Mallinckrodtstraße

Hochbunker Mallinckrodtstraße

Ort Dortmund
Straße Mallinckrodtstraße / Schlachthof
Status / Nutzung 1973 Antrag auf Abriss; abgerissen
LS-Plätze 3500
Besonderheitne


HB befand sich Höhe Mallinckrodtstraße , links der Hausnummer 170
In der Nähe der Ecke Uhlandstraße / Mallinckrodtstraße


Laut einem Verzeichnis vom 14.01.1946 enthielt der im Stadtgebiet liegenden Hochbunker einen Nutzbaren Raum von 970 qm. Die Art der Räume bestand aus große Räume. Der Bunker war beheizbar, Licht war vorhanden, Aborte waren vorhanden. Die Verwendung bzw. vorgesehene Verwendung: Wirtschaftsamt; Spinnstoffsammlung, Firma Albert Laucht, Haushaltswaren.


 Am 22.02.1948 eröffnete das städtische Leihamt im Schlachthofbunker. Dem Amt standen drei Etagen mit insgesamt 600 qbm zur Verfügung. Kamen anfangs 300 Personen täglich, so stieg nach der Währungsreform der Besucherstrom bis Ende Januar auf 14.000 Personen an.  (1)

Der Bunker wurde umgebaut, Fenster wurden eingesprengt. (2)


01.09.1955 – Das Leihhaus, das zuletzt 5 Stockwerke t970 qm Lagerfläche belegte, muss den Bunker räumen; der Platz reicht nicht mehr. (2)


31.01.1961 Zustimmung Neubau einer Fleischverkaufshalle Bundesvermögensamt

Es wurde unter folgenden Bedingungen zugestimmt.:

a) zwischen dem Bunker (Südseite) und dem zu errichtenden Neubau muss ein Abstand von 10 m sein.

b) Bereitstellung einer ausreichenden Fläche an der Westseite des Bunkers als Kohlenlagerplatz;

c) Anlage eines 1,50 Breiten Bürgersteigs an der Südseite des Bunkers als Kohlenlagerplatz/für den Transport des Koks in den Heizkeller des Bunkers)
Der Bürgersteig ist durch Prellsteine o.ä. gegen überfahren zu sichern.

d) Verlegung der Wasseruhr in den Bunker bw. Verstärkung des Abschlussdeckels des Wassermessschachtes (diese Forderung ist gestellt, weil der bisherige Kohlenlagerplatz aufgefüllt und als Straße verwendet werden soll.

e) Verstärkung des Schutzgitters über den Abflussrohren an der Westseite des Bunkers.

f) Alle Ausgaben für die Durchführung dieser Forderung sind von der Schlachthofverwaltung zu tragen.

Entfestigter Hochbunker; Bunker wurde seit dem 01.02.1961 von Firma Erwin T. als Auslieferungslager für Möbel benutzt.

Vermieter war Bundesvermögensamt, Grundstückseigentümer ist die Stadt Dortmund.
Im Zuge des Straßenbahnbaus war ursprünglich eine Unterfahrung bzw. Unterfangung ins Auge gefasst.

Dieser Gedanke wurde verworfen, nachdem sich herausstellte, dass diese Maßnahme gegenüber einem Abbruch ca. 500.000 DM Mehrkosten verursachen würde.


13.01.1963 – Schlachthofverwaltung der Stadt Dortmund ist gezwungen den Gebäudebestand auf dem Schlachthofgelände zu erweitern. Zur Feststellung inwieweit die Gebäude an den auf diesem Gelände stehenden Hochbunker herangebaut werden können, fand am 13.01.1963 eine Ortsbesichtigung statt.

Es wurde festgestellt, das die neue Halle auf der südlichen Seite des Bunkers in ca. 10 Meter Entfernung verläuft.

Von Seiten der Bundesvermögensstelle, der die Verwaltung des Bunkers obliegt, sowie von Seiten des StA 32 wurden keinerlei bedenken erhoben. Es wurde lediglich zur Auflage gemacht dass die Anlieferung von Koks für die Heizungsanlage des Bunkers in keiner Weise durch den Neubau beeinträchtigt werden dürfte. Zwischen der StA 63 und de Bundesvermögensstelle soll intern abgesprochen werden, ob ein Zugang von der Westseite zum Heizungskeller geschaffen werden oder von der Südseite die Einlagerung von Koks erfolgen soll.


692 F 4063 / Dortmund, 27 Juli 1971
Stadtbahnlinie V, Bauabschnitt A, Baulos 1 d
Abbruch HB Mallinckrodtstraße

Durch den nördlichen Tunnel der o.a. Straßenbahnbaumaßnahme wird der Hochbunker an der Mallinckrodtstraße unterfahren. Nach unserer Kenntnis steht der Hochbunker auf einem städtischen Grundstück. Das Bauwerk selbst ist Eigentum des Bundes und gehört angeblich nicht mehr zu den Luftschutzanlagen, es wird z. zeit Privat genutzt.

Bei einer Untertunnelung des Hochbunkers für ein eingleisiges Stadtbahnbauwerk ergeben sich bauliche Schwierigkeiten, besonders wegen des hoch anstehenden Grundwassers und der unterschiedlichen Entlastung des Baugrundes bei einem späteren Bunkerabbruch. Andererseits dürfte der Abbruch des Bunkers hinsichtlich der Schlachthofsanierung im städtebaulichen Interesse liegen. U.E. sollte der Abbruch der Hochbunkers schon im Zuge des Stadtbahnbaues erfolgen.


32-74-19 F2562 Dortmund 30.08.1971

Aus ziviltaktischen gründen bestehen keine Bedenken, wenn der Hochbunker in der Mallinckrodtstraße abgebrochen wird.

Begründung: Der Bunker ist entfestigt und somit als Schutzraum nicht mehr zu verwenden.

Das Grundstück, auf dem der Bunker steht, gehört der Stadt, der Bunker dagegen ist Eigentum des Bundes. Verträge bzw. Vereinbarungen, die sich auf den Bunker beziehen bestehen nicht mehr.


10.04.1973 erfolgte der Antrag auf Abbruch des Hochbunkers.

Der Bundesminister des Inneren, Bonn stimmte der ersatzlosen Beseitigung zu. (11.05.1973)
Wegen der starken Entfestigung des Bunkers (unter anderen 45 große Fenster) wäre eine Herrichtung des Bauwerks mit einem so hohen Aufwand verbunden, dass eine Instandsetzung durch den Bund auf absehbare zeit ausscheidet.


Quelle (1) WAZ vom 22.02.1948 – Luftschutzbunker wurde Leihanstalt
Quelle (2) WR, 01.09.1955 – Leihhaus muss Bunker räumen.