1939 – 1945 / 2. WK

In dieser Rubik finden Sie Artikel über die Zeit im 2. WK in Dortmund.

Mit den Überfall auf Polen begann der 2. Weltkrieg

„Seit 5.45 Uhr wird jetzt zurückgeschossen!“ Dieser Satz ist einer der bekanntesten der deutschen Geschichte. Gesprochen wurde er von Adolf Hitler im Berliner Reichstag am Vormittag des 1. September 1939. Der Tag gilt heute als Beginn des von Deutschland ausgelösten Zweiten Weltkriegs. Tatsächlich überfiel an diesem Morgen die deutsche Wehrmacht ohne Kriegserklärung Polen. Hitler gab den Angriff als Verteidigungsaktion aus und verwies auf den angeblich polnischen Überfall auf den Sender Gleiwitz am Vorabend, den aber die SS inszeniert hatte. Frankreich und Großbritannien forderten den Rückzug der deutschen Soldaten binnen zwei Tagen. Hitler ließ das Ultimatum verstreichen. Es begann ein Krieg, der bald weite Teile der Welt erfasste. Er sollte sechs Jahre lang dauern und fast 60 Millionen Menschen das Leben kosten.


Nachfolgende Texte, teils aus Zeitungsausschnitten und sonstigen Quellen, geben Einblicke in das Leben zu Beginn des 2. WK in Dortmund (Bereich Luftschutz).


05.09.1939: Aufruf an die weibliche Jugend

Meldestelle für Westfalen-Süd in Dortmund

Reichsarbeitsführer Staatssekretär Hierl erließ folgenden Aufruf:

Der Führer hat das deutsche Volk zum Einsatz aller Kräfte aufgerufen. Aus diesem Grunde wird die planmäßig vorgesehene Vermehrung des Reichsarbeitsdienstes für die weibliche Jugend beschleunigt durchgeführt.

Die Lager des Reichsarbeitsdienstes für die weibliche Jugend sollen in dieser Zeit erst recht Stätten des Glaubens an den Führer und der Arbeit für Deutschland sein!

Mehr denn je braucht gerade jetzt die deutsche Frau und Mutter auf dem Lande die helfenden Hände der deutschen Jugend.

Ich rufe daher alle deutschen Mädchen im Alter von 17 bis 25 Jahren, die nicht bereits in Sonderaufgaben eingesetzt sind, auf, als Arbeitsmaiden für ihr Volk Ehrendienst zu leisten.

Die Meldungen sind ausschließlich an die zuständigen Bezirksleitungen zu richten, die Anschriften der Bezirksleitungen und die Meldeformulare sind bei der örtlichen Polizeibehörde erhältlich.

Auch dem Bedarf an Führerinnen für den vergrößerten Reichsarbeitsdienst für die weibliche Jugend muss beschleunigt entsprochen werden. Daher rufe ich Frauen und Mädchen im Alter von 20 – 35 Jahren auf, sich für diese Zeit zur Verfügung zu stellen. In erster Linie gilt der Aufruf allen ehemaligen Arbeitsmaiden und Führerinnen. Wir brauchen eure Erfahrung, helft wieder mit!

Die Meldungen sind für Westfalen-Süd und –Nord an die Bezirksleitung für den weiblichen Arbeitsdienst, Hiltropwall 35, zu richten.

Quelle: 05.09.1939 – WLZ


05.09.1939: Luftschutzmäßiges Verhalten bei Fliegeralarm

Ausschneiden – Aufbewahren!

Wenn die Sirenen heulen…

Luftschutzmäßiges Verhalten bei Fliegeralarm / Die wichtigsten Bestimmungen

Der Reichsluftfahrtminister und Oberbefehlshaber der Luftwaffe hat in einer umfangreichen Verordnung alle notwendigen Maßnahmen für luftschutzmäßiges Verhalten bei Luftangriffen und Luftschutzübungen zusammengefasst. Nach Aufruf des Luftschutzes sind folgende Maßnahmen durchzuführen: Die Gasmaske ist, soweit vorhanden, ständig griffbereit zu halten und auf der Straße mitzuführen. Luftschutzräume, die friedensmäßig genutzt werden, sind sofort so herzurichten, dass sie ihrem Luftschutzzweck jederzeit zugeführt werden können. Fabriksirenen, Schiffssirenen und sonstige Signaleinrichtungen, deren Ton mit den für Fliegeralarm, Entwarnung und Feueralarm festgelegten Signalen verwechselt werden könnte, dürfen nicht mehr in Tätigkeit gesetzt werden. Die Verdunklung ist nach den geltenden Vorschriften durchzuführen, ebenso ist das Selbstschutzgerät dem Luftschutzwart zur Verfügung zu stellen. Größere, im Freien verbleibende Tierbestände sind nach Möglichkeit in kleinere Gruppen zu unterteilen.

Zirkusse, Menagerien und ähnliche bewegliche Anlagen sind in Stadtrandgebiete umzuquartieren, Lebensmittel in gewerblichen Betrieben und Haushaltungen sowie Bedarfsgegenstände in gewerblichen Betrieben sind möglichst nicht offen liegen zu lassen, sondern durch Verwahren in dicht schließenden Schränken oder anderen geeigneten Behältnissen, durch Einwickeln oder allseitiges Bedecken gegen Einwirkungen chemischer Kampfstoffe zu schützen. Bei Futtermitteln ist nach Möglichkeit ebenso zu verfahren. Auf Stallböden lagernde Futtermittel sind möglichst anderweitig und brandgeschützt unterzubringen. Straßenauslagen sind von Lebens- und Futtermitteln sowie von Bedarfsgegenständen zu räumen. Offen beförderte oder unverpackt im Freien lagernde Lebens- und Futtermittel sind nach Möglichkeit durch Überdecken mit geeigneten Abdeckungsmitteln zu schützen. Die für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände sowie für Tiere, Zirkusse angeordneten Maßnahmen sind in ländlichen Gebieten und Kleinsiedlungen nur durchzuführen, wenn sie durch polizeiliche Bekanntmachung angeordnet werden.

Die Verordnung regelt dann das luftschutzmäßige Verhalten bei Fliegeralarm. Alle Personen, die sich in Gebäuden befinden, haben sich sofort, soweit vorhanden mit Gasmaske, in die vorhandenen Luftschutzräume zu begeben. Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf Personen, deren körperlicher Zustand dies nicht zulässt, einschließlich des Pflegepersonals. Vor Aufsuchen des Luftschutzraumes sind nach Möglichkeit Betriebe, insbesondere [unlesbar] zu schließen, Fensterläden, Fenster[unlesbar] usw. zu schließen und alle Fenster weit zu öffnen und festzustellen, alle Türen zu schließen und alle Hauptgashähne zu schließen. Im Luftschutzraum darf nicht geraucht und kein offenes Licht ungezündet werden. Überflüssiges Gerät darf nicht mitgenommen werden. Das gleiche gilt für Tiere mit Ausnahme von Blindenhunden und Diensthunden, die mit Maulkorb versehen sind und an der Leine geführt werden.

Wer vom Fliegeralarm auf Straßen, Plätzen usw. betroffen wird, hat den nächsten öffentlichen Luftschutzraum aufzusuchen oder andere Deckungsmöglichkeiten in Gebäuden auszunutzen. In unbebauten Gelände ist jede mögliche Deckungsmöglichkeiten auszunutzen. Sind Deckungsmöglickeiten nicht vorhanden, so bietet das hinlegen auf den Boden den besten Schutz. Auf Märkten und in den Markthallen sind Bedarfsgegenstände und Lebens- und Futtermittel durch Abdecken gegen Einwirkungen flüssiger Kampfstoffe zu schützen. Lebende Tiere sind durch Anbinden oder sonst an der Fortbewegung zu hindern und nach Möglichkeit einzudecken.

Fahrzeuge, die nicht schienen- oder leitungsgebunden sind, sind anzuhalten und so abzustellen, dass die freie Durchfahrt nicht behindert wird. Die bestehenden Parkverbote gelten nicht für die Dauer des Fliegeralarms. Das Aufstellen von Fahrzeugen ist jedoch nicht gestattet an engen und unübersichtlichen Straßenstellen sowie scharfen Straßenkrümmungen, in einer geringen Entfernung als je 10 Meter vor und hinter Hydranten und sonstigen Wasserabnahmestellen, Brücken, Straßenkreuzungen und –einmündungen, ferner vor Eingängen von Lazaretten, Krankenhäusern und Rettungsstellen, vor Grundstückein- und Ausfahrten, vor Eingängen zu öffentlichen Luftschutzräume, an Verkehrsinseln und auf Gleisen von Schienenbahnen. Kraftwagen und Krafträder mit Seitenwagen sind möglichst auf freien Plätzen oder am rechten Fahrbahnrand abzustellen, Krafträder ohne Seitenwagen auf dem der Fahrbahn zugekehrten Rand der Gehbahn. Mit Tieren bespannte Fahrzeuge und Tiertransporte biegen in Seitenstraßen ein und sind am rechten Fahrbahnrand abzustellen.

Die Zugtiere sind auszuspannen und nach Möglichkeit in Höfen, an Bäumen usw. notfalls auch an fest abgebremsten Fahrzeug kurz anzubinden, nicht aber an Wasserentnahmestellen. Auf Fahrzeugen befindliche Tiere werden auf diesen fest angebunden. Im übrigen sind die Tiere nach Möglichkeit einzudecken. Fahrräder sind an die Hauswände, Bäume oder Laternen anzulehnen und möglichst anzuschließen. Handwagen werden auf der Gehbahn aufgestellt. Schienenfahrzeuge halten mit einem Abstand von mindestens 10 Meter voneinander. Führer, Begleiter und Insassen von Fahrzeugen suchen die Luftschutzräume auf.

Nach der Entwarnung ist der Luftschutzraum auf Anordnung des Ordners oder Luftschutzwarts zu verlassen. Bei Verdacht oder Feststellung von Kampfstoff ist dem Luftschutzwart oder Werkluftschutzleiter Meldung zu erstatten, ebenso, wenn Bedarfsgegenstände, Lebens- oder Futtermittel infolge sonstiger Einwirkungen von Luftangriffen in ihrer Verwertbarkeit beeinträchtigt werden.

Quelle: 05.09.1939_WLZ.doc


 

08.09.1939:  Tue ein jeder, was er kann!

Volksgenossen, denkt an die Verdunklung! / Alle andern Luftschutzmaßnahmen sind ebenso wichtig.

Mit wahren Bienenfleiß geht man jetzt überall in der Stadt die Volks[…] […] […] nach Möglichkeit gegen Überraschungen aus der Luft zu schützen. Mit beinahe rührigem Eifer legen auch unsere Jungen dabei mit Hand an. Sie wollen ebenfalls etwas helfen in dem Kampf, den das Vaterland heute zu führen hat. Während die Verdunklungsmaßnahmen in der Hauptsache von den Frauen angebracht werden, ist die Splittersicherung der Luftschutzräume mehr eine Sache der Männer.

Tausende von alten Säcken sind in diesen Tagen mit Sand oder Erde gefüllt worden, um die Fenster der Luftschutzkeller damit auszufüllen. An […] Stellen hat man Brettervorschläge vor den Kellerfenstern angebracht und sie mit Sand oder Erde zugeschaufelt, was ebenfalls eine ausgezeichnete Splittersicherung abgibt. Nicht jeder Mann ist von Natur aus so praktisch veranlagt, um das […] richtig zu machen. Aber es hat sich gezeigt, dass in dieser Zeit das Wort Nachbarschaft überall wieder mehr Inhalt bekommt und einer dem anderen gern hilft, wenn er die Sache nicht richtig machen kann.

Immer wieder, muss auch darauf hingewiesen werden, dass es mit der Verdunklung gar nicht ernst genug genommen werden kann. Die Beobachtungen der Luftschutzwarte haben gezeigt, dass verschiedene Räume, vor allem die Schlafzimmer und wenig benutzte Nebengelasse, häufig nicht abgedunkelt sind. Die Wohnungsinhaber nehmen sich fest vor, in diesen Räumen nach Einbruch der Dunkelheit kein Licht zu machen, tun es aber dann doch immer wieder.

Hier gibt es nur zweierlei, entweder abdunkeln oder die Birnen aus den Leuchtkörpern herausdrehen. Ausnahmen können nicht geduldet werden, weil ein hell erleuchtetes Fenster im Falle eines Fliegerangriffes unsägliches Unheil heraufbeschwören kann. Sehr lehrreich ist ein vor dem Schnellgericht einer benachbarten Stadt gefälltes Urteil gegen zwei Angeklagte. Die in grober Weise gegen die immer wieder bekannt gemachten Luftschutz- und Verdunklungsmaßnahmen verstoßen haben. Beide wurden zu je sechs Wochen Freiheitsstrafe verurteilt und sofort festgenommen.

Jeder muss in diesen Tagen seine Pflicht in den kleinsten Dingen tun, das muss immer wieder gesagt werden. Dazu gehört, dass man die eigenen Verdunklungseinrichtungen schont.

An verschiedenen Stellen der Stadt sind Schutzgräben ausgehoben. Die Eltern müssen ihren Kindern klarmachen, dass das keine Spielplätze sind.

Dann wurden in diesen Tagen die Bordsteinkanten an den Kreuzungen und Verkehrsinseln weiß gestrichen um den Verkehr während der Dunkelheit an diesen Stellen zu erleichtern. Wir wollen darauf achten, dass die weiße Farbe nicht so schnell abgetreten wird, damit diese Schutzmaßnahme für die Gemeinschaft möglichst lange wirksam bleibt. Also, ihr Fußgänger, schont die weißen Striche!

Quelle: 08.09.1939 WLZ – Westfälische Landeszeitung – Rote Erde


09.09.1938: Bekanntmachung des Polizeipräsidenten

Behelfsmäßige Herrichtung von Luftschutzräumen

Nach der neunten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz vom 17. August 1939 haben amtliche Eigentümer von bestehenden Gebäuden oder an ihrer Stelle die Erbbauberechtigten (oder die Nutzbraucher) umgehend die behelfsmäßige Herrichtung von Luftschutzräumen in bestehende Gebäude in die Wege zu leiten, soweit nicht vorschriftsmäßige Luftschutzräume vorhanden sind. Beratungsstellen sind die zuständigen Polizeireviere und die Dienststellen des Kreisluftschutzbundes, die jederzeit zur Verfügung stehen und über die behelfsmäßige Herrichtung von Luftschutzräumen bzw. den endgültigen Ausbau unentgeltlich Auskunft erteilen.

Ich fordere alle Eigentümer bzw. an ihrer Stelle die Erbbauberechtigen oder die Nutznießer der bestehenden Gebäude auf, soweit dies noch nicht geschehen, die behelfsmäßige Herrichtung der Luftschutzräume in Angriff zu nehmen und unter allen Umständen beschleunigt durchzuführen. Als äußerste Frist für die Beendigung dieser Arbeiten bestimme ich den 30. November 1939. Ich habe die Polizeireviere beauftragt, sowohl die Inangriffnahme als auch die Fortführung der Arbeiten durch Polizeibeamte überwachen zu lassen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, hat eine strenge Bestrafung zu erwarten.

Quelle: 1939_09_09_WLZ


12.09.1939: Sprechstunden des RLB

Jeder kann Rat und Tat einholen

Um der Bevölkerung jederzeit Gelegenheit zu geben, Auskunft über Angelegenheiten des Luftschutzes einzuholen, hält die Reviergruppe 11 des Reichsluftschutzbundes bis auf weiteres täglich von 16 bis 17 und von 19 bis 20 Uhr in der Dienststelle Wittelsbacher Straße 21 (11. Polizeirevier) Sprechstunden ab.

Quelle: Zeitung WLZ , 12.09.1939


12.09.1939: Die Luftschutzräume im Norden.

Ausschneiden – aufbewahren!

Die Luftschutzräume im Norden

Straße und Hausnummer genau merken!

Der Polizeipräsident in Dortmund teilt mit : die Luftschutzräume des Dortmunder Nordens befinden sich in folgenden Straßen und Gebäuden:

Paul-Gerhardt-Schule, Kielstr. 62 [ID0566]
Evgl. Gemeindehaus, Kielstr. 10  [ID0554]
Falkschule, Zimmerstraße 46
Willemannschule, Castroper Straße 167
Hans-Schemm-Schule, Westerfilderstraße
Remigingschule, Mengede, Marktplatz
Molkerei Mengede, Molkereistraße 1
Volksgarten Mengede, Edenstraße 26
Vogell?!?, Münsterstraße 2 (Name schlecht lesbar)
Nordbad, Westerbleichstraße
Ewerk-Mann, Scheffelstraße 93
Fredenbaum, Münsterstr.
Schule Lindenhorst
Moltkeschule, Evinger Straße 236
Hindenburgoberschule, Münsterstraße
Burgholzschule, Burgholzstraße
Kielhornschule, Heiligegartenstraße 56
Albert-Magnus-Kirche, Enschederstr. 17/19
Geneisenau-Schule, Derne, Altendenerstraße
Schule Heroldstraße 41
Johannesschule, Schützenstraße 53
Balle?!?, Auf dem Berge 7, (Name schlecht lesbar)
Feuerbaum, Auf dem Berge 18
Louis Heßler, Herbert-Nortus-Str. 3/5
Feldmann-Garagen, Mallinckrodstraße 273
Hafenamt, Am Sunderweg

Quelle: Westfälische Landeszeitung Rote Erde 12.09.1939


13.09.1939: Die Luftschutzräume im Süden

Ausschneiden – aufbewahren!

Die Luftschutzräume im Süden

Straße und Hausnummer merken!

Der Polizeipräsident in Dortmund teilt mit: Folgende Luftschutzräume stehen den Volksgenossen im Süden der Stadt zur Verfügung:

AEG, Märkische Straße 80
Göbel, Harnackstraße 43
Klarsschule, Kirchhoffstraße
Erben Ophoff, Märkische Straße 141/47
Viktoriaschule, Semerteichstraße 176
Müller, Hörde, Bollwerkstraße 6
Amtsgericht Hörde, Rathausstraße
Rosemann, Hörde, Bahnhofstraße 4
Erben Balster, Hörde, Wiggerstraße 4
Löseker, Hörde, Wellinghofer Straße 167
Wilsmann, Berghofen, Berghofer Straße 2
Hengstenberg, Schüren, Schürufer Straße
Schüruferschule, Schürufer Straße 165
Bellinghofschule, Köln-Berliner Straße
Hohensyburg-Denkmal
Goetheschule, Aplerbeck, Köln-Berliner-Straße 72
Hohensyburg, Hohensyburger Straße 204a
Godel, Berghofen, Berghofener Straße 229

Quelle: Westfälische Landeszeitung Rote Erde 13.09.1939


 

14.09.1939: Die Luftschutzräume im Westen

Ausschneiden – aufbewahren!

Die Luftschutzräume im Westen

Straße und Hausnummer merken!

Der Polizeipräsident in Dortmund teilt mit: Folgende Luftschutzräume stehen den Volksgenossen im Westen unserer Stadt zur Verfügung:

Liebfrauenschule, Turmstraße 6
Horst-Wessel-Schule, Paulinenstraße 10
Dortmunder Aktien Brauerei, Rheinische Straße 23a
Union-Brauerei, Adlerstraße 18/20
Babara-Schule, Teuteburgerstraße
Goetheschule, Marten, Auf der Wasserburg 2
Steinhammerschule, Martener Straße 352
Schule Oespel, Auf der Linnert
Hotel Specht, Limbecker Straße 29
Westermannschule, Westermannstraße
Gemeinde-Gasthaus, Merklinder Straße
Wirtschaft Schuhmacher, Kirchlinder Straße 12
Katholisches Vereinshaus, Müllerstraße 5
Schlageter-Oberschule, Lindemannstraße
Wirtschaft Kreuzhof, Liebigstraße 49
Luisenschule, Hochofenstraße 38
Verwaltungsstelle Hombruch, Am Markt
Harkortschule, Behringstraße
Parkhaus Barop, Stockumer Straße 241
Baumeister, Barop, Bahnhofstraße 75

Quelle: Westfälische Landeszeitung Rote Erde 14.09.1939


 

15.09.1939: Die Luftschutzräume im Osten

Ausschneiden – aufbewahren!

Die Luftschutzräume im Oste

Straße und Hausnummer merken!

Der Polizeipräsident in Dortmund teilt mit: Folgende Luftschutzräume stehen den Volksgenossen im Osten unserer Stadt zur Verfügung:

Landgericht, Kaiserstraße 34
Oberbergamt, Goebenstraße 25 – 27
Von C… (unlesbar), Bremerstraße 6
Garagen, Kaiserstraße 136
Hindenburgschule, Oberdorfstraße 23
Wirtschaft Reinhold, Asselner Hellweg 95
Besseschule! Am Petersbeck 9

Quelle: Westfälische Landeszeitung Rote Erde 15.09.1939


22.12.1939: Heute Probebetrieb der Großalarmanlage!

Wichtige Mitteilung des Polizeipräsidenten

Der Polizeipräsident in Dortmund teilt mit: Im Luftschutzort Dortmund findet heute, Freitag, in den Vormittagsstunden ein Probebetrieb der Großalarmanlage (Sirenen) statt. Bei diesem Probebetrieb wird lediglich das Signal „Entwarnung“ (hoher Dauerton) benutzt. Wenn also heute vormittag von den Sirenen der hohe, gleichbleibende Dauerton gegeben wird, gehe jeder weiter seiner Tätigkeit nach. Entwarnung (hoher Dauerton) ohne vorherigen Fliegeralarm (auf- und abschwellender Heulton) bedeutet lediglich Probebetrieb. Sollte jedoch das Signal „Fliegeralarm“ (auf- und abschwellender Heulton) ertönen, so sind, wie bisher, die Luftschutzräume aufzusuchen.

Quelle: Zeitungsauschnitt WLZ, 22.12.1939


27.12.1939: unerlaubtes Betreten von Luftschutzräumen

Nur bei Fliegeralarm!

Unerlaubtes Betreten der öffentlichen Luftschutzräume ist verboten!

Der Polizeipräsident in Dortmund teilt mit:

1. Öffentliche Luftschutzräume dürfen von Volksgenossen nur bei „Fliegeralarm“ aufgesucht werden. Das Betreten der öffentlichen Luftschutzräume zu anderen Zeiten ist mit Ausnahme des unter Ziffer 2 aufgeführten Personenkreises, verboten. Verstöße hiergegen werden bestraft.

2. Zum betreten der öffentlichen Luftschutzräume zu anderen Zeiten sind befugt: a) die mit der Überwachung der öffentlichen Luftschutzräume beauftragten Polizeiorganen; b) die mit der Wartung und Pflege der öffentlichen Luftschutzräume beauftragten Personen der Stadtverwaltung; c) die mit dem Ausbau der öffentlichen Luftschutzräume beauftragten Fachleute während des Ausbaues bzw. der notwendigen Instandsetzungen; d) die als Ordner bestimmten Personen, für den ihnen zugewiesenen öffentlichen Luftschutzraum.

3. Öffentliche Luftschutzräume sind zum Schutze der Allgemeinheit geschaffen worden. Jeder Volksgenosse hat daher die Pflicht, darauf zu achten, daß die zu den öffentlichen Luftschutzräumen gehörenden Einrichtungsgegenstände sowie die zur Kennzeichnung der öffentlichen Luftschutzräume dienden Hinweisschilder und Beleuchtungsanlagen nicht beschädigt werden. Verstöße hiergegen werden bestraft.

Hierbei weise ich auf die Aufsichtspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern hin. Für Beschädigungen, die Kinder an den Einrichtungsgegenständen oder Hinweisschildern verursachen, haften die Eltern

Quelle: Zeitungsabschnitt, WLZ Zeitung; 27.12.1939


24.06.1940: Groß-Dortmund

Aufgefundene Sprengstücke müssen abgeliefert werden.

Der Polizeipräsident in Dortmund teilt mit:

Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, dass die Zurückhaltung von Sprengstücken, von Fliegerbomben als Andenken oder zu sonstigen Zwecken verboten ist.
Aufgefundene Sprengstücke oder sonstige Teile von Fliegerbomben sind unverzüglich an das nächste Polizeirevier abzugeben.

Vorsicht bei nicht betonierten Fliegerbomben!

Wiederholt sind einzelne von feindlichen Fliegern abgeworfene Bomben nicht oder erst ach längerer Zeit detoniert. Diese Bomben bilden eine erhebliche Gefahr, das sie nach Stunden oder Tagen, wie auch bei der geringste Erschütterung zur Entladung kommen können. Sie dringen unter Umständen tief in die Erde ein und sind meistens nur aus der Nähe an dem 30 bis 50 Zentimeter großen Einschlagloch zu erkennen. Die Gefahr des Vorhandenseins von Blindgängern oder Zeitzündern besteht überall da, wo Bomben niedergegangen sind. In der weiteren Umgebung jeder Schadenstelle muss auch nach Aufhebung der Absperrung nach diesen Bomben gesucht werden. Ihr Berühren oder der Aufenthalt in der Nähe ist stets mit Lebensgefahr verbunden. Wer glaubt, nicht detonierte Bomben festgestellt zu haben, hat dies sofort bei der nächsten Polizeidienststelle unter Angabe des Ortes zu melden.

Quelle: Nr. 147 des Dortmund-Derner Lokal Anzeiger 24.06.1940


25.06.1940: Verhalten der Kraftfahrer bei Fliegeralarm.

Der Polizeipräsident in Dortmund teilt mit:

Nach Auslösung des Fliegeralarms haben sämtliche Personen, die sich auf Straßen, Plätzen usw. befinden, den nächsten Luftschutzraum aufzusuchen. Dies gilt selbstverständlich auch für Kraftfahrer, die mit ihren Fahrzeugen vom Fliegeralarm überrascht werden.

Die Kraftfahrzeuge sind anzuhalten und so aufzustellen, dass die freie Durchfahrt nicht behindert wird. Im übrigen gelten die Parkverbote nicht für die Dauer des Fliegeralarms.

Das Aufstellen von Fahrzeugen ist jedoch keinesfalls gestattet:

a) an engen und unübersichtlichen Straßenstellen sowie in scharfen Wegekrümmungen,

  1. b) in einer geringeren Entfernung als je 10 Meter vor und hinter Hydranten, Brunnen, Pumpen, sonstigen Wasserentnahmestellen, Brücken, Straßenkreuzungen und Einmündungen, Eingängen zu Lazaretten, Krankenhäusern und Rettungsstellen; die Entfernung wird bei Straßenkreuzungen und Einmündungen gerechnet von der Ecke, an der die Fahrbahnkanten zusammentreffen.
  1. c) Vor Grundstücksein- und ausfahrten, ferner von Eingängen zu öffentlichen Luftschutzräumen.
  1. d) An Verkehrsinseln
  1. e) Auf Gleisen von Schienenbahnen.

 Kraftwagen und Krafträder mit Seitenwagen sind möglichst auf freien Plätzen, sofern dies nicht möglich ist am rechten (bei Einbahnstraßen auch auf linken) Fahrbahnrand abzustellen; Krafträder ohne Seitenwagen sind auf dem der Fahrbahn zugekehrten Rand der Gehbahn abzustellen.

Die auf den Straßen, Plätzen usw. abgestellten Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der allgemeinen Verdunklungsbestimmungen beleuchtet sein.

Müssen Kraftfahrzeuge während des Fliegeralarms benutzt werden, so sind diese Fahrzeuge unter Beachtung der Verdunkelungsvorschriften gleichfalls zu beleuchten.

Das Fahren ohne Beleuchtung ist verboten!

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass nur auf freier Landstraße mit abgedeckten Scheinwerfern und aufgeblendeten (Fernlicht) Licht gefahren werden darf. Bei Gegenverkehr und in geschlossenen Ortschaften darf nur mit abgeblendeten Licht (nicht Standlicht) gefahren werden.

Quelle: Nr. 172 der Zeitung Tremonia vom 25.06.1940


 27.07.1940: „Sprengstücke sind keine Andenken!“

Nach den letzten Luftangriffen konnte verschiedentlich die Feststellung gemacht werden, dass eine lebhafte Suche nach Spreng- und Teilstücken der zum Abwurf gelangten Spreng- und Brandbomben und Fallschirmraketen einsetzte.

Gegen diesen Eifer wäre nichts einzuwenden, wenn das auf diese Weise zusammengetragene Material dort abgeliefert werden würde, wo es hingehört – nämlich auf dem nächsten Polizeirevier. Aber das Gegenteil ist der Fall, denn jeder hält sich allem Anschein nach für berechtigt, derartige Fundstücke als interessante Andenken, die dann im Kreise der Freunde und Bekannten als vielbewunderte Schaustücke herumgereicht werden, zu behalten.

So verständlich der Wunsch ist, ein derartiges Andenken an die Zeit der Luftangriffe auf unsere Heimat aufzubewahren, so sehr verstößt dieses Verhalten gegen die viel wichtigeren Interessen der Landesverteidigung.

Die Fundstücke bilden wertvolles Material, aus dem Rückschlüsse über Art, Größe, Konstruktion und Wirkungsweise der vom Feind benutzen Kampfmittel gezogen werden können.

Wer seine Gegenstände von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet, erkennt sofort, wie völlig verfehlt es ist, derartige Andenken zu behalten.

Insbesondere müssen Zünder und Teilstücke von Bomben, Fallschirmen, Abwurfvorrichtungen oder Teile davon unbedingt und war sofort nach der Auffindung abgeliefert werden.

Besonders die in der Nähe der Abwurfstellen wohnenden Volksgenossen haben oft Gelegenheit, derartiges Material aufzufinden. Es ist ihre Pflicht, die Fundstücke sicherzustellen und die Polizei zu benachrichtigen. Die Polizei wird dann über die Fundstücke verfügen.

Quelle: unbekannt, vermutlich ausgeschnittener Bericht aus der Tageszeitung vom 27.07.1940;


11.10.1941: Bildung eines Luftschutzbauamtes – StA 48 -.

10/1                                                         D., d. 11.10.1941
F. 2101

Zur Erreichung einer straffen Zusammenfassung aller von der StVerw Dortmund zu bearbeitenden Luftschutzbaumaßnahmen wird ab sofort ein Luftschutzbauamt mit dem Geschäftszeichen StA 48 gebildet

Dezernent:             StR Franz

Amtsleiter:             StOBR Schütze

Stellv. Amtsleiter:   StBR Niederfahrenhorst

Dienstleiter:           StBMstr Böckmann

Das Luftschutzbauamt – StA 48 – gliedert sich in folgende Abteilungen:

StA 48/1
Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten – Abteilungsleiter: tStI Müller

StA 48/2
Technische Angelegenheiten – Abteilungsleiter: tStOI Müller

StA 48/2 -1
Behelfsmäßiger Kellerausbau im gesamten Stadtgebiet einschließlich Beheizung in den städt. Gebäuden (Selbstschutzmaßnahmen)

StA 48/2 – 2
Bunkerbauten, Abwicklung und Beheizung der fertiggestellten öffentlichen Luftschutzräume

StA 48/2 – 3
Instandhaltung und Wartung der Luftschutzbauten einschließlich Verdunkelungsmaßnahmen.

Den StÄ z.K. und Ergänzung des Organisationsplans (AmtMitt 1938, S. 165).
Das Luftschutzbauamt erhält seine Diensträume im Westfalenhaus.
Für den Ausbau von Zisternen und Feuerlöschteichen bleiben die Feuerschutzpolizei – StA15 – bzw. das Tiefbauamt – StA 43 – zuständig. (vgl. V v. 16.09.1941 – 10/1 – AmtlMitt 1941, S99).
Die Beseitigung von baulichen Bombenschäden verbleibt beim Hochbauamt – StA 42-.

D OB i.V. Dr. Fluhme.


24.03.1942: Luftschutzbereitschaft

10/1                                                 D., d. 24.03.1942.

  1. 2115

Nach den Erfahrungen der letzten Luftangriffe mache ich sämtlichen Betriebsluftschutzleitern erneut zur Pflicht, die in den ihnen unterstellten Gebäuden eingesetzten Selbstschutzkräfte, insbesondere die für den Bereitschaftsdienst eingeteilten Selbstschutzkräfte, mit den ihnen übertragenden Verrichtungen eingehend vertraut zu machen. Die notwendigen Maßnahmen sind in wöchentlichen Belehrungen in kurzer und klarer Form den Selbstschutzkräften nahe zu bringen. Bei den Belehrungen ist auf folgende Punkte besonders Rücksicht zu nehmen:

  1. Der Aufbewahrungsort der Geräte, der Wasser- und Sandvorräte muss sämtlichen Selbstschutzkräften genauestens bekannt sein.
  2. Die Geräte sind einer dauernden Kontrolle zu unterwerfen, damit sie im Ernstfall auch wirklich einsatzbereit sind. In dem Zusammenhang verweise ich auf meine Verfügung vom 27.10.1941 – 10/1- betr. Pflege und Instandhaltung der Luftschutzhandspritzen.
  3. Sofern die Verwaltungs-, Betriebs- und Schulgebäude mit besonderen Feuerlöscheinrichtungen ausgerüstet sind, müssen die Selbstschutzkräfte mit diesen Einrichtungen vollkommen vertraut sein. Sie müssen in der Lage sein, diese Löschgeräte mit Sicherheit zu bedienen und vorhandene Hydranten und Feuerlöschschläuche zuverlässig und sicher anzuschließen. Dazu gehört auch die Bedienung der Feuerlöschapparate.
  4. Bei der Bekämpfung von Schadensfällen sind die vom Luftschutz vorgeschriebenen Vorsichtsmaßregeln zu beachten. Sofern die eingesetzten Kräfte zur Schadensbekämpfung nicht ausreichen, ist die nachbarliche Hilfe unverzüglich in Anspruch zu nehmen. Die Führung der Schadensbekämpfung hat der Betriebsluftschutzleiter bzw. der von ihm bestellte Vertreter oder Wachhabende Falls die nachbarliche Hilfe nicht ausreicht oder die Lage des Schadenfalles erkennen lässt, dass die Maßnahmen nicht ausreichen werden, ist sofort die zuständige Polizeidienststelle auf dem bestmöglichen Wege in Kenntnis zu setzen. Wegen der nachbarlichen Hilfe verweise ich auf meine V v. 25.06.1941 -10/1-, betr. Nachbarliche Hilfe im Werkluftschutz und Einsatz von Werkluftschutzkräften durch den Luftschutzleiter an anderen Schadensstellen.Die notwendige Hilfe ist soweit wie möglich sicher zu stellen. Die Vollständigkeit und Gebrauchsfähigkeit des gelieferten Verbandsmaterials usw. ist ständig zu überwachen.
  5. Alle eintretenden Schadensfälle sind so bald wie möglich dem Haupt- und Personalamt – StA 10/1 – zu melden. Treten Schadensfälle von besonderer Bedeutung ein, ist Herr VerwDir Pflüger sofort fernmündlich während des Dienstes unter F. 201 11, Nebenstelle 2000 oder 20016; während der dienstfreien Zeit unter Nebenstelle 2056 in Kenntnis zu setzen. (vgl. V v. 14.02.1941 – 10/1 – betr. Bereitschaftsdienst).
  6. Die in meinem Rundschreiben fortlaufend gegebenen Anweisungen, die auf den besonderen Erfahrungen der Luftangriffe beruhen, sind immer wieder zum Gegenstand ernsthafter Belehrungen zu machen. Dabei mache ich auf meine V v. 19.01.1941 – 10/1 – betr. „Merkblatt über Wirkung und Bekämpfung der von englischen Luftwaffe abgeworfenen Phosphor-Kanister“ und vom 05.03.1942 – 10/1 – betr. „Neue englische Phosphor-Brandbomben 14 kg“ besonders aufmerksam. Den für einen erhöhten Brandschutz der städt. Verwaltungs-, Betriebs- u. Schulgebäude notwendigen Maßnahmen ist erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken.

Es ist erforderlich, dass sich die B.L.L. monatlich durch besondere Probealarme von der Einsatzbereitschaft der Selbstschutzkräfte und der Gebrauchsfähigkeit der Geräte überzeugen. Ich behalte mir vor, die getroffenen Maßnahmen von Zeit zu Zeit nachzuprüfen und Probealarme anzusetzen.

Längere Angriffspausen dürfen keinesfalls dazu führen, dass die erworbenen Kenntnisse in Vergessenheit geraten und die Geräte durch lange und unzweckmäßige Lagerung unbrauchbar werden. Die Geräte sind ständig in brauchbarem Zustand zu erhalten. Bei Kontrollen der Betriebe des Erweiterten Selbstschutzes habe ich festgestellt, dass in einigen Fällen die gelieferten wertvollen Geräte verstaubt und verschmutzt in den Kellerräumen lagerten. Ich geben allen B.L.L. davon Kenntnis und mache darauf aufmerksam, dass die B.L.L. persönlich für den ordnungsmäßigen Zustand der Geräte verantwortlich sind.

Die heutige Luftkriegsführung verlangt von der Heimat ständige Bereitschaft und restlosen Einsatz. Wenn unsere Soldaten an der Front in selbstlosem Einsatz unter größten Opfern beispiellose Erfolge erringen, wird auch die Heimat in ständiger Bereitschaft den ihr durch niederträchtige Luftangriffe aufgezwungenen Kampf bestehen und mit Entschlossenheit und innerer Härte die zu erwartenden Schäden auf ein Mindestmaß beschränken helfen.

 OB Dr. Banike

[Dortmund Oberbürgermeister Dr. Banike]

Seite, 47 – 49


25.03.1942: Erstattung von Aufwendungen für Luftschutzmaßnahmen.

10/1                                                                           D., d. 25.03.1942
F. 2115

Nach den 2. Richtlinien über Art und Umfang des Beitragens bei der Ausführung von behelfsmäßigen Luftschutzräumen und von Brandmauerdurchbrüchen in bestehenden Gebäuden vom 26.07. bzw. 01.08.1941 ist bestimmt, dass geldliche Aufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen vom Reich erstattet werden. Durch Erlass 15.08.1941 hat der Reichsminister der Finanzen dazu besondere Ausführungsbestimmungen erlassen. Danach werden folgende Kosten erstattet:

  1. für die Herrichtung von Luftschutzräumen
  2. für die Beschaffung und Anlage der vorgeschriebenen Beleuchtung und Notbeleuchtung,
  3. für die Beschaffung und Anlage von dauernd im Luftschutzraum zu verwendenden fest- oder nicht fest eingebauten Heizeinrichtungen aller Art,
  4. für die Durchführung von Brandmauerdurchbrüchen.

Ebenso werden Kosten für die Beheizung (g. F. auch für die Beleuchtung) und gerechtfertigte Mietminderung für die Zeit ab 01.10.1940 erstattet.

Der Erlass unterscheidet Aufwendungen für Maßnahmen, die vor dem 01.10.1940 bwz. Nach dem 01.10.1940 durchgeführt worden sind. Die Aufwendungen für Maßnahmen, die vor dem 01.10.1940 durchgeführt worden sind, mussten bis zum 31.12.1940 zur Erstattung angemeldet werden. Die erforderlichen Arbeiten sind durch StA 24 durchgeführt worden.

Die Kosten, die nach dem 01.10.1940 entstanden sind, werden restlos vom Reich erstattet.

Da es sich bei diesen Luftschutzmaßnahmen um bauliche Maßnahmen handelt, die vom StA 42 bzw. 48 durchgeführt werden, habe ich die Bearbeitung dieser Erstattungsanträge dem StA 48 übertragen. Ich gebe allen StÄ davon Kenntnis und ersuche, g. F. Forderungen der genannten Art, die durch die Durchführung von Luftschutzmaßnahmen entstanden sind, dem StA 48 zur weiteren Veranlassung mitzuteilen.

D OB Dr. Banike


 

01.07.1943: Verbotener Umgang mit Blindgängern

Bomben sind keine Spielzeuge / Leichtsinn wird schwer bestraft!

Noch nach jedem Terrorangriff haben sich schwere Unfälle ereignet, weil mit nicht zur Entzündung gekommener Abwurfmunition leichtsinnig umgegangen und die Mahnung nicht beachtet wurde, sie unberührt liegen zu lassen und Meldung bei der Polizei oder dem Luftschutzleiter zu machen. Dabei ist es nicht so, als ob allein Kinder, die im Auffinden solcher gefährlicher Dinge erstaunlich geschickt sind, diese unverantwortliche Spiel mit den Blindgängern betreiben. Auch Erwachsene lassen oft jede Vernunft außer acht, wie das Beispiel eines 68jährigen Landwirts in Lünen-Horstmar beweist, der einem Hofarbeiter Anweisung gab, eine Stabbrandbombe gegen einen Stein zu werfen und dabei durch Zerknallen des Sprengstoffes selbst zu Tode kam.

Man kann es den Stabbrandbomben nicht ohne weiteres ansehen, ob sie in dem Stahlkopf Sprengstoff enthalten, deshalb darf man sie nicht werfen oder fallen lassen. Leichtsinnige Entzündung kann schwere Unfälle und Beschädigungen von Sachgütern hervorrufen. Deshalb auch bei „harmlosen“ Stabbrandbomben Meldung an die Polizei, die für vorsichtiges Einsammeln und Sicherstellen sorgen wird.

Schwer unterscheiden kann der Nichtfachmann auch zwischen Leucht- und Blitzlichtbomben, die einen schwarz gestrichenen Blechkörper haben und etwa 1.25 Meter lang bei 12 Zentimeter Durchmesser sind. Die Blitzlichtbomben sind ein wahres Teufelszeug. Sie bilden aufgeplatzt hochempfindliche, unsichtbare Staubluftgemische, die durch brennende Zigaretten, überhaupt durch den kleinsten Funken zur Entzündung kommen können. Die Explosionswelle bringt die bis zu einer Entfernung von fünfzehn Meter liegenden Blitzlichtbomben mit zum Zerknall, wodurch tödliche Verbrennungen entstehen.

Das mit Phosporbrandbomben nicht zu spassen ist, dürfte allgemein bekannt sein. Trotzdem warfen kürzlich noch zwei Jugendliche den vierzehn Kilo schweren, nicht ganz einen halben Meter langen und 12,5 Zentimeter im Durchmesser messenden zylindrischen Stahlkörper einen solchen Bombe so lange herum, bis sie zerknallte und ihnen bis auf die Knochen sich durchfressende Brandwunden beibrachte. In den Boden eingedrungene Phosporbomben muss man unberührt liegen lassen, bei freiliegenden muss man die Umgebung absperren. Bei unsachgemäßer Berührung kann der Zünder die Ladung auslösen und die Umgebung bis zu 50 Meter mit Brandmasse bespritzen. Bei Meldungen bei der der Polizei oder dem Luftschutzleiter ist anzugeben, ob die Phosphorbomben frei liegt oder im Boden steckt.

In den Boden eingedrungene Spreng- und Minenbombenblindgänger sind erkennbar an dem tiefen Einschlagkanal mit Durchmesser von 30 bis 50 Zentimeter. Quergeschlagene Blindgänger bilden runde und ovale Trichter mit einem Umfang bis zu zwei Meter. Blindgegangene Minenbomben können Trichter bis zu 4 Meter hervorrufen. Bei Auffinden oder auch Vermutung von blind gegangenen Spreng- und Minenbomben, die manchmal erst nach Wochen zerknallen, sofort Meldung bei der Polizei.

Auch von abgestürzten Feindmaschinen sollen sich Unberufene fernhalten, denn in ihrer Nähe wie überhaupt an allen Schadenstellen, wie Häusertrümmern, muss mit dem Vorhandensein von Bomben mit Langzeitzündern gerechnet werden, die jederzeit hochgehen können. Wer durch leichtsinniges und unbefugtes Umgehen mit Blindgängern sich selbst oder andere gefährdet, mach sich außerdem noch strafbar und ist für den etwa entstehenden Schaden verantwortlich. Deshalb müssen vor allem Eltern und Erziehungsberechtigte ihren Kindern immer wieder einhämmern, dass sie die Finger von feindlicher Abwurfmunition und deren Teilen lassen.

Nur besonders beauftragte und dafür ausgebildete Luftschutzkräfte sind berechtigt, blind gegangene Brand- und Leuchtmunition zu sammeln und sicherzustellen. Für alle anderen Volksgenossen ist es Pflicht, Fundstellen von Blindgängern der Polizei oder dem Luftschutzleiter zu melden.

Quelle: Ausschnitt Tageszeitung; eingeklebt


13.08.1943: Verstärkter Bau von Luftschutz-Deckungsgräben

Neue Bestimmungen für den Bau von Luftschutz-Deckungsgräben hat der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe erlassen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass der vorschriftsmäßig ausgebaute Deckungsgraben eine besonders gute Schutzwirkung bei den feigen feindlichen Angriffen auf zivile Ziele für die Bevölkerung bietet. Deshalb soll nach den neuen Anweisungen des Ministers mit allem Nachdruck auf den Bau von Deckungsgräben hingewirkt werden, wobei die Bevölkerung zur Selbsthilfe herangezogen werden soll. Hinsichtlich der Baustoffbeschaffung werden die notwendigen Maßnahmen von den Dienststellen des Reichsministers Speer veranlasst. „LS-Deckungsgräben“ sind langgestreckte, schmale, überdeckte Gräben in gebrochener Linienführung, die außerhalb des Trümmerbereichs von Gebäuden anlegt werden. Die Zahl der in ihnen anzubringenden planmäßigen Schutzplätze ist nach der Größe der einzelnen Anlagen festgesetzt worden. Die Deckungsgräben sollen im lichten Maß 1,40 m breit und 1,95 m hoch sein. Sie müssen eine obere Erdüberdeckung von 0.50 m und in Deckungshöhe eine seitliche Erdanschüttung von mindestens 1,30 m besitzen. Der Deckungsgraben soll im allgemeinen unter Erdgleiche angeordnet werden. Weitere Vorschriften regeln eine künstliche Belüftung, die Ausstattung mit elektrischer und mit Notbeleuchtung, mit Feuerlöschmitteln usw.

Quelle; unbekannte Tageszeitung, Dortmund, 13.08.1943 (69)


13.08.1943:  Sachschädenfeststellung beim Hausbesitz

Vom Haus- und Grundbesitzer-Verein e.V., Dortmund, wird uns mitgeteilt:

Nach der Kriegssachschädenverordnung steht allen Volksgenossen volle Entschädigung für die erlittenen Verluste zu. Das Entschädigungsverfahren wird beim Amt für Kriegsschäden durchgeführt. Bis zur endgültigen Entscheidung können auf Antrag Entschädigungen für Mietausfälle an die Hauseigentümer gezahlt werden.

Die Grundlage für das Entschädigungsverfahren ist die Stellung eines schriftlichen Antrages bei der Sachschäden-Feststellungs-Behörde. Zur Entlastung der Behörde und im eigenen Interesse wenden sich alle betroffenen Hauseigentümer zweckmäßig an die Geschäftsstelle des Haus- und Grundbesitzer-Vereins e.V., Dortmund, Elisabethstraße 4 oder an die Nebengeschäftsstelle in Hörde, Bahnhofstraße 4, außerdem an jedem Mittwochnachmittag in Derne, Heringenstr. 2, und in Asseln, Hellwegschule. Diese Betreuungstellen stehen alle geschädigten Hausbesitzern mit Rat und Tat zur Verfügung.

Quelle: unbekannte Tageszeitung, Dortmund, 13.08.1943 (69)


 

13.08.1943: Die Abfahrt der heutigen Sonderzüge

Der Kreisleiter lässt noch einmal darauf hinweisen, dass in den nächsten Tagen noch weitere Sonderzüge auf dem Bahnhof Dortmund-Süd eingesetzt werden. Die Gelegenheit, zur Abreise besonders für Mütter mit Kindern und für alte Leute ist jetzt wahrzunehmen, um eine glatte Abwicklung der Transporte zu sichern. Am heutigen Donnerstag fahren die Sonderzüge wieder um 9 und um 13 Uhr ab.

Der Lebensunterhalt der abgereisten Fliegergeschädigten wird auf Grund der behördlichen Abreisebescheinigung durch Auszahlung der Räumungsfamilienunterhalts am Unterbringungsort gesichert. Etwa noch erforderliche Bezugscheine für Kleidung, Wäsche und Schuhe werden ebenfalls auf Antrag durch die Behörde am Unterbringungsort ausgestellt. Die zuständigen Dienststellen der NSV im Aufnahmegebiet übernehmen zusammen mit den behördlichen Stellen die Unterbringung und Betreuung der Volksgenossen und stehen ihnen in allen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

Quelle: unbekannte Tageszeitung, Dortmund, 13.08.1943 (69)


13.08.1943: Vorsicht beim Hantieren mit feindlichen Abwurfmitteln

Trotz wiederholter Hinweise auf die Gefährlichkeit aller von feindlichen Flugzeugen abgeworfenen Munition und sonstiger Gegenstände sind häufig Unglücksfälle zu verzeichnen, die durch das hantieren mit feindlicher Abwurfmunition und der gleichen entstehen. Es liegt daher Veranlassung vor, auf folgende Bekanntgabe des Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe erneut hinzuweisen:

Wiederholt ist schon vor dem Berühren, Zerlegen, Abtrennen und Aufbewahren von Blindgängern oder Teilen feindlicher Abwurfmunition, insbesondere auch Stabbrandbomben und Leuchtbomben gewarnt worden. Trotzdem verunglücken immer wieder Volksgenossen, auch Kinder, durch unbefugtes Hantieren mit dieser gefährlichen Munition schwer, manchmal sogar tödlich.

Alle aufgefundenen Teile von Abwurfmunition, Reste von Abwurfmitteln, Stabbrandbomben, Hilfsgeräte z. B. Blechhülsen, Zünder, Leitwerke, Bombenschwänze, Gerät zum Abwurf von Flugblättern, Brandmittel, Fallschirme , Teile abgeschossener Feindflugzeuge, Ausrüstungsstücke von Feindflugzeugen, im Notwurf abgeworfene Türen, Schlauchboote usw. sind am Fundort unberührt zu belassen und schnellstens der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Neugierige, insbesondere Kinder, sind vom Fundort fernzuhalten. Melde- und Ablieferungspflicht besteht auch beim Auffinden feindlicher Flugblätter. Wer sich Teile feindlicher Abwurfmunition oder feindlicher Flugzeuge oder deren Ausrüstung, einschließlich Gegenstände aus dem Privateigentum feindlicher Flugzeugbesatzungen aneignet, macht sich strafbar. Dieses gilt auch für deren Vernichtung durch mutwilliges abbrennen oder zerstören, sowie für deutsches Fluggerät oder eigene Flakmunition. Wer diese Vorschriften beachtet, bewahrt sich und andere vor Schaden und trägt gleichzeitig dazu bei, Angriffe, Art und Wirkung der feindlichen Bomben sowie Absichten des Feindes bei Luftangriffen zu erleichtern. Hierbei sind auch unscheinbare Blechteile oder Sprengstücke oft von größter Wichtigkeit.

So kann jeder an der Verbesserung der Abwehrmaßnahmen und der Luftschutzeinrichtungen mithelfen. Wer aber aufgefundene Munitionsteile oder Bruchstücke von feindlichen Flugzeugen nicht abliefert, hemmt die Ermittlungsarbeit der Behörden und hilft dem Feinde!

Quelle:
Ausschnitt Tageszeitung, handschriftlicher Vermerk: Donnerstag, 13.08.1943 (69)


13.08.1943: Rüstappell für die Kinderlandverschickung

Die Jungen und Mädchen, die am 14. Mai mit dem Transport zur Solowakei fahren, treffen sich heute um 15 Uhr am HJ-Heim, Ostrandweg, zum Rüstappell. Die Kinder müssen unbedingt erscheinen.

Quelle: unbekannte Tageszeitung, 13.08.1943 (69)


 

09./10.10.1943: Preisausschreiben LS-Stollenbau

Wer beteiligt sich an dem Preisausschreiben des Gauleiters für den LS-Stollenbau?

Der Gauleiter und Reichsverteidigungskommissar Albert Hoffmann hat, um die Selbsthilfe der Bevölkerung beim Bau von Luftschutzstollen weitgehend zu fördern, veranlasst, dass Baumaterialen aller Art zur Verfügung gestellt werden. Auskunft erteilen die Ortsgruppenleiter, darüber hinaus hat der Gauleiter für die besten durch Selbsthilfe erstellten Stollen- und Bunkerbauten Preise ausgesetzt, und zwar:

Einen ersten Preis in Höhe von 1.500.- RM
Vier Preise in Höhe von je 1.000 RM
Zehn Preise in Höhe von je RM 800
Fünfzehn Preise in Höhe von je RM 400

Die Bedingungen für die Erreichung eines Preises sind, dass der gebaute Stollen in jeder Beziehung seinen Zweck erfüllt. Er muss also Bombensicher sein, das bedeutet, dass er eine genügende Deckung hat, die, wenn der natürliche Boden über dem Stollen die erforderliche Stärke nicht besitzt, durch Anfüllen von Erde erreicht werden muss. Die Eingänge müssen gegen Luftdruck und Splitter gesichert werden, und der Stollen muss mindestens zwei Ausgänge haben.

Auch die Einrichtung im Innern des Stollens muss dem Zweck der Anlage genügen, dabei ist wie für die gesamte Anlage nicht entscheidend, dass der Stollen „schön“ eingerichtet ist, unter Umständen mit Mitteln, die eine Firma oder eine Organisation zur Verfügung gestellt haben. Vielmehr ist für die Zuerkennung eines Preises maßgebend, dass der Stollenbau das Werk einer Gemeinschaftsarbeit ist, die aus dem Gedanken der Selbsthilfe und Selbstschutzes entsprang.

Die Preisrichter des Wettbewerbs sind im Kreise Dortmund: Obersteiger Brummel, Städtischer Baurat Boeckmann und der LS-Beauftragte des Kreisleiters, Kreishauptamtsleiter Tillmann.

An vielen Stellen des Stadtgebietes haben sich schon vor längerer Zeit Wohngemeinschaften zusammen getan, um nach fachmännischer Anleitung mit dem Stollen- und Bunkerbau zu beginnen. Auf unserem Bilde legt man bereits die letzte Hand an den Eingang eines Stollens, der einen ganz Vertrauens erweckenden Eindruck macht. Manche Stunden ihrer freien Zeit haben die Arbeitskameraden an ihr Werk gesetzt, das ihnen mit der Zeit richtig ans Herz gewachsen ist und für den Fall eines Fliegerangriffes – und das ist die Hauptsache – einen sicheren Aufenthalt bieten wird.

Bild: Aufnahme Schley / WR 09/10.10.1943 – Westfälische Landeszeitung – Rote Erde

Erprobte Fachmänner helfen beratend und planend beim Bau

Es leuchetet ein ,dass sich nicht überall kleinere oder größere Gruppen ohne Plan und sorgfältige Überlegung drauf los bauen können. Alle äußeren Umstände und örtlichen Gegebenheiten müssen vorher genau geprüft werden, damit die Sache auch Hand und Fuß hat. Ebenso notwendig ist die baufachmännische Beratung und das Überwachen des Stollenbaues. Deshalb haben die Zechenverwaltungen und die Betriebsbaustellen den Luftschutzrevieren im ganzen Stadtgebiet folgende Berg- u. Baufachmänner zugeteilt, an die man sich in Fragen des Stollenbaues wenden kann:

Bergbaulich-fachmännische Berater

Revier Beruf Name Ort Stadteil Straße Bemerkung

1 Steiger, a. D. Möller Dortmund Tremoniastraße 34
2 Fahrsteiger Tiggres Dortmund Bövinghausen Raderweg
2a Fahrsteiger Eibel Dortmund Bövinghausen Provinzialstraße 363
3 Fahrsteiger a. D. Möller Dortmund Tremoniastraße 34
4 Fahrsteiger a. D. Möller Dortmund Tremoniastraße 34
5 Fahrsteiger a. D. Möller Dortmund Tremoniastraße 34
6 Fahrsteiger Brisse Dortmund Lutherstraße 9
7 Fahrsteiger Brisse Dortmund Lutherstraße 9
8 Fahrsteiger Aus dem Bruch Dortmund Barop Bahnhofstr. 67 Kaiserstuhl I
9 Bauführer Vogel Dortmund Dorstfeld Dorstfelder Straße 120
9a Fahrsteiger Gieshoff Dortmund Huckarde Friedrichsruherstraße 19
10 Fahrsteiger Mäuser Dortmund Eving Elsässer Straße 7
10a Fahrsteiger Schmidt Dortmund Lindenhorst Lindenhorster Straße 210
11 Steiger, a.D. Möller Dortmund Tremoniastraße 34
12 Fahrsteiger Steinhoff Dortmund Brackel Holzwickeder Straße 138
12a Fahrsteiger Scholz Dortmund Husen Tiewinkel 10
13 Fahrsteiger a. D. Fischer Dortmund Wichlinghofen Markhege 40
13a Fahrsteiger a. D. Fischer Dortmund Wichlinghofen Markhege 40
14 Betriebsführer a. D. Feldmann Dortmund Aplerbeck Schürbankstraße 45
15 Fahrsteiger Vorschulze Dortmund Brünninghausen Hagener Straße 181
16 Fahrsteiger Harkenagel ?! Dortmund Mengede Castroper Straße 99
16a Fahrsteiger Tollkamp Dortmund Bodelschwingh Wennemarstraße
17 Fahrsteiger Becker Dortmund Derne Altenderner Straße 21
18 Fahrsteiger Reppel Dortmund Kirchlinde Kirchlinder Straße 8
18a Fahrsteiger Herbrechte Dortmund Kley Kleyer Weg 12
19 Fahrsteiger a. D. Möller Dortmund Tremoniastraße 34

Baufachmännische Berater und Überwacher

Revier Name Vorname Ort Stadteil Straße Bemerkung

1 Wächter Alfred Dortmund Märkische Straße 170
2 Hedderich Heinz Dortmund Lütgendortmund Lütgendortmunder Hellweg 231 oder 281?
2a Heimann Dortmund Bövinghausen Provinzialstraße
3 Leßmann Heinrich Dortmund Nederhoffstraße 23
4 Wickenkamp Dortmund Mallinckrodtstraße 206
5 Schmidt Dortmund Märkische Straße 180 Fa. Groth & Schmidt
6 Wettermann Aug. Dortmund Scharnhorst Westholz 112
7 Kückelheim Jos. Dortmund Körne Körner Hellweg 60
8 Groth Dortmund Barop Märkische Straße 180 Fa. Groth & Schmidt
9 Thiste Konrad Dortmund Dorstfeld Dorstfelder Hellweg 32
9a Krämer Josef Dortmund Huckarde Rahmer Straße 30
10 Husemann Karl Dortmund Eving Evinger Straße 92
11 Ibold Franz Dortmund August-Haßler-Straße 59
12 Mörmel Berno Dortmund Brackel Tackenstraße 13
12a Grüning Heinrich Dortmund Körne Am Bertholdshof 85
13 Freundlich I. Dortmund Hörde Beutenberg 32
13a Freundlich I. Dortmund Hörde Beutenberg 32
14 Laitsch Dortmund Aplerbeck Vieselerhofstraße 11
15 Schmidt, Paul Dortmund Löttringhausen Am Trienensiepen 10
15 Steinebach Wilhelm Dortmund Hombruch Harkortstraße 92
16 Nickel, Heinrich Dortmund Mengede Waltroper Straße 92
16a Baumeister Josef Dortmund Mengede Castroper Straße 42
17 Knorr & Co. Dortmund Derne Hardenbergstraße 13
18 Göken Hans Dortmund Marten Sadelhof 17
18a Korte Emil Dortmund Lütgendortmund Lütgendortmunder Straße 25 oder 26
19 Wächter Alfred Dortmund Märkische Straße 170


 

28.10.1943: Ein Bunker für 500 Frauen und Kinder wurde geschaffen.

Gleich nach den schweren Terrorangriffen auf Dortmund schlossen sich in Mengede eine große Anzahl von Männern zusammen, um durch Selbsthilfe einen bombensicheren Stollen in der Steinhalde anzulegen. Vier von ihnen übernahmen die Vorarbeiten und die Aufsicht. Die Genehmigung wurde von der Zeche eingeholt und Rücksprache mit dem Marktscheider genommen. Arbeitspläne und Kontrolllisten wurden vom Reichsluftschutzbund aufgestellt und dann ging es kräftig an die Arbeit. Zunächst arbeiteten 36 Mann an jedem Tage zwei Stunden und als die zweite Strecke im Berg vorgetrieben werden musste, waren es 56 Mann.

Nach allen Regeln bergmännischer Kunst erfolgte der Ausbau. Mittelstempel wurden zur größeren Sicherheit geschlagen und die Bunker, die alle miteinander verbunden sind, mit so genannter Türstockzimmerung dicht abgestützt. Besondere Sorgfalt wurde auf die Luftzufuhr gelegt. Zur weiteren Vervollständigung wird jetzt noch eine Abortanlage geschaffen. Auch ein Sanitätsraum für einige Tragen wird ausgebaut.

Zur Betreuung der Frauen und Kinder im Bunker stehen zwei Helfer des Deutschen Roten Kreuzes und zwei Laienhelferinnen des Reichsluftschutzbundes bereit.

Der Bunker soll vor allen solchen Frauen und Kindern Schutz vor Bombenangriffen bieten, deren Männern und Väter dort freiwillig gearbeitet haben. Natürlich finden auch Kriegerfrauen, Witwen und alte gebrechliche Volksgenossen dort Platz. Männer gehören nicht in den Bunker, nur drei ausgesuchte und als Ordner kenntlich gemachte Männer sorgen dafür, dass den schutzsuchenden Frauen jede Hilfe und Unterstützung gewährt wird.

Die Zeche unterstützte die Arbeit durch Lieferung von Material und auch Grubenlampen. An den Arbeiten beteiligten sich im ganzen 168 Volksgenossen, überwiegend Amtsträger und Selbstschutzkräfte des RLB. In fast 5.000 Arbeitsstunden stellten sie den Bunker fertig, der bei Luftangriffen 500 Frauen und Kindern Schutz bieten wird.

Quelle: Westfälische Landeszeitung, 28.10.1943

(Vermutliche Lage: ehemalige Halde Dönnstraße ?!)

Quelle: Westfälische Landeszeitung – Rote Erde 09/10.10.1943


 

23.12.1943: Dortmunder Stollenbauer gehören zu den besten im Gau

Der zweite Preis des Gauleiters für eine Dortmunder Gemeinschaft

Die Entscheidung über die Preisträger im Stollenbauwettbewerb unseres Gaues ist gefallen. Der Kreis Dortmund stellt den

2. Preisträger in der Ortsgruppe Dorstfeld, Arbeitsgemeinschaft Dittrich, Am Rode

4. Preisträger, in der Ortsgruppe Dorstfeld, Stollen im Union-Damm, Huckarder Straße, erbaut von den Gemeinschaften Jasper, Scheuner und Gerling, den

5. Preisträger in Lüdgendortmund, Stollen der Arbeitsgemeinschaft Odendahl, den

10. Preisträger in Hombruch, Stollen der Arbeitsgemeinschaft Vorschulze-Gies, unter der Halde Gotthelf, den

17. Preisträger in Lüdgendortmund, Arbeitsgemeinschaft Renkhoff-Ehmann (Hermann-Göring-Bunker), Somborner Straße 7 und den

20. Preisträger in der Ortsgruppe Vinckeplatz, Arbeitsgemeinschaft Möller-Stratmann, Halde der Zeche Tremonia, und den

26. Preisträger in Marten, Arbeitsgemeinschaft Tielke, Bärenbruchstraße.

„Unser Stolz“ ist auch dabei!

„Ich hab so eine Ahnung als ob wir mit drinläge, sagte der Bergmann Wilhelm Rudolph, als wir gestern im Eingang des Stollens „Unser Stolz“ standen und uns über den Stollenwettbewerb des Gauleiters Albert Hoffmann unterhielten. Die Arbeitsgemeinschaft Dittrich hat mit ihrem unterirdischen Bau schon nach dem schweren Terrorangriff auf Dortmund begonnen, aber der Wettbewerb gab der Sache noch einmal einen ordentlichen Auftrieb. Sie haben ein sauberes Stück bergmännischer Arbeit mit diesem Stollen geleistet, die Männer und Frauen da draußen in Dorstfeld, Am Rode, das wurde sogar uns krassen Laien klar, als wir durch die schwere Eisentür in die Tiefe stiegen, durch die Gänge wanderten und die mit Tannengrün richtig weihnachtlich geschmückten und gut ausgebauten Nischen sahen.

 Als wir wieder an das Tageslicht kamen, waren die drei geistigen Väter dieses wirklich ausgezeichnet angelegten Schutzstollens beisammen, Dittrich, Rudolph und Jungkunz. „Von den in Dortmund gebauten Stollen ist dieser unbedingt einer der besten, und die Aussichten, wirklich mit drin zu liegen und einen Preis zu bekommen, sind nicht schlecht“, mussten wir zugeben. „Na, darum haben wir ihn ja nicht gebaut. Es waren ja Hauptsächlich für unsere Frauen und Kinder, damit die bei Alarm wissen, wo sie hinkönnen, aber wenn wir einen Preis kriegen sollten, das würde uns doch freuen“, so sagte Jungkunz.

Und nun ist es soweit. Gestern am späten Abend kam das Ergebnis des Stollenwettbewerbs durch, und die Arbeitsgemeinschaft Dittrich hat mit ihrem Stollen „Unser Stolz“ sogar den zweiten Preis im gesamten Gau errungen. Wenn die zwanzig Familien, die mit an dem Werke geholfen haben, heute in die Zeitung schauen, dann werden sie sich sicher von Herzen freuen, dass sie nicht nur einen sicheren Stollen haben, sondern obendrein noch als zweite Sieger unter den vielen Arbeitsgemeinschaften hervorgegangen sind. Genug geschwitzt haben sie während der Bauzeit, davon soll morgen noch die Rede sein, und das ist nun gewiss ein Stollenfest wert.

Der LS-Stollenbau am Lütgendortmunder Hellweg vom Gauleiter ausgezeichnet.

Nicht komplett abschreiben, als SCAN sichern und nur die Info zum Stollen abschreiben.

LS-Stollengemeinschaft Odendahl
Von drei Seiten wurden das Erdreich angeknabert. Lehm und Mergel mussten dreimal umgeladen und weit fortgeschafft werden. Zweitausend Karren und mehr. Schwierigkeiten mit der Materialbeschaffung wurde überwunden. Angestellte und Milchbauern hatten dem Bergmann zunächst zugeschaut und dann selbst ihre Stempel geradezu fachgerecht gesetzt. Die Kelle wurde von Hand zu Hand weitergereicht, jeder mauerte sein Feld.

Der Stollen ist bis auf kleinere aber dennoch notwendige Arbeiten fertig gestellt und bietet 35 Familien, darunter viele Soldatenfrauen, Unterkunft und Schutz. Viele Stufen führen hinunter zu den unter einem Hügel liegenden Stollen, der mit elektrischen Licht und ausreichender Sitzgelegenheit sowie einer Wärmeanlage alle Bequemlichkeiten bietet, die man erwarten kann.

Quelle: Zeitungsabschrift Stollenbau WLZ 23.12.1943


 

29.12.1945: Gedanke und Tat beim Schutzstollenbau „Gotthelf“.  

Es ist immer wieder erstaunlich, zu welcher Leistung Menschen unter der festen Leitung des eigenen oder eines fremden klaren Willens fähig sein können. Nie wurde das beziehungsreiche Wort von der Not, die sich zur Tugend wandelt, tiefer erfüllt als heute dort, wo es fast täglich die Sicherung des Lebens gilt: an der Front und in den Heimatgebieten, die in der Unerbittlichkeit dieses Krieges Kampfraum geworden sind. Ja, es ist, als ob sich die natürlichen und gewordenen Gegebenheiten der Landschaft hilfreich und sinnvoll darböten, um sich als Wall gegen die Tücke eines unmenschlichen Feindes dort aufzurichten, wo ihnen der Mensch in frischer Entschlossenheit entgegenkommt.

Wer hätte jenen aus früherer bergmännischer Tätigkeit erwachsenen Halden zugetraut, dass sich bedrohtes Leben noch einmal hundert- und tausendfach in ihren unfruchtbar gewordenen Schoß zurückflüchten und dort geborgen fühlen würde! Diese Gedanken mochten einem kommen, wenn man staunend sah, was die Arbeitsgemeinschaft Vorschulze-Gries in Dortmund-Hombruch als Gemeinschaftswerk des vom RLB geförderten Bergmannstollenbaues „Gotthelf“ aus jenem ungefugen, mit einigen kümmerlichen Birkenstämmchen bestandenen „Berg“ gemacht hat, der sich unter der Halde an der Gotthelfstraße in dunkler Massigkeit aus dem flachen Gelände erhebt. Als dort in der Nähe die ersten Bomben fielen, haben sich 40 Unentwegte, unter ihnen Bergleute, Fabrikarbeiter und Büromenschen, unter fachmännischer Leitung, ans Werk gemacht, sind von drei Seiten her nach Feierabend vier Monate lang in zäher Verbissenheit täglich zwei Meter tiefer in den Berg gedrungen, haben gehackt und abgefahren, die wachsenden Strecken abgestützt und verschalt, haben geschwitzt und verschnauft, bis sie eines Tages, als schon die Hitze unerträglich schien, einen frischen Luftzug verspürten und einander über dem letzten herunter gebrochenen Sturz die Hände reichen konnten.

Von den vier Invaliden, die hier noch einmal in einem vollen Tagewerk zur befriedigenden Gewissheit ihres nützlichen Einsatzes zurückfanden, hat mich der 69jährige Johann Grudnio, dessen Name für alle stehen soll, durch das fertige, tannengeschmückte Stollen- und Nischensystem geführt und dabei in freudiger Aufgeschlossenheit von dessen Werdegang berichtet. Sauber liegt da in seiner Dreiteilung der zu einer Gesamtlänge von 130 Metern gediehene Laufstollen. Von ihm aus sind acht Nischen seitwärts zu geräumigen Schlaf- und Aufenthaltskammern geweitet und mit Betten, Sitzgelegenheiten und Wandschmuck wohnlich ausgestattet. Hier und da blitzt durch die Ritze der Verschalung der glitzernde Kristall des elektrischen Lichtes und erinnert daran, dass diese schützende Erdhülle, die sich an ihrer höchsten Stelle dreißig Meter über 600 Menschen wölbt, einmal dem Schoß dieser heimatlichen Erde entwunden worden ist, deren Kräfte und Schätze mit uns in dem Kampfe stehen, den wir um ihre Freiheit führen. Eine eigentliche Weiterführung erübrigt sich.

Bei geöffneten Stollentoren und verschiedener Windrichtung ziehen die beiden äußeren Stollen ein, der mittlere aus. Bei Abschluss im Ernstfall sorgt ein nach oben geführter Schornstein für den Abzug der verbrauchten Luft, die durch eine sinnvolle Anordnung der Kammern und dort, wo sie länger „stehen“ würde, durch einen Ventilator in Fluss gehalten wird.

Wer in einer der Wohnnischen die Mahnung des Reichsminister zu Gesicht bekommt: „Wir wollen arbeiten und kämpfen, als gelte es täglich das Leben“, dem wird es klar, dass man keinen Richtspruch hätte finden können, der Entstehung und Sinn des geschaffenen Werkes treffender zu kennzeichnen vermag. Dass dieses Werk schönsten Gemeinsinnes in dem vom Gauleiter ausgeschriebenen Stollenwettbewerb mit dem 10. Preis bedacht wurde, ist eine wohlverdiente Genugtuung für die Vierzig, die sich um es gemüht haben, und Anlass dankbarer Anerkennung derer, denen es Zuflucht und Schutz wird.

Foto einfügen

„Hier, da steht es in unserer Zeitung!“ sagte Kamerad Vorschulze zu seinen treuen Mitarbeitern am Stollen „Gotthelf“ als die mit einem Preis ausgezeichneten Stollen bekannt wurden.
Aufnahme: Schley.

Quelle: WLZ – Westfälische Landeszeitung – Rote Erde 29.12.19431943_12_29_Schutzstollenbau Gotthelf.doc


 30.12.1943: Der Bunker trug ein Weihnachtskleid.
(bild noch einscannen)

Und dafür dankt eine fliegergeschädigte Frau dem Verwalter.

Der Aufenthalt in einem Luftschutzbunker gehört nicht zu den Annehmlichkeiten des Lebens. Schon allein der Umstand, dass man sein Krämchen zusammenpacken und die schützende Stätte aufsuchen muss, kann die Gefühle für die Terrorflieger nicht gerade freundlicher gestalten. Die Stunden im Bunker werden hingenommen in der Gewissheit, dass es auch einmal wieder anders kommen wird. Wie gut es um die Haltung der Volksgenossen bestellt ist, geht aus einem Brief hervor, den uns eine Volksgenossin schrieb, die nach Bayern umquartiert ist, aber ihren Mann und ihre beiden hier im der Lehre befindlichen Jungen zu Weihnachten besuchte. Es heißt da:

„Liebe Rote Erde! Ich glaube, ich schreibe diese Zeilen im Namen vieler Frauen und alter Männer, die den Bunker „Danziger Freiheit“ ständig aufsuchen. Ich war selber am Heiligabend da im Bunker, doch wie war sein Inneres verwandelt, weil der Verwalter Orrmann ihn ein rechtes Weihnachtskleid angezogen hatte. Ganz wunderschön hatte er das fertiggebracht mit Weihnachtsbäumen, mit Tannengrün, Kugeln und Lametta um die Lampen. Dafür möchten wir ihm alle unseren herzlichen Dank sagen. Liebe Rote Erde, sehe Dir den Bunker mal selber an und mache eine Aufnahme für die Zeitung, denn dann haben wir doch ein Andenken an die fünfte Kriegsweihnacht.“

Man muss sich einmal überlegen, was dieser Brief alles besagt. Da ist diese Frau, die gleich bei dem ersten Großangriff auf Dortmund ihr Heim verloren hat. Ihr Mann und die beiden großen Jungen sind bei Bekannten zu Gast, sie selbst ist umquartiert und kommt Weihnachten in die alte Heimat zurück, damit nur einer von der Familie für dieses Wiedersehen die Bahn in Anspruch nehmen muss. Und nun muss sie am Heiligabend in den Bunker und findet die harten Linien der schweren Betonwände durch Tannengrün und Schmuck so wunderlich verändert. Das bisschen Glanz genügt schon, um ihr Herz froh zu machen und den Wunsch zu wecken, durch ein Bild für immer die Erinnerung an diese Stunden zu behalten. Auch das ist wieder einmal bezeichnend dafür, dass sich unsere Männer und Frauen nicht unterkriegen lassen, trotz allem, was sie bisher schon durchmachen mussten.

Quelle: WLZ 30.12.1943


22.04.1944:  Stollenbauer – an die Arbeit

Der zweite Stollenwettbewerb bis zum 15. Juni verlängert.

Die Beteiligung am zweiten Stollenwettbewerb des Gauleiters ist derart groß, dass zahlreiche Stollen, deren Bau in Angriff genommen wurde, zum ursprünglichen Termin nicht fertig gestellt werden konnte. Um allen Volksgenossen die Möglichkeit zu geben, sich am Wettbewerb zu beteiligen, ist dieser daher um zwei Monate bis zum 15. Juni verlängert worden. Folgende Preise sind dafür wieder ausgesetzt worden:

1 erster Preis in Höhe von 1.500, 4 in Höhe von 1.000, 10 von 800, 15 von 400 RM. Die Bedingungen für den Wettbewerb sind:

  1. der gebaute Stollen muss in jeder Beziehung seinen Zweck erfüllen. Er muss also bombensicher sein. Das bedeutet, dass er genügend Deckung besitzt, die, wenn der natürliche Boden über den Stollen die erforderliche Stärke nicht besitzt, durch Anfüllen von Erde erreicht werden muss.
  1. Die Eingänge müssen gegen Luftdruck und Splitter gesichert sein; der Stollen muss mindestens zwei Ausgänge haben.
  1. Die Einrichtung im Innern des Stollens muss dem Zweck der Anlage genügen; dabei ist es – wie für die gesamte Anlage – nicht entscheidend, dass der Stollen „schön“ eingerichtet ist, unter Umständen mit Mitteln, die eine Firma oder eine Organisation zur Verfügung gestellt haben.
  1. Für die Zuerkennung eines Preises ist vielmehr maßgebend, dass der Stollenbau das Werk einer Gemeinschaftsarbeit ist, die dem Gedanken der Selbsthilfe und des Selbstschutzes entspringt.

Anmeldungen der Stollenbauten sind zu richten an die Preisgerichte bei den Kreisleitungen der NSDAP.

Quelle: Zeitungsausschnitt 22.04.1944


 

22.05.1944: Am Dienstag Übungsschießen

Am Dienstag von 11 bis 13 Uhr wird von der Flakartillerie geschossen. Gefährdeter Raum: nördlich Bahnhof, Hostedde, Lünen, Oberaden, Kurl, Westick. Flugzeuge mit Luftscheibe lassen erkennen, dass geschossen wird. Die Bevölkerung hat sich in jedem Falle luftschutzmäßig zu verhalten.

Quelle: Kopie eingeklebter Zeitungsausschnitte; laut handschriftlicher Notiz vom Montag, dem 22.05.1944


26.05.1944: Helfende Hände überall

Größer als die Not ist die tapfere Hilfsbereitschaft.

Aus den zerstörten Straßen unserer Stadt ist das Leben nicht gewichen. Überall sind Hände am Werk, das zu retten und zu bergen, was feindliche Willkür nicht zerschlug. Männer, Frauen, Greise und Jugendliche packen mit an, arbeiten mit Schaufel und Hacke, räumen mit ihren Händen Steine weg und schaffen den Schutt aus halbzerstörten Wohnungen, um ihnen wieder ein freundliches und wohnliches Gesicht zu geben.

Müssen wir nicht jene Frau bewundern, die trotz der körperlichen Anstrengungen, da sie sich durch viele Durchbrüche den Weg ins Freie suchen musste, doch noch durch den Brand lief, nicht der Funken achtend, die ihr das Haar und Kleider versenkten, und den Hausrat ihrer Hausbewohner bergen half. Ihre eigene Wohnung im oberen Stockwerk war den Flammen zum Opfer gefallen.

Wie sie standen viele Menschen vor dem Nichts. Doch auch sie haben nicht versagt, sondern fassten überall tatkräftig zu, wo es Not tat, halfen Freunden und Nachbarn, trugen Möbelstücke über Trümmer hinweg nach draußen. Oft genug sind es nur noch Kleinigkeiten gewesen, die sie retten konnten, ein kleiner Kasten etwa, ein Bild oder ein Spielzeug, liebgewordenes, vertraute Freunde aus einer Zeit, in der sie nicht wussten von der Schändlichkeit des Terrors. Wer mag die Freude ermessen, mit der sie diese kleine Gegenstände begrüßten. Sie rühren unser Herz, aber sie geben ihm auch neue Kraft, wieder aufzubauen. Die tröstliche Empfindung, dass uns das Leben neu geschenkt wurde, lässt uns trotz allem zuversichtlich und hoffnungsfroh weiterschauen.

An allen Ecken wurde mit Hochdruck gearbeitet, um die vom Terror betroffenen Volksgenossen nach Kräften zu unterstützen. Dankbar nahmen die Volksgenossen in den Verpflegungsstellen das schmackhafte und kräftige Essen ein, vertrauensvoll wenden sie sich mit mannigfachen Fragen an die Kriegshilfsstellen. Hier werden die grauen und roten Ausweise ausgegeben, treue Begleiter und Helfer bei den vielen Gängen, die wohl zeitraubend aber notwendig sind. „Ich habe meine Wohnung verloren, aber ich arbeite in Dortmund“, heißt es immer wieder. Gerade die Wohnungsfrage gehört zu der dringlichsten überhaupt. Den berufstätigen Männern und Frauen wird so weit wie möglich in der Stadt eine Unterkunft besorgt. Frauen, die abreisen möchten und können, erhalten hier ihre Abreisebescheinigung.

Und noch eine Sorge wird den Menschen genommen. Die geretteten Möbel werden auf Lastkraftwagen so schnell wie möglich in Sicherheit gebracht. Haben die Bombengeschädigten nicht selbst eine Unterbringungsmöglichkeit in weniger gefährlichen Gebieten, so kommen sie in Lager. Die Fahrbereitschaft, die der Kriegshilfsstelle angegliedert ist, hilft schnell. Ununterbrochen läuft auch hier der Betrieb, und dankbar und erleichtert gehen die Bombengeschädigten hinaus, um die letzten Vorbereitungen zum Abtransport zu treffen. Unzählige Helfer sind Tag und Nacht unermüdlich tätig, um die Not zu lindern, sie beweisen dadurch erneut, dass das Wort „Gemeinschaft“ auch in unserer Stadt hellen Klang und tiefen Sinn hat.

Quelle: unbekannte Kopie Zeitungsausschnitt 26.05.1944
1944_05_26_Helfende Hände.doc


11.11.1944: „Motala“  – Luftlagemeldungen –

Der Bezirk, in dem diese neue Welle zu hören sein wird, umfasst folgende Fernsprechortsnetze: Schwelm, Gevelsberg, Breckerfeld, Dahl, Hattingen, Sprockhövel, Witten, Wetter, Hagen, Hohenlimburg, Hemer, Schwerte, Iserlohn, Menden, Wattenscheid, Herne, Castrop-Rauxel, Wanne-Eickel, Bochum und Dortmund mit dem Nebenämtern, Unna, Landschede, Kamen, Altenbögge, Hamm und Lünen.

Aber auch weiterhin werden die Luftlagemeldungen die drahtlose Mittelwelle 570 Meter, entsprechend 527 Kilohertz, für diejenigen Hörer weiter gesendet, die keinerlei Möglichkeit haben, die Luftlageberichte über den Drahtfunk zu hören. Hier wird das Pausenzeichen nur bei Beginn der Luftgefahr zur Einstellung der Geräte zu hören sein.

Wir möchten aber empfehlen, wenn irgend möglich, zunächst einmal den Drahtfunk auf dem Langwellenbereich, Welle 1430 Meter (entsprechend 210 Kilohertz) einzustellen, weil die Meldungen hier besser zu verstehen sind. Die neue Drahtfunkwelle ist nur auf dem Langwellenbereich in der Nähe der Station Motola zu hören. Man finet den neuen Drahtfunksender beim Volksempfänger VE 301 auf der Langwelle bei etwa 65 bis 75 Grad und beim deutschen Kleinempfänger auf dem roten Teil der Skala etwa zwischen 20 und 30 Grad. Der südliche Teil des Gaugebietes kann unabhängig von der Neuregelung für den nordwestlichen Teil den Drahtfunk mit der bisherigen Geräteeinstellung weiter hören auf der Langwelle 1875 Meter (entsprechend 160 Kilohertz) und 1200 Meter (entsprechend 249 Kilohertz)

Quelle: Kopie Zeitungsausschnitt vom 11.11.1944 – unvollständiger Ausschnitt!


11.11.1944: Durch zwölf Meter Felsgestein

Als im Sommer des vergangenen Jahres ein Stollenwettbewerb ausgeschrieben wurde, da fanden sich überall Gruppen, die unter gewiß nicht leichten Umständen ans Werk gingen. Die im Oktober 1943 gegründete Arbeitsgemeinschaft „Oberschelp“ in Klein-Holthausen aber hatte sich für ihren Bunker einen Felsen ausgesucht, der „es in sich hatte“. Ohne maschinelle Hilfsmittel bohrte sie sich zwölf Meter tief in nach unten. Was das für eine Arbeit gewesen sein mag, kann man sich heute, wo bis zu hundert Menschen in dem überall sauber verschalten, mit Licht und Drahtfunk ausgestatteten Stollen Schutz und Sicherheit finden, in etwa vorstellen, wenn man das Gestein besieht, das die Männer durchschießen mussten. Denn ohne Sprengungen ging es nicht. Wenn man aber noch hört, dass die zwanzig Schaffenden von drei 70,72 und 74 Jahre alten Bergleute angeführt wurden, und dass hauptsächlich diese es waren, die die meiste Arbeit, unentwegt, Tag für Tag, leisteten, dann muss man doch staunen. Ein beredtes Zeugnis aber wie diese kleine, absolut sichere Luftschutzanlage selbst gibt es nicht für ihren unermüdlichen Fleiß. Nimmt es wunder, dass auch die Zugänge wie die Treppen fein säuberlich mit Ziegeln gemauert sind? Vielleicht ist es wissenswert, zu hören, dass über 10.000 Backsteine verarbeitet wurden, von dem vielen anderen Material, welches auch nur mit Mühe herangebracht werden konnte, ganz zu schweigen. So kann man verstehen, dass die Kameraden froh waren, als sie ihren – im letzten Preisausschreiben mit einem vierten Preis von 400 RM ausgezeichneten – Bunker im Juni dieses Jahres fertig hatten. Aus lauter Freude spendeten sie dann sogleich auch noch 850 RM für das DRK.

Quelle: unbekannte Kopie Zeitungsausschnitt 11.11.1944


 

15.11.1944:  Warum nicht im Bunker abwechselnd sitzen?

Ein ernstes Wort an die Dortmunder Bunkerbesucher.

Sich gegen die Mordmethoden der Luftgangster zu schützen, kann nur der Wunsch aller Volksgenossen sein. Genau so verständlich ist das Bestreben der Bevölkerung, sich rechtzeitig vor einem Luftüberfall in Sicherheit zu bringen. Wer über die erforderliche Zeit verfügt, begibt sich rechtzeitig in den Bunker, für die Berufstätigen ist das aber nicht immer möglich. Früher hat man etwas verächtlich von den Bunkerläufern gesprochen, die schon dann in den Bunker rannten, wenn nach ihrer Meinung die Wetterlage Feindflüge befürchten ließ. Heute liegen die Dinge so, dass man gerade den Volksgenossen, die schon frühzeitig in den Bunker zu gehen in der Lage sind, dankbar sein muss, wenn sie das tun, damit in Falle großer Gefahr die später kommenden schneller durchgeschleust werden können.

Wer früh in den Bunker geht, sichert sich meist auch einen Sitzplatz, während die anderen die bis zum letzten Augenblick am Arbeitsplatz oder im Haushalt schaffen mussten, benachteiligt sind. Nun ist es ein Gebot der guten Sitte und der Hilfsbereitschaft – und daran möchten wir allen Ernstes appellieren – dem anderen, der später kommt, zeitweilig seinen Platz anzubieten. Zum mindesten muss man verlangen, dass Müttern und Kindern, die aus irgendwelchen stichhaltigen Gründen noch in Dortmund weilen, Platz gemacht wird. Bei einigermaßen gutem Willem lässt sich das ohne weiteres einrichten.

Ein leidiges Kapitel ist das Mitnehmen von Kinderwagen in die Bunker. Das hat sich in letzter Zeit derart vermehrt, dass es nicht mehr verantwortet werden kann. Vielfach hat man Kinderwagen dazu benutzt, nicht Kleinkinder sondern Kisten und Koffer damit in den Bunker zu befördern. Wenn an einem der letzten Abende in einem Bunker über 40 Kinderwagen gezählt wurden und andererseits bedacht wird, dass auch anderswo die Zugänge durch Wagen verstopft waren, dann gehört nicht viel Einsicht dazu, um zu erkennen, dass ein solcher Missstand nicht länger geduldet werden darf.

Es kommt heute darauf an, möglichst viele Volksgenossen in den Bunkern unterzubringen. Das bedingt, dass jeder verfügbare Platz ausgenutzt wird. Die Mütter werden sich angesichts der zwingenden Notwendigkeit und des Gebotes der Rücksichtnahme sicherlich damit abzufinden wissen, die Säuglinge auf dem Arm und die heranwachsenden Kinder an die Hand zu nehmen. Außerdem werden gern Nachbarn helfend einspringen. Möge also jeder Bunkerbesucher durch vermehrte Disziplin dafür sorgen, dass er durch sein Verhalten anderen Besuchern ein gutes Beispiel gibt.

Quelle: Kopie Zeitungsausschnitt 15.11.1944
1944_11_15_Warum nicht im Bunker abwechselnd sitzen.doc


06.12.1944:  Gedanken eines Bunkergängers 

„Bunkern Sie auch?“, fragte mich dieser Tage mein Nachbar. Das Bunkern ist zu einer weitverbreiteten Tätigkeit geworden, und ohne Übertreibung kann gesagt werden, dass Essen, Schlafen, Arbeiten und Bunkern den Lebensinhalt der Dortmunder von heute fast ausschließlich beherrschen. Natürlich ist Bunkern etwas, was gelernt sein will. Wer gelegentlich, bei allzu dicker Luft in den Bunker geht, sonst aber in seinem Keller bleibt, hat vom Bunkern kaum eine richtige Vorstellung, jedenfalls ist er mit einem passionierten Bunkerer gar nicht zu vergleichen. Was ein richtiger Bunkerer ist, der kennt sich in allen Angelegenheiten des Bunkerlebens aus wie in der eigenen Westentasche. Er weiß nicht nur in jedem Winkel der unterirdischen Stollengänge genau Bescheid und kann jede Frage nach dem Weg zu diesem oder jenem Ausgang wie ein erfahrener Fremdenführer beantworten, er weiß auswendig, wie viel Stufen die verschiedenen Bunkertreppen haben und kennt auch die Zahl der Stufen von Treppenabsatz zu Treppenabsatz, so dass er selbst bei fehlendem Licht keinen Fehltritt tut, sondern mit selbstbewusster Sicherheit durch die Finsternis watet. Da eben vom „Waten“ die Rede ist, sei hinzugefügt, dass ein erfahrener Bunkerer natürlich auch absolut sicher weiß, wo es im Bunker trocken ist und welche Bunkerteile sozusagen „nur für Schwimmer“ in Betracht kommen. Auch für die Temperaturunterschiede im Winter haben die Passionierten eine ausgeprägte Witterung. Wo es „zieht“, sind sie nicht zu finden, sie vertreten den Standpunkt „Warmer Mief sei besser als kalter Ozon“.

Es liegt uns fern, diese Art von Bunker-Spezialisten als unbedingt gültiges Beispiel herauszustellen, aber es kann keinem Zweifel unterliegen, dass es gut ist, in allen Bunker Angelegenheiten einigermaßen Bescheid zu wissen, denn je mehr man im Bilde ist, um so sicherer fühlt man sich, und um so leichter wird man auch in aufregenden Situationen seine Ruhe bewahren.

Man mag sich im Bunker noch zu gut auskennen, zu den Tugenden eines echten Bunkerers kommt selbstverständlich noch hinzu, dass er sich auch im Bunker zu benehmen weiß. Wer seine unterirdische Ortskenntnis nur dazu ausnutzt, sich schnell und sicher einen Sitzplatz anzueignen, den er hartnäckig auch dann behauptet, wenn alte Leute oder Mütter mit Kindern stehen müssen, hat er auf dem Gebiete der Bunkerkameradschaft noch genau so viel hinzuzulernen, wie der andere, der mit selbstverständlicher Miene im Bunker seine Pfeife schmort, als säße er auf Mutters Ofenbank.

Das gute Benehmen im Bunker ist eine Frage der Erziehung, dies zu lernen, ist es nie zu spät. Doch ebenso wichtig, wie das Benehmen ist vor allem auch die Haltung im Bunker. Dieser Tage war ich Zeuge, wie ein Kreis von vier oder fünf junger Frauen, teils verheiratet, teils nicht, den Bunkeraufenthalt zu einer nicht nur lebhaften, sondern offensichtlich auch heiteren Unterhaltung nutzte. Ein älterer Mann, dem diese Unterhaltung zur akuten Luftgefahr nicht zu passen schien, schüttelte den Kopf und meinte: „Nein, Nein, die Zeit ist doch wirklich zu ernst, um noch zu lachen.“

Ich frag mich innerlich, hat der Mann Recht oder nicht? Aber ich konnte bei allem Verständnis für den Ernst dieses Mannes, die vielleicht besondere Gründe haben mochte, doch nur eine Antwort finden: Wo kämen wir hin, wenn es an der Tagesordnung wäre, mit heruntergezogenen Lippen, eisiger Miene und Augen, die kaum jemals Sonne gesehen zu haben scheinen, herumzulaufen? Wie sehr würden sich unsere Feinde freuen, wenn sie erkennen könnten, dass sie zwar in einem Kampf, der bereits über fünf Jahre währt, noch nicht die deutsche Moral brechen konnten, aber es doch immerhin erreicht haben, das Lachen aus dem deutschen Volke zu verbannen. Es wäre für sie das sichtbarste Zeichen eines kommenden Verfalls, wenn Lebensfreude und Lebenswille überhaupt nicht mehr die deutschen Menschen anspornen würden, auch dieses Leben des Kampfes noch zu lieben.

O nein, wir werden ihnen nicht den Gefallen tun, und deshalb werden wir auch die „Kopfschüttler“ enttäuschen müssen, denn das Lachen der deutschen Frauen soll nicht ersterben. Und täte es dies, so bedeutete das eine ernste Gefahr für die Kampfmoral der Front sowie der Heimat. Denn das Lachen ist nun einmal eine der Waffen der Frau, die gerade im Kriege ihre schönste Bedeutung erlangt. Nämlich, den Männern Mut zu geben, ihnen auszudrücken: Schaut, wir glauben an euch und wir stehen an eurer Seite, ohne diesen tiefen Glauben an eure Kraft zu verlieren!

Quelle: Zeitungsausschnitt 06.12.1944


03.01.1945: Spenden, die wir gerne verzeichnen

1100 RM Bunkergemeinschaft Fromme-Feyer, Hombruch, Glückauf-Tiefbau, Schacht Gotthelf

735 RM Stollengemeinschaft Achenbach, Schacht I/II, Lünen-Brambauer

Spenden für Kriegs-WHW oder das DRK.

Quelle: 03.01.1945 Zeitungsausschnitt


 

09.01.1945:  Dienststelle des KSchA verlegt.

Die Dienststelle des Amtes für Kriegsschäden für das Gebiet des Bezirksamtes Innenstadt südlich der Köln-Mindener Eisenbahn, östlich der Hansastr., Straße der SA, Otto-Schramme-Straße, Ardeystraße bis Brünninghausen einschließlich der geraden Hausnummern befindet sich nicht mehr im Amtsgericht in Hörde, sondern in der König-Friedrich-Schule in Dortmund, Sonnenstraße 8.

Bei dieser Stelle werden auch die gewerblichen Schadensfälle aus dem Bereich der Bezirksämter der Vororte bearbeitet.

Quelle: Kopie Zeitungsausschnitt 05.01.1945
1945_01_05_Dienststelle Amt Kriegsschäden verlegt.doc


 

05.01.1945:  Sei flink im Bunkereingang.

Ernste Worte zu einer ernsten Angelegenheit.

Es ist eine sehr ernste Sache, über die hier einmal gesprochen werden soll: das Verhalten an Bunker- und Stolleneingängen, wenn es einmal brenzlig wird und sich so viele Menschen davor aufstauen, dass eine Schlange gebildet werden muss. In der Schlange stehen ist niemals angenehm und vor dem Luftschutzraum wird es eine verteufelte Sache, wenn die feindlichen Maschinen über der Stadt brummen und das Feuer der Flak zu hören ist. In solchen Augenblicken kann man es den sonst mit ziemlichen Langmut und auch Humor gesegneten Männern am Eingang des Bunkers nicht verdenken, wenn sie die zwischen den schützenden Bunkerwänden angelangten Volksgenossen ein bisschen auf den Trab bringen. Man kann es den verantwortlichen Leuten in der Gasschleuse auch nicht krumm nehmen, wenn sie bei ausgesprochenen Müdmännern, die im Bunker nach dem schlechten Grundsatz handeln: „Ich bin drin, lass die anderen sehen“, handgreiflich nachhelfen. Sie werden da immer die Zustimmung und den Beistand der Vernünftigen finden.

Wenn dicke Luft draußen ist, muss man, erst einmal im Bunker angelangt, besonders flink werden. Das ist man denen schuldig, die noch draußen in der Gefahr sind. An die muss man denken und wie ein geölter Blitz durch die Gänge und Treppen hinauf- oder hinunter flitzen. Die aber, die noch draußen stehen, müssen die Zähne zusammenbeißen und vernünftig bleiben, auch wenn es schon knallt. In den Bunkereingängen wird dafür gesorgt, dass es so schnell wie möglich vorangeht. Man muss sich hinten anschließen, denn alles Drängen von der Seite erhöht nur die Verwirrung, macht die Sache noch schwerer und kann, wenn erst jemand zu Fall kommt, zu Unglücksfällen führen.

Manchmal freilich geht es beim besten Willen nicht schneller, nämlich dann, wenn Bunkergänger mit zuviel Gepäckstücken kommen. Die brauchen sich nicht zu wundern, wenn sie im Gedränge in größte Verdrückung geraten, wenn ihnen die lose über den Arm gelegten Kleidungsstücke verlorengehen oder die Koffer und Bündel abhanden kommen. Vor allem kann man alten gebrechlichen Leuten und Müttern mit Kindern gar nicht oft genug sagen: „Seit immer bereit für den Gang in den Bunker!“. Wer von ihnen noch ein Rundfunkgerät hat und von Einflügen der Feindverbände hört, der soll sich auf dem Weg in den Schutzraum machen. Wo die Funknachricht fehlt, müssen sie aber mindestens dann das Luftschutzgepäck in die Hand nehmen, wenn die erste Sirene in der Ferne „Öffentliche Luftwarnung“ gibt. Jedes Zögern und Abwarten kann schlimme Folgen haben, wenn sich die Ereignisse überstürzen. Das haben die letzten Tage an mehreren Stellen in Dortmund wieder gezeigt.

Wird der Platz in den Bunkern und Stollen während der Alarme oft etwas beengt, so wollen wir das gelassen hinnehmen und das Beste aus der unangenehmen Sache machen, was sich machen lässt. Wer einen Sitzplatz erwischt hat, der soll ihn nach einer gewissen Zeit auch einmal anderen anbieten, denen das gut tut nach einem langen Arbeitstag. Wer „Stammgast“ in einem öffentlichen Luftschutzraum ist und irgend wo auf einer Bank auf einem bestimmten Platz zu sitzen pflegt, kann kein Recht davon herleiten und nicht darauf bestehen, dass ein anderer, der vor ihm gekommen ist, bei seinem Erscheinen den Platz räumen muss. Anders liegt die Sache natürlich bei Leuten, die gebrechlich sind. Für die wird aber der Bunkerwart besonders sorgen.

Zum Schluss soll noch auf eine Frage eingegangen werden, die in Zuschriften an uns immer wieder gestellt wird: Sind Privatbunker und Stollen nur für die Volksgenossen da, die Geld und Arbeit dafür geopfert haben? Wir können dazu nur folgendes sagen: Selbstverständlich stehen private Luftschutzräume in Zeiten der Gefahr auch Fremden offen, die der Zufall gerade in die Nähe gebracht hat. Die Besitzer solcher Stollen und Bunker werden sich auf ihr Besitzrecht auch solchen Volksgenossen gegenüber nicht versteifen, die durch Umquartierung neue Unterkünfte in der Nähe gefunden haben. Dagegen kann man es durchaus billigen, dass sie sich solchen Zeitgenossen gegenüber, die sich böswillig vor der Beteiligung am Bunkerbau gedrückt und vielleicht noch über die Bunkerbauer gespottet haben, abweisend verhalten und sie nicht ohne weiteres in die Bunkergemeinschaft aufnehmen.

Quelle: Kopie Zeitungsausschnitt 09.01.1945
1945_01_05_Sei flink im Bunkereingang.doc


12.01.1945: „Baut euch selbst einen Bunker!“

Es geschah vor einigen Tagen, dass drei Männer, während es Alarm gab und die Feindmaschinen sich Dortmund näherten, Schutz in einem Werksbunker suchen wollten. Der Besitzer verweigerte ihnen den Zutritt, obwohl gewiss noch Platz in den Luftschutzräumen war, mit den Worten „Baut euch selbst einen Bunker. Wer hier reinkommt, bestimme ich.“ Als alle Bitten nichts halfen, machten sich die Männer im Trab zum nächsten Bunker auf. Sie kamen aber nicht mehr hin, denn es fielen bereits Bomben in der Nähe, uns sie fanden nur notdürftige Deckung an einem Bahndamm.

Als der abweisende Bunkerbesitzer nach dem Angriff darauf aufmerksam gemacht wurde, dass er durch sein Verhalten die drei Männer in höchste Gefahr gebracht worden habe, sagte er, dass selbst in einem solchen Falle keine Nichtwerksangehöriger seinen Bunker betreten dürfte.

Mit der allgemeinen Menschenpflicht gegen schutzsuchende Volksgenossen verträgt sich ein solches Verhalten nicht. In der Not muss Hilfe geboten werden. „Baut euch selbst einen Bunker“, das ist leicht gesagt, aber nicht immer leicht getan. Eine eingehende Untersuchung dieses Vorfalles, der sich in Eving ereignete, erscheint uns angebracht.

Quelle: Kopie Zeitungsausschnitt vom 12.01.1945
1945_01_12_Baut euch selbst einen Bunker.doc


 

12.01.1945:  Bunkergemeinschaften spendeten

Für DRK und NSV spendeten die Bunker- und Stollengemeinschaften

Sportplatz Adalbert-Straße, Dorstfeld 4.250 Mark;
Truxhof, Kirchhörde 913,55 Mark;
„Unter uns“, Kronprinzenstr. 185 1.490 Mark;
Schmidt, „Schacht Gisbert“ 500 Mark;
„Stollen Bühren“ 654 Mark;
„Einigkeit“ Lüdgendortmund, Karinstr. 722 Mark;
„Crengeldanz“, Lüdgendortmund, Am Crengeldanz 1.010 Mark;
Yorck-Schule, Langestr. 200 Mark;
Brackel, Georgstr. 1.700 Mark;
Bunkerbar Aschenplatz 1.143 Mark.

Quelle: Zeitungsauschnitt vom 12.01.1945


19.01.1945:  Ein Kuss im Bunker.

Folgende nette – es gibt auch solche – Begebenheit hat sich nach der Zuschrift eines Lesers im Bunker am Aschenplatz zugetragen: Ein Hochbunker. Höchste Lebensgefahr. Die Volksgenossen stürmten den Eingang…

Als der Ansturm verebbt war, kam eine Volksgenossin in die Schleuse zurück und hat den Einsatzführer [gebeten], er möge sie noch einmal aus dem Bunker lassen, damit sie draußen ihre Geldtasche mit 2.500 Mark suchen könnte, die in im Andrang verloren gegangen sei. Da aber, wie gesagt, höchste Luftgefahr bestand, musste diese Bitte abgeschlagen werden, und das Mädel seufzte betrübt: Dann werde ich das Geld wohl verloren geben müssen.“ Stillschweigend verließ darauf einer der Einsatztruppführer die Schleuse, suchte im Dunkeln den Vorplatz und die Straße vor dem Bunker ab und fand tatsächlich die Tasche mit dem hohen Betrag. Freudestrahlend nahm die Verliererin ihren Schatz wieder in Empfang, musste sich aber die Bemerkung gefallen lassen, dass das Geld auf der Sparkasse besser aufgehoben wäre. Die angebotene Geldbelohnung lehnte der Finder ab, aber der Einsatzführer wusste Rat: Na, Mädel, dann gib ihm wenigstens einen Kuss!“ Also geschah es, und der über sechzigjährige Finder quittierte mit vergnügtem Schmunzeln.

Quelle: Kopie Zeitungsausschnitt, 19.01.1945


22.01.1945:  Noch einmal: Sei flink im Bunkereingang

Was ein Leser dazu schreibt

„Mit ihrem großen Artikel neulich haben Sie mir und sicher auch anderen so richtig aus dem Herzen gesprochen“, so beginnt der Brief des Volksgenossen Josef B. aus der Klönnestraße an die Dortmunder Schriftleitung. Was er in diesem Schreiben zum Thema „Sei flink im Bunkereingang“ zu sagen hat, zeugt von so guter Beobachtungsgabe und enthält so viel Beherzigenswertes, dass wir es nachstehend wortgetreu abdrucken wollen.

„Es ist ja auch wirklich gediegen, wie viel Zeit manche Menschen haben, wenn sie bei Alarm erst einmal im Bunker um ein paar Ecken herum sind und eine paar Meter Beton zwischen ihnen und der Außenwelt liegen. Sie stehen dann direkt still und halten den ganzen Betrieb auf, statt dass sie noch einen kleinen Endspurt ziehen, um die Treppe herauf und in die Quergänge zu kommen. Das ganze Gedränge bei der Bunkerschleicherei wäre auch nicht so schlimm, wenn das so gemacht würde, wie sie es in Ihrem Artikel ganz richtig schreiben. Wer im Rundfunk von verdächtigen Einflügen hört und Zeit genug hat, soll sich auf die Strümpfe zum Bunker machen. Das sollen auch vor allem körperbehinderte Leute, die Omas und Opas und die Mütter mit Kindern rechtzeitig tun. Mindestes vor Voralarm.

Sind die Schwachen und Ängstlichen schon drin, wenn Vollalarm kommt, dann klappt der Laden auch für die anderen besser. Die drängen, wenn auch die Flak schon mal schießt, nicht so wild, dass sie sich gegenseitig über den Haufen rennen. Die begreifen auch eher, dass höchstens zwei oder drei auf einmal nebeneinander durch den Bunkereingang gehen können und das dann sehr fix, während es überhaupt nicht voran geht, wenn 10 oder 20 auf einmal von allen Seiten drängen. An dem Hochbunker bei uns hier in der Ecke des Ostens hab ich das vor ein paar Tagen bei dem Nachtalarm so richtig sehen können. Vorne am Eingang standen ein paar Ordner und sorgten dafür, dass nur immer zwei nebeneinander in der Schlange standen. Das rutschte, als wenn Bier aus Flaschen fließt. Hinten am zweiten Eingang passte keiner auf. Da waren langen nicht so viele Menschen, aber trotzdem eine Drängelei und Drückerei, dass alles viel langsamer ging.

Ich habe mir das alles schon immer genau angesehen und meine Sprechen ist, dass sie Sache am Bunkereingang gut klappt, wenn die Vernünftigen, die zum Glück immer noch in der Mehrzahl sind, die Unvernünftigen auf Vordermann bringen. Die Überängstlichen, die ganze Völkerstämme verrückt machen können, wenn man sie gewähren lässt – man kennt sie als alter Bunkerschleicher allmählich – müssen gelegentlich mal zusammengestaucht werden. Das hilft dann meistens, denn vor versammelter Mannschaft lassen sie sich nicht gern blamieren.

Quelle: Kopie Zeitungsausschnitt vom 22.01.1945


weitere Hinweise zu Luftschutzstollen in folgenden Artikel:

22.01.1945:  Spenden aus Bunkern und Stollen

Für die NSV wurden gespendet in Mengede von der Bunkergemeinschaft „Heimatland“ 530 RM,

Hemker-Pennenkamp 509 RM,
in Deusen von Bunker 68 1.582,62 RM,
von der Stollengemeinschaft Theimann, Althoff-Block 2.610,40 RM,
„Erika“ 3.000 RM;
„Sorglos“ 609 RM,
„Germania“ 600 RM,
in Kirchlinde von der Bunkergemeinschaft Dorloh 559 RM,
Steinhalde 3.209,06 RM,
in Eving vom Stollen „Pumpensorge“ 730 RM,
Bunker „Glückauf“ 870 RM,
und Bunkergemeinschaft „Einigkeit“ 570 RM

Quelle: Kopie Zeitungsausschnitt vom 22.01.1945


 

05.02.1945: Sonderbeauftragter für Stollen- und Bunkerbau.

Kreisleiter Borlinghaus hat den Kreisobmann der Deutschen Arbeiterfront, Kreisverwaltung Dortmund, Parteigenossen Meinert, als Sonderbeauftragten für den Stollen- und Bunkerbau für Dortmund eingesetzt. Die Dienststelle befindet sich Dortmund, Märkische Str. 122

Quelle: Scan unbekannte Zeitung vom 05.02.1945


hier ein Hinweis auf einen weiteren Luftschutzstollen, Amt Westhofen, Ortsteil Rosen

02.05.1945:  Amt Westhofen

Von der Stollengemeinschaft Ortsteil Rosen, Stollen 1, wurden für das Winterhilfswerk 1324 RM überwiesen.

Quelle: Kopie Zeitungsausschnitt vom 02.05.1945


26.02.1945:  Das Gefahrenbarometer

Einen tadellosen Stollen haben die Leute von der R.-Straße in X-Stadt sich gebaut, sauber auszementiert, mit elektrischem Licht, mit Notausgang und Gasschleuse, kurz mit allem, was einen Felsengang zu einer guten Zuflucht bei Luftgefahr macht. Außerdem gibt es aber in diesem Stollen und vielleicht auch in anderen noch etwas, was die meisten Leute aus der R.-Straße gar nicht schätzen, nämlich ein „Gefahrenbarometer“. Damit verhält es sich so: Eine ganze Weile, nachdem Fliegeralarm gegeben worden ist, erscheint Frau L. „Na, da werden wohl die gemeldeten Feindverbände tatsächlich unser Gebiet anfliegen“, meint einer, denn es ist allgemein bekannt, dass Frau L. den Drahtfunk abhört und das Haus erst verlässt, wenn Gefahr im Verzuge ist. Dagegen ist vielleicht noch nichts einzuwenden, wenn man bedenkt, dass Frau L. sehr viel zu tun hat und in nächster Nähe des Stollens wohnt. Einige Zeit darauf keucht häufig Familie N. mit Kind und Kegel herein. Da wissen alle: Der Drahtfunk hat den Raum X-Stadt gewarnt und höchste Vorsicht geboten. Wenn gar Herr S. den Stollen betritt, empfängt ihn ein banger Seufzer, denn es muss schon in der Nachbarschaft krachen, ehe er sich blicken lässt. Neulich aber krachte es bereits in X-Stadt selbst, als besagter Herr S., ziemlich bleich, noch eben in den Eingang springen konnte. Der Luftdruck eines Bombeneinschlags begleitete ihn, als er die Stollentür aufstieß, und es war ein Glück für alle Stolleninsassen, dass der Einschlag noch nicht allzu nah und die Wirkung des Luftdrucks darum verhältnismäßig gering war. „Jetzt hätte nur noch gefehlt, dass außer Ihnen noch mehr Leute draußen gewesen wären“, schimpfte Vater M., der für Ordnung im Stollen sorgt, „dann hätte es genau so kommen können, wie neulich in Essen! Da sind im Gedränge vor einem Stollen mehrere Personen zu Fall gekommen, von hinten wurde nachgedrängt, und das Ende war, das ein älterer Bergmann, zwei Frauen und ein Schüler zu Tode getreten und mehrere Volksgenossen verletzt wurden“. Damals schworen Herr S. und Familie N. hoch und teuer, nie wieder „Gefahrenbarometer“ spielen zu wollen; inzwischen sollen sie aber in den alten Trott zurückgefallen sein. Es fragt sich nun, wie lange die an sich sehr friedliebenden Leutchen aus dem Stollen R.-Straße diese gefährliche Disziplinlosigkeit noch dulden werden.

Quelle: Zeitungsausschnitt vom 26.02.1945


 

14.03.1945: Betreuungsstellen

Nachstehende Hilfsdienststellen sind für Bombengeschädigte eingerichtet worden:

Betreuungsstellen der Stadtverwaltung
(hier können Abreisebescheinigungen für abwandernde Volksgenossen eingeholt werden):

Bunker Sonnenstraße, Peter-Vischer-Schule, Liebigstraße, Wirtschaft „Zum Volmarsteiner Platz“ oder Bunker am Westfriedhof, Bahnhofsbunker, Eingang Körnerplatz, Bunker Gneisenaustraße, Bunker Mallinckrodtstraße, Hoesch-Schule, Flurstraße 76, oder Klönne-Bunker, Bunker Hallesche Straße, Elektrohof Westfalendamm, Berufsschule Hombruch, Leostraße 12, Bunker Wißmann-Schule, Hörde

Betreuungs- und Beratungsstelle der NSV:
Bahnhofsbunker, Eingang Körnerplatz

Verpflegung und Getränke rollen von auswärts an, Fahrzeuge können nur bis an den Rand der Schadensgebiete gelangen, Trotzdem wird versucht, in den Bunkern, vor allem im Bahnhofsbunker sowie im Norden und Süden, schnellstens Verpflegung und Getränke auszugeben. Eingerichtet ist die erste Verpflegungsstelle Großbunker, Eingang Möllerstraße.

Quelle: Kopie Zeitungsartikel 14.03.1945 WLZ


 

14.03.1945:  Bezeichnung von LS-Räumen

In Zukunft sind nur nachstehende Bezeichnungen für LS-Raumanlagen zu verwenden:

LS-Bunker: bombensichere LS-Raumanlagen, deren Schutzwirkung durch Beton mit Schutzbewährung erzielt ist.

LS-Stollen: bombensichere langgestreckte LS-Raumanlage unter Erdgleiche, deren Schutzwirkung durch die Stärke der Überdeckung erzielt wird.

LS-Keller: gas-, splitter- und trümmersichere LS-Raumanlagen im Keller von Gebäuden.

LS-Deckungsgraben: außerhalb von Gebäuden als überdeckter Graben angelegte LS-Raumanlage, die Schutz gegen Splitter und Detonationsdruck von Bomben bietet.

LS-Rundbau: gas-, splitter und trümmersichere LS-Raumanlage außerhalb von Gebäuden, die errichtet wird, wenn geeignete Keller nicht vorhanden sind und der Bau eines LS-Deckungsgraben nicht möglich ist.

Quelle: Kopie Zeitungsartikel 14.03.1945 WLZ


 

weitere Hinweise auf Luftschutzbauten:

14.03.1945:  Spenden, die wir gerne verzeichnen

Luftschutzgem. Bövinghausen, Provinzialstraße 413, für das DRK 506 RM.

Deutscher Volkssturm, Freikorps Sauerland, VI. Batl., 2. Komp., 3627 RM.

HJ-Feuerwehr-Kam. 2/4/4/4 136 Wandhofen 511 RM.

Stollen Außenpothe,- Westhofen, 1085 RM.

Goldene Hochzeit Giesbert Möllenhof, Westerfilde, 500 RM

Bunkergemeinschaft Klein-Holthausen, Notweg 23 Oberschelp 1112 RM.

Dortmund-Hörder-Hüttenverein, Unterkunft Lütgendortmund, Marienborn 16, 550 RM.

Bunkergemeinschaft „Gute Laune“, Dortmund-Kirchlinde, 350 RM.

Quelle: Kopie Zeitungsartikel 14.03.1945 WLZ


14.03.1945: Überprüfung Gasmasken

Überprüfung der Gasmasken für Schüren am Mittwoch, von 15 bis 17 Uhr auf dem Sportplatz Schürener Str. Kleiderkarten sind mitzubringen.

Quelle: Kopie Zeitungsartikel 14.03.1945 WLZ


 

.