Stand der Gerätetechnik im Feuerlöschwesen

Einheitliche, zweckmäßig gestaltete Geräte sind die Voraussetzungen für einen wirkunsvollen Einsatz. Dies gilt im besonderen Maße für die Geräte und Fahrzeuge des Feuerlöschdienstes, da ein reibungsloses Zusammenarbeiten der verschiedenen Luftschutzgliederungen bei der Brandbekämpfung nur bei Vorhandensein einheitlicher Geräte möglich ist.Dieses Ziel soll einerseits durch Normung der Geräte, zum anderen durch Zulassung auf Grund des § 8 des Luftschutzgesetzes erreicht werden, indem der Vertrieb bestimmter Geräte dem Genehmigungsverfahren unterliegt.

A. Normung.

Durch die Normung der Feuerlöschgeräte und Fahrzeuge sollen sämtliche bei Einsatz von Feuerwehrkräften im Luftschutz zur Verwendung gelangenden Lösch-, Rettungs- und Hilfsgeräte erfaßt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die zu normenden Geräte sowohl für den friedensmäßigen Einsatz wie für den Kriegsfall verwwendbar sein müssen, denn dies ist Voraussetzung für einen schlagkräftigen Einsatz im Kriege. Darüber hinaus kommt der Normung erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zu, indem die Vielzahl vorhandener Typen zugunsten einiger weniger, zweckmäßig gestalteter, konstruktiv und werkstoffmäßig einwandfreier Ausführungen beschränkt ist. Die Typenbeschränkung bewirkt eine erhebliche Verbilligung der Fertigung und ermöglicht eine wesentlich vereinfachte Lagerhaltung und risikolose Vorratswirtschaft. Wirtschaftliche Vorteile begegnen sich somit mit taktischen Erwägungen, denn ein störungsfreier Nachschub von Geräten im Kriege ist nur bei Vorhandensein genormter Geräte durchführbar. Dabei wird durch die Möglichkeit der Bevorratung der Stoßbedarf zu Beginn einer jeden kriegerischen Verwicklung gesichert. Durch die Normung werden die zur Herstellung notwendigen Rohstoffe art- und mengenmäßig festgelegt, ihre Erfassung und Sicherstellung im Rahmen des Vierjahresplanes der deutschen Wirtschaft wird damit ohne Schwierigkeiten möglich sein.

Auf Veranlassung des Reichsluftfahrtministeriums und unter tätiger Mitwirkung von Hersteller- und Verbraucherkreisen wird seit dem Ende des Jahres 1933 die Normung der Feuerwehrgeräte durch die feuerwehrtechnische Normenstelle durchgeführt. Innerhalb von 3 ½ Jahren sind vom deutschen Normenausschuß etwa 100 einzelne Normblätter herausgegeben worden und haben so dem deutschen Feuerwehrwesen ein einheitliches technisches Gesicht gegeben; hierbei konnten als Grundlage für die Arbeiten oftmals Liefervorschriften des Reichsluftfahrtministeriums benutzt werden.

Die Normung umfaßt im einzelnen die wasserführenden Armaturen wie z. B. Verteilungs- und Sammelstücke, Standrohre, die Anschlußelemente, wie Kupplungen und Kuppelstücke, außerdem die Saug- und Druckschläuche, die Hilfsgeräte, wie Steckleitern, Schiebleitern, Klappleitern, Handwerkzeug- und Starkstromkästen und vieles andere.

Nach Normung der Elemente wurde folgerichtig die Normung der größeren Geräte und Fahrzeuge, z. B. der tragbaren Kraftspritzeen, Kraftfahrspritzen, Kraftfahrleitern, Schlauchkraftwagen, in die Wege geleitet.

Bei der Normung ist weitgehend auf die Verwendung einheimischer Roh- und Werkstoffe Rücksicht genommen worden; so sind z. B. für sämtliche wasserführenden Armaturen an Stelle kupferhaltiger Legierungen korrosionsbeständige Aluminiumlegierungen vorgesehen. Der Ersatz des Werkstoffes Kupfer durch den Werkstoff Aluminium und seine Legierungen bewirkt oftmals eine Abweichung von bestehenden Konstruktionsgrundsätzen, da auf Grund seiner metallischen Eigenschaften eine andere konstruktive Behandlung erforderlich ist.

Auf einzelne Geräte muß mit Rücksicht auf ihre überragende Bedeutung für den Luftschutz besonders hingewiesen werden. In erster Linie sind hierbei die Feuerlösch-Druckschläuche und ihre Anschlußstücke, die Kupplungen, zu nennen. Vor der Normung gab es in Deutschland eine stattliche Zahl von Druckschläuchen verschiedenen Durchmessers, z. B. solche der Nennweite 25 mm, 45 mm, 52 mm, 60 mm, 75 mm, 84 mm, 100 mm, wobei die entsprechenden Anschlußstücke, die Kupplungen, verschiedenster Bauart waren, z. B. Hönig-Kupplung, Ewald-Kupplung, Giersberg-Kupplung, Stolz-Bolte-Kupplung, Storz-Kupplung.

Außerdem bestanden Verschraubungen zahlreicher Bauarten, die vor allem bei Saugschläuchen angewandt wurden, z. B. Sächsisches Gewinde, Thüringisches Gewinde, Brandenburgisches Gewinde. Jeder in Deutschland wird sich noch des furchtbaren Brandunglücks in Öschelbronn erinnern, wo die Unmöglichkeit, die von den verschiedenen Feuerwehren benutzen Schläuche miteinander zu verbinden, die Löscharbeiten in größtem Maße erschwert hat. Die vor dem Jahre der Machtergreifung durch die nationalsozialistische Regierung eingeleiteten Bemühungen, zu einer einheitlichen Regelung der Schläuche und ihrer Anschlüsse zu kommen, haben nicht den gewünschten Erfolg gehabt.

Durch die jetzt abgeschlossene Normung sind im Reiche drei Druchschlauchgrößen mit den entsprechenden Kupplungen festgelegt worden:

der B-Schlauch mit der Nennweite 75 mm,
der C-Schlauch mit der Nennweite 52 mm,
der D-Schlauch mit der Nennweite 25 mm.

Die Normung bestimmt für Schläuche und Kupplungen den Werkstoff mit den an sie zu stellenden qualitativen Anforderungen und die konstruktiven Abmessungen mit den zulässigen Abmaßen. Dadurch wird bewirkt, daß die z. B. in Mannheim verwendeten Schläuche in Berlin und die in München verwendeten auch in Dresden eingesetzt werden können.

Das zweite Gerät, daß die Bedeutung der Normung für den Luftschutz in besonders hohen Maße erhellt, ist das Standrohr für den Unterflurhydranten. Vor Einleitung der Normung waren in Deutschland etwa 200 verschiedene Unterflurhydranten in Benutzung, für die die in Gebrauch befindlichen Standrohre nur in den seltensten Fällen wechselseitig austauschbar waren. Durch die Normung ist diese Zahl auf eine Forum verringert worden. Nach erfolgter Umänderung der Hydranten auf die Normbauart, die bereits in die Wege geleitet worden ist, kann jedes Feuerwehrfahrzeug in jeden beliebigen deutschen Orte aus einer vorhandenen Sammelwasserleitung Wasser für Löschzwecke entnehmen, d. h. sämtliche Feuerwehrfahrzeuge im Reiche sind im Hinblick auf die Löschwasserentnahme uneingeschränkt einsatzfähig.

Die Durchführung der Feuerwehrnormung kann mit Rücksicht auf die Größe und Schwere der durch den Luftschutz gestellten Anforderungen privater Initiative nicht überlassen bleiben. Aus diesem Grunde ist durch das Reichsluftfahrtministerium und das Reichs- und Preußische Ministerium des Inneren im Oktober 1936 ein gemeinsamer Runderlaß herausgegeben worden, der die Durchführung der Normung allen staatlichen und kommunalen Dienststellen zur Pflicht macht. Darüber hinaus ist für besonders wichtige Geräte, wie die Kupplungen, die Hydranten und Standrohre, die Durchführung der Normung in befristeter Zeit sichergestellt worden.

B. Zulassung.

Während für Feuerwehrgeräte in engeren Sinne für die notwendige Vereinheitlichung der Weg der Normung gewählt worden ist, empfiehlt es sich, für die Ordnung der Feuerwehrgeräte, die ausschließlich oder vorwiegend für Luftschutzzwecke verwendet werden sollen, das Zulassungsverfahren zu beschreiten. Die Handhabe hierfür bietet der § 8 des Luftschutzgesetzes vom 26. Juni 1935, in dem bestimmt wird: Wer Geräte oder Mittel für den Luftschutz vertreiben oder Druckschriften veröffentlichen will, bedarf der Genehmigung des Reichsministers der Luftfahrt oder der vom ihm bestimmten Stellen.
Der Umfang dieses Zulassungsverfahrens wird sich in verhältnismäßig engen Grenzen halten können, da genormte Feuerwehrgeräte oder handelsübliche Geräte, die neben ihrem bisherigen Verwendungszweck für Luftschutzzwecke verwendet werden sollen, einer besonderen Zulassung nicht bedürfen.

Zu den dem Zulassungsverfahrens unterliegenden Feuerwehrgeräten gehört u. a. der Löschkarren für Zwecke des Selbstschutzes und für kleinere Betriebe des Werkluftschutzes. Es erscheint mit Rücksicht auf Hersteller und Verbraucher notwendig, dieses Gerät zum Luftschutzgerät zu erklären. Es ist dringend wünschenswert, daß das Gerät nach gleichen Gesichtspunkten gefertigt wird, um die durch die “vorläufige Ortsanweisung” festgesetzten Geräte einheitlich darauf unterbringen zu können. Aus diesem Grunde ist auf Veranlassung des Reichsluftfahrtministeriums eine Bauskizze des Karrens geschaffen worden, die die allgemeinen Baugesichtspunkte enthält und die jedem Interessenten zugänglich ist. Die Hersteller können durch Bezug der Fertigungsunterlagen viel an Arbeit und Kosten ersparen und ihr Augenmerk auf die zweckmäßige und dabei preiswerte Gestaltung der einzelnen Teile richten.

Ein zweites Gerät, für das das Zulassungsverfahren zweckmäßig und notwendig erscheint, ist das Hauptlöschgerät für den Selbstschutz der Zivilbevölkerung, die Einstellspritze. Auch hier muß durch behördliche Einwirkung sichergestellt werden, daß der Bevölkerung ein preiswertes Gerät zur Verfügung steht, das den zu stellenden technischen Anforderungen genügt. Es wird sich wahrscheinlich empfehlen, eine Einheitstype zu schaffen, deren Fertigung durch keinerlei Schutzrechte gehemmt sein darf. Dabei wird versucht werden, durch weitgehende Verwendung von einheimischen künstlichen Werkstoffen die Herstellung der Geräte von etwaigen Verknappungen auf dem Metallmarkt frei zu halten.

So wie sich der Normgedanke klärend und befruchtend auf die Entwicklung und Ausbildung der Einzelteile auswirkt, so gelten die Gesichtspunkte der Vereinheitlichung und der Beschränkung der Typenzahl für die Entwicklung der Großgeräte und Fahrzeuge in demselben Umfange. Mit Rücksicht auf die Schlagkraft der einzelnen Teile des Feuerwehrdienstes im Luftschutz muß eine einheitliche Ausrüstung sämtlicher technischen Gliederungen gefordert werden. Auch sind die Begriffsbestimmungen für Geräte, Fahrzeuge und Gesamtausrüstung der Feuerwehreinheiten eindeutig festzulegen. Bei der Entwicklung der Feuerwehrfahrzeuge und Geräte für den Luftschutz ist in jedem Falle versucht worden, Zahl und Art so gering wie möglich zu halten. Fahrzeuge, wie sie z. B. beim Sicherheits- und Hilfsdienst benutzt werden, müssen in gleicher Weise an entsprechender Stelle des Werkluftschutzes eingesetzt werden können.
Für jede Fahrzeugtype ist eine Musterausrüstung von Geräten festgelegt, gleichgültig, ob das Fahrzeug z. B. im Sicherheits- und Hilfsdienst oder im Werkluftschutz eingesetzt wird. Dies ist für den Fall notwendig, daß Kräfte des Sicherheits- und Hilfdienstes zusammen mit anderen Gliederungen, z. B. den Werkluftschutzkräften, an größeren Schadenstellen gemeinsam arbeiten müssen.

C. Fahrzeuge und Geräte für den Selbstschutz.

Beginnen wir mit den Geräten, die im Selbstschutz der Zivilbevölkerung sowie im erweiterten Selbstschutz und in kleineren Betrieben des Werkluftschutzes eingesetzt werden sollen. Es handelt sich um den bereits erwähnten Löschkarren, dessen Gewicht und Größe so gehalten ist, daß er bequem von zwei Personen gezogen werden kann. Er besteht im wesentlichen aus einem oben offenen Holzkasten, der mit Handgriffen versehen werden kann, damit man ihn leicht von den Achsen abheben kann. Die leichte Trennung des Aufbaues vom Fahrgestell ist mit Rücksicht auf beschränkte Unterbringungsmöglichkeiten gewählt werden. Der Kasten wird in der Längsrichtung durch Bretter oder Zuganker unterteilt und kann bis 12 C-Rollschläuche sowie die übrigen notwendigen einfachen Löschgeräte aufnehmen. Bei Ausrüstung des Fahrzeuges mit einem einfachen gebogenen Eisenrohr mit Festkupplung DIN FEN 307 und einem C-Strahlrohr soll das Fahrzeug im Selbstschutz der Zivilbevölkerung Verwendung finden; bei reichhaltiger Ausstattung mit einem Standrohr DIN FEN 370 und zwei C-Strahlrohren kommt es für den erweiterten Selbstschutz und für kleinere Betriebe des Werkluftschutzes in Betracht. Die Preisgestaltung des Karrens wird so vorgenommen werden, daß die Anschaffung auf breitester Grundlage möglich sein wird.

D. Fahrzeuge und Geräte für den Sicherheits- und Hilfsdienst

I.Einsatzkräfte

Die organisatorische Gliederung der Kräfte des Sicherheits- und Hilfsdienstes in Einsatz- und Bereitschaftskräfte ist auch für den taktischen Einsatz maßgebend. Die Einsatzkräfte stellen die leicht beweglichen Kräfte dar, während sinngemäß die Bereitschaftskräfte als die schweren Einheiten bezeichnet werden können. Entsprechend dieser Unterteilung ist die Ausrüstung vorzunehmen.
Luftschutzübungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, daß an die technische Ausrüstung der Einsatzkräfte der Feuerwehr- und Bergungstrupps erhebliche Anforderungen gestellt werden müssen. Der Deckungsbereich eines Feuerwehr- und Bergungstrupps umfaßt im allgemeinen die Fläche eines Polizeireviers, d. i. also ein Stadtteil, in dem etwa 25.000 Menschen wohnen. Bislang war die gesamte Ausrüstung für einen derartigen Feuerwehr- und Bergungstrupp auf einem einachsigen Anhänger untergebracht. Sie bestand im wesentlichen aus einer genormten tragbaren Kraftspritze DIN FEN 560 einschließlich der dazu gehörigen Ausrüstung, 80 m B-Schläuchen und 150 m C-Schläuchen sowie der sonstigen Ausrüstung mit Lösch- und Hilfsgeräten. Diese Ausrüstung erforderte einen Anhänger von etwa 1600 kg Gesamtgewicht. Dabei war es nicht möglich, die Geräte völlig zweckmäßig unterzubringen, wollte man nicht unmögliche Fahrzeugabmessungen in Kauf nehmen. Auch war zu bezweifeln, ob für derartige Anhänger im Bedarfsfalle geeignete Zugfahrzeuge in ausreichendem Umfange zur Verfügung stehen würden. Aus diesen Erwägungen heraus ist der Bau eines besonderen Zugkraftwagens und eines leichteren Anhängers in die Wege geleitet worden (Bild 1 und 2).

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Auf dem Zugfahrzeug, dem Löschkraftwagen, einem Kraftfahrzeug mit einer Rahmenbelastung von etwa 1600 – 1800 kg, werden die Mannschaften sowie ein Teil der Geräteausrüstung untergebracht; auf dem wesentlich leichteren, dem Kraftspritzenanhänger, befindet sich die tragbare Kraftspritze mit Ausrüstung. Als Kennzeichen des Anhängers, der unter Benutzung langjähriger Erfahrungen entwickelt worden ist, sind zu nennen: Ganzstahlausführung, Schwingachsenanordnung und tiefe Schwerpunktlage zur Erreichung guter Fahreigenschaften. Die aus den zwei genannten Fahrzeugen zusammengestelle Einheit wird als Kraftfahrspritze bezeichnet; sie ist ein handliches, überall schnell einsetzbares Gerät von erheblicher Löschkraft. So konnte z. B. durch die Verteilung auf die beiden Fahrzeuge die Ausrüstung auf 120 m B- und 300 m C-Schläuche erhöht werden. Bei Benutzung der Kraftspritze können bei mittleren Drücken gleichzeitig drei C-Strahlrohre und ein B-Strahlrohr eingesetzt werden. Der durch Ausrüstung mit diesen Fahrzeugen erzielte Einsatzwert der Feuerwehr- und Bergungstrupps dürfte das Optimum des Erreichbaren darstellen.
Die Kraftzugspritze kann ohne Abänderung der Ausrüstung mit gleichem Erfolge im Werkluftschutz Verwendung finden. Sind, was oftmals der Fall sein wird, im Werkluftschutz geeignete Zugfahrzeuge, z. B. in Form von Zugmachinen, Lastkraftwagen, Elektrokarren, vorhanden, so können die auf dem Löschkraftwagen untergebrachten Geräte auf einem einachsigen Anhänger verladen werden, der ähnlich dem Kraftspritzenanhänger gebaut ist. Dadurch bleibt der Umfang der Ausrüstung gewahrt, eine Veränderung des Einsatzwertes tritt nicht ein. Aber nicht nur im Luftschutz, sondern auch im Frieden bei Berufts- und Freiwilligen Feuerwehren stellt die Kraftzugspritze in vielen Fällen das geeignete Löschfahrzeug dar; seine Normung soll daher in die Wege geleitet werden.

2. Bereitschaftskräfte.

Die taktische Ergänzung der leichten Löschkräfte der Feuerwehr- und Bergungstrupps bilden die schweren Löscheinheiten der Bereitschaftskräfte des Luftschutzortes, die in den Luftschutzabschnitten oder als unmittelbar der Luftschutzleitung unterstehende Kräfte eingesetzt werden. Diese schweren Löscheinheiten werden aus Kraftfahrspritzen zusammengesetzt Bild 3).

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Folgende Bedingungen sind zu stellen: Die Fahrzeuge müssen schnell und beweglich sein, sie müssen aber auch in längerem anstrengendem Dauerbetrieb uneingeschränkt eingesetzt werden können. Die Feuerlöschkreiselpumpe muß hinsichtlich Leistung, Drehmoment und Drehzahl dem Antriebsmotor angepaßt sein. Als Fahrgestell wird zweckmäßig ein Lastkraftwagenfahrgestell handelsüblicher Bauart genutzt, dessen Rahmentragfähigkeit den im Luftschutz zu erwartenden, gegenüber dem friedensmäßigen Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen stark erhöhten Beanspruchungen angepaßt sein muß. Mit Rücksicht auf die Versorgung im Kriege empfiehlt es sich, gleichartige Fahrgestelle verschiedener Herstellerfirmen zu verwenden, jedoch muß die völlig einheitliche Unterbringung der Fahrzeugausrüstung und die Einheitlichkeit des Aufbaues gewährleistet sein. Die mitzuführende Ausrüstung muß zweckmäßig gelagert und leicht greifbar sein, auf dem Fahrzeug müssen die Bedienungsmannschaften (1 Führer, 8 Mann) möglichst geschützt untergebracht werden.

Das auf Grund dieser Gesichtspunkte entwickelte Fahrzeug, die Kraftfahrspritze, Type Ks25, weist im einzelnen folgende Merkmale auf:
In ein Lastkraftwagenfahrgestell handelsüblicher Bauart mit einer Rahmentragfähigkeit von etwa 5500 kg, mit einem Dieselmotor der Leistungsgruppe 90 – 110 PS wird eine am hinteren Rahmenende gelagerte Feuerlöschkreiselpumpe eingebaut, die bei einem Nenndruck von 80 m Ws eine Nennwasserleistung von 2000 l/min besitzt. Die Pumpencharakteristik ist so gewählt worden, daß eine möglichst hohe Lenzleistung der Pumpe zur Verfügung steht. Die Pumpe wird unter fast ausschließlicher Verwendung von Leichtmetall hergestellt, dazu zum Schutz gegen Korrosion mit einem z. B. durch anodische Orydation hergestellten Oberflächenschutz versehen ist. Für sämtliche zum Einbau gelandenden Fabrikate sind die Außenabmessungen der Pumpe sowie ihre Lagerungen genau bestimmt, so daß der wechselseitige Austausch der verschiedenen Pumpenfabrikate sichergestellt ist.

Für sämtliche Kraftfahrzeuge ab 3 t Rahmentragfähigkeit, die für Luftschutzzwecke beschafft werden, werden einheitlich Dieselmotore verwendet. Der Dieselmotor ist die zur Zeit im Lastkraftwagenbau fast ausschließlich verwendete Motorenbauart. Für seine Wahl sind neben rein technischen Vorteilen gegenüber einem Vergasermotor, wie geringerer Brennstoffverbrauch, konstantes Drehmoment bei fast allen Drehzahlen, besseres Anzugsvermögen bei kalter Maschine sowie leichtere Verwendung von Ersatztreibstoffen, vor allem wehrwirtschaftliche Gesichtspunkte maßgebend gewesen. Folgerichtig ist nicht nur für die Kraffahrspritzen die Verwendung von Dieselmotoren vorgeschrieben worden, sondern es werden auch die anderen scheren Feuerwehrfahrzeuge und sämtliche sonstige für Luftschutzzwecke zu beschaffenden Sonderfahrzeuge mit einer Rahmentragfähigkeit von mehr als 3 t mit Dieselmotoren ausgerüstet. Um die Einheitlichkeit der Friedenskräfte mit den zusätzlichen, für Luftschutzzwecke beschafften Feuerwehrfahrzeugen sicherzustellen, ist durch Erlaß der beteiligten Ministerien die ausschließliche Verwendung von Dieselmotoren auf für kommunale Feuerwehrfahrzeuge gleicher Größe bestimmt worden. Der Motor von etwa 100 PS verleiht dem Fahrzeug im vollbelasteten Zustande eine Höchstgeschwindigkeit von etwa 75 km/h, auf Langstreckenfahrten wurde in leicht hügeligen Gelände eine Reisegeschwindigkeit von 50 – 55 km/h ohne Schwierigkeit eingehalten. Die große spezifische Motorleistung von etwa 12 PS/t Fahrzeugewicht verbunden mit geeigneter Wahl der Getriebeübersetzung gewährleisten, daß das für den Stadtverkehr notwendige gute Beschleunigungsvermögen in ausreichendem Maße vorhanden ist. Die Austauschbarkeit einzelner Fahrzeugteile, z. B. der Räder, ist zwischen den einzelnen Fabrikaten möglich; nach Abschluß der Entwicklung des deutschen Acht-Zylinder-Einheitsdieselmotors ist beabsichtigt, diesen Motor ausschließlich zu verwenden. Das Fahrzeug kann auch auf schlechtesten Landwegen gefahren werden, so daß unter Berücksichtigung des Verwendungszweckes eine ausreichende Geländefähigkeit vorliegt, die die Benutzung eines besonders geländefähigen oder bedingt geländegängigen Fahrgestells überflüssig macht.

Der Fahrzeugaufbau der Kraftfahrspritze besteht aus einem geschlossenen Mannschaftsraum mit anschließendem Kastenaufbau, in dem das Fahrzeugzubehör und die Ausrüstung mit Lösch-, Hilfs-, Beleuchtungs- und Entgiftungsgeräten untergebracht ist. Die Fertigung der Fahrzeuge erfolgt die sämtlichen Herstellern an Hand der gleichen Unterlagen, so daß trotz Verwendung von Fahrgestellen verschiedenen Fabrikates ein völlig einheitlicher Aufbau mit in jedem Falle gleicher Unterbringung der Geräte geschaffen wurde. Diese Gleichheit ist mit Rücksicht auf die Verwendung der Fahrzeuge im Luftschutz unerläßliche Voraussetzung.

Das Fahrzeug ist entsprechend seiner großen Löschkraft mit der notwendigen Zahl von Löschgeräten, wie Standrohre, Verteilungs-, Sammel- und Übergangsstücke und Strahlrohre, ausgerüstet.

Wesentlich für den Erfolg des Einsatzes ist die Zahl der mitgeführten Feuerlöschschläuche. Während bisher nur eine fahrbare Schlauchhaspel mit 8 B-Schläuchen und zwei tragbaren Schlauchhaspeln mit je 5 C-Schläuche sowie 2 C-Rollschläuchen, das sind also 160 m B-Schläuche und 180 m C-Schläuche, mitgeführt werden konnten, wird die Zahl der B-Schläuche um weitere 160 m dadurch erhöht, daß das Fahrzeug eine zweite fahrbare Haspel mit sich führt. Die beiden fahrbaren Haspeln sollen auf einem einachsigen Fahrzeug untergebracht werden, das an das Zugfahrzeug angehängt wird. Um die volle Wasserlieferung der Feuerlöschpumpe in einem Strahlrohr auszunutzen, wird erwogen, auf dem Dache des Anhängers ein dreh- und schwenkbares Wenderohr von etwa 40 mm Durchmesser anzubringen, um ein wirksames Mittel zur Bekämpfung von Großbränden in der Hand zu haben.

Der Ausrüstung der Kraftfahrspritze mit Engiftungsmitteln ist besonders Beachtung geschenkt worden, da die Besatzung in der Lage sein muß, eine behelfsmäßige Entgiftung der Fahrbahn und gegebenenfalls auch des eigenen Fahrzeuges vorzunehmen.
Ausgedehnte Versuchs- und Schulungsfahrten sowie der Einsatz im praktischen Feuerdienst haben gezeigt, daß das vorstehend beschriebene Fahrzeug die Voraussetzung dafür bietet, daß es den Anforderungen des Luftschutzes uneingeschränkt genügen wird. Daß es auch im Frieden voll einsatzfähig ist, zeigen die bei zahlreichen deutschen Feuerwehren im Betrieb befindlichen Fahrzeuge dieser Bauart. Der Normung der Kraftfahrspritze stehen also keinerlei Bedenken entgegen, die für den Luftschutz notwendigen Vereinheitlichung der Feuerwehrgeräte wird durch die Festlegung dieses Großlöschgerätes nicht unwesentlich bereichert sein.

Außer diesem vornehmlich der unmittelbaren Brandbekämpfung dienenden Großfahrzeug werden für den Feuerschutz im Luftschutz noch zahlreiche andere Fahrzeuge notwendig. Für eine wirkungsvolle Brandbekämpfung muß in erster Linie die Heranschaffung der notwendigen Schlauchmengen sichergestellt werden. Für diese der Beförderung der Reserveschläuche dienenden Fahrzeuge, die Schlauchkraftwagen, ist ein einheitlicher Typ geschaffen worden, um die auch auf diesem Gebiete bestehende nicht zu begründende Mannigfaltigkeit zu beseitigen. Für den Schlauchkraftwagen (Bild 4) wird ein handelsübliches Lastkraftwagenfahrgestell genutzt, für das hinsichtlich der technischen Ausführung dieselben Gesichtspunkte wie die für die Kraftfahrspritze genannten maßgebend sind.

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Wie das Bild zeigt, besitzt das Fahrzeug einen geschlossenen Kastenaufbau. Hinter dem Führerraum liegt ein großer, nach beiden Seiten durch Türen verschließbarer Laderaum, in dem zwei fahrbare Schlauchhaspeln DIN FEN 350 mitgeführt werden können. In den daran anschließenden Teil sind auf jeder Fahrzeugseite zwei übereinanderliegende Reihen von Schlauchfächern vorgesehen, die nach Öffnen von großen mit Gewichtsausgleich versehenen Klappen entladen werden können. Zwischen diesen beiden Schlauchreihen befindet sich ein Mannschaftsraum, der durch eine in der hinteren Fahrzeugrückwand angebrachte Tür zugänglich ist. In den Schlauchfächern können 72 B-Schläuche, auf den beiden fahrbaren Haspeln 160 m B- und C-Schläuche untergebracht werden, so daß das Fahrzeug insgesamt 1930 m Druckschläuche mit sich führen kann. Diese Menge stellt unter Berücksichtigung der sonstigen Ausrüstung und der Tragfähigkeit des Fahrzeuges die zu erreichende Höchstmenge dar.

Die in den Fächern lagernden Rollschläuche werden doppelt gerollt, durch Verbindung jeweils einer Außenkupplung mit der Innenkupplung des darauf folgenden Schlauches wird innerhalb einer jeden Fächerreihe eine geschlossene Schlauchleitung hergestellt, die von dem in Bewegung befindlichen Fahrzeug ausgelegt werden kann. Das fahrende Fahrzeug entrollt die durch die Bedienungsmannschaften herausgenommenen und auf dem Boden abgelegten Schlauchrollen. Dieses Verfahren ermöglicht gegenüber den bisher geübten das Auslegen einer längeren Schlauchleitung in kürzester Zeit. Die Entladung der beiden fahrbaren Haspeln wird über eine seitlich angebrachte leicht zu bedienende Vorrichtung vorgenommen.

Außer den Schläuchen führt das Fahrzeug eine große Zahl von Lösch- und Hilfsgeräten zum Ersatz und zur Ergänzung mit. Bei Einsatz außerhalb des Luftschutzortes oder bei Mangel geeigneter ortsfester Einrichtungen ist auf dem Fahrzeug eine kleine Schlauchwerkstatt untergebracht, um die notwendigen Ausbesserungen an den Schläuchen sofort vornehmen zu können.
Im Hinblick auf seine lange Funktion als Hilfsfahrzeug ist der Schlauchkraftwagen mit einer am hinteren Rahmenende eingebauten Spillvorrichtung versehen worden, mit der es möglich ist, verunglückten Fahrzeugen Hilfe zu leisten.

Die Wasserführung über lange Wegstrecken wird durch Kraftfahrspritzen vorgenommen, die an geeigneten Punkten in die Schlauchleitung zur Druckverstärkung eingeschaltet werden. Bei Übungen und in der Praxis hat sich herausgestellt, daß eine hinreichende Verständigung zwischen den Bedienungspersonalen an den Kraftfahrspritzen nicht möglich ist. Zur Beseitigung dieses Mangels ist der Schlauchkraftwagen mit einem Fernfeldsprecher ausgerüstet worden. Die Fernsprechleitung läuft beim Auslegen der Schlauchleitung selbstttätig von einer Trommel ab, so daß gleichzeitig eine Fernsprechverbindung zwischen Anfang und Ende der Schlauchleitung hergestellt werden kann.

Die aus Hanf-, Flachs- oder Ramiegarnen und Gummi hergestellten Druckschläuche sind beim Einsatz auf der Brandstelle erheblichen Abnutzungen unterworfen. Um die Abnutzung der Schläuche bei lang anhaltendem Einsatz, z. B. beim Ablöschen ausgedehnter Brandstellen zu verringern, empfiehlt es sich, die Schläuche durch bewegliche, miteinander zu verbindende metallische Rohre zu ersetzen. Diese Rohrleitungen können ohne Schaden längere Zeit ununterbrochen verwendet werden, während die wertvollen Schläuche zu erneutem Einsatz zur Verfügung stehen. Auch können derartige oberirdisch verlegte Rohrleitungen als Behelfswasserleitung wertvolle Hilfe leisten. Diese Rohre und die dazu notwendigen Anschluß- und Verteilungsstücke sollen auf besonderen, noch zu entwickelnden Fahrzeugen befördert werden.

Im Frieden werden die bei den Feuerwehren vorhandenen Kraftfahrleitern im wesentlichen zur Rettung gefährdeter Personen aus oberen Stockwerken benutzt. Bei Dachstuhlbränden bedient man sich ihrer außerdem zur Unterstützung des Löschangriffs, indem man von der Leiter aus versucht, durch Einschlagen der Dachhaut den Brandgasen den Abzug zu ermöglichen. Dadurch wird den im Innern des Gebäudes vorgehenden Trupps die Brandbekämpfung erleichtert. Neben diesen Aufgaben, von denen die zweite vielleicht mit Rücksicht auf eine von den Friedensverhältnissen abweichende Taktik im Luftschutz von geringerer Bedeutung sein wird, fallen der Kraftfahrleiter im Luftschutz zwei weitere Aufgaben zu.

Bei Großbränden, wie sie nach Luftangriffen erwartet werden müssen, wird man die Kraftfahrleiter zur unmittelbaren Brandbekämpfung durch ein an der Leiterspitze befestigtes Wendestrahlrohr wirkungsvoll einsetzen können. Das in vertikaler Ebene bewegliche Rohr kann durch Seilzug leicht von unten bedient werden. Durch Drehen, Neigen oder Heben, Ausziehen oder Einlassen des Leiterparks, kann das Rohr in jede beliebige Strahlrichtung gebracht werden. Die Schlauchleitungen werden so zugeführt, daß die Freizügigkeit der Leiterbewegungen nicht beeinträchtigt werden kann. Entsprechend ihrem Einsatzzweck sollen mit derartigen Wenderohren große Wassermengen abgegeben werden können. Der Durchmesser des Mundstückes ist daher so gewählt worden, daß bei einem Druck von 80 m Ws die volle Leistung einer Kraftfahrspritze, das sind 2500 l/min, zur Abgabe eines wirkungsvollen Strahles notwendig wird. Ob über diese Art von Wenderohren und die auf den Schlauchanhängern der Kraftfahrspritze befindlichen hinaus der Einsatz von weiteren Sonderfahrzeugen, ähnlich denen der amerikanischen water towers, notwendig sein wird, unterliegt z. Zt. Noch der Prüfung.
Eine weitere wichtige Aufgabe kann die Kraftfahrleiter im Luftschutz im Instandsetzungsdienst erlangen, indem sie als Krahn zum Heben schwerer Lasten, z. B. zur Beseitigung von Straßenhindernissen, eingesetzt wird. An der Spitze des annähernd horizontal liegenden Leiterparks wird ein Hebezeug angebracht; zur Unterstützung der Last werden am Fahrgestell klappbare Bodenstützen vorgesehen.

In technischer Hinsicht muß von Kraftfahrleitern, die im Luftschutz eingesetzt werden sollen, gefordert werden, daß sämtliche Leiterbewegungen vollautomatisch gesichert werden. Dies ist notwendig, um Beschädigungen und Unfälle im Luftschutz, die bei Bedienung durch nicht genügend geschultes Personal befürchtet werden müssen, zu vermeiden. Die beabsichtigte Normung sieht unter Berücksichtigung der Gebäudehöhen und der feuerpolizeilichen Vorschriften eine einheitliche Ausschublänge von 26 m vor, die durch eine Handausschubleiter am obersten Leiterteil um 2 m vergrößert werden kann. Für besondere Aufgaben in Einzelfällen werden auch noch Leitern mit größerer Ausschublänge entwickelt. Ihre Verwendung kommt jedoch nur in ganz beschränktem Umfange in Betracht.
Die wirkungsvolle Brandbekämpfung mit Landfahrzeugen hängt von der hinreichenden Versorgung mit Löschwasser ab. Die Sicherung der Löschwasserzufuhr auf dem Lande muß, soweit möglich, durch Wasserfahrzeuge, z. B. Feuerlöschboote, vom Wasser aus unterstützt werden. Bei günstigen örtlichen Verhältnissen können diese Wasserfahrzeuge auch zur unmittelbaren Brandbekämpfung herangezogen werden. Im Luftschutz kommt diesen Gesichtspunkten erhöhte Bedeutung zu, da mit einer Zerstörung oder dem teilweisen Ausfall der Sammelwasserleitung gerechnet werden muß. Es sind daher für Luftschutzzwecke aufsetzbare Pumpenaggregate geschaffen worden. Sie bestehen aus einer Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennwasserleistung von etwa 3500 l/min bei 80 m Förderhöhe; die Pumpe wird durch eine Verbrennungskraftmaschine angetrieben. Das Gewicht des gesamten Aggregats wird so bemessen, daß es im Einsatzfalle auf Dampfer, größere Motorboote, Prähme oder Schuten aufgesetzt werden kann. Diese Hilfsfeuerlöschboote stellen eine wertvolle Ergänzung der sonst bereits vorhandenen Wasserfeuerlöschkräfte dar.

Quelle: Der zivile Brandschutz – 2. Auflage 1937

Aus dem altdeutschen übersetzt: Kai Ohlenbostel