Ein Luftschutzraum ist eine Luftschutzeinrichtung die aus einem oder mehreren Räumen bestehen kann und Schutz vor Splittern, Trümmern und Gas bietet. Grundsätzlich kann man alle luftschutztechnischen Um -, Aus -, Erweiterungs – und Neubauten als Luftschutzraum bezeichnen, die diese Voraussetzungen erfüllen (bombensichere Bunker und Stollen und Deckungsgräben sind ebenfalls Luftschutzräume, mußten aber zur besseren Unterscheidung mit der Bauart genannt werden).
Um 1943 wurden auch alle nicht einzuordnende Luftschutzanlagen allgemein als Luftschutzraum bzw. Schutzraum bezeichnet. Hierunter fielen Altanlagen, insbesondere LS – Stollen, die mit den Bauvorschriften 43 nicht mehr überein stimmten und demnach eine zu geringe Überdeckung aufwiesen (Stollen – Schutzraum). Für andere Luftschutzzuordnungen wie z:B. als Deckungsgraben war die Überdeckung der Altstollen nach der Vorschrift wieder zu groß.
Der Luftschutzraum – LSR und Öffentlicher Luftschutzraum – ÖLSR sind geläufige Bezeichnungen, die offiziell eingeführt wurden. In einigen Schreiben des Reichsluftschutzbundes (RLB) wurden diese Schutzräume auch mit Sammelschutzraum – SSR und Öffentlicher Sammelschutzraum ÖSSR geführt und es gab auch noch bis Ende des Krieges verschiedentlich Hinweisschilder mit dieser Benennung.
Überwiegend wurde der bekannte “Luftschutzkeller” als LSR bezeichnet. Da einige Luftschutzkeller nachträglich verstärkt wurden kam hier noch das Unterscheidungsmerkmal vLSR (verstärkter LSR) und stark verstärkter LSR zum tragen
Der Luftschutzkeller setzt sich zusammen aus Eingangsbau / Zugang , Schleuse, Schutzraum und Notausgang / Notausstieg / Brandmauerdurchbruch.
Außenliegende Keller- Zugänge direkt an am Haus mußten mit einem Trümmerschutz ausgestattet sein. Die Schleusentüren bestanden überwiegend aus Holz. Die sparsamere Variante einer Schleuse erhielt sogenannte “Gasvorhänge”.
In den größeren, massiv bombardierten Städten wurden gegen Ende des Krieges die herkömmlichen Luftschutzkeller (Luftschutzräume) nur noch ungern aufgesucht. Bei der Zerstörung ganzer Häuserreihen erwiesen sich die Brandmauerdurchbrüche öfters als scheinbare Sicherheit, wenn die Häuser über den Kellern komplett zusammengebrochen waren und teilweise brannten. In einigen Fällen waren die Nachbarhäuser komplett bis in die Kellerbereiche zerstört und somit die Brandmauerdurchbrüche nicht mehr nutzbar.