziel anfliegt – selbst wenn es eine plötzliche Kursänderung nimmt – nach kurzer Zeit auf eine neue Flugwachkette die den neuen Kurs verfolgen und melden kann.

Im Mittelpunkt eines derartigen Quadrates liegt das Flugwachkommando. Für die Auswahl des Ortes, an dem das Flugwachkommando untergebracht wird, sind in erster Linie nachrichtentechnische Belange maßgebend. Gute Verbindungen – möglichst direkte – mit den angeschlossenen Flugwachen werden angestrebt. In leistungsarmen Gegenden wird sich die Einschaltung einer Vermittlungsstelle nicht immer umgehen lassen. Schnelligkeit der Durchgabe von Meldungen wird hierdurch beeinträchtigt.

Personal einer Flugwache
Das Personal einer Flugwache setzt sich aus dem Führer u dem Beobachtungspersonal zusammen.

Die Besetzung der Flugwachen erfolgt durch Zivilpersonen, die möglichst in unmittelbarer Nähe der einzurichtenden Flugwache ihren Wohnsitz haben, und die für ihre Aufgaben praktisch und theoretisch besonders geschult werden.

Jede Flugwache ist mit einem Kartenblatt, ferner mit Ferngläser besonders eingerichteten Meldeblocks, Schreibmaterial, Sonnenbrillen und einer Melderose ausgestattet.

Die Melderose ist ein entsprechend dem Sinne des Uhrzeigers angeordnetes System von Meldesektoren. Sie dient zur ungefähren Richtungsangabe, in der ein Flugzeug gesehen oder gehört wird. Vor Gebrauch wird sie nach Norden orientiert. Fliegt nun ein Geschwader von Südosten nach Nordwesten, so wird nicht die Himmelsrichtung – bei der es sehr leicht zu Verwechslung kommen kann – gemeldet, sondern die Meldung wird auf Grund der Melderose z. B. heißen: 30 Flugzeuge, 5-11. Durch Zusatz der Zeit – wenn erkennbar-auch des Typs, wird die Meldung vervollständigt.

Flugwachkommando
Die Meldung läuft nun zum Flugwachkommando. Die kommende Meldung wird nun niedergeschrieben und durch entsprechend geschultes Personal ausgewertet. Die Meldung werden dann – falls erforderlich – an benachbarte Flugwachkommandos, die Luftschutz-Warnzentrale und militärische Dienststellen – soweit solche vorhanden sind – weitergegeben. Die Auswertung der einlaufenden Meldungen durch den Führer des Flugwachkommandos verlangt ein großes Verantwortlichkeitsgefühl der auswertenden Stelle, da von der richtigen Auswertung der eingegangenen Meldungen das Ingangsetzen der Abwehr- und Sicherheitsmaßnahmen abhängt.

Damit der ganze Betrieb in einem Flugwachkommando möglichst schnell und reibungslos vor sich geht und um die Zeitversäumis auf ein Mindestmaß zu beschränken, wird eine weitgehende Mechanisierung vieler Handhabungen angestrebt.

Für die Besetzung der Flugwachkommandos muß eine sorgfältige Auswahl aus den Kreisen der Zivilpersonen erfolgen, da gewisse Vorkenntnisse für diese Tätigkeit erforderlich sind. Alle im Flugmeldedienst tätigen Personen werden durch theoretische und praktische Kurse in ihre Aufgaben eingewiesen. Der Flugemeldedienst ist die wichtigste Grundlage für das richtige Auslösen aller militärische Abwehr- und zivilen Sicherheitsmaßnahmen.

In Deutschland, dem durch das Versailler Diktat das Halten aktiver Abwehreinrichtungen untersagt ist, kommt eine Weitergabe der Meldungen der Flugwachkommandos an militärische Abwehrstellen wegen Fehlens dieser nicht in Frage. In Deutschland findet daher der Flugmeldedienst seine Fortsetzung lediglich im Luftschutz-Warndienst.

b) Der Luftschutz-Warndienst

Seine Aufgabe besteht darin, die Bevölkerung des von einem Luftangriff bedrohten Landesteils rechtzeitig zu warnen, damit die vorbereiteten Sicherheitsmaßnahmen noch vor Beginn des Angriffes zur Durchführung gelangen können.Die Sirene 1934_16_PicSirene

Man unterscheidet
1.den allgemeinen Luftschutz-Warndienst und
2.den örtlichen Luftschutz-Warndienst.

Allgemeiner Luftschutz-Warndienst
Die Organe des Luftschutz-Warndienstes sind:
a) die Luftschutz-Warnzentrale und
b) die Luftschutz-Warnstelle

In der Luftschutz-Warnzentrale vollzieht sich der Anschlu0ß zwischen Flugmeldedienst und Luftschutz-Warndienst. Die erforderliche Zusammenarbeit des Flugwachkommandos und der Luftschutz-Warnzentrale wirkt sich dadurch aus, dass beide Stellen möglichst in örtlicher Vereinigung zusammenarbeiten.

Die Verteilung der Luftschutz-Warnzentralen ist abhängig von der Dichte der Bevölkerung sowie der Art und der Wichtigkeit der Industrie, den zu schützenden Verkehrsanlagen, dem vorhandenen Nachrichtennetz. In größeren Städten wird sich immer eine Luftschutz-Warnzentrale befinden. In kleineren Städten nur dann, wenn infolge wichtiger Industrie- und Verkehrsanlagen mit Fliegerangriffen gerechnet werden muß.

In den Industrie-Zentren werden wir daher mehr Luftschutz-Warnzentralen finden als in landwirtschaftlichen Gegenden. Es kann also vorkommen, dass ein Flugwachkommando mehrere Luftschutz-Warnzentralen mit Nachrichten zu versehen hat, es kann aber ebenso gut eintreten, dass überhaupt keine Luftschutz-Warnzentrale an ein Flugwachkommando angeschlossen ist.

Dem Luftschutz-Warndienst fällt außerdem noch die außerordentliche wichtige Auslösung der Verdunkelung größerer Gebiete zu. Hierüber wird noch in einem besonderen Kapitel berichtet.

Die Luftschutz-Warnstelle
Unter Luftschutz-Warnstelle versteht man die Einrichtung, die dazu berufen ist, das in Gefahr befindliche Gebiete (das Warnobjekt) rechtzeitig zu warnen. Es werden

1.öffentliche Luftschutz-Warnstellen und
2.Betriebsluftschutz-Warnstellen

Unterschieden.

Der gesamte Luftschutzwarndienst vollzieht sich unter Ausnutzung der vorhandenen postalischen Fernsprecheinrichtungen, die allerdings an manchen Stellen einer Ergänzung bedürfen.

Akustische Warnsignale
Nach zahlreichen Versuchen und Erprobungen ist man in allen Ländern immer mehr dazu übergegangen, die öffentliche Alarmierung durch Auslösen eines besonders lauten, auffälligen und durchdringenden akustischen Zeichens vorzunehmen. Auf höheren Gebäuden, Türmen oder hochgelegenen Stadtteilen werden je nach Bebauungsart und der sich daraus ergebenden Möglichkeit der Schallausbreitung Lautschallsender oder Sirenen aufgestellt, die meist unter Ausnutzung des vorhandenen Polizei- oder Feuermeldenetzes möglichst von der Luftschutz-Warnzentrale aus automatisch gleichzeitig in Betrieb gesetzt werden.

Es hat sich also auch hier auf Grund vorgenommener Versuche eine weitgehende Mechanisierung der Alarmauslösung entwickelt, wie auch alle Handhabungen in der Luftschutz-Warnzentrale möglichst mechanisiert werden, um Zeit zu gewinnen.

Die Meldetechnik im Luftschutz-Warndienst

Die Meldetechnik im Luftschutz-Warndienst muß, um den Anforderungen nach Schnelligkeit und Genauigkeit zu entsprechen, ganz einfach sein. Es werden unterschieden:
1.Vorwarnung, Stichwort: Luftgefahr;
2.Hauptwarnung, Stichwort: Fliegeralarm,
3.Entwarnung, und zwar: Fliegeralarm zu Ende; Luftgefahr vorbei (Ruhe).

Die Vorwarnung wird nur an die industriellen Betriebe weitergegeben, weil bei ihnen das Auslösen von Luftschutzmaßnahmen längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Eine dem Stichwort „Luftgefahr“ hinzugefügte Zahl, z.B. 30, gibt an, in wie viel Minuten mit dem Angriff vermutlich gerechnet werden kann. Die Meldung „Fliegeralarm“ wird gegeben, wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht. Die Zeit vom Eintreffen dieser Nachricht bis zum Erscheinen der Flieger über den Objekt wird als „Alarmfrist“ bezeichnet. Diese muß so bemessen sein, dass alle in dem gefährdeten Gebiet sich befindlichen Personen die Schutzräume aufsuchen und alle sonstigen Sicherungsmaßnahmen, die erst im letzten Augenblick getroffen werden sollen, zur Durchführung kommen können.

Die Bevölkerung wird von einem bevorstehenden Luftangriff lediglich durch die Alarmierung in Kenntnis gesetzt.

Der Fliegeralarm wird aufgehoben, wenn die einlaufenden Flugmeldungen darauf schließen lassen, das ein Angriff in der Alarmfrist nicht wiederholt wird. Durch Aufhebung des Fliegeralarms tritt automatisch der Zustand der Luftgefahr ein. Erst wenn auf Grund der Meldungen festgestellt ist, dass mit weiteren Angriffen nicht zu rechnen ist, ergeht die Meldung: „Luftgefahr vorbei.“ – Damit wird der normale Zustand wieder hergestellt.

Die Entwarnung wird – um Verwechselungen vorzubeugen – nicht akustisch gegeben, vielmehr hat sich das Weitersagen der Entwarnung mündlich in Form des so genannten Schnellballsystems gut bewährt.
Die Sirene 1934_16_Pic Luftschutz-Warnstelle
Personal des Luftschutz-Warndienstes
An das Personal des Luftschutz-Warndienstes werden außerordentlich hohe Anforderungen gestellt. Zuverlässigkeit, Entschlusskraft, gute Ausbildung, Schnelligkeit in der Ausführung sind Vorbedingungen für ein einwandfreies Arbeiten des Luftschutz-Warndienstes. Eine ganz besonders große Verantwortung lastet auf dem Führer der Luftschutz-Warnzentrale, in dessen Hände das Wohl und Wehe Tausender von Menschen gelegt ist. Auf Grund der Mitteilung vom Flugwachkommando muß er sich an Hand von Karten und unter entsprechender Auswertung der ihm zugegangenen Meldungen ein klares Bild davon machen, ob und in welcher Zeit mit einem Angriff auf ein bestimmtes Objekt, das in seinem Bereich liegt, zu rechnen ist. Er muß den Entschluß zur Alarmierung so rechtzeitig fassen, daß die obengenannte Alarmfrist gewährleistet wird. Faßt er den Entschluß zur Alarmierung zu spät, so kann womöglich der feindliche Abwurf mitten in das pulsierende Leben hineinschlagen und nicht nur großen Schaden anrichten, sondern auch das Vertrauen der gesamten Bevölkerung in den Flugmelde- und Luftschutz -Warndienst erschüttern. Ist der Führer der Luftschutz-Warnzentrale allzu ängstlich und gibt zu zeitig oder umsonst Fliegeralarm, so legt er das normale Leben eines großen Bevölkerungszentrums – besonders die Arbeit der Produktionsstätten – auf eine zu lange Zeit lahm. Er schädigt damit die Herstellung lebenswichtiger Produkte, und bei völligem Fehlalarm wird die Bevölkerung zu leichtsinnigem und die Gefahr unterschätzendem Verhalten veranlaßt. Auf den Posten eines Führers der Luftschutz-Warnzentrale gehören daher nur Männer, die die besonderen Belange dieses Dienstes kennen, über Erfahrung verfügen, die für ihre Sondertätigkeit besonders gut ausgebildet worden sind und dauernd in Übung gehalten werden, ein gutes Nervensystem, klaren Blick, Entschlußfreudigkeit, Ruhe und Energie besitzen.

Weiterentwicklung
Wir ersehen, daß der Flugmelde- und der Luftschutzwarndienst weitverzweigte, in ihren Grundzügen so einfach wie möglich gehaltene Organisationen sind, die sich immer mehr technischer Hilfsmittel bedienen werden, um die Sicherheit und das einwandfreie Arbeiten der beiden wichtigen Funktionen des Meldens und des Warnens sicherzustellen. Der Flugmelde- und der Luftschutzwarndienst ist mithin die Grundlage sowohl für eine erfolgreiche militärische Abwehr wie auch für das Auslösen aller zivilen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen. Daraus ergibt sich, daß der Flugmelde- und Luftschutz-Warndienst straff und einheitlich organisiert und durchgeführt werden muß. Wenn auch seine grundsätzlichen Einrichtungen zu einem gewissen Abschluß gekommen sind, so werden die weiteren Steigerungen der Schnelligkeit anfliegender Geschwader, die Entwicklung der Lufttaktik und schließlich die technische Vervollkommnung der Melde- und Alarmeinrichtungen aller Art dazu führen, daß ein Ausbau nach dieser oder jener Richtung hin erfolgt.

Quelle: Die Sirene – 1934, Heft 15
Quelle: Die Sirene – 1934, Heft 16