Definition Tiefbunker
Ein Tiefbunker (Luftschutzbunker) ist ein reines Betonbauwerk. Decken, Außenwände und Fundamente bildeten eine bombensichere Außenschale (Hülle). Diese Hülle wurde wegen zunehmenden Bombenkalibern anfangs mit einer Deckenstärke von 1,00 m bis 1,40 m Stärke gebaut (I. Welle – Führerbefehl – Bau von bombensicheren LS- Anlagen), später auf 2,00 m erhöht (II. Welle) . Abweichend von Hochbunkern liegt die Wandstärke von Tiefbunkern bei mindestens 1,80 m (I. Welle).
Luftschutz – Tiefbunker sind i.d.R. eingeschossig.
Ein wichtiges Merkmal eines Tiefbunkers ist, daß auch die Fundamentplatten, bzw. die Fundamentstreifen dergestalt ebenfalls ausgesteift wurden, daß eine direkt neben dem Bunker einschlagende Bombe den Schutzraum auch seitlich nicht zerstören kann. Innerhalb der Hülle tragen durchgehende statische Säulen und/ oder Scheiben die Deckenlast und versteifen gleichzeitig die Außenschale.
Innerhalb des Luftschutzbereichs sollten Räume (Zellen) geschaffen werden (Innenausbau). Der Innenausbau erfolgte durch Aufmauerung (Ziegel, Kalksandstein, Bims) von weiteren Wänden.
Tiefbunker durften nur eine Überdeckung von ca. 1,00 m bis maximal 1,40 m (Lockermassen) über der bombensicheren Decke aufweisen. Eine höhere Übererdung hätte die Verdämmwirkung explodierender Bomben erhöht. Aus diesem Grund wurden auch Sonderkonstruktionen wie die Zerschellschicht auf Tiefbunkern verboten. Eine von einer Bombe durchschlagene Zerschellschicht hätte sämtliche Explosionskräfte zwischen der bombensicheren Decke und der Zerschellschicht wirken lassen (verdämmt). Direkt auf der bombensicheren Decke wurden Gefällschichten eingebaut um das Oberflächenwasser abzuleiten.
Wegen der hohen Kosten und dem unverhältnismäßig hohen Materialverbrauch im Verhältnis zu den geschaffenen Luftschutzplätzen wurden wahrscheinlich nur sehr wenige Tiefbunker der II. Welle geplant bzw. angefangen. Diesbezüglich besteht noch weiterer Recherchebedarf
Anlagen, die nicht mindestens o.g. Bedingungen erfüllen sind keine echten “Tiefbunker”.
Die Bezeichnung Bunker wird in der heutigen Zeit für alle möglichen Schutzräume verwendet. Ein “Deckungsgraben” z.B. ist ein Schutzbauwerk, das zwar eine “bombensichere” Decke haben kann, aber dadurch, daß bei dieser Bauform keine Fundamentplatten vorhanden sind, kann ein Naheinschlag solche Anlagen dergestalt zerstören, daß die Seitenwände komplett aufgerissen werden. Deckungsgräben wurden i.d.R. lediglich splitter-, trümmer- und gassicher gebaut. Daß Luftschutz- Stollen fälschlicher Weise ebenfalls als “Bunker” bezeichnet werden liegt wohl daran, daß einige Eingangsbauwerke aus Beton geschaffen wurden.
Schon damals wurden beim Bau von Luftschutzanlagen fälschliche Bezeichnungen verwendet. Diese Begriffsverwischungen wurden 1944 besonders moniert. Im Erlaß RdL.Az. 41 L 42.10 Nr. 12521/ 44 v. 14.6.44 wurde die ordentliche Verwendung der Begriffe angeordnet. Hierzu Schreiben des LGK VI v. 30.6.44 …“Der Führer hat eine Bezeichnung der Luftschutzräume entsprechend ihrer Innehaltung der Bauvorschriften des R.d.L. -L. In. 13 – erreichten Schutzwirkung sowie die Änderung irreführender Kennzeichnungen befohlen”. … Der diesbezügliche Erlaß (“Begriffsbestimmungen im Luftschutz”) befand sich zum Zeitpunkt noch im Druck.