Geschichte des Luftschutzes
Am 8.10.1914 gelang es einem englischen Flieger, die Luftschiffhalle Düsseldorf anzugreifen und das Luftschiff Z IX zu zerstören.
Drei französische Luftangriffe fanden im Dezember 1914 auf Freiburg statt.
Die Einrichtung und der Aufbau eines Luftschutzwarndienstes erfolgte wegen vorgenannter Angriffe in den Jahren 1915 und 1916.
Um den Heimatluftschutz zu verbessern, wurde am 1.9.1915 der „Inspekteur der Ballonabwehrkanonen“ im Heimatgebiet eingesetzt. Dieser war zwar dem Kriegsministerium direkt unterstellt, übte aber nur beratende Funktion aus.
Fast gleichzeitig schuf das Kriegsministerium 1915 den Flugmeldedienst, der gegen Jahresende aus Flughauptwachen und Flugwachen bestand.
Um 1916 war das Fernverbindungs- und Fernmeldewesen ein fester Bestandteil des Flugmelde- und Luftschutzwarndienstes.
Im Februar 1916 entstanden in den Korpsbezirken straff organisierte und befehlstechnisch zusammengefaßte Flakgruppen.
1916 – der passive Schutz der Bevölkerung (ziviler Luftschutz) begann mit dem Aufbau von Vorrichtungen zur Alarmierung, Tarnmaßnahmen, Verdunkelung und Aufklärung der Bevölkerung. Vereinzelte Ballon- und Drachensperren wurden eingerichtet.
Die gezielten Luftangriffe wurden von deutscher Seite aus noch mit dem Zeppelin ausgeführt und dabei lediglich drei Sprengbomben mit je 50 kg abgeworfen. Nachdem bei einem Angriff auf Liverpool am 20.10.1917 fünf der elf Zeppeline abgeschossen wurden, setzte man nur noch mehrmotorige Flugzeuge ein.
Wegen der verspäteten Alarmierung starben in Köln am 18.5.1918 durch einen Fliegerangriff 43 Menschen. Zusätzlich mußten 79 Verletzte gezählt werden.
1919 regte Otto Lummitzsch die Gründung der Technischen Nothilfe (TN) an (zunächst um Notstandsarbeiten im Bereich Gas- und Wasserwerke auszuführen).
Am 30.9.1919 wurde die Technische Nothilfe durch den Erlaß des Reichswehrministers Gustav Noske reichsweit vorgesehen.
Das militärstrategische Angriffsszenario des italienischen Generals Giulio Douhet legte 1921 in seinen Buch „Il domino dell´ aria“ grundlegende Theorien dar, wie mit Flugzeugen effektiver angegriffen werden könnte. In der 1930 erschienenen deutschen Fassung trug das Buch den Titel „Luftherrschaft“. Douhet rechnete damals aus, daß ein kreisrundes Stück Erde von tausend Metern Durchmesser mit zehn Tonnen „Zerstörungsmaterial“ umgepflügt werden könne. Hierzu würde, bei einer Nutzlast von zwei Tonnen pro Flugzeug, eine Staffel von zehn Flugzeugen genügen, Fehlwürfe und Blindgänger mit einkalkuliert.
Deshalb entstand 1922 eine erste Zusammenfassung einiger Luftschutz-Fachbereiche, um gegen die Wirkungen der Bomben grundlegende Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.
1923 wurde die „Gasschutzgesellschaft“ in Polen gegründet.
Im Mai 1926 erlaubten Frankreich und Belgien den Aufbau eines rein zivilen Luftschutzes in Deutschland.
Der 1927 gegründete Deutsche Luftschutzbund erarbeitete weitere Maßnahmen und Sicherungsvorschläge gegen die Auswirkungen von Abwurfmunition. Der Schwerpunkt lag hierbei überwiegend auf Selbstschutzmaßnahmen.
1928 fanden erste Vorträge des Gas- und Luftschutzes auf Fachtagungen der Feuerwehren Beachtung.
Mit der 1928 erfolgten Verschmelzung der „Gasschutzgesellschaft“ mit der „Luftschutzliga für die Staatsverteidigung“ zur „Gas- und Luftschutzliga“ hatte auch Polen frühzeitig eine komplette und funktionierende Luftschutzorganisation geschaffen.
1929 beinhalteten die Aufgaben der Technische Nothilfe sowohl Katastrophenhilfe als auch Luftschutz.
Die Richtlinien der zivilen Luftschutzorganisation wurden im Oktober 1931 erlassen. Diese Richtlinien beinhalteten die grundlegenden Strukturen des Sicherheits- und Hilfsdienstes (SHD) unter Einbeziehung des Feuerlöschdienstes.
Die ersten größeren Luftschutzübungen fanden reichsweit vor 1932 statt. Hierbei lagen die Schwerpunkte in der Schadensminimierung und in der Brandbekämpfung.
Ab dem 2.2.33 unterstand der zivile Luftschutz dem Reichskommissariat für Luftfahrt.
Im Ruhrgebiet erregte 1933 die im Rahmen der Flugschau in Gelsenkirchen durchgeführte öffentliche Luftschutzübung sehr starkes Interesse. Diese war gleichzeitig eine Präsentation der Arbeitsweise des am 29.4.33 gegründeten Reichsluftschutzbundes (RLB), der direkt dem Luftfahrtministerium unterstand.
Die ersten größeren Luftschutzübungen absolvierten 1933 in Bochum der Werksluftschutz zusammen mit der städtischen Feuerwehr. Überwiegend übte man auf dem Werksgelände des Bochumer Verein.
1933 entstanden unter Mitwirkung des Luftschutz-Fachausschusses zusammengefaßte Richtlinien und Anweisungen zum Schutz der Zivilbevölkerung. Zusätzlich kamen Schriften heraus wie Sonderanweisungen für alle aktiven LS-Helfer, LS-Warte, Aufräumungshelfer, Entgiftungshelfer, Feuerwehren, praktischer Gasschutz usw.
Die Richtlinien der Technischen Nothilfe wurden am 19.10.1933 erlassen.
Gegen Ende 1933 begann die Durchsetzung reichsweiter Normungen von Maschinen, Ausrüstung und Hilfsmitteln bei den Feuerwehren und in den Luftschutzeinrichtungen (Beispiel: Schlauchkupplungen, Hydranten).
Am 15.12.33 wurde die Berufsfeuerwehr durch das preußische Feuerlöschgesetz in die Polizei eingegliedert. Als Ergebnis entstand die Feuerlöschpolizei, die auch das Sachgebiet Luftschutz abdeckte.
Ein sehr umfangreiches Sammelwerk über den zivilen Luftschutz wurde mit der überarbeiteten Beschlußfassung des LS-Gesetzes von 1934 herausgegeben.
Ebenfalls 1934 wurde der Gründer und Vorstand der Technischen Nothilfe, Otto Lummitzsch, abgelöst. Neuer Chef der TN war nun der SA-Gruppenführer Hans Weinreich.
In diesem Zeitraum war nun auch in der zivilen Bevölkerung weitläufig bekannt, daß die einzige Truppengattung, die wirklich große Schäden zufügen kann, nur die Luftwaffe ist. Bomber stellten das Hauptangriffsmittel auf Ortschaften, Fabriken, Elektrizitätswerke und andere wichtige Objekte dar. Die Aufgabe der Bomberverbände, Zerstörung von Städten, Militär- und Industrieobjekten und Vernichtung der Bevölkerung, stand fest. Zu den Wirkungsmitteln aus der Luft gehörten hauptsächlich Spreng- und Splitterbomben, Brandmittel und Bordwaffen.
Ohne besondere Probleme fand eine weiträumige Übung im Frühjahr 1935 in Berlin statt, als erste Luftschutzübung mit Fliegeralarm und Verdunkelung.
1935 war das Jahr, in dem die Luftschutzpflicht eingeführt wurde. Die Propagandamaschine des RLB lief zu diesem Zeitpunkt bereits auf Hochtouren unter dem Motto „Luftschutz tut not“. LS-Schulungen, LS-Vorbereitungen, LS-Übungen, Werbeplakate und Spenden-Sammlungen bereiteten die Menschen auf einen Krieg vor. Ehrungen des RLB und diverse andere Maßnahmen wie besondere Abzeichen usw. förderten die Akzeptanz in der breiten Bevölkerung.
Die erste Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz erging 1937. Hierin wurde gleichzeitig die Technische Nothilfe mit „Sonderaufgaben des Instandsetzungsdienstes im Luftschutz“ berücksichtigt.
Eine Werksluftschutztagung der Reichsgruppe Industrie, zu der 400 Industrielle aus dem gesamten Reichsgebiet zusammengekommen waren, fand am 29.4.38 im Berliner Preußenhaus statt.
1938 erfolgte die Gründung der Organisation Todt.
Die Mitgliederzahl des RLB lag 1939 bei 13,5 Millionen.
Schon vor den ersten Kriegstagen fand der Aufbau von Fliegerabwehrmaßnahmen in Bochum statt. Die Führung der 22. Flakdivision erfolgte von Dortmund aus.
Die als strategisch eingestufte Lage von Bochum (Ruhrtal bzw. Ruhrgebiet) war der Grund, warum 1939 eine kasernierte Flugabwehrkanonen-Luftwaffeneinheit (Flak) in Regimentsstärke komplett bereitstand (Anm.: Vorläufer der Flak ist die Bak = Ballonabwehrkanone).
Für die Luftverteidigung von Bochum und Wattenscheid waren – nach derzeitigen Erkenntnissen – verhältnismäßig viele Flakeinheiten, sogenannte Flakgruppen, zuständig. Auf dem Gelände des Bochumer Verein waren mehrere Flakuntergruppen mit eigenen festen Unterständen in den militärischen Baustärken C und D einquartiert.
Am 25.4.1939 trat das Gesetz über die Technische Nothilfe in Kraft.
Die Berufsfeuerwehr wurde im Rahmen der neuen gesetzlichen Regelungen am 1.9.39 in den Sicherheits- und Hilfsdienst eingegliedert.
Mit der „Anordnung des Führers zur sofortigen Durchführung baulicher Luftschutzmaßnahmen“, verkündet am 9.9.1940, begann in den Städten der Bau der großen zivilen LS-Bunker. Die Durchführungsorgane des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft (GB Bau) waren das Referat GB Luftschutz, der Gebietsbeauftragte, danach die Untergebietsbeauftragten und endlich der Bevollmächtigte des Oberbürgermeisters.
Dem Schreiben des Rm.d.L.u.O.d.L. vom 13.10.40 ist zu entnehmen, daß Bochum eine Sonderstellung einnahm: „In den Luftschutzorten Aachen, Bielefeld, Bochum unter Einbeziehung von Hattingen Stadt pp. sind mit sofortiger Wirkung, zum Teil abweichend von den bisherigen Regelungen, nachstehende Maßnahmen durchzuführen … in der Nähe kriegswichtiger Anlagen … Die Kosten sind vom LGK aus Mob- Mitteln zu bestreiten … Die zur Durchführung der Baumaßnahmen benötigten Arbeitskräfte, Baumaterialien und Transportmittel sind vom GB Bau bereitzustellen.“
Der dringende Bedarf von Schutzbauten führte zu entsprechenden Befehlen und Anordnungen, um Verluste zu vermeiden.
In der Tagung des GB Bau vom 6.2.41 unter Leitung des Ing. Todt, Az 99 EL 35/41, kamen die Stellung und Ermächtigung der Bevollmächtigten zum Ausdruck: „Alle Hemmungen, die sich dieser Aufgabe entgegenstellen, sind zu beseitigen. In den Fällen, in denen der Bevollmächtigte glaubt, die selbstverständliche Unterstützung bei den übrigen Bauabteilungen wie Planungsamt, Maschinenbauamt nicht zu haben, muß zunächst durch eine Aussprache mit dem Oberbürgermeister eine ebenso schnelle wie gründliche Klärung herbeigeführt werden. Sollte dieser Weg nicht zum gewünschten Ergebnis führen, ist der Gebietsbeauftragte zu verständigen. Dann wird Berlin eingreifen. Auf keine Weise kann von jetzt ab eine negative Leistung mit einer Ausrede dieser Art entschuldigt werden.“
Ab Mitte 1941 wurde in der zweiten Bauwelle nur noch die Braunschweiger Bewehrung zugelassen. In Spiral- und Gitterraumbewehrung durfte nur noch in genehmigten Ausnahmefällen armiert werden. Die Änderung der Bauvorschriften von 1941 berücksichtigte nun auch neuzeitlichere Waffenwirkungen, und deshalb waren nur noch die Baustufen A, B und C zulässig (Wandstärken von 2-3 m).
Der SHD 1.Ordnung erhielt 1941 nach der Neuorganisation die Bezeichnung Luftschutzpolizei.
Aufgrund der Tatsache, daß die immer häufiger stattfindenden Bombenabwürfe durch Luftabwehrmaßnahmen nur unbefriedigend verhindert werden konnten, mußte der passive Luftschutz ausgeweitet werden. Nachdem tragfähigere Flugzeuge immer höhere Bombenlasten ins Ziel bringen konnten und auch die Waffenentwicklung vorangeschritten war (Radar, Größe der Bomben), war Berlin gezwungen, die Luftschutzmaßnahmen zu verbessern. Die einzige Möglichkeit, Menschen, Material und Kulturgüter zu schützen, sah man nun in unterirdischen Anlagen. Hierzu war das Ruhrgebiet durch seine bereits vorhandenen Bergwerke und Stollen prädestiniert. Die ersten U-Einlagerungsbefehle lagen Ende 1942 in Bochum vor.
Der intensive Bau von Pionierstollen hatte sich wegen ständigem Material- und Treibstoffmangels als die einfachere und schnellere Schutzmöglichkeit herausgestellt. Dies wurde den Bürgermeistern mit Schreiben des GB-Bau, RM Speer vom 4.8.42 in Bezug auf den Erlaß 92/42 zur Kenntnis gegeben. Deshalb ist bei über 95 % aller zivilen Bochumer Holz-/Pionierstollen als Baubeginn eine Zeit nach September 42 angegeben.
Am 24.12.43 gab der Reichsmarschall des Großdeutschen Reiches einen Luftschutzbefehl heraus, der die Auslagerung von Materialien beinhaltete.
1944 wurden die meisten zivilen Luftschutzstollen in aller Eile vorgetrieben und ständig weiter ausgebaut.
Ab Herbst 44 wurden in Bochum selbst unsachgemäß errichtete Deckungsgräben wegen gravierenden Facharbeitermangels notgedrungen ohne Nachbesserungen abgenommen.
Bis zur Einnahme von Bochum wurde der Luftschutzbau mit Hochdruck vorangetrieben.
Mit dem Kriegsende lösten sich die Verbände des zivilen Luftschutzes auf.
Anläßlich der Spannungen des beginnenden „Kalten Krieges“ begann die Bundesrepublik um 1950 mit dem Aufbau und der Organisation des „zivilen Bevölkerungsschutzes“. Um dies zu erreichen, benötigte die Regierung wiederum die Erfahrungen und die Kenntnisse der ehemaligen Luftschutzleitungen.
Die berechtigte Angst
Die größten Befürchtungen lagen in der Möglichkeit eines Gaskriegs. Aus diesem Grund war der Bereich des Gasschutzes ein Schwerpunkt in der Schutzraumbauentwicklung und -ausrüstung. Es entstanden beispielsweise Schleusentechniken, Gasschutzjäckchen für Kinder, Gasbettchen für Säuglinge und die bekannte Volksgasmaske. Die Waffen- und Vernichtungsindustrie hatte im ersten Weltkrieg gezeigt, wozu sie in der Lage war. Die Angst vor einem Gaskrieg war immens und berechtigt. Deshalb lag der Schwerpunkt weltweit in allen Bunkerbauwerken beim Gasschutz (Schleusen, Filteranlagen usw.).
Man bereitete sich vor auf:
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– Chemische Kampfstoffe, die beim Einatmen mit der Luft in die Atmungsorgane gelangen, falls der Mensch nicht durch eine Maske geschützt wird.
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– Chemische Kampfstoffe, die in die Haut eindringen.
RLB, Hilfsdienste und Militärs rechneten mit einem Gaskrieg bzw. mit ausgedehnten Gasangriffen, und deshalb beinhalteten die Rettungsvorschriften hauptsächlich:
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– Menschen, die vergiftete Gegenstände berührt haben oder sich ungeschützt in vergifteten Räumen aufhalten.
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– Einnahme vergifteter Lebensmittel oder vergifteten Wassers, wobei chemische Kampfstoffe in den Organismus gelangen.
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– Schädigungen wie leichte Erkrankungen, Reizung der Atmungswege und der Augen, leichte Verletzungen der Haut oder schwere Verletzungen des Organismus, die einen tödlichen Ausgang nehmen können.
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– Kampfstoffschädigung lokaler Art oder den kompletten Organismus zerstörend.
Mit einer lokalen Einwirkung würden Haut, Atmungs- und Verdauungsorgane, Augen-, Nasen- und Rachenschleimhäute geschädigt, mit einer umfassenden Einwirkung wären Störungen im Blut- und Nervensystem zu erwarten. Die geläufigen Lehrbücher und Ausbildungsvorschriften beinhalteten deshalb schwerpunktmäßig:
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– Ätzende chemische Kampfstoffe , die Haut, Augen, Atmungs- und Verdauungsorgane schädigen (Yperit, Lewisit usw.).
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– Chemische Kampfstoffe mit allgemeiner Giftwirkung, die das Blut und das zentrale Nervensystem angreifen (wie Blausäure, Tabun und Chlorzyan).
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– Erstickende chemische Kampfstoffe , die Atmungsorgane schädigen (Phosgen und Diphosgen usw.).
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– Augenreizstoffe, die Augenschleimhäute reizen und Tränenfluß verursachen (z.B. Chloracetophenon).
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– Nasen – und Rachenreizstoffe (z.B. Adamsit).
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Chemische Kampfstoffe: Chemische Kampfstoffe, Gasschutz und Entgiftung
Brandstoffe und Brandbomben
Das Feuer von Brandbomben ist zur Vernichtung von Anlagen und Industriebetrieben bestimmt. Während des Zweiten Weltkriegs wurden die größten Zerstörungen in Ortschaften und Industrieobjekten durch Brände verursacht, die durch den Abwurf von Brandbomben entstanden. Bei den Bombardierungen von Ortschaften und Industriebetrieben warf man die Brandbomben in größeren Mengen ab, um viele Brände gleichzeitig hervorzurufen. Um die Löscharbeiten zu erschweren und zu verhindern, kamen bei Brandbombenabwürfen häufiger zusätzlich Spreng- und Splitterbomben zum Einsatz.
Metallische Brandstoffe (Thermit) verbrennen mit hohen Temperaturen (von 2000 bis 3000 °C), erkennbar an greller Lichtwirkung. Gezündete Brandstoffe können mit Sand, Erde oder Trockenlöschpulver bekämpft werden.
Brände nichtmetallischer Brandstoffe (Flammöle, Phosphor) können durch nassen Sand, Erde und Trockenlöschpulver bekämpft werden. Wasserlöschung funktioniert nur durch große Wassermengen mit Sprühstrahl. Menschen sind auch noch in unmittelbarer Nähe der Brandfläche durch Strahlungshitze, unter Umständen auch durch Sauerstoffmangel gefährdet. Brandmassen brennen zwischen 5 und 15 Minuten.
Nicht detonierte Bomben (Blindgänger) bilden eine große Gefahr für Bevölkerung und Anlagen, da sie Zeitzünder oder Zünder mit Ausbausperre haben können. Diese Bomben können nach einiger Zeit ohne fremde Einwirkung oder Zünder unter dem Einfluß äußerer Umstände (Erschütterungen, Schläge usw.) detonieren. Nicht detonierte Bomben schlagen meistens in die Erde ein oder können in Zwischengeschoßdecken der Gebäude steckenbleiben. Dringt eine solche Bombe in die Erde ein, so hinterlässt sie im festen Boden an der Einschlagstelle einen Einschlagskanal, oder im lockeren Boden bildet sich ein Trichter von 1,5 bis 2 m Durchmesser.
Der Luftschutz hätte ohne Mithilfe der breiten Bevölkerung nicht funktionieren können. Deshalb fanden entsprechende Schulungen und Unterweisungen in allen Bereichen des Lebens statt. Selbsthilfe – und Selbstschutzgemeinschaften ermöglichten es erst, dass in großen Teilen der Bevölkerung mit eigenen Kräften und Mitteln der Luftschutz aufgebaut werden und funktionieren konnte. Entsprechend wichtig war die fachgerechte Unterweisung bzw. Ausbildung.
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Der Luftschutz hätte ohne Mithilfe der breiten Bevölkerung nicht funktionieren können. Deshalb fanden entsprechende Schulungen und Unterweisungen in allen Bereichen des Lebens statt. Selbsthilfe – und Selbstschutzgemeinschaften ermöglichten es erst, daß in großen Teilen der Bevölkerung mit eigenen Kräften und Mitteln der Luftschutz aufgebaut werden und funktionieren konnte. Entsprechend wichtig war die fachgerechte Unterweisung bzw. Ausbildung
Nachfolgend Auszüge aus: Handbuch für Luftschutzlehrer, Stand 01.09.1939
Die Luftschutzausbildung der Selbstschutzgemeinschaften
Grundlegend sollten Mitglieder einer Luftschutzgemeinschaft so ausgebildet sein, daß der Luftschutz unter erschwerenden Bedingungen aufrechterhalten werden konnte. Brandbekämpfung, Erste Hilfe, Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung, die behelfsmäßige Gassicherung der Luftschutzräume und die Bedienung von Schutzraumlüftern standen u.a. auf dem Lehrplan. Der Schwerpunkt der Lehrgänge lag im praktischen Bereich. Theoretische Grundlagen und Kenntnisse wurden auf das allernotwendigste beschränkt. Die Grundlage des Unterrichtes bildeten die Vorschriften und Anweisungen des RLB. Nachfolgend einige wichtigen Punkte der Luftschutzschule.
Die Luftschutzschule
Die Luftschutzschule hat die Aufgabe, die Angehörigen der Luftschutzgemeinschaften als Selbstschutzkräfte auszubilden. Es sind im Grunde nur einfache und praktische Dinge, die die Lehrgangsteilnehmer zu Vermeidung, Einschränkung und Bekämpfung von Schäden durch Luftangriffe lernen müssen. Dazu bedarf es in den Lehrgängen keiner gelehrten und zeitraubenden Vorträge. Alle Selbstschutzmaßnahmen müssen gezeigt, vorgemacht und eingeübt werden. Sinn und Zweck des Selbstschutzes ist mit wenigen, aber überzeugenden Worten begreiflich zu machen. Die Räume und Einrichtungen der Luftschutzschulen haben ihrer Aufgabe als praktische Ausbildungsstätte zu entsprechen. Übungshäuser, Luftschutzraumanlagen, Gasmaskenprüfräume sind ebenso wichtige Bestandteile einer Luftschutzschule wie ein Vortragsraum. Der Leiter der Luftschutzschule muß ein mit allen Ausbildungsaufgaben vertrauter Amtsträger sein. Er regelt den Dienstbetrieb der Schule und überwacht die Tätigkeit der Lehrstätte.
Der Luftschutzlehrer
Als Luftschutzlehrer können geeignete Persönlichkeiten aus allen Berufen Verwendung finden. Sie müssen eingehend auf ihre Tätigkeit vorbereitet sein, denn so einfach das zu Lehrende auch sein mag, so schwierig ist es, in anschaulicher Weise die Kenntnisse zu vermitteln und wirklich praktisch auszubilden.
Vom Luftschutzlehrer wird erwartet, dass er das Stoffgebiet völlig auch in der Theorie beherrscht, um mit selbstverständlicher Sicherheit allen Fragen, die von den Zuhörern aufgeworfen werden können, gewachsen zu sein. Die Luftschutzdienstpflichtigen sind Menschen verschiedenartigster Bildung und jeden Alters, Frauen und Männer, die tagsüber meist in ihrem Beruf oder in der Hausarbeit tätig gewesen sind. Sie den ganzen Lehrgang hindurch zu fesseln und in den wenigen Stunden zu pflichtbewussten und einsatzbereiten Selbstschutzkräften zu machen, ist eine hohe und verantwortungsvolle Aufgabe.
Der LS-Ausbildungshelfer
Die Unterstützung des Luftschutzlehrers durch zwei oder mehr Ausbildungshelfer ist in jeder Stunde eines Lehrgangs unentbehrlich. Lehrer und Helfer sollen gut aufeinander eingespielt sein. Der Ausbildungshelfer muß imstande sein, das Anschauungsmaterial vorzuführen und jeden Handgriff in der praktischen Ausbildung zu erklären und einzuüben. Für die Ausbildung in der Ersten Hilfe und in der Brandbekämpfung können besonders für diese Zwecke geschulte Kräfte eingesetzt werden. Jeder Ausbildungshelfer muß es verstehen, bei der Schulübung mitzuwirken. Es ist zweckmäßig, Jugendliche, Jungens sowohl wie Mädels als Ausbildungshelfer zu verwenden.
Grundsätze für den Luftschutzlehrer
Persönliche Haltung muß vorbildlich sein. Bestimmtes, soldatisches, aber niemals schroffes oder überhebliches Auftreten; Peinliche Ausnutzung der verfügbaren Zeit; Pünktlicher Beginn – pünktlicher Schluß; Kein Zuspätkommen der Teilnehmer dulden; Kein Zeitverlust durch Teilnehmerkontrolle.
Vor Beginn jeder Stunde veranlassen: Lehrmittel bereitstellen; Einteilung der Geräte und Anzüge zu reibungsloser Ausgabe; Einteilung der Hilfskräfte und Zuteilung bestimmter Aufgaben. Beim Vortrag Aufmerksamkeit der Zuhörer beachten. Nachlassen der Aufmerksamkeit ist Schuld des Lehrers.
Durch neue Gedanken neues Interesse wecken. Frage- und Antwortspiel einschalten. Vorträge durch Anschauungsmaterial und Skizzen an der Tafel anschaulich und lebendig gestalten. Lehrtafeln werden nur zur Erläuterung des Vortrages gezeigt, sind aber kein Wandschmuck.
Bei der praktischen Ausbildung unbedingt zu beachten: Durch zweckmäßige Einteilung jeden ständig beschäftigen. Untätiges Herumstehen des Auszubildenden beruht auf Organisationsfehler. Jeder einzelne Teilnehmer muß herangenommen werden. Zweckmäßig nicht mehr als 10 Personen einem Ausbildungshelfer zuteilen. Rechtzeitiger Übungswechsel der einzelnen Abteilungen. Vorträge, praktische Ausbildung und Übungen müssen den örtlichen Verhältnissen der jeweiligen Lehrgangsteilnehmer (z.B. Bauweise, Luftempfindlichkeit) angepasst werden. Lehrgangsteilnehmer nicht mit Dingen belasten, die sie nicht unmittelbar angehen. Keine Vorreden, sondern sofort Aufnahme des fachlichen Lehrstoffes.
Luftgefährdung
Das deutsche Volk ist luftgefährdet, da es rings von in der Luft hochgerüsteten Staaten umgeben ist. Die Flugleistungen der Kampfflugzeuge ermöglichen die Überfliegung des deutschen Hoheitsgebietes von allen Seiten. Jeder deutsche Ort ist von den Militärflugplätzen der Nachbarstaaten aus in kurzer Zeit – der grenzfernste in etwa 2 ½ Flugstunden- zu erreichen.
Luftempfindlichkeit
Der gesamte deutsche Lebensraum ist luftempfindlich. Grund: Teilweise ungünstiger Verlauf der Reichsgrenzen; Zahl und Bebauungsdichte der mittleren und großen Städte (53 Städte über 100 000 Einwohner); Bevölkerungsdichte in einigen Reichsgebieten (Ruhrgebiet, Oberschlesien, Sachsen); Zusammenballung kriegs- und lebenswichtiger Industrien in bestimmten Orten und Gegenden, meist in unmittelbarer Grenznähe (Saargebiet, Ruhrgebiet, Oberschlesien, Wiener Becken, mitteldeutsches Industriegebiet).
Anweisung für den LS-Lehrer:
Die Begriffe Luftgefährdung und Luftempfindlichkeit sind mit Hilfe einer Deutschlandkarte (politische Karte!) anschaulich zu machen.
Flugmeldewesen
Um die Möglichkeit jeder Überraschung durch den Luftangreifer auszuschließen oder doch entscheidend zu vermindern, bedeckt ein Netz von „Flugwachen“ das ganze Reichsgebiet. Sie beobachten den Gegner in allen seinen Bewegungen und leiten ihre Beobachtungen über Flugzeugtyp, Zahl, Flugrichtung und der Angabe der Uhrzeit an die zentral auswertende Stelle, das „Flugwachkommando“. Von hier aus werden die Meldungen an den „LS-Warndienst“ weitergegeben.
LS-Warndienst
Die „LS-Warnzentralen“ der bedrohten Gebiete bestimmen den Zeitpunkt der Weitergabe der Warnungen so, dass unnötiger oder zu frühzeitiger Fliegeralarm im Interesse der Produktion und der Widerstandskraft des Volkes vermieden werden. Die Weitergabe der Warnmeldungen erfolgt an die öffentlichen „LS-Warnstellen“ in den LS-Leitungen bzw. LS-Revieren und größeren Betrieben des Erweiterten Selbstschutzes und der Industrie. Die Auslösung der „LS-Sirenen“ oder des sonst örtlich eingerichteten Warnmittels für den akustischen „Fliegeralarm“ erfolgt somit erst zu einem Zeitpunkt, zu dem mit Sicherheit der Angriff erwartet werden kann und die Zeit nur gerade noch zum Aufsuchen des LS-Raumes ausreicht.
Notwendigkeit des Selbstschutzes im Luftschutz
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Der Luftraum lässt sich nicht hermetisch durch eine militärische Verteidigung so wie die Grenze auf der Erde absperren. Göring: „Wenn wir eine Luftflotte noch so groß aufbauen würden, wenn wir an allen Ecken und Enden Zehntausende von Kanonen und Maschinengewehren aufstellen würden, um den Luftraum zu verteidigen, so würde das niemals ausreichen, um dem deutschen Volke einen wirklichen Schutz zu gewähren, um die Volksgenossen vor den ungeheuren Folgen eines Luftkriegs zu bewahren.“
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Zur Schadenbekämpfung nach einem Luftangriff genügen die friedensmäßigen Einrichtungen nicht (Polizei – Feuerschutzpolizei – sanitäre Einrichtungen – Technische Nothilfe). Den zu erwartenden umfangreichen Schäden gegenüber sind sie einsatzmäßig zu schwach.
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Begriff des zivilen Luftschutzes: Beseitigung der Luftangriffschäden am Ort ihres Auftretens, Einschränkung ihrer Auswirkungen und Verhinderung ihrer Ausweitung zur Katastrophe. Einsatz von der Polizei unterstellten Sondertrupps als Verstärkung der friedensmäßigen Schutz- und Sicherheitsorganisationen.
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Der allgemeinen und ausgedehnten Bedrohung, die ein Luftangriff darstellt, ist nur eine dezentralisierte Verteidigung gewachsen Die Einwohner jedes Hauses müssen heute Vorbereitungen treffen, in einem Ernstfall ihren Besitz und ihr Leben selbst schützen zu können. Die Bekämpfung einer im Hause aufgetretenen Gefahr ist nur aussichtsreich, wenn sie noch in deren Entstehungszustand aufgenommen wird; das ist aber nur den Hausbewohnern selbst möglich. Auf diese Weise ist neben der militärischen Luftabwehr „der Luftschutz der zweite Teil der großen Notwendigkeit einer deutschen Luftsicherung“ (Göring).
Luftschutzdienstpflicht – Ehrenpflicht
Auf Grund § 2 des Luftschutzgesetzes ist jeder Deutsche, gleichgültig ob Mann oder Frau, luft-schutzpflichtig , er kann zu Dienst- und Sachleistungen herangezogen werden: Entrümpelung, Verdunkelung, Teilnahme an Übungen nach den Weisungen des Luftschutzwartes oder den Anordnungen der Polizei, Bereitstellung von Geräten aus dem eigenen Besitz für den Selbstschutz des Hauses. Die Luftschutzdienstpflicht umfaßt einen engeren Personenkreis; nämlich alle diejenigen, die für Zwecke der Kriegsführung nicht anderweitig benötigt werden und körperlich wie geistig für die Aufgaben des Selbstschutzes brauchbar sind. Der Kreis der Luftschutzdienstpflichtigen ist in § 10 I. DVO (Durchführungsverordnung) genau festgelegt. Verstöße werden polizeilich und eventuell gerichtlich geahndet. Darüber hinaus aber bedeutet die Luftschutzdienstpflicht eine Ehrenpflicht für jeden durch Sie Erfassten, ähnlich wie die Wehrpflicht für den deutschen Mann: die selbstverständliche Einordnung der Person in die Forderungen der Gemeinschaft. Die gegenseitige Hilfeleistung in Zeiten der Not ist im Sinne der nachbarlichen Hilfe nichts Neues. Es kommt nur darauf an, diese Hilfsmaßnahmen durch eine zweckvolle Organisation zur höchsten Auswirkung zu bringen: Vorbereitung der Luftschutzmaßnahmen im Hause und Ausbildung der Pflichten in der zweckmäßigsten Form der Gefahrenbekämpfung.
Somit bedeutet der Einsatz im Selbstschutz gleichzeitig die praktische Bekundung einen unerschütterlichen Wehrwillens im Dienste für Volk und Vaterland. Die zuverlässige Durchführung des Selbstschutzes in jedem Hause erhält die Heimatfront des deutschen Volkes lückenlos und widerstandsfähig. Das Gelingen dieser Aufgabe ist kriegsentscheidend. In diesem Sinne hat „der Kämpfer im Luftschutz genau so viel Verantwortung und genau so viel Ehre wir jeder Soldat an der Front“. (Göring.)
Hausfeuerwehr
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1. Die vorbereitenden Aufgaben der Hausfeuerwehr.
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a) Unterstützung des LS-Warts bei der Beschaffung der Löschgeräte sowie bei der Durchführung der vorbeugenden Maßnahmen in den besonders brandgefährdeten Gebäudeteilen (Dachboden).
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b) Instandhaltung der Geräte unter der Aufsicht des LS-Wartes
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c) Beschaffung der persönlichen Ausrüstung
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2. Aufstellung bei Fliegeralarm.
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a) Die gesamte LS-Gemeinschaft einschließlich der Selbstschutzkräfte im LS-Raum;
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b) dort macht sich die Hausfeuerwehr einsatzbereit; Anlegen der persönlichen Ausrüstung, die ebenso wie die LS-Handspritze vom Aufruf des Luftschutzes ab dort bereit sein muß. Es müssen sämtliche übrigen Löschgeräte und Löschmittel vom Aufruf des Luftschutzes ab auf dem Treppenabsatz des obersten Stockwerkes bereitstehen: Wasservorräte, Kiste mit etwa 5 Eimern Sand und Schaufel (Kohlenschaufel, Müllschaufel u.ä.), Feuerpatschen, Einreißhaken.
3. Überwachung des Hauses
Erkundungsgänge des LS-Warts zu dem Zweck, rechtzeitiger Erkennung aufgetretener Gefahren; bei Unübersichtlichkeit des Bereichs der LS-Gemeinschaft Unterstützung durch die Hausfeuerwehr u.U. Aufstellung eines Beobachtungspostens an geschützter Stelle (Hausflur).
Notwendigkeit der Meldungen
Ein gut arbeitendes Meldewesen ist notwendig;
Zur Befehls- und Nachrichtenübermittlung innerhalb der LS-Gemeinschaft.
Zur Verbindung mit den benachbarten LS-Gemeinschaften zum Zweck der „nachbarlichen Hilfe“.
Zur Abhaltung und Überbringung von Meldungen an das LS-Revier.
Das Luftschutzrevier
Im Luftschutzrevier findet der Selbstschutz die Unterstützung durch behördlich organisierte Hilfsformationen: Polizei, Feuerwehr- und Bergungstrupps, Sanitätstrupps, Gasspürer. Diese Organisation bildet einen weiteren Teil des zivilen Luftschutzes und wird Sicherheits- und Hilfsdienst genannt. Ihre Aufgabe ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des wirtschaftlichen Lebens bei und nach Fliegerangriffen, die Beseitigung von Störungen und die Hilfe bei Katastrophen. Zur Erlangung ihrer Unterstützung bei Schadensfällen sind die Meldungen von Seiten des Selbstschutzes an das LS-Revier zu geben.
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