Definition Deckungsgraben
Ein Deckungsgraben (im Sinne der LS – Bauvorschriften) ist ein Luftschutz – Bauwerk das nur Schutz vor Trümmern, Splittern und Gaseinwirkung bieten sollte. Ein Deckungsgraben kann zwar unter günstigen Bedingungen gegen verschiedene Bomben sicher sein, kann aber nie die Sicherheit eines echten Luftschutzbunker erreichen. Deckungsgräben wurden grundsätzlich ohne bombensichere Fundamente geplant und gebaut. Dadurch konnten DG in relativ kurzer Zeit fertiggestellt werden.
Die Geschichte und Entwicklung von Deckungsgräben begann mit der Erfahrung des I. Weltkrieges, daß von Flugzeugen auch Explosionsstoffe und Gase abgeworfen werden konnten.
Die Konstruktion und der Bau von Luftschutz – Deckungsgräben erfolgte in den zahlreichsten Varianten, Formen und Materialien, wobei die Decke aus Beton besteht.
Der Begriff Deckungsgraben bezeichnet die Grundbauform und Herstellung. Deckung durch / in einen /m Graben. Die Bauweisen waren halb in den Boden eingelassene Deckungsgräben in der Bauart halbrunde Decken. (Vollbogen außen) und in den Boden eingelassene “Räume” mit geraden Decken. Aus Tarnungsgründen sollten die DG begrünt werden unter Beachtung der Höchstgrenze mit maximal 1 m Überdeckung. Teilweise wurden Deckungsgräben nachträglich noch verstärkt. Diese Maßnahmen erfolgten durch das Aufsetzen einer “Betonhaube”. Die Deckenstärken (Stahl – Beton) der im Ruhrgebiet gesichteten DG liegen zwischen 12 cm und 2,50 m (derzeitiger Erkenntnisstand).
Dadurch, daß DG nicht als bombensichere Bauwerke erstellt wurden, sind hier ebenfalls, je nach Material und Möglichkeit, unterschiedliche Wandstärken anzutreffen.
Ein Deckungsgraben kann komplett unter der Geländeoberkante mit maximal 1m Überdeckung oder nur halb in den Boden eingebaut sein. Deckungsgräben haben mindestens zwei Zugänge bzw. zusätzlich zu dem Zugang mindestens noch einen Notausstieg.
Varianten: Decke aus Beton, Spundwände, Stahllamellen
Wände: Bleche, Stahlträger, Mauerwerk, Beton
Bauform innen: kubisch, Röhre, Halbröhre
Bauform außen: Flachdecke, Wölbdecke (Bogen)
Bauausführung: Ortbeton Betonfertigteile (Halbschalen, Betonformsteine für Gewölbe, Halbbogen – und Vollbogenprofile mit angeschrägten kraftableitenden und geraden Segmente.
Beim Schutzraum aus Stahllamellen (Deckungsgraben) wurde die Bauerfahrung des Tunnel- und Behälterbaues mit Stahllamellen für den bautechnischen Luftschutz nutzbar gemacht. Die Ruhrstahl AG („Henrichshütte“) produzierte und lieferte sogenannte Schutzräume aus Stahllamellen. Eine der ersten Städte, die diese genehmigten und einbauten, war Bochum. Der Bochumer Verein nutzte diese Konstruktion bereits ab 1933 zum Bau eines Stollensystems „Untere Stahlindustrie“ und „Rombacher Hütte“. Diese variablen Schutzräume erfüllten § 8 LSG und waren später unter RL 3-37/317 zu Vertrieb genehmigt. Die Lamellen bestanden aus 3 mm SM-Blech mit einer Festigkeit von 37-44 kp/mm2 und einer Dehnung von 20 %. Da die Lamellen jeweils eine Innen- und eine Außenfalz besaßen, konnten die Systeme beliebig zusammengestellt oder ausgebaut werden. Zur Fixierung genügten in der Spitze ein Doppel-T-Träger und als Auflagen zwei U-Eisen. Es war lediglich nötig, bei Richtungsänderungen und im Bereich der Eingänge Beton- oder Maurerarbeiten auszuführen. Zum Einbau mußten lediglich Gräben ausgehoben und die Lamellen eingebaut bzw. zusammengesteckt werden. Danach wurde das Ergebnis mit Erde, Beton oder sonstigem Füllmaterial abgedeckt und verdichtet. Die Entwicklungsabteilungen der Henrichshütte und des Bochumer Verein verbesserten Ende 1933 die Fixierung der Stahllamellen dahingehend, daß statt eines Doppel-T-Trägers im First lediglich ein Bolzen nötig war, um die Lamellen zu halten. Durch die variablen Einbaumöglichkeiten der Stahllamellen konnte man die Breite einfacher variieren.
Schutzräume in Stahllamellenausführung waren lieferbar in:
Sohlenweite 2,00 m bis 4,20 m , Scheitelhöhe 2,00 m bis 3,00 m
Lamellenbreiten 0,5 m, 0,6 m und 0,75 m
LS- Deckungsgräben aus Fertigbetonteilen
Der Deutsche Betonverein Berlin bot auch im hiesigen Raum verstärkt Fertigbetonteile für Deckungsgräben an. Einige wurden eingebaut. Grundlage war der Erlaß WL 4314-2 vom 24.4.43 GB Tgb. 1278/43. Auffallend war, daß zwei Halbschalen durch einen Gelenkbolzen im Scheitel verbunden und auf Stützformsteine gestellt wurden. Diese Konstruktion erfolgte auf der Basis der Erfahrung im Stahllamellenbau. Die Überdeckungsstärke sollte das “Mindestmaß” nicht unterschreiten. Höhere Überdeckung wäre unbegrenzt (dies stand im Widerspruch zu den DG – Vorschriften). Der Einbau dieser aus Beton – Fertigteilen hergestellten DG ist nach derzeitigem Kenntnisstand öfters erfolgt. Deshalb wurden manche dieser Anlagen in Unkenntnis der Bauvorschriften sogar als LS-Stollen eingeordnet.
Unter die Gruppe der Deckungsgräben fallen folgende vereinfachte Bauformen:
Der Kleindeckungsgraben (KDG) ist ein Bauwerk für durchschnittlich ca. 50 Personen. Es bietet Schutz vor Trümmern, Splittern und Gas. KDG können mit Holz, Mauerwerk und Beton gebaut werden. Es gibt einen Zugang und einen Notausstieg.
Der Splittergraben (SG) auch Splitterschutzgraben genannt ist i.d.R. als reiner Splitterschutz angelegt. Verstärkte Ausführungen können auch gegen Trümmer Sicherheit bieten. SG sollten nach Möglichkeit außerhalb der Reichweite von einstürzenden Häusern gebaut werden. Gegen Kampfstoffeinwirkung war die persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Der Splitterschutzgraben ist die direkte Weiterentwicklung des gedeckten Schützengraben.
Eine Splitterschutzanlage war überwiegend ein Graben von 1,20 m bis 3 m Breite und einer Tiefe von 2 m bis 3 m. Die Stabilität wurde einzig durch minimale Holzversteifungen gewährleistet. Über den Graben legte man der Einfachheit halber Bretter oder Wellbleche, die danach mit 1 m bis höchstens 2 m Erde und dergleichen bedeckt wurden. Die SG hatten mindestens alle 7 bis 10 m Zugänge und wurden in 20 m Entfernung vor den Gebäudeausgängen oder Anlagen ausgehoben. Wegen der geringen Schutzwirkung sollte der Bau von SG eigentlich nach Möglichkeit vermieden werden. Nach dem Befehl des Regierungspräsidenten vom 20.9.44, Deckungslöcher an den Straßen auszuheben, legte man dann doch noch zusätzliche Splittergräben an. Der Schutzgraben ist ein mit einfachsten Mitteln ausgehobener leicht befestigter Graben mit durchschnittlich 2 – 3 m Tiefe. Diese Gräben sollten in erster Linie gegen Tieffliegerbeschuß schützen und wurden überwiegend entlang von Landstraßen, auf Feldern für Erntehelfer oder entlang von Bahnlinien für den Schutz der Passagiere ausgehoben.
Die o.a. Anlagen wurden während und nach dem Krieg fälschlich als Erdbunker bezeichnet. In offiziellen Schreiben benannten selbst Führungskräfte aus der mittleren Ebene verschiedene unterirdisch angelegte Luftschutzbauten als Erdbunker. Die Benutzung dieses Begriffes wurde deswegen vom OdL moniert, weil sie zu Verwechslungen und Mißverständnissen führen konnte
Das Deckungsloch bietet bis ca. 20 Personen Schutz gegen TieffliegerbeschußDie Tieffliegerangriffe, die 1944 stetig zunahmen und bei denen die Zivilbevölkerung gezielt mit Bordwaffen beschossen wurde, führten dazu, daß der Regierungspräsident das Anlegen von Deckungslöchern mit Schreiben vom 20.9.44 anordnete. Darin heißt es: „Zur Sicherung der Bevölkerung gegen Tieffliegerangriffe ist sofort mit der Anlage von Deckungslöchern an den wichtigsten Straßen des Regierungsbezirkes zu beginnen. Die Löcher sind so auszuführen, daß sie jeweils Deckung für 2 bis 4 Personen bieten. Sie sind im Abstand von 50 bis 75 Meter etwa dem Gelände angepaßt zu errichten. Auf Tarnung ist besonders zu achten. … … Soweit Arbeitskräfte hierfür nicht zur Verfügung stehen, ist die Bevölkerung der an den Straßen liegenden Ortschaften in Selbsthilfe hierfür heranzuziehen.“ Offen bleibt hier die Frage, wie viele Deckungslöcher auf diesen Befehl hin angelegt worden sind. Die Deckungslöcher sind nach dem Krieg einfach wieder verfüllt bzw. zugeschüttet worden.