Nachfolgend Informationen zu den verschiedenen Einzelgebiete des Werkluftschutz
Werkluftschutz im Steinkohlebergbau
Werkluftschutz im Braunkohlebergbau
Der Werkluftschutz der Eisenhüttenindustrie
Sonderfragen des Luftschutzes der Elektrizitätswerke
Der Luftschutz der Gas- und Wasserwerke
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Werkluftschutz im Steinkohlenbergbau
Die Werkluftschutzmaßnahmen, die zur Sicherung der einzelnen Schachtanlage für die Erhaltung der Förderung und den Schutz der Gefolgschaft durchgeführt werden müssen, unterscheiden sich nach den betrieblichen Anforderungen auf einem Steinkohlenbergwerk in Maßnahmen für die Anlagen über Tage und für das Grubengelände unter Tage.
Die Übertageanlagen.
Die Bauweise einer Steinkohlenschachtanlage lässt im Landschaftsbild ohne besondere Sachkenntnis das Vorhandensein einer wesentlichen Industrieanlage für das gesamte Wirtschaftsleben erkennen. Die Angriffsschäden werden dabei infolge der zusammengedrängten Anordnung der einzelnen Betriebsanlagen auf einem Steinkohlenbergwerk sich zunächst unmittelbar und mittelbar auf die Fortführung des übertägigen Betriebes auswirken.
Während in der übrigen deutschen Industrie überwiegend der Erzeugungsvorgang, der in den letzten Jahren durch die Rationalisierung der Betriebe stark zusammengefasst worden ist, wieder in einzelne Betriebsvorgänge im Bedarfsfalle unterteilt und damit aufgelockert werden kann, ist diese Auflockerung des Betriebsablaufes auf einem Steinkohlenbergwerk über Tage nicht möglich. Die Anlagen des deutschen Steinkohlenbergbaues stellen lediglich eine Endprodukt, nämlich absatzfähige Kohle, her, während in den meisten anderen Betriebsanlagen innerhalb eines Werkes mehrere Endprodukte gefertigt werden können, so dass bei Angriffsschäden aus der Luft dort notwendigerweise nicht das gesamte Betriebsergebnis beeinflusst werden muss. Der fortlaufende Bearbeitungsvorgang der Förderung auf Steinkohlenbergwerken über Tage ist in der Nachkriegszeit jedoch noch stärker erweitert worden, dass neben der Förderung und Aufbereitung der Kohle auch die Verkokung und Verarbeitung der Nebenprodukte auf den meisten Schachtanlagen der Steinkohle unmittelbar im Anschluss an das Steinkohlenbergwerk in seiner Nachbarschaft geschieht, so dass in den Übertagenanlagen des Steinkohlenbergbaues nicht nur eine absatzfähige Steinkohle hergestellt, sondern auch die weitere Veredelung zu Koks und seinen Nebenprodukten durchgeführt wird. Die Luftempfindlichkeit von Steinkohleschachtanlagen, in deren Nachbarschaft Kokereien betrieben werden, ist selbstverständlich dann durch das Vorhandensein dieser Kokereibetriebe und ihrer sehr betriebsempfindlichen Nebenproduktenanlagen erhöht.
Mit Rücksicht auf diesen einheitlichen Betriebsablauf in den Übertageanlagen eines Steinkohlenbergwerks mit den beiden Enderzeugnissen Kohle und Koks bzw. Kokereinebenprodukten soll daher zunächst untersucht werden, durch welche Werkluftschutzmaßnahmen die Fortführung des Betriebes im Ernstfalle sichergestellt werden kann. Bei dieser Untersuchung wird vorausgesetzt, dass es gelingt, die Förderung unter Tage aufrecht zu erhalten und dass fernerhin auch bei Angriffsschäden im engeren Schachtgebäude eine Unterbrechung der Schachtförderung nicht eintritt.
Der Betriebsablauf in einem Steinkohlenbergwerk über Tage ist stark mechanisiert. Durch eine einzige Betriebsstörung wird der gesamte Betriebsablauf gestört und muss bei längerer Zeitdauer außerdem auf den Untertagebetrieb einwirken. Ein Schaden durch Luftangriffe kann daher Störungen über und unter Tage zur Folge haben.
Zur betrieblichen Sicherstellung des einheitlichen Betriebsablaufes von der Förderkohle bis zum Koks bzw. seinen Nebenprodukten besitzen die Schachtanlagen des Steinkohlenbergbaues Kesselhäuser und Maschinenzentralen zur Erzeugung der notwendigen Antriebsenergien. Auch Speicheranlagen für die erzeugte Kraft sind vorhanden. Hier sind die ins Auge fallenden Gasometer besonders zu erwähnen. Neben den eigentlichen Erzeugungsanlagen für die Versorgung einer Steinkohlenschachtanlage mit Dampf, Elektrizität, Pressluft, Gas und Wasser sind überall die vorhandenen Fortleitungen durch Rohre oder Kabel bzw. Freileitungen vorhanden.
Bauliche Werkluftschutzmaßnahmen zur Sicherstellung des Erzeugungsablaufes im Steinkohlenbergbau können bei Neuanlagen selbstverständlich getroffen werden. Hier können bei der Gesamtplanung für ein neues Bergwerk die erforderliche offene Bauweise, die Tarnung und die Anpassung der einzelnen Betriebsgebäude an die Umgebung den neuesten Anforderungen des Werkluftschutzes ohne bauliche Mehrkosten entsprechen.
In dem einzelnen Betriebsgebäude kann durch bauliche Schutzmaßnahmen (Dachausbildung, Branddecke, Versteifungen, Fundamentverstärkung usw.) und durch Einzelschutz für besonders empfindliche Maschinenteile innerhalb jedes Betriebsgebäudes die Angriffsempfindlich der neuen Schachtanlage im starken Maße verringert werden. Die vorhandenen Betriebsgebäude einer Schachtanlage können jedoch lediglich bei Um- oder Erweiterungserbauten werkluftschutztechnische Erfordernisse baulicher Art in genügendem Maße berücksichtigen. Bei der nachträglichen Berücksichtigung von baulichen Werkluftschutzmaßnahmen bei vorhandenen Betriebsgebäuden des Steinkohlenbergbaues wird in erster Linie darauf geachtet werden müssen, dass den empfindlichen Betriebsteilen ein gewisser Schutz geboten wird. Zu diesem Zweck müssen beispielsweise für die Fortführung des Aufbereitungsbetriebes die Antriebsmaschinen, die Schaltanlagen und die Steuerungen durch Einzelschutz gesichert werden. Man kann diesen Einzelschutz durch die nachträgliche Aufführung von Schutzwänden innerhalb vorhandener Betriebsgebäude oder durch besondere Schutzkleidung für diese hochempfindlichen Betriebseinrichtungen erreichen. Zum Zwecke der Ummantelung kleinerer schutzbedürftiger Anlagen lassen sich dabei alte Kessel bzw. Kesselbleche verwenden. – Ein Einzelschutz größerer Betriebsmaschinen lässt sich nachträglich lediglich dadurch erreichen, dass das zugehörige Betriebsgebäude werkluftschutztechnisch gesichert wird. In allen Fällen wird es darüber hinaus anzustreben sein, für sämtliche Antriebsmaschinen jeder Betriebsgröße Reservemaschinen an anderer Stelle im Betriebe vorzusehen. Es soll nicht übersehen werden, dass diese Bereitstellung von Reservemaschinen, die im normalen Betrieb keine Verwendung finden, selbstverständlich eine zusätzliche Belastung wirtschaftlicher Art für den einzelnen Betrieb darstellt. Es kommt ferner hinzu, dass, wenn überhaupt die Bereitstellung von Reservemaschinen schon im Frieden weitgehend in Angriff genommen werden muss, diese zusätzliche Belastung für die einzelne Schachtanlage nicht nur durch die einmaligen Anschaffungskosten, sondern auch durch die laufenden Unterhaltungskosten für die Reservemaschinen erhöht werden. Die laufende Überprüfung und auch ein übungsmäßiger Einsatz dieser Reservemaschinen sind stets erforderlich, wenn diese Maschinen im Bedarfsfalle voll leistungsfähig sein sollen. Gegenüber den ortsfesten Maschinen jeder Betriebsgröße lässt sich ein Schutz der beweglichen Maschinen gegen Luftangriffe auf Schachtanlagen und ihren Nebenbetrieben schon leichter erreichen, weil der Aufstellungspunkt der beweglichen Betriebsmaschinen beliebig verändert werden kann. Hier besteht die Möglichkeit, unmittelbar vor einem Luftangriff, Lokomotiven einschließlich des Wagenparks einer Schachtanlage, Koksausdrückmaschinen, Löschwagen, Rangierbühnen und andere bewegliche Betriebseinrichtungen möglichst weit auseinander zu fahren, um durch diese Auflockerung ein möglichst schwieriges Angriffsziel zu schaffen.
Für die übertägigen Einrichtungen zur Kraftversorgung eines Steinkohlenbergwerkes sind in den Erzeugungsbetrieben, soweit überhaupt eigene Erzeugungsbetriebe auf den Schachtanlagen selbst vorhanden sind und keine Fremdkraft bezogen wird, ähnliche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Die Ventilatoren für die Wetterführung unter Tage, die Kompressoren und die elektrischen Zentralen müssen dabei besonders geschützt werden, um bei Angriffsschäden in diesen Betriebsteilen Rückwirkungen auf das untertägige Grubengebäude weitgehend einzuschränken. Die Fortleitungen für Dampf, Elektrizität, Pressluft, Gas und Wasser bedürfen neben dem Schutz ihrer Erzeugungsbetriebe noch zusätzlicher luftschutztechnische Sicherungsmaßnahmen. Für diesen Schutz der Fortleitungen muss zwischen Schutzmaßnahmen, die auch für das Leitungsnetz nur an der Erzeugungsstelle getroffen werden können, und dem Schutz in der Fortleitung selbst unterschieden werden. Fortleitungen, die unter Strom oder unter Druck stehen, können in der Leitung Sicherungen in der Regel nicht einbauen. Hier wird bei den elektrischen Fortleitungen ein Schutz gegen Zerstörung lediglich dadurch angestrebt werden können, dass der elektrische Strom stets in Kabeln unter Flur mit einer Erddecke von mindestens 1,50 m in besonderen Kabelkanälen fortgeführt wird. Freileitungen sind allmählich vollkommen zu vermeiden. Bei Störungen im Fortleitungsnetz durch Luftangriffe muss, ebenso wie bei betrieblichen Netzschäden, die Stromfortführung in dem beschädigten Netzteil durch Aus- oder Umschalten in der zugehörigen Zentrale oder in dem nächsten Transformatorgebäude unterbrochen werden. Nach dieser Einstellung der Stromzuführung in dem beschädigten Netzteil ist von der Zentrale aus dafür zu sorgen, dass auf Umleitungen den Betriebsteilen, die dem beschädigten Netzteil nachgeschaltet sind, Reservestrom zugeführt wird. Bei Pressluftleitungen wird ein Schutz in der Leitung gegen Beschädigung des Rohrnetzes praktisch nicht notwendig sein, da durch die Beschädigung der im Leitungsnetz vorhandene Überdruck schlagartig aufgehoben wird und dann die Kompressoren ins Freie arbeiten. Hier ist also bei Schäden im Pressluftnetz über Tage lediglich zur Vermeidung mittelbarer Schäden an der Pressluftanlage als erste Schutzmaßnahme die Einstellung der Kompressoren vorzusehen, worauf nach beendetem Angriff beschleunigt das beschädigte Netz durch Einbau neuer Zwischenstücke wieder betriebsfähig gestaltet werden muss. Reserveluftdruck wird auch hier nur noch durch Umleitungen zugeführt werden können.
Bei Gas-, Wasser- und Dampffortleitungen können Schäden im Leitungsnetz selbst dadurch eingeschränkt werden, dass schon friedensmäßig neben den betrieblich erforderlichen Schiebern und Zwischenstationen zusätzliche Absperreinrichtungen des Werkluftschutzes in den Leitungen eingebaut werden. Die zusätzlichen Kosten für den Einbau von Absperreinrichtungen des Werkluftschutzes in den Leitungsnetzen für diese Kraftquellen können größenmäßig schon heute vertreten werden. Die einzelne Schachtanlage darf sich jedoch mit dem Aufbringen der Kosten für diese zusätzliche Absperreinrichtungen nicht begnügen, sondern muss laufend und bei Übungen dafür Sorge tragen, dass die einzelnen Schieber, Ventile usw. betriebsfähig erhalten bleiben. Im Ernstfalle ist es dann bei einer Verteilung zahlreicher Absperreinrichtungen im Leitungsnetz möglich, die eingetretenen Angriffsschäden räumlich stark zu begrenzen und die hinter der Schadensstelle liegenden Betriebsteile allmählich und nicht schlagartig auslaufen zu lassen. Neben dem starken Einbau von Absperrvorrichtungen in den Fortleitungen für Gas, Wasser und Dampf sind in den Erzeugungsbetrieben (Gasmaschinen, Pumpstationen und Kesselhäusern) die Kontrolleinrichtungen während des Angriffs besonders sorgfältig zu beobachten und bei einem Druckabfall im Netz sofort die üblichen betrieblichen Maßnahmen für eine gedrosselte Krafterzeugung zu treffen. Bei der Verlegung der einzelnen Kraftleitungen ist anzustreben, die Leitungen für die verschiedenen Energien getrennt zu verlegen, um Angriffsschäden auch hier weitgehend zu begrenzen. Reserveleitungen dürfen niemals mit der normalen Betriebsleitung auf demselben Strang liegen. Sofern Steinkohlenstrom an Fremde abgegeben wird, ist dafür zu sorgen, dass auch für die Stromabgabe Reservekabel oder –leitungen vorhanden sind, die nicht gemeinsam die Zentrale an einer Gebäudestelle verlassen.
Die Maßnahmen zum Schutze der Krafterzeugungsanlagen und ihrer Fortleitungen im Steinkohlenbergbau zeigen, dass es nicht angeht, die einzelne Kraftart lediglich an einer Stelle zu erzeugen oder von einer Stelle in oder außerhalb des Betriebes zu beziehen. Jede Schachtanlage muss daher anstreben, die Erzeugungsaggregate auch räumlich aufzulockern, Maßnahmen für die Zuführung von Reservekraft verschiedenster Art vorsehen und außerdem ihr Leitungsnetz derart ausbauen, dass durch Schäden an einer Stelle im Leitungsnetz nicht wesentliche Betriebsteile ausgeschaltet werden.
Tarnungsmaßnahmen für Schachtanlagen des Steinkohlenbergbaues lassen sich durch das Vorhandensein der hohen und auffallenden Fördertürme, Schornstein- und Kühlanlagen zur Zeit nur schwer durchführen. Hier kann bei Errichtung von Neuanlagen durch eine gewisse Auflockerung der Gesamtanlage und durch entsprechende bauliche Ausbildung der einzelnen Betriebsgebäude eine gewisse Tarnung erreicht werden. Daneben lässt sich aber auch nachträglich zusammen mit den Bestrebungen für „Schönheit der Arbeit“, durch Anpflanzung von Grünflächen, Anlage von Sträuchern und rauchunempfindlichen Baumarten ein gewisser Schutz erreichen. In der Regel wird dabei auch durch vorhandene Baumgruppen der Schlagschatten besonders auffallender Betriebsgebäude aufgehoben werden können. Zur Anpassung der Schachtanlagen des Steinkohlenbergbaus an die Umgebung ist es weiterhin erforderlich, dass die einzelnen Betriebsgebäude sich in ihrem Farbanstrich dem Grundaussehen ihrer Umgebung anpassen.
Die Verdunkelungsmaßnahmen auf den Schachtanlagen des Steinkohlenbergbaues unterscheiden sich nicht wesentlich von den Verdunkelungsmaßnahmen der übrigen Industriebetriebe.
Betriebliche Feuererscheinungen, die sich aus dem Betrieb der übertägigen Schachtanlagen des Steinkohlenbergbaues und seiner Nebenbetriebe ergeben, sind kaum vorhanden. Die Hauptschwierigkeit betrieblicher Art macht bei Durchführung der Verdunkelungsmaßnahmen der Betrieb an den Koksöfen, da sowohl das Besetzen der einzelnen Öfen mit Feuererscheinungen durch den plötzlichen Einsatz der feuchten Kokskohle in den hoch erhitzten Ofenraum wie auch das Stoßen mit den Feuererscheinungen des einzelnen glühenden Kokskuchens verbunden sind. Übungsmäßig lassen sich diese Feuererscheinungen dadurch vermeiden, dass während der Dauer einzelner Übungen bei Nacht die Garungszeit in den Öfen so geführt wird, dass sowohl ein Besetzen wie ein Stoßen im Übungszeitraum nicht zu erfolgen braucht. Es muss jedoch klar erkannt werden, dass die „eingeschränkte Beleuchtung“ im Ernstfalle ein Dauerzustand sein wird und dass daher Mittel und Wege gefunden werden müssen, um einen Produktionsausfall der Kokereibetriebe bei Nacht zu vermeiden. Zur Zeit sind Maßnahmen, wie sie teilweise beim Hochofenabstich in der Eisenhüttenindustrie durch Ummantelungen des Abstichloches und der Abstichrinne schon gefunden sind, für Koksöfen als endgültige Schutzmaßnahmen noch nicht erkannt. Es müssen jedoch Mittel und Wege gefunden werden, um auch den Betrieb der Kokereien im Ernstfall bei Nacht aufrecht erhalten zu können. Lediglich beim Angriff selbst wird man das Besetzen und Stoßen der Koksöfen vermeiden und dadurch eine unterschiedliche Garungszeit im einzelnen Ofen in Kauf nehmen müssen.
Feuererscheinungen durch Abfackeln von Überschussgas werden in absehbarer Zeit auch friedensmäßig nicht mehr in Erscheinung treten, da durch den Ausbau des deutschen Ferngasnetzes sämtliches anfallende Überschussgas zum Verbrauch abgeführt werden kann.
Im Steinkohlenbergbau beschränkt sich der übertägige Betrieb jedoch nicht ausschließlich auf Hauptschachtanlagen. Neben den Hauptschachtanlagen haben die meisten Steinkohlenbergwerke noch Nebenschachtanlagen, die für die Wetterführung, die Seilfahrt, den Spül- oder Pressluftversatz, die Holzeinhängung oder eine kleine Zusatzförderung für Landabsatzzwecke Verwendung finden. Auf diesen Neben Nebenschachtanlagen von Steinkohlenbergwerken sind, soweit übertägige Betriebsgebäude neben dem einzelnen Schachtgebäude vorhanden sind, die gleichen Werkluftschutzmaßnahmen wie auf der Hauptschachtanlage zu treffen, um auch einen Schutz dieser Nebenschachtanlagen im Ernstfalle gegen Betriebsschäden durch Angriffe aus der Luft möglichst weitgehend sicherzustellen. Ebenso wie diese Nebenschachtanlagen gehören zu den Steinkohlenbergwerken große Holzplätze als Vorratslager für den Holzbedarf unter Tage, Lehrwerkstätten zur Ausbildung des bergmännischen Nachwuchses, in manchen Fällen Zentralwerkstätten zur laufenden Wiederherstellung der Bergwerksmaschinen und in einigen wenigen Fällen besondere Steinkohlenbrikettfabriken. Auch in diesen Nebenbetrieben sind Werkluftschutzmaßnahmen der beschriebenen Art vorzusehen.
Die Durchführung der Werkluftschutzmaßnahmen auf Steinkohlenbergwerken mit den verschiedensten Nebenbetrieben hängt in erster Linie, auch bei den besten betrieblichen, baulichen und verwaltungsmäßigen Schutzmaßnahmen jedoch von Menschen ab. Die personelle Vorbereitung des Werkluftschutzes bedarf daher großer Sorgfalt. Es müssen auf Steinkohlenbergwerken an den wichtigsten Stellen des Werkluftschutzes überall Betriebsbeamte oder Aufsichtspersonen eingeteilt werden, die neben ihrer Kenntnis in Werkluftschutzangelegenheiten die betrieblichen Vorgänge der Gesamtanlage vollkommen beherrschen.
Die gesamte übertägige Gefolgschaft eines Steinkohlenbergwerkes mit seinen Nebenbetrieben ist in die drei vorgeschriebenen Werkluftschutzgruppen einzuteilen. Bei der Verteilung der einzelnen Gefolgschaftsmitglieder auf die verschiedenen aktiven Trupps ist selbstverständlich die schon vorhandene Ausbildung im Grubenrettungswesen oder der Ersten Hilfe zu berücksichtigen. Da der Steinkohlenbergbau aus betrieblichen Gründen schon friedensmäßig einen stark ausgebildeten und straff organisierten Grubensicherheitsdienst zur Verfügung hat, können selbstverständlich in die Werkluftschutzfeuerwehrtrupps Angehörige der Grubenfeuerwehr, in die Werkluftschutzsanitätstrupps Heilgehilfen und in die Wiederherstellungs- und Störungstrupps Facharbeiter in genügender Zahl eingestellt werden. Unter den für die verschiedenen Werkluftschutzaufgaben eingeteilten Gefolgschaftsmitgliedern kommt der Notbelegschaft erhöhte Bedeutung zu. In die Notbelegschaft können nur beherzte Männer eingeteilt werden, die auch während des Angriffs auf eine Schachtanlage an ihrem Arbeitsplatz verbleiben und ihre betrieblichen Aufgaben erfüllen. Grundsätzlich sind daher zur Notbelegschaft nur diejenigen Gefolgschaftsmitglieder einzuteilen, die auch im Frieden ihre Ernstfallaufgabe schon betriebsmäßig zu erfüllen haben. Für den Schutz der Notbelegschaft beim Zugriff und während der Verdunkelungsmaßnahmen im Betriebe sind daher neben den üblichen Schutzräumen zusätzliche Maßnahmen durch Schaffung splittersicherer Unterstände am Arbeitsplatz, durch Aushändigung tragbaren unabhängigem Geleuchtes und einer Gasmaske vorzusehen.
Zum Schutze der gesamten Gefolgschaft des Steinkohlenbergwerkes über Tage müssen, ebenso wie in jedem anderen Werkluftschutzbetriebe, Schutzräume hergestellt werden. Für den Werkluftschutzleiter und seine Abschnittsleiter sowie deren Stellvertreter sind die notwendigen Befehlsstände unter Flur nach Zahl der vorhandenen Werkluftschutzabschnitte einschließlich Ausweichzellen vorzusehen. Für die drei Gruppen der übertägigen Gefolgschaft müssen Schutzräume nach den bestehenden Vorschriften angelegt werden, wobei auf Steinkohlenbergwerken überwiegend ein Ausbau vorhandener Keller in Verwaltungs-, Betriebs- und Werkstättengebäuden in Frage kommen wird. Soweit Schutzräume als Sonderbauten auf Schachtanlagen errichtet werden müssen, wird die Anlage dieser neuen Schutzräume als Stollenschutzräume am billigsten durchzuführen sein. Erfahrungsgemäß hat sich schon auf verschiedenen Schachtanlagen die Anlage neuer Stollenschutzräume in alten Halden, gewachsenen Hängen oder abgeworfenen Bahnkörpern als vorteilhaft erwiesen.
Für die rechtzeitige Unterrichtung über drohende Luftangriffe sind die Steinkohlenbergwerke an das Luftschutzwarnnetz anzuschließen. Zu diesem Zweck sind im Befehlsstand des Werkluftschutzleiters Betriebsluftschutzwarnstellen einzurichten, die mit den Dienststellen außerhalb des Steinkohlenbergwerks die Drahtverbindung aufrechterhalten. Zur Weitergabe der von außen eingelaufenen Befehle und zur Vermittlung der Anordnungen des Werkluftschutzleiters im Ernstfalle sind die übertägigen Schachtanlagen mit einem weit verzweigten Fernmeldenetz auszurüsten. Der Werkluftschutzleiter muss fernmündlich seinen Stellvertreter, sämtliche Abschnittsleiter, alle Schutzräume und die Notbelegschaft an den empfindlichsten Betriebsstellen erreichen können. Auf dem gleichen Netz müssen an den Werkluftschutzleiter die Meldungen eingehen. Darüber hinaus hat der Werksbeobachter auf Steinkohlenbergwerken erhöhte Bedeutung.
II. Die Untertageanlagen.
Die Weitläufigkeit des untertägigen Grubengebäudes und seine ausschließliche Verbindung mit den Tagesanlagen durch wenige Schächte macht die Einrichtung eines besonderen Grubenluftschutzes erforderlich. Durch die Grubenluftschutzmaßnahmen muss der Betrieb unter Tage und die Grubenbelegschaft hinreichend geschützt werden.
Die Grubenschutzmaßnahmen müssen sich betrieblich, meldetechnisch und personell auf dem Schutz aller Schächte und den weiteren Schutz des übrigen Grubengebäudes erstrecken. Die bisherigen Versuche zur Feststellung der sichersten Schutzmaßnahme für den Untertagebetrieb in seiner Gesamtheit haben ergeben, dass in den meisten Fällen die Einstellung der Wetterführung und die Unterbrechung der Verbindung durch die Schächte von unter nach über Tage das beste Schutzmittel darstellen. Die Versorgung des Grubengebäudes mit frischen Wettern (d. h. frischer Luft) stellt nämlich den stärksten Gefahrenpunkt für das untertägige Grubengebäude und die dort beschäftigte Belegschaft dar, da durch den Wetterstrom Kampfstoffe auch auf das Grubengebäude einwirken können. Spreng- und Brandschäden können ebenfalls zunächst nur über Tage im Umkreis der Schächte wirksam werden, sich aber, wenn auch nur begrenzt, durch den Schacht nach unter Tage fortpflanzen. Sprengwirkungen am Schachtgerüst führen dabei zu einer Unterbrechung der maschinellen Einrichtungen für die Förderung und Seilfahrt, haben aber in der Hauptsache keine Menschenschäden unter Tage zur Folge. Brandschäden können von über Tage ebenfalls durch den Schacht nach unter Tage übergreifen, aber auch hier wird die Fortpflanzung übertägiger Brandstellen nur im einziehenden Wetterstrom, und auch dort nur begrenzt, möglich sein. Sofern Kampfstoff- und Brandschäden in der Nähe von ausziehenden Schächten wirksam werden, ist mit einer Fortpflanzung dieser Gräben gegen den Wetterstrom in das Schachtgebäude nicht zu rechnen. Hier ist im Gegenteil anzunehmen, dass die Schadensauswirkungen sich von den Schächten weg fortpflanzen..
Die betrieblichen Grubenluftschutzmaßnahmen haben sich in erster Linie darauf zu erstrecken, die Wetterführung bei einem Angriff auf die Tagesanlagen schlagartig für das Grubengebäude Stillzusetzen. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass die verschiedenen notwendigen Maßnahmen gleichzeitig von einer Stelle veranlasst und durchgeführt werden. Die gesamte Wetterführung des untertägigen Grubengebäudes auf Steinkohlenbergwerken wird in der Regel durch Ventilatoren über Tage in Gang gehalten, die entweder saugend wirken, d. h. die Wetter aus dem Grubengebäude aufsaugen, oder blasen wirken, d. h . die Wetter in das Grubengebäude drücken. Diese Ventilatoren sind im Ernstfalle Stillzusetzen. Sind mehrere Schachtanlagen durch gemeinsame Wetterwirtschaft unter Tage verbunden, so muss geprüft werden, ob beim Angriff auf eine einziehende Schachtanlage die Wetterführung auf allen Schachtanlagen mit Wetterverbundwirtschaft Stillzusetzen ist oder lediglich die Einstellung auf der angegriffenen einziehenden Schachtanlage genügt. Bei vollkommener Wetterverbundwirtschaft mehrerer Schachtanlagen untereinander wird sich die gleichzeitige Einstellung der Wetterführung durch Abstellen sämtlicher Ventilatoren nicht vermeiden lassen.
Die Einstellung der Wetterführung durch die einzelnen Betriebsmaßnahmen über und unter Tage zwingt, mit den während des Angriffs unter Tage zur Verfügung stehenden Wettermengen sparsam umzugehen. An sonderbewetterten Betriebspunkten muss aus grubensicherheitlichen Gründen durch die mögliche Gefahr einer Ansammlung explosiver Luftgemische ohnehin eine Unterbrechung der Arbeit stattfinden. Zu diesem Zweck sind die Bergleute der sonderbewetterten Betriebspunkte dahin zu unterrichten, dass sie im Ernstfalle bei Einstellung der Wetterführung auf ihrer Schachtanlage sich von ihren Arbeitspunkten nach vorher bestimmten Stellen im Grubengebäude zurückziehen.
Auf einzelnen Steinkohlenbergwerken mit starker Schlagwetterentwicklung oder Bildung sonstiger Stickgase im Grubengebäude (z. B. Kohlensäure) kann der Grubenluftschutz durch Einstellung der Wetterführung nicht durchgeführt werden. Gegenwärtig wird zum Schutze dieser wenigen Schachtanlagen die Einführung eines Einzelschutzes für die Grubenbelegschaft erwogen. Diesen Einzelschutz wird man durch einen beschränkten Sammelschutz an den einziehenden Schächten erhöhen können. Die Einwirkung von Gelbkreuzkampfstoffen auf den einzelnen Bergwerken unter Tage ist nicht wahrscheinlich, so dass ein Körperschutz nicht erwogen zu werden braucht.
Nach einem Angriff auf Schachtanlagen des Steinkohlenbergbaues sind zur Ingangsetzung der Wetterführung und Wiederaufnahme der Förderung unter Tage und im Schacht weitere Grubenluftschutzmaßnahmen vorzusehen. Die Ingangsetzung der Wetterführung und die Zuführung von frischen Wettern nach unter Tage kann aus einem angegriffenen Schachtgelände nur erfolgen, wenn vorher eindeutig festgestellt ist, dass durch den neuen Wetterstrom Kampfstoffe nicht nach unter Tage geführt werden. Zu diesem Zweck ist durch die Gasspürer und Entgifter der übertägigen Werkluftschutzmannschaft das Schachtgebäude, besonders in der Umgebung der Schächte, sorgfältig abzusuchen und von festgestellten Eindringen von Kampfstoffen reinigen. Bei einem festgestellten Eindringen von Kampfstoffen in die Schächte sind diese durch erhöhte Frischwetter zu reinigen.
Bei Schäden durch Sprengbomben ist anzunehmen, dass die Zerstörung der Tagesanlagen und des Schachtes nicht so weit erreicht werden kann, dass eine vollkommene Unterbrechung der Verbindung nach unter Tage eintritt. In diesen Fällen muss nach Ausfall der maschinellen Schachtförderung versucht werden, auf Fahrten oder in Nebenschächten die Belegschaft ausfahren zu lassen.
Bei Bränden über Tage wird ein Einziehen der auftretenden Brandgase durch die Schächte nach unter Tage dadurch zu vermeiden sein, dass die Schachtklappen bzw. Brandtüren geschlossen bleiben und auch die Wetterführung zunächst grundsätzlich nicht in Gang gesetzt wird. Ist jedoch durch Brandbomben auch der Schachtausbau in Brand gesetzt, so muss die Brandbekämpfung nach allgemeinen bergmännischen Regeln durchgeführt werden, wobei bei eingestellter Wetterführung Brände im Schacht gleichzeitig von über und unter Tage bekämpft werden können.
Nach Beseitigung der verschiedensten Angriffsschäden wird die Wetterführung dann wieder in Gang gesetzt werden und gleichzeitig die Wiederaufnahme der Förderung an den einzelnen Abbaupunkten unter Tage beginnen. Vor der Wiederaufnahme der Förderung unter Tage haben jedoch die Abteilungsteiger zunächst zu veranlassen, dass diejenigen Betriebspunkte, aus denen die Belegschaft zurückgezogen worden ist, vorher auf das Vorhandensein von Schlagwettern oder anderen Grubengasen untersucht werden. Bei den wenigen Schachtanlagen, die infolge starker Schlagwetter- oder Stickgasentwicklung die Wetterführung während des Angriffs nicht stillsetzen können, haben die Steiger, Wettermänner und Ortsältesten außerdem noch festzustellen, ob Kampfstoffe an einzelnen Betriebspunkten unter Tage vorhanden sind. Haben diese Wetter- und Kampfstoffuntersuchungen kein Ergebnis gehabt, ist die Arbeit an allen Betriebspunkten wieder aufzunehmen.
Bei Schachtanlagen, die mit mehreren Nachbarschachtanlagen unter Tage in Verbindung stehen, kann das Grubengelände im Notfall durch besondere vorher bestimmte Fluchtwege verlassen werden. Für das Verlassen des Grubengebäudes und die Ausfahrt der Belegschaft auf einer anderen Schachtanlage haben dann die Steiger die erforderlichen Maßnahmen anzuordnen und ihre Leute geschlossen auf den vorher bestimmten Fluchtwegen zu dem befohlenen Ausfahrtschacht zu führen.
Die notwendigen Betriebsmaßnahmen zur Wiederaufnahme der Arbeit unter Tage nach einer Arbeitseinstellung machen es erforderlich, dass die Weitergabe von Fehlalarmen nach unter Tage in jedem Falle vermeiden wird. Zu diesem Zweck ist der Warn- und Meldedienst unter Tage grundsätzlich in anderer Weise durchzuführen, als er nach den bestehenden Vorschriften in sämtlichen übertägigen Werkluftschutzbetrieben durchgeführt wird. Die Meldung „Fliegeralarm“ hat für den Grubenluftschutz nur als Vorwarnung zu dienen. Von dem Befehl „Fliegeralarm“ bis zum tatsächlichen Angriff auf eine Schachtanlage müssen über und unter Tage die vorbereiteten Grubenluftschutzmaßnahmen zur Einstellung der Wetterführung getroffen werden. Die wenigen Schachtanlagen, die die Wetterführung auch beim Angriff nicht einstellen können, haben dabei über Tage – mit Ausnahme der Vorbereitung einer Kompressoreneinstellung – überhaupt keine vorbereitenden Grubenluftschutzmaßnahmen zu treffen. Der tatsächliche Angriff auf die Schachtanlage bildet dann den Fliegeralarm für unter Tage. Außerdem muss die Belegschaft unter Tage auf dem vorhandenen untertägigen Fernsprechnetz zur Arbeitseinstellung und zum Verlassen vorgesetzter Betriebspunkte veranlasst werden.
Sämtliche Grubenluftschutzmaßnahmen sind personell vorzubereiten. Für die Einstellung der Wetterführung und die Unterbrechung der Arbeit unter Tage beim Angriff sowie die Schadenbeseitigung und die Arbeitsaufnahme nach dem Angriff sind Facharbeiter als Notbelegschaften einzuteilen und unter Tage Bergleute für die Ausführung dieser einzelnen Grubenluftschutzmaßnahmen zu schulen. Für die Leitung sämtlicher Grubenluftschutzmaßnahmen unter Tage ist ein besonderer Grubenluftschutzleiter zu ernennen. In der Regel wird den Posten des Grubenluftschutzleiters der Fördersteiger, Schachtaufseher oder eine andere Aufsichtsperson im Hauptfüllort auf der Hauptschachtanlage bekleiden können. Für den Grubenluftschutzleiter ist im Hauptfüllort ein Befehlsstand einzurichten, von dem Fernsprechverbindung nach über Tage sowie nach den einzelnen Grubenbauen bestehen muss. Sämtliche Grubenluftschutzmaßnahmen hat der Grubenluftschutzleiter im Einvernehmen mit dem übertägigen Werkluftschutzleiter, der für die Schadenbeseitigung an den Gebäuden verantwortlich ist, zu treffen. Auch die Wiederaufnahme der Arbeit an den einzelnen Abbaupunkten unter Tage darf vom Grubenluftschutzleiter nur im Einvernehmen mit dem Grubenbetriebsführer angeordnet werden.
Werkluftschutz im Braunkohlenbergbau
Die Braunkohle hat in den beiden letzten Jahrzehnten eine immer wachsende wirtschaftliche Bedeutung gewonnen. Neben der Beliebtheit des Briketts als Hausbrandmittel spielt die Rohkohle für industrielle Feuerung in der Verwendung meist an Ort und Stelle oder in nächster Nähe des Gewinnungsortes, vor allem zur Erzeugung von elektrischer Energie, eine ausschlaggebende Rolle.
Große Teile des Landes werden fast ausschließlich mit dem aus Braunkohle erzeugten Strom versorgt.
Von erheblicher Bedeutung ist auch die chemische Verwertung und Veredelung der Braunkohle. Hierzu waren bereits bis zur Machtübernahme durch Adolf Hitler technisch hoch stehende und ausgedehnte Anlagen geschaffen, deren Erzeugnisse an chemischen Produkten jedoch den Bedarf an diesen in Deutschland nur zum geringsten Teile befriedigen konnten.
Die immer stärkere Motorisierung in Technik und Verkehr auf der Grundlage des flüssigen Brennstoffs und die erheblich anwachsenden Bedürfnisse der Wehrmacht mit ihrer modernen Ausrüstung haben gebieterisch Forderungen nach einer Verstärkung der Treibstoffgewinnung mit sich gebracht. Von den maßgebenden Stellen, denen die Durchführung einer technisch und wehrpolitisch so wichtigen Aufgabe obliegt, ist auch die Braunkohle weitgehend mit in diese Arbeiten eingegliedert worden. In den letzten beiden Jahren sind daher neue große Schwel- und Treibstoffgewinnungsanlagen auf der mitteldeutschen Braunkohle entstanden, die aber in ihren Ausmaßen und Leistungen den Bedarf auch noch nicht zu decken vermögen. In dem neuen Vierjahresplan des Führers ist nunmehr eindeutig das Ziel gesetzt worden, dass Deutschland in seinem Treibstoffverbrauch in 18 Monaten unabhängig von der Einfuhr aus dem Auslande sein soll. Im Rahmen dieses großzügigen und weitsichtigen Planes sind der Braunkohle neue wichtige Aufgaben zugewiesen, insbesondere sollen von ihr vor allem schwere Treibstoffe in großem Umfange erzeugt werden.
Auf diese Weise werden die nachgewiesenen gewaltigen Vorräte an deutscher Braunkohle für die Rohstoffwirtschaft unseres bisher weitgehend auf Einfuhr angewiesenen Landes verstärkt nutzbar gemacht. Dass die aus deutscher Kohle gewonnenen Benzine, Heiz-, Treib- und Schmieröle allen an diese Produkte heute zu stellenden Anforderungen genügen und den ausländischen Erzeugnissen gleichwertig sind, ist bekannt; so haben die aus Braunkohle gewonnenen Heiz- und Treiböle bereits im Weltkriege seit 1917 Bedeutung erlangt.
Während in früherer Zeit die Gewinnung und Förderung der Braunkohle fast ausschließlich im Tiefbau erfolgte, geschieht sie jetzt im überwiegenden Maße im Tagebau.
Im Tagebaubetrieb werden die geologischen Schichten, die über der Kohle liegen – der so genannte Abraum – mit großen Baggermaschinen beseitigt. Die Abraummassen werden in Zügen, die mit Dampf oder Elektrizität angetrieben werden, abgefahren und dort, wo die Kohle bereits gewonnen ist, verkippt. Die freigelegte Kohle bildet die Kohlenreserve des Werkes, und da mitunter der Bedarf eines ganzen Jahres und auch mehr freigelegt ist, handelt es sich oft um Flächen beträchtlichen Ausmaßes. Unter ungünstigen Witterungsverhältnissen, vor allem bei Ausbleiben von Niederschlägen, kann die Kohle zu Entzündungen neigen. Zwar ist in solchen Fällen der Wert der verbrannten Kohle von untergeordneter Bedeutung, aber es können die Schwellen der Gleisanlagen zerstört, ferner können Eisenteile aller Art ausglühen und dadurch maschinelle Anlagen auf Zeit unbrauchbar werden.
Die geförderte Kohle gelangt mit Hilfe von Kettenbahnen, Transportbändern oder Großraumförderwagen in die Brikettfabrik, und zwar in den Naßdienst. Die grubenfeuchte Kohle enthält 52 bis 56 % Wasser, sie ist in diesem Zustande nicht brikettierfähig; das Wasser muss bis auf etwa 15 % durch Dampf in besonderen Apparaturen entfernt werden. Als unangenehme Beigabe tritt bei der Trocknung durch Dampf eine starker Erwärmung der vorher zerkleinerten Kohle ein, deshalb wird sie in Kühlhäusern durch Luft wieder abgekühlt. Die so vorbereitete Kohle wird dann den Brikettpressen zugeführt.
Auf diesem Fabrikationsgang hat die Kohle lange Transportwege hin und her in der Fabrik zurückzulegen. Während die Kohle im Naßdienst nicht explosionsfähig ist, wächst die Gefahr mit dem Maße der Trocknung, Erwärmung und Staubbildung. Die Kohle neigt zur Abgabe von Kohlenwasserstoffen und zur Aufnahme von Sauerstoff, sie bildet in Staubform mit Luft gemengt ein explosionsfähiges Gemisch, das beim Zutritt einer Zündquelle mehr oder weniger starke Verpuffungen verursachen kann. Eine derartige Explosion besteht aus 2 Phasen, erstens der Verschwelmung des frei schwebenden Staubes unter Entwicklung von brennbaren Gasen, zweitens der Detonation dieser mit Luftsauerstoff gemischten Kohlenwasserstoffe. Diese beiden Phasen folgen sich aber so schnell, dass sie als ein Vorgang beobachtet werden. Bei einer solchen Explosion kann eine Aufwirbelung des im Produktionsgang vorhandenen Staubes entstehen, so dass eine zweite Verpuffung im Bereich des Möglichen liegt.
Das fertige Brikett wird in absatzschwachen Zeiten gestapelt, und zwar in Mengen, die bei großen Werken oft den Inhalt von Hunderten von Eisenbahnwaggons erreichen. Unter bestimmten Voraussetzungen neigen diese Stapel zur Selbstentzündung. Derartige Stapelbrände sind manchmal schwer zu bekämpfen.
Es liegt auf der Hand, dass den Werken, denen schon im Friedensfall erhebliche Brand- und Explosionsgefahren eigen sind, der Werkluftschutz sein besonderes Augenmerk widmen muss.
Der Braunkohlentiefbau bildet dieselbe Gefahrenquelle und erfordert denselben Schutz wie der Steinkohlentiefbau, nur treten bei der Braunkohle keine Schlagwetter auf.
Eine nicht zu unterschätzende Gefahr kann der einziehende Schacht bilden, da an dieser Stelle die Kohle in der warmen Jahreszeit stark austrocknet und die Brandgase hier entstehender Brände durch die Wetterführung in die Grubenbaue gedrückt werden können. Vor Sprengbomben ist die in der Grube befindliche Gefolgschaft völlig geschützt, wenn sie als Aufenthalt die Schachtnähe meidet. Brandbomben sind unwirksam, wenn erreicht wird, dass in der Umgebung des Schachtes kein brennbares Material lagert. Unter günstigen Verhältnissen kann bei abgestellter Wetterführung vermieden werden, dass chemische Kampfstoffe in den Bau gelangen. Vielfach wird man aber ähnliche Abdichtungsvorrichtungen wählen müssen, wie sie auch im Steinkohlenbergbau vorgesehen werden. Da die Zahl der unter Tage arbeitenden Gefolgschaftsmitglieder im Braunkohlenbergbau gering ist gegen die eines großen Steinkohlenbergwerks und meistens eine Anzahl Schacht- und Stollenöffnungen vorhanden sind, ist die Frage der Wetterführung nicht von der Bedeutung wie im Steinkohlenbergbau. Im Tiefbau laufen meist erhebliche Wassermengen zu; man wird deshalb vorsehen, dass die unterste Sohle von der Gefolgschaft geräumt wird, wenn die Pumpanlage durch Ausfall des elektrischen Stromes versagt. Wegen des Vorhandenseins mehrere befahrbarer Ausgänge kann man den Tiefbau auch unter Berücksichtigung des seltenen Falles, dass ein Fahrschacht durch eine schwere Sprengbombe nicht mehr befahren werden kann, als sichersten Aufenthalt der Belegschaft betrachten.
In Tagebaubetrieben kommen zunächst die Sicherungsmaßnahmen für das offene Tagebaugelände, und zwar für die Betriebsabteilungen Abraum und Grube, in Frage. An sich nehmen die Tagebaue flächenhaft einen großen Raum ein, in dem nicht nur die dort beschäftigen Mannschaften, sondern auch die Maschinen verteilt sind. Die stark entwickelte Mechanisierung, die in dieser Art des Bergbaues in weitgehendem Maße durchgeführt ist, hat zwar den Einsatz einer großen Anzahl von Maschinen mit sich gebracht, jedoch sind diese, als einzelnes Zielobjekt betrachtet, nur klein. Vielfach sind sie auch in einer derartigen Zahl vorhanden, dass der Ausfall einer oder mehrerer Maschinen die Leistung des Abraum- und Kohlengewinnungsbetriebes nicht ausschlaggebend beeinträchtigt.
Ebenso kann ein Schaden an den Pumpanlagen einen entscheidenden Einfluss auf die auf die Gesamtleistung des Tagebauwerkes nicht ausüben.
Für die Sicherung der Abraumbelegschaft, die an Zahl die stärkste Betriebsabteilung darstellt, brauchen von vornherein besondere Maßnahmen nicht getroffen zu werden. Da moderne und größere Werke immer darauf bedacht sind, einen freigelegten Kohlenvorrat für Monate und mehr zu haben, ist meistens der Ausfall der Arbeit im Abraumbetrieb von untergeordneter Bedeutung. Man kann deshalb ohne Schaden für die Leistungsfähigkeit des Werkes die Mannschaften des Abraumbetriebes bei einem Luftangriff aus dem Betrieb herausführen und in Deckungen bringen. Wichtig ist nur, diese Abteilungen fest in der Hand energischer Führer zu behalten und sie nicht aus dem eigentlichen Betriebsbereich vorübergehend zu entlassen, da sonst nach vorübergegangener Luftgefahr eine unmittelbare Rückführung in den Betrieb und eine baldige Arbeitsaufnahme erschwert ist. In denen ein ausreichender Kohlenvorrat freigelegt ist, wird es im Ernstfalle ausreichend sein, den Abraumbetrieb für längere Zeit nur tagsüber zu betreiben.
Die Grubengefolgschaft ist in der Zahl nur gering. Will man sie in der Nähe ihrer Arbeitspunkte belassen, so stehen dafür die Entwässerungsstrecken in der Kohle zur Verfügung, die einen vollständigen Schutz gegen die Einwirkungen von Bomben gewährleisten, und die auch mit geringen Mitteln gasdicht hergerichtet werden können.
Brandbomben können insbesondere in der warmen Jahreszeit Brände verursachen, doch lässt sich ein größerer Schaden mit Sicherheit vermeiden, wenn die ausgetrocknete oberste Schicht des Flözes mit Wasser derart berieselt wird, dass der Funkenflug eines von Brandbomben erzeugten Schadenfeuers auf der feuchten Kohle erlischt, nachdem die Brandbombe selbst ausgebrannt ist. Derartige Anlagen sind auf verschiedenen Werken bereits heute im Sommer dauern in Betrieb. Es dürfte dabei nicht unbedingt erforderlich sein, das ganze Flöz zu berieseln; es reicht aus, wenn man quer zum Kohlenstoß mehrere feuchte Zonen schafft, die den Tagebau in Brandabschnitte teilen. Ähnlichen Schutz kann man auch mit anderen Mitteln schaffen. Ein Abwurf von Gasbomben dürfte im Gebiet des Tagebaues unwahrscheinlich sein, da damit bei der großen flächenhaften Ausdehnung ein Erfolg doch nicht zu erzielen ist.
Schwieriger liegen die Verhältnisse in der Brikettfabrik, weil dort – wie oben erwähnt – Sekundärexplosionen auftreten können. Noch sorgfältiger als im normalen Betriebe wird man jede Staubbildung vermeiden. Statt der täglichen oder Schichtweisen Reinigung der Fabrik mit fein versprühtem Wasser wird man dies in kürzeren Zwischenräumen tun, um den Staub sicher zu binden. Diese Beseitigung von Staub ist im übrigen in den letzten Jahren bereits soweit durchgeführt, dass bei einer noch größeren Sorgfalt angesichts drohender Luftgefahr die Möglichkeit der Staubaufwirbelung auf ein Mindestmass beschränkt bleiben kann.
Besondere Betriebsteile wird man abschalten, wenn auch die Güte des erzeugten Briketts darunter leidet. Der Grundsatz jeder Maßnahme muss sein: einen auftretenden Schaden auf den Entstehungspunkt zu beschränken und personellen Ausfall nach Möglichkeit zu verhindern, vor allem aber die Anlage möglichst schnell wieder betriebsfähig zu machen. Die Bekämpfung entstandener Brände erfordert ein besonders gut geschultes Personal. Werksfremde, mit den Gefahren der Braunkohle nicht vertraute Löschmannschaften sind unter allen Umständen von Bränden in Brikettfabriken fernzuhalten.
Die Stapel wird man in kritischen Zeiten noch übersichtlicher setzen als bisher, um jeden durch eine Brandbombe entstandenen Brand schnellstens bekämpfen zu können.
Die Fragen, die zu lösen sind in den Kesselhäusern, den elektrischen Kraftwerken, den Werkstätten und Verwaltungsgebäuden werden an anderer Stelle dieses Buches behandelt, sie sind keine Sonderfragen des Braunkohlenbergbaues, wohl aber ist die Erhaltung dieser Anlagen von lebenswichtigem Interesse für das ganze Werk und damit für die Gewährleistung der Produktion.
Der Betrieb und der Werkluftschutz in den Braunkohlenschwelwerken und Teerverarbeitungsanlagen brauchen in Einzelheiten hier nicht behandelt zu werden. Soweit Gefahren bei der Erzeugung, dem Transport und der Verwendung von Gas sowie der Lagerung und Aufbewahrung von flüssigen Treibstoffen und anderen brennbaren Erzeugnissen aus Braunkohlenteer auftreten und ihre Abwehr durchgebildet werden muss, finden die Richtlinien für den Luftschutz der Gaswerke und die Vorschriften des Sondermerkblattes für den Luftschutz der Lager brennbarer Flüssigkeiten sinngemäße Anwendung.
Die Versorgung mit elektrischer Energie bei den nicht zu weit auseinander liegenden Werken eines Konzerns ist im allgemeinen so geregelt, dass von einigen Großkraftwerken aus ein Austausch in der Belieferung möglich ist. Inwieweit in dieser Hinsicht noch eine vergrößerte Sicherheit geschaffen werden kann durch Anschluss der Werke an mehrere Energiekraftquellen und durch Zusammenfassung der elektrischen Versorgung ganzer Wirtschaftsgebiete, muss regional von Fall zu Fall beurteilt werden. Technische Schwierigkeiten dürften dabei leicht zu überwinden sein.
Die besonderen technischen Verhältnisse im Braunkohlenbergbau, in der Brikettherstellung und in den Anlagen zur chemischen Weiterverarbeitung mit ihren Gefahren setzen voraus, dass die Einsatzkräfte des Werkluftschutzes besonders sorgfältig geschult sein müssen. Vor allem wird man entscheidenden Wert darauf legen müssen, dass vielseitig Durchgebildete Fachtrupps und eine erstklassige Werksfeuerwehr zur Verfügung stehen, die von umsichtigen, einsatzbereiten und mit dem technischen Betriebe des Werkes zuverlässig vertrauten Führern ausgebildet und geführt werden. Bei den Löscheinrichtungen wird man leistungsfähige stationäre oder fahrbare Schaumlöschaggregate ebenso wenig entbehren können wie eine moderne mechanische Drehleiter. Ihre Steighöhe muss so bemessen sein, dass man auch an Tankinhalte von oben herankommen kann, also mindestens 25 m; zweckmäßig werden automobile Leitern dieser Art von vornherein mit einer eigenen Schaumlöschanlage versehen.
Wegen der Bedeutung des Feuerlöschdienstes auf den Braunkohlenwerken und verwandten Betrieben werden die Führer dieser Feuerwehren auf einer von dem Feuerwehrverband der Braunkohle eingerichteten Feuerwehrschule in Speziallehrgängen ausgebildet, in denen auch die Sonderfragen des Luftschutzes der Braunkohlenbetriebe behandelt werden.
Für den Schutz der Gefolgschaft der Fabriken müssen Schutzräume geschaffen werden. Alle Werke sind in der glücklichen Lage, für die Herstellung dieser Bauten ausgebildetes Personal in ihren Grubenbeamten und Häuern zu haben. Auf einer Anzahl von Werken ist man neuerdings dazu übergegangen, derartige Schutzräume in bergmännischer Ausführung durch Auffahren von Strecken und Stollen herzustellen. Solche Anlagen können sehr zweckmäßig sein, erfordern meistens auch, gemessen an dem zu erreichenden Erfolg in Deckungsstärke und Unterbringungsmöglichkeit, nicht allzu große Kosten, wenn die Geländeverhältnisse günstig sind. So können künstliche Aufschüttungen in Gestalt von Halden in der Nähe der Werke, von Auffahrtsdämmen zu Brücken der Großraumförderung und Ränder von offenen Tagebauen Sicherungsmöglichkeiten auch gegen Bombenvolltreffer geben. Zur Unterbringung von Trupps oder auch der Werkluftschutzleitung können von Strecken oder Stollen aus Seitenkammern geschaffen werden. Der erstmalige Ausbau bei dem Auffahren dieser Anlagen wird nach bergmännischer Weise in Türstockzimmerung erfolgen. Ob dieser dann auch als endgültiger Ausbau verbleibt oder etwa durch einen Betonausbau ersetzt wird, ist belanglos, wenn er ausreichend bemessen ist und die darüber liegenden Bodenmassen genügend Schutz bieten.
Mehrere Zugänge müssen vorhanden sein. Bei der Wahl des Platzes für derartige Schutzräume muss der Fehler vermieden werden, dass die Entfernung bis zu den eigentlichen Betriebsanlagen zu weit gewählt wird. Der diesen zunächst gelegene Zugang wird nicht weiter als 100 m abgelegen sein dürfen.
Da ein Teil der Bergleute im Grubenrettungsdienst ausgebildet ist, so stehen auch für den Gasschutz ausgebildete Kräfte bereit. Seit jeher wird auf den Braunkohlenwerken für einen guten Sanitätsdienst gesorgt. Auch stehen Spezialhandwerker aller Berufsgruppen zur Verfügung. Es kann also mit Befriedigung festgestellt werden, dass auf unseren Werken überall ein Stamm von Praktikern vorhanden ist, der nur aufgefüllt und ergänzt werden muss, um die für den Luftschutz nötigen Trupps aufzustellen. Das bedeutet gewiss einen großen Vorteil gegenüber anderen Industriezweigen.
Hinsichtlich der Möglichkeiten der Tarnung und Sichtentziehung der Betriebsanlagen sind neue Erkenntnisse und Erfahrungen, teilweise auch als Grund von besonders durchgeführten Beobachtungsflügen bei Tage und bei Nacht, erlangt worden.
Der in letzter Zeit auf manchen Werken eingeführte Rostschützende Anstrich von Baggern und anderen Maschinenelementen in Abraum und Grube in Alumininumfarbe ist unzweckmäßig, da diese bei gewissen Sichtverhältnissen gleißende Farbe die Erkennbarkeit vom Flugzeug aus stark begünstigt. Vor allem verlangen Brückenbetriebe und manche Kohlenbagger, deren Verwendungsmöglichkeiten von vitaler Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Produktion des Werkes sein kann, einen Schutzanstrich in der Bodenfarbe des Arbeitsbereichs.
Bei den Gebäuden der Tagesanlagen ist die Verwendung von gelben und hellroten Ziegeln zu vermeiden. Bauten, besonders hohe industrielle Bauten, wie Schornsteine, Großkesselhäuser und dergleichen, die aus dunklen, nicht glänzenden Ziegelsorten errichtet sind, werden der Sicht viel besser entzogen. Soweit Ziegelsteinbauten zur Ausführung kommen sollen, ist dagegen nichts einzuwenden, wenn dunkle, stumpfe Steine verwendet werden.
Diejenigen Werke, die bei aufgelockerter Bauweise die Werkshöfe mit Grünanlagen versehen, vor allem auch hohe Gebäude mit schlankwüchsigen Bäumen, wie Pappeln, umgeben haben, entsprechen bereits weitgehend den allgemeinen Anforderungen in den Maßnahmen für die Sichtentziehung. Dabei ist aber zu beachten, dass zur Bedeckung von Plätzen, Wegen und Werksstraßen hell gefärbte Wegebaustoffe nicht verwendet werden dürfen, da diese hellen Bänder leicht eine Sichtorientierung auch innerhalb des Werkes ermöglichen. Recht auffällig sind auch Wasserflächen in nächster Nähe der Werksanlagen, wie Klärteiche, Aschespülteiche und andere.
Dampfausströmmungen, wie sie beim Fahrbetrieb, vor allem aber im Fabrikbetriebe, kaum vermeidbar sind, ziehen den Blick von weither auf diese typischen Erscheinungen einer Spezialindustrie. Sie werden um so größer sein, je schneller man im Notfalle den Fabrikbetrieb stilllegen will. Dieses Problem bedarf noch der weiteren Klärung.
Im Schwelereibetrieb wird dafür Sorge getragen werden müssen, dass die Fackeln aus technisch nicht verwendeten Gas keine rote oder gelbe Färbung zeigen, da diese Dauererscheinungen von industriellen Feuer ein Anfliegen ermöglichen. Die bläuliche Gasfackel in der typischen Farbe der Gasflamme tritt dagegen nicht sonderlich, bei kriegsmäßiger Höhe überhaupt nicht in die Erscheinung. In vielen Fällen wird ein Abfackeln des nicht verwendeten Gases überhaupt vermieden werden können.
Da die Produktion der Fabrikbetriebe der Braunkohle auf möglichst hohem Stande erhalten bleiben muss, haben die Betreuungsdienststellen der mitteldeutschen Braunkohle umfangreiche Versuche auf dem Gebiete der Verdunklungsmaßnahmen, der Notbeleuchtung und der Beleuchtung von wichtigen Arbeitsplätzen aufgestellt. Die Erkenntnisse sind in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Dienststellen des Werkluftschutzes ausgewertet worden. Es ergibt sich, dass es durchaus möglich ist, den Gruben- und Fabrikbetrieb einschließlich der durchlaufenden Hilfsanlagen in vollem Umfang oder nur schwach gedrosselt aufrechtzuerhalten, wenn nicht unbedingt notwendige Lichtquellen abgeschaltet werden und im übrigen die Not- und Arbeitsplatzbeleuchtung mit Hilfe von Abschirmungen, Herabsetzung der Stromspannung und auch der Verwendung von Lichtfiltern durchgeführt wird.
Quelle: Der zivile Luftschutz / 2. Auflage 1937 / Knipfer / Hampe
Artikel von Bergwerksdirektor Bergassessor a.D. Günther; Seite 223 – 227.
Der Werkluftschutz der Eisenhüttenindustrie
Die deutsche Eisenhüttenindustrie, aufgebaut auf Kohle und Erz als den Grundstoffen der Eisenerzeugung, ist hauptsächlich in vier großen Wirtschaftsgebieten zusammengeballt:
im Kohlenrevier des Saargebietes
im rheinisch-westfälischen Steinkohlenbezirk
im Siegerländer Eisensteinbergbaugebiet
im Erz- und Kohlebecken von Oberschlesien.
Die Luftgefährdung ist besonders groß für die Industriemittelpunkte im Westen und Osten. Die Eisenhüttenwerke zwischen Düsseldorf und Dortmund sind in kaum mehr als einer halben Stunde, die an der Saar und die oberschlesischen in wenigen Minuten von den Grenzen zu erreichen. Eine Verlegung dieser Schlüsselindustrie ist nicht möglich, da die Eisenerzeugung aus wirtschaftlichen Gründen an eine Rohstoffbasis, Erz oder Kohle, von Natur gebunden ist. Neben der Grenznähe spielt die örtliche Lage der Werke eine bedeutsame Rolle für den Grad der Luftgefährdung. Die Landstriche, in denen unsere Eisenhüttenindustrie sowohl im Westen wie im Osten liegt, gehören zu den Pulsadern Deutschlands, durchzogen von großen internationalen Schienensträngen, von Strömen und Kanälen für leistungsfähige Wasserfahrzeuge aus aller Herren Länder, von einem ausgezeichneten Straßennetz für Kraftwagenverkehr. Die infolge der billigen Fracht bevorzugte Nähe von künstlichen oder natürlichen Wasserstraßen, die einprägsamen Formen der Hochöfen, Stahl- oder Walzwerke, Kokereinen, die unvermeidbaren technischen Lichterscheinungen der Feuerbetriebe vergrößern ihre Luftgefährdung noch weiter.
Unsere Eisenhüttenwerke sind aber auch stark luftempfindlich. In einem modernen Hüttenwerk wird im Fließprozess das im Hochofen erzeugte Roheisen in genau aufeinander abgestimmten Arbeitsvorgängen in das fertige Walz- oder Schmiedeerzeugnis überführt. Die Empfindlichkeit dieser Vorgänge wir dadurch erhöht, dass zu jedem Arbeitsvorgang Energie in der mannigfaltigsten Form – elektrischer Strom, Gas, Dampf, Pressluft, Wasser – benötigt wird. Auch durch Störungen an den Erzeugungsstätten dieser Energieformen kann der Arbeitsprozess erheblich beeinträchtigt werden. Dazu kommt, dass die Bauten eines Hüttenwerkes sehr umfangreich sind, örtlich und räumlich dem Erzeugungsvorgang entsprechend nahe beieinander liegen und Formen haben, die die Treffwahrscheinlichkeit und –wirkung erhöhen.
Um Schutzmaßnahmen für den Betrieb in erforderlichem Umfange zu treffen und den Schutz von Anlagen und Personen im Ernstfall möglichst wirksam durchführen zu können, muss man sich erst einmal über die Wirkung der Kampfmittel des Fliegers auf die Anlagen der Eisenhüttenindustrie klar sein.
Am wenigsten gefährlich sind in einem Hüttenwerk die Brandbomben. Die Erzeugungsstätten, Hilfs- und Nebenbetriebe sind fast durchweg in Eisenkonstruktion und Beton gebaut, denen Brandbomben nichts oder doch nur recht wenig anhaben können. Schaden können sie lediglich anrichten in Holzbauten, die ja immer mehr aus den Betrieben verschwinden, dann in einigen Werkstätten für Holzbearbeitung oder Lagern von leicht entflammbaren oder explosiven Stoffen, soweit sie nicht durch die feuerlöschpolizeilichen Vorschriften ausreichend gesichert sind, und endlich in den Verwaltungs- und Konstruktionsbüros. Deshalb kommt dem vorbeugenden Brandschutz auch eine erhöhte Bedeutung zu. Soweit wertvolle Pläne und Zeichnungen oder wichtige Akten nicht in feuersicheren Kästen oder Gelassen unterzubringen sind, ist anzustreben, alle derartigen Unterlagen sogleich in mehreren Stücken anzufertigen und an getrennten Orten aufzuheben, um auch bei Verlust eines Stückes sofort auf die unbeschädigten Ersatzausfertigungen zurückgreifen zu können. Die verhältnismäßig geringe Brandgefahr entbindet natürlich keineswegs von der Aufstellung von Feuerwehrtrupps, nur ihre Stärke wird geringer sein als in stark feuergefährdeten Betrieben. Schon in den weiterverarbeitenden Betrieben der Maschinenindustrie ist wegen der vermehrten Verwendung von leicht brennbarem Gerät und Material – z.B. die großen Vorräte an unersetzlichen Holzmodellen der Gießereien – ein stärkerer Brandschutz erforderlich. Selbstverständlich ist von Brandwachen auch in reinen Hüttenwerken an den brandgefährdeten Stellen ausgiebig Gebrauch zu machen.
Sehr viel unangenehmer schon sind die Bomben mit chemischem Kampfstoff. Meist wird allerdings die Gefahr für den Betrieb zu schwarz angesehen. Die Verlostung einer Maschine, einer Betriebsstätte ist nicht so schlimm, wie oft angenommen wird. Die Maschine selbst würde in den meisten Fällen auch ohne Entgiftung weiterlaufen. Zum Schutze der Bedienungsmannschaft müssen aber schnellstens Entgiftungsmaßnahmen vorgenommen werden. Nur die Entgiftungsart und die Entgiftungsmittel sind für den Betrieb andere als bei der Begiftung von Personen und Sachen. Man bedient sich z. B. zum Ablösen des Lostes an Maschinen entweder organischer Lösungsmittel, oder man kann ihn mit Lötlampen und dergleichen abbrennen, mechanisch mit Wasser abspritzen, durch Verwendung von überhitztem Wasserdampf oder Zuführung von heißen Luftmengen, wodurch die Verdampfung der mechanisch nicht zu entfernenden Lostreste beschleunigt wird, beseitigen. Es ist nur zu bedenken, dass bei allen Verfahren, bei denen unter Zuhilfenahme von Wärme gearbeitet wird, sich Lostdämpfe bilden können, die sich dann an bisher kampfstoffreien Stellen u. U. niederschlagen können; außerdem wird durch die Verwendung organischer Lösungsmittel Lost nicht vernichtet, sondern behält auch in der Lösung feine hautschädigenden Eigenschaften bei. An unzulänglichen Stellen im Freien kann man Wind und Wetter ein allmähliches Unschädlichmachen des Kampfstoffes überlassen und sich mit vorübergehender Absperrung begnügen. Lostbegiftete Bestände von Eisenerzeugnissen versucht man, sofern die gefährlichen Stellen noch einigermaßen ermittel werden können, durch eines der vorgenannten Verfahren zu entgiften, während lostbegiftete Rohstoffe, z. B. Erze in den Bunkern oder Koks von den Lägern, unbedenklich dem Hochofen oder den Stahlwerken zugeführt werden können, und Halbfabrikate die ihnen noch etwa noch anhaftende Gefahr im Feuer der Wärmeöfen auch wieder verlieren. Bei dem Transport derartiger Rohstoffe oder Halbfabrikate beschäftigte Arbeiter können sich durch Berührung Schäden zuziehen und sind daher entsprechend zu schützen.
Am gefährlichsten aber sind Sprengbomben. Gegen ihre Wirkungen gibt es vorläufig für unsere Hüttenanlagen keinen Schutz und keine Vorbeugung. Auch eine Auflockerung der Anlage lässt sich nur in Ausnahmefällen anwenden, weil der bereits obenerwähnte Fließprozess eine ganz bestimmte Anordnung der Gebäude und kurze Arbeitswege verlangt, wenn der Arbeitsvorgang in der wirtschaftlichsten Weise in einer Hitze durchgeführt werden soll.
Ein Beispiel: Die Erzeugung des Thomasroheisens im Hochofen
Überführung zum Mischer,
Verblasen zu Thomasstahl im Stahlwerk,
Einsatz in Tiefgruben oder Tieföfen,
Auswalzen in den Block- und Fertigstraßen,
ist ein fortlaufender Vorgang, dessen Zerstörung nur kurzzeitig zu überbrücken ist, aber nicht gänzlich getrennt werden kann, da sonst die Erzeugung außerordentlich erschwert und zum Teil unmöglich gemacht wird. Die Betriebe der Weiterverarbeitungsindustrie dagegen erfüllen bereits weitgehend die Forderung der Aufteilung des Arbeitsvorganges; denn sie können vom Vorrat arbeiten und sind daher von den zwangsläufigen Fließvorgängen weniger abhängig. Gegen Splitterwirkung schützen 15 bis 20 mm dicke Stahlwände oder stärkere Abmessungen anderer Baustoffe.
Selbstverständlich kann für den Werkluftschutz keine allgemeingültige Anordnung aufgestellt werden, und was für die Erzeugung von Roheisen in den Hochofenwerken richtig ist, kann nicht immer in den Feuerbetrieben der Stahl- und Walzwerke, erst recht nicht in rein mechanischen Betrieben der Fertigindustrie angewendet werden. Gleich bleiben nur für alle diese Zweige der Eisenhüttenindustrie die gemeinsamen Ziele des Werkluftschutzes: Erhaltung der Anlagen und des Personals, möglichst kurze Unterbrechung des Vollbetriebes und möglichst schnelle Beseitigung von Störungen und Schäden.
Für die Durchführung des Werkluftschutzes der Eisenhüttenindustrie sind nun neben ihrer überragenden Bedeutung für Wehrmacht und Wirtschaft und der sich hieraus ergebenden Forderung einer fortlaufenden, wahrscheinlich vermehrten Erzeugung noche eine Reihe weiterer Gesichtspunkte zu beachten: Ausfall von eingearbeiteten Ingenieueren und Facharbeitern, sowie ihr Ersatz durch eine Mehrzahl von betriebsfremden Arbeitskräften – schnellerer Verschleiß von Material und Gerät durch die verstärkte Beanspruchung – rohstoffschwund nach Menge und Güte – körperliche und seelische Beeinflussung der Arbeitskräfte durch die harte Arbeit, durch die Möglichkeit sich ständig wiederholender Luftangriffe, durch die Folgen der Kriegsereignisse für die eigene Familie. Deshalb müssen alle Luftschutzmaßnahmen von dem Werkluftschutzleiter aufs genaueste durchdacht, vorbereitet und durchgeführt werden. Sie betreffen vor allem
Den Warn- und Alarmdienst,
die Verdunkelungsmaßnahmen,
Weiterführung, Drosselung oder Stillsetzung des Betriebes und Aufrechterhaltung eines gewissen Notbetriebes,
Aushilfemöglichkeiten für erzeugungswichtige Anlagen,
Verhalten bei vorübergehendem Ausfall oder völliger Zerstörung ganzer Betriebsteile,
Schutz der Anlagen und
Schutz der Arbeitskräfte.
Alle diese Maßnahmen müssen im Werkluftschutzplan festgelegt werden. Es darf aber nicht nur papierene Arbeit bleiben. Wenn auch nicht jeder einzelne Schadensfall in dem vielseitigen und verwickelten Betriebe eines Hütten- oder gemischten Werkes organisatorisch festgelegt werden kann, so ist es ebenso falsch, sich auf Improvisation des Augenblicks verlassen zu wollen. Keine aus dem Stegreif erwachsende Leistung kann so gewaltige Aufgaben, wie sie der Luftschutz eines Eisenhüttenwerkes den Leitern und Einsatzkräften stellt, bewältigen. Es ist daher zweckmäßig, nicht nur die Organisation des Werkluftschutzes mit den Betriebsingenieuren zu beraten, sondern ihnen in immer wiederholten Planspielen neue und schwierige Schadensfälle vorzusetzen. Die enge Vermaschung der weitläufigen Betriebe – man denke einmal an die ausgedehnte Strom-, Gas- und Wärmewirtschaft – zieht bei der Störung des einen Teils meist Folgen für andere Betriebsteile oder das ganze Werk nach sich. Die notwendigen Maßnahmen bei einer einseitigen Störung erfordern gegenseitige Verständigung der einzelnen Betriebsleiter. Die ist in ruhigen Zeiten gut möglich, nicht aber im Ernstfall, wo der normale Fernsprechverkehr ausgeschaltet ist. Es ist daher einmal nötig, dass die Werkluftschutzleiter genau wissen, was sie sofort tun müssen, und wieweit sie selbstständig in den Betriebsvorgang eingreifen dürfen. Andererseits muss, zumal bei großen Werken, bei gemischten Betrieb, wo die Werkluftschutzorganisation eine Unterteilung in Gruppen und Abschnitte vorsieht, eine übergeordnete Stelle als Werkluftschutzleiter da sein, der alle Zusammenhänge kennt und erforderlichenfalls die notwendigen betrieblichen Maßnahmen anordnen und ausgleichend eingreifen kann.
Der Warn- und Alarmdienst ist durch behördliche Anweisungen geregelt. Es ist aber nun für das Werk nicht etwa mit dem Anschluss an eine Luftschutzwarnzentrale oder der Einrichtung einer eigenen Betriebsluftschutzwarnstelle und mit der Verdichtung der Fernsprechnetzes, Sicherung der Kabelleitungen, Einrichtung technischer Vervollkommnungen, Rundgesprächsanlagen und anderen, im Allgemeininteresse des Werkes liegenden Verbesserungen des Fernsprechwesens getan. Es muss vielmehr in wiederholten Meldeübungen, auch bei Nacht, die Benachrichtigung vom Generaldirektor bis zum jüngsten Laufjungen entsprechend den Meldungen des Warn- und Alarmdienstes erprobt werden. Genaue Organisation einer Art Schneeballsystem für schnellste Weitergabe der Anfangsmeldungen durch Betriebsfernsprecher unter Zusammenfassung örtlich oder betrieblich zusammengehöriger Gruppen, durch optische oder auch akustische Mittel in weit abliegenden oder geräuschvollen Betriebsteilen ist unerlässlich. Die Eigenart der Eisenhüttenindustrie erfordert eine frühzeitige Verständigung über einen bevorstehenden wahrscheinlichen Angriff. Deshalb ist es nötig, dass die Werksleitung oder der Werkluftschutzleiter auch außerhalb der allgemeinen Warnmeldungen die Möglichkeit erhält, unmittelbar oder mittelbar durch den örtlichen Polizeiverwalter über die Bewegungen der gesichteten Feindflieger auf dem laufenden gehalten zu werden. Diese Kenntnis wird ihm gestatten, den Betrieb bis zur letzten Minute, wo er Gewissheit über einen Angriff bekommt, voll aufrechtzuerhalten und dann doch noch genügend Zeit zur Stillsetzung oder Drosselung seines Betriebes und Umstellung auf den Notbetrieb zur Verfügung zu haben.
Ist die einwandfreie Arbeit des Nachrichtenwesens vor allem eine Frage der feststehenden Organisation, so erfordert der Schutz gegen Fliegersicht bei Nacht weitgehende Anpassung an die jeweiligen Betriebsverhältnisse und die im Interesse der Landesverteidigung erforderliche Höchstleistung der Erzeugung. Als Mindestbeleuchtung müssen grundsätzlich eine solche Lichtmenge und Lichtstärke auch während der „Verdunkelung“ bleiben, dass bis zum etwaigen „Fliegeralarm“ die volle Erzeugung aufrechterhalten und die volle Betriebssicherheit dauernd gewährleistet werden können. Die Lichterscheinungen, die durch die Arbeitsgänge am Hochofen, in Stahl- und Walzwerken, Gießereien und Kokereien sowie bei Schweiß- und Schneidarbeiten entstehen, lassen sich schwer vermeiden. Einzelheiten der verschiedenen Verdunkelungsmöglichkeiten hierzu erörtern, geht über den Rahmen dieser Arbeit hinaus. Im Endergebnis aber lassen sich diese technischen Lichtquellen bei der Durchführung des Vollbetriebes auch nicht so abblenden, dass sie der Fliegersicht vollkommen entzogen sind. Schwaches Licht bietet in reinen Feuerbetrieben keinen Schutz, da es gegen die grellen Feuererscheinungen der technischen Lichtquellen verschwindet; bleiben diese aus, so ist das Auge nicht in der Lage, bei dem nun geringen Licht etwas zu unterscheiden. Im Freien ist schwaches Licht verwendbar, insbesondere für Richtungslampen zur Beleuchtung von Wegen und Plätzen. In Zurichtereien genügt es nicht für die Vollarbeit. In Maschinenhäusern ist gedämpftes Licht verwendbar, jedoch nur so lange, als keine Betriebsstörungen erfolgen; dann muss mit vollem Licht gefahren werden, da die etwa erforderlichen Instandsetzungsarbeiten mit kleinen Notlampen nicht ausgeführt werden können. Gedämpftes Licht kommt demnach nur an solchen Arbeitsstellen in Frage, die keinerlei Anspruch auf Genauigkeit stellen. In Feuerbetrieben und an denjenigen Arbeitsstellen, an denen genaue Arbeit verlangt wird, muss helles Licht beibehalten werden. Nach oben und seitlich abgeschirmt, ist seine Stärke den Erfordernissen des betreffenden Betriebes anzupassen. Insbesondere müssen Kräne zur Erhellung der von ihnen bedienten Arbeitsplätze wegen der Gefährdung des Personals und der Sicherheit der Arbeit mit ausreichendem Licht ausgerüstet bleiben, und das Anstrahlen des Fußboden bzw. heller Fußboden an den Arbeitsplätzen oder von blanken Metallteilen wegen der Möglichkeit der Widerspiegelung durch Lichtdämpfende Vorsatzscheiben vermieden werden.
Ein starres Schema für die „eingeschränkte Beleuchtung“ und die „Verdunkelung“ gibt es demnach für die Eisenhüttenindustrie nicht. Im Hinblick auf die außerordentliche Bedeutung wirksamer Verdunklungsmaßnahmen für den Schutz gegen nächtliche Luftangriffe und mit Rücksicht auf die unerlässliche Aufrechterhaltung der Erzeugung müssen die Maßnahmen zum Schutz gegen Fliegersicht bei Nacht sorgsamst auf den geringstmöglichen Erzeugungsausfall und den größtmöglichen Schutz von Anlagen und Belegschaft abgestimmt werden. Ein wesentlicher Unterschied zwischen „eingeschränkter Beleuchtung“ und „Verdunkelung“ besteht bei der Eisenhüttenindustrie nicht. Da die Erzeugung in jedem Fall voll aufrechterhalten werden soll, müssen für beide Verdunkelungsstufen stets die für die Güte und Menge erforderliche Lichtmenge und Lichtstärke bleiben. Lediglich können vielleicht in einigen Außenbezirken bei „Verdunkelung“ noch einige Lampen ausgeschaltet werden, soweit es die ungefährdete Fortführung des Normalbetriebes zulässt; im übrigen sind Vorkehrungen zu treffen, dass im Falle des „Fliegeralarms“ alle Lichterscheinungen bis auf etwaige Notbeleuchtung schlagartig verschwinden, und die technischen Einrichtungen und Eigenarten des Betriebes angepasste Maß abgestellt oder vermindert werden.
Auch für die Weiterführung, Drosselung oder Stillsetzung des Betriebes und Umstellung auf einen gewissen Notbetrieb lassen sich keine festen Normen aufstellen. Unvorbereitete Betriebsänderungen an Hochöfen und in den Stahlwerken können Schäden, Unglücksfälle oder Betriebsstörungen nach sich ziehen, deren Wirkung für das Gesamtwerk erheblich größer sein kann als ein Bombeneinschlag. Im allgemeinen aber lässt man den Hochofen unter etwaigem Langsamblasen weiter in Betrieb; bis zur Meldung „Fliegeralarm“ kann wie gewöhnlich abgestochen werden, nach dieser Meldung aber müssen die Abstiche zurückgehalten werden. Es ist möglich, etwa schon laufende Abstiche mit Hilfe der Stopfmaschine notfalls abzubrechen; das Roheisen in den Gießhallen oder Pfannen muss zum Schutz gegen Sicht mit dicken Schichten von Koksasche, Sand, Gichtstaub oder nicht zu nahe darüber gelegten Blechplatten nach oben abgedeckt werden.
Die Wasserversorgung sollte durch mehrere große Leitungen aus dem Betriebs- und dem Trinkwassernetz sowie durch möglichst selbsttätige oder mindestens leicht und rasch einzuschaltende und wirksame Umstellvorrichtungen beim Ausfall einer Hauptleitung oder eines Versorgungssystems sichergestellt sein.
Für die Windversorgung werden die Gebläsemaschinen zweckmäßigerweise ebenfalls auf verschiedene Antriebsarten, Gas, Dampf, Elektrizität, angesetzt; sind Speicherkessel für Druckluft vorhanden, so empfiehlt sich Anschluss der Windleitung an das Druckluftnetz.
Trockengasreinigungen werden wegen ihrer Empfindlichkeit, falls der Betrieb hierunter nicht leidet, abgeschaltet. Gasbehälter, die als Ausgleicher für Belastungsschwankungen dienen, kann man in den meisten Fällen außer Betrieb setzen. Speicherbehälter wird man möglichst voll halten; aber auch bei diesen ist zu prüfen, ob nicht durch eine planmäßig geregelte Abnahme – meistens wird dies wohl nicht möglich sein – auf den Behälter verzichtet werden kann. Bei Abführung des Gases ins Freie ist auf die gefährdete Umgebung Rücksicht zu nehmen.
Auch der Kokereibetrieb geht weiter, doch wird nach „Fliegeralarm“ nicht mehr gedrückt; gare Ofen werden abgestellt, und die Brände im Ofen gelassen. Der Betrieb der Sauger ist durch Bereithaltung von Ersatzmaschinen und, bei Ausfall auch dieser, durch schnellstes Aufreißen der Fackeln als letztes Hilfsmittel zu sichern.
Im Thomaswerk wird man vor dem Angriff die Konverter zu entleeren suchen, leere Birnen nicht mehr füllen und während des „Fliegeralarms“ selbst nicht blasen. In den Siemens-Martin-Stahlwerken dagegen bleiben die Schmelzen unter Drosselung der Brennstoffzufuhr und Sicherung gegen längeren Stillstand durch entsprechende Zuschläge in den Öfen.
Für alle hier nur kurz angedeuteten Maßnahmen sollte tatsächlich in jedem Betrieb die zur Stilllegung des Betriebes erforderliche kürzeste Zeit festgestellt werden, damit Schwierigkeiten herausgefunden und beseitigt werden können, und alle Änderungen im Betriebsfahrplan im Ernstfall der Gefolgschaft nichts außergewöhnliches mehr darstellen.
Gießereien stellen während des „Fliegeralarms“ ihren Betrieb nach vorheriger Entleerung der Öfen ein, ebenso die Walzbetriebe, diese allerdings ohne die Ofenheizung ganz abzustellen, um nach dem Angriff möglichst bald wieder weiter arbeiten zu können. Aus dem gleichen Grunde bleiben die großen Öfen der Schmieden, Glühläufer usw. unter Feuer, während der Betrieb der mechanischen Werkstätten, Hammerwerke und Schmieden auf einfachste Weise ohne viele vorbereitende Maßnahmen stillgesetzt wird. Allerdings muss in Maschinenfabriken auch der Eigenart des Betriebes oder sogar bestimmten Erzeugnisse Rechnung getragen werden. Der Antrieb darf daher auch erst nach vorheriger Benachrichtigung der Bedienung der Arbeitsmaschinen abgestellt werden.
Ganz besonderer Beachtung bedarf die Energieversorgung der Werke. Elektrizität, Gas, Wasser, Dampf und Wind sind die Lebenselemente der Eisenhüttenindustrie. Zerstörung einzelner Betriebsteile darf nicht weitere Werksteile gefährden oder stilllegen. Eine selbst nur kurze Unterbrechung der Wasser-, Gas-, oder Stromversorgung eines gemischten Hüttenwerkes erfordert, wenn nicht das ganze Werk zum erliegen kommt, zur Wideringangsetzung des Betriebes auf normale Leistung meist längere Zeit, sofern nicht ohne Verzug von anderen Stellen Wasser oder Gas oder Strom zugeführt werden kann, und ist in der Regel mit erheblichen Gefahren verbunden. Hier kann nur helfen eine starke Dezentralisation: Verteilung der Erzeugungsstätten in viele Einheiten, Schaffung möglichst vieler Ersatzanlagen und Aushilfsmöglichkeiten, Anschluss an die öffentliche Energieversorgung oder die benachbarten Werke. Eine weitere Sicherung besteht in dem Antrieb wichtiger Maschinen oder Anlagen durch mehrere, räumlich voneinander getrennte oder gruppenweise zusammengefasste und verschiedenartige Kräfte, also durch Elektrizität oder Gas oder Dampf, deren Bedienung möglichst einfach ist oder die sich evtl. selbsttätig auf eine andere Antriebskraft umschalten. Die Verteilung sichert man am besten durch Ring- oder Reserveleitungen mit genügender Unterteilung durch Absperrvorrichtungen oder, wie bei den Hochofengas- und Gebrauchswasserleitungen, durch ferngesteuerte Drosselung der entsprechenden Teile. Plötzlich starke Minderung des Gasdruckes sollte zur Verminderung der Betriebs- und Unfallgefahren selbsttätig die Ventilatorenbedienung alarmieren. Gerade die Hauptgasleitungen, die aus verschiedenen Gründen nicht abgesperrt werden dürfen, bilden für Betrieb und Umgebung bei einer Beschädigung große sekundäre Gefahren, deren rascheste Bekämpfung mit allen technischen Mitteln und durch Einsatz geschulter und unerschrockener Kräfte größte Sorge und schwerste Aufgabe für den Werkluftschutz und Sicherheits- und Hilfsdienst sind.
Für die nicht nur für Betriebszwecke, sondern auch für Löschzwecke äußerst wichtige Wasserversorgung kann bei Ausfall der normalen Wasserversorgung Ersatz aus natürlichen oder künstlichen Wasserläufen entnommen oder auch Vorratswasser aus den Klärbecken und Rückkühlanlagen in gewissen Mengen verwendet werden.
Vorübergehender Ausfall oder völlige Zerstörung ganzer Betriebsteile führt im allgemeinen zur Lahmlegung des gesamten Betriebes, wenn es sich um Haupterzeugungsstätten oder Hilfsbetriebe der Energieversorgung handelt, für die Ersatz oder Aushilfsmöglichkeiten, wie vorstehend gefordert, nicht vorhanden sind. Dann muss eben der betreffende Betriebsteil liegen bleiben und alles daran gesetzt werden, nach dem Angriff die Schäden schnell zu beseitigen, um sobald als möglich in den Betriebsgang wieder eingeschaltet werden zu können. Minderwichtige Betriebsteile haben im allgemeinen auf die Vollerzeugung keinen so wirksamen Einfluss, so dass ihre Instandsetzung nach dem Angriff als normale Betriebsarbeit vorgenommen werden kann.
Der Schutz der Gefolgschaft bietet heute keine unüberwindlichen Schwierigkeiten mehr. Gewiß, in den alten Werken auf meisten engem Raum, aus kleinen Anfängen zu Riesenanlagen herangewachsen, bei den Erweiterungen vor allem dem wirtschaftlichen Erzeugungsfortgang folgend, schein kaum noch ein Plätzchen vorhanden, das Schutz bieten könnte. Aber da finden sich für den eifrig suchenden Werksluftschutzleiter doch noch Fundamente, stillgelegte Betriebsteile, Kalbe- und Zuführungskanäle, Bunkeranlagen, Halden, Unterführungen, Eisenbahndämme u. a. m., die zu brauchbaren Schutzräumen ohen allzu hohe Kosten umgebaut werden können. Die fortschreitende Technik ermöglicht heute schon den Bau der verschiedenartigsten, z. Teil sogar bombensicheren Sonderbauten aus Stahl und Eisenbeton mit mehr oder minder starken Erdbedeckungen, die recht günstig in Anschüttungsgelände, unter Höfen und Plätzen, etwa unmittelbar vom Betrieb aus zugänglich, und zu nicht unangemessenen Preisen angelegt werden können. Bei all diesen Sonderbauten ist zu beachten, dass sie im Frieden auch zu betrieblichen Zwecken, etwa als Lager-, Aufenthalts- oder Umkleideräume, verwendet werden können; es ist dann lediglich im Terminkalender des Werkluftschutzplanes ihre sofortige Räumung und Herrichtung für die ursprünglich beabsichtigte Schutzzwecke beim Aufruf des Luftschutzes zu vermerken. Das bei Neubauten ohne weiteres geeigneter Schutz der Gefolgschaft vorgesehen wird, ist eine Forderung, die heute schon mehr oder minder in Fleisch und Blut der Werksinhaber übergegangen ist.
Für die Notbelegschaft in den fortlaufenden Feuerbetrieben, an den Schaltanlagen, an den großen Energie-Erzeugungsmaschinen usw., die auch während des Angriffs an ihrem verantwortungsvollen Posten bleiben muss, baut man freistehende Schutzzellen, die ihnen ungestörte und mindestens splittersichere Beobachtung ermöglichen. Man kann diesen Schutz auch erweitern und unter Umständen ausdehnen auf die von der Notbelegschaft zu überwachende oder zu bedienende Apparatur durch einen größeren, um die betreffenden Maschinenteile gebauten Schutzstand mit Fassungsvermögen für mehrere Mann. Im übrigen ist Aufgabe dieser Männer bei Störungen und Betriebsbeschädigungen nicht etwa sofortige Meldung an ihren Werkluftschutzleiter, sondern sofortige Abstellung des Schadens aus eigenen Kräften und Unterrichtung des Werkluftschutzleiter erst dann, wenn sie die Störungen nicht allein beseitigen können und Art und Umfang des Schadens genau festgestellt haben.
Das schwierigste Gebiet des Werkluftschutzes aber ist der Schutz der Anlagen. Hier muss man sich darauf beschränken, die unmittelbaren Folgen um die Einschlagstelle herum, Splitter- und Trümmerwirkung, Luftsog und Luftstoß zu mildern, um die Schäden und den damit verbundenen Erzeugungsausfall auf ein Mindestmaß zu beschränken. Der Splitterschutz durch Eisenbetonwände oder starke Blechumhüllungen um ganze Maschinen ist eine meist schwer durchführbare Maßnahme, während Sandsackpackungen wegen der Gefahr von Betriebsstörungen durch Sandspritzer in empfindliche Maschinenteile überhaupt zu verwenden sind. Diesen Behelfsmitteln stehen dann aber großzügige Forderungen von z. Teil umwälzender Bedeutung zu: Ausnutzung des Geländes zur Tarnung und Vermeidung aller auffälligen Erscheinungen in Bauweise und Bauart, Auflockerung des Betriebes, Aufteilung der Arbeitsgänge, Verteilung der Energie-Erzeugungsstätten, besonders geschützte, abseitige Lage hochwichtiger Anlagen, Schaffung möglichst vieler Ersatz- und Aushilfsmöglickeiten u. a. m. Diese Maßnahmen tragen zweifellos viel zur Sicherung der Betriebe gegen das Auffinden durch feindliche Fliegerkräfte und gegen das Auffinden durch feindliche Fliegerkräfte und gegen die Wirkungen von Sprengbomben bei. Ihre Anwendbarkeit für die bestehenden Anlagen der Großeisenindustrie ist vorstehend schon behandelt.
Ein Wort noch über die Erschaffung der Kräfte für die Trupps der Einsatz- und Bereitschaftsgruppe. Im Krieg der Zukunft gibt es keinen Unterschied mehr zwischen Front und Heimat. Das Heer schützt die Landesgrenzen; der Soldat der Arbeit sorgt im Rahmen der heimatlichen Wirtschaft für den Nachschub all der materiellen Kräfte, die der moderne Krieg braucht und frisst. Beide Fronten benötigen Führer, Offiziere, Mannschaften. Nicht auf die Masse, sondern auf das Können und auf die Leistung kommt es an. Bei der Auswahl des aktiven Personals kann die Wirtschaft nicht verzichten auf Facharbeiter, auf erfahrene Meister, auf durchgebildete Ingenieure, die an sich gemäß ihrem Lebensalter und ihrer körperlichen Tüchtigkeit für den aktiven Frontdienst geeignet wären. Sie rechtzeitig bei den Wehrersatzstellen zu reklamieren, muss eine besondere Sorge des Werkluftschutzleiters sein, wie umgekehrt auch die Behörde den berechtigten Forderungen des Werkluftschutzes im Interesse der Luftverteidigung volles Verständnis entgegenbringen dürfte.
Die Ausbildung der aktiven Trupps muss sich auf die Kenntnis der Eigenschaften und Wirkung der chemischen Kampfstoffe, des Schutzes dagegen und ihrer Vernichtung sowie der Verrichtung betrieblicher Arbeiten unter erschwerenden Verhältnissen und unter der Gasmaske erstrecken.
Das Handwerkszeug der aktiven Trupps besteht bis auf weniges Sondergerät aus dem bei gleich gearteten Vorfällen im Betrieb gebrauchten Geräte und Material, das erforderlichenfalls auf die Sonderverhältnisse der Verwendung im Luftschutz umgearbeitet worden ist. Meist wird es sich nur um eine Ergänzung des vorhandenen Bestandes für den Luftschutz-Sanitätsdienst, für Feuerlöschzwecke und für den Gasspür- und Entgiftungsdienst handeln.
Alle diese zum Teil recht schwierigen und hochwichtigen Fragen greifen tief in das Wirtschaftsleben ein und erfordern die Mitarbeit aller geistigen Kräfte zu ihrer Lösung. Sie erfordern auch erhebliche Mittel. Aber neues Leben regt sich jetzt überall in Deutschland. Soweit Neuanlagen geschaffen werden, können die Forderungen des Luftschutzes schon bei der Planung, weiter aber durch organisatorische, betriebliche und technische Einrichtungen weitgehend berücksichtigt werden. Das großzügige Aufbauprogramm der Regierung, in erst Linie unsere Wiederaufrüstung zu Lande, zu Wasser und in der Luft, haben der Eisenhüttenindustrie nach vielen Jahren der Erzeugungsflaute oder gar des Stillstandes wieder neue Arbeit, neue Aufgaben, neuen Antrieb zugeführt. Die Umstellung unserer Industrie auf einheimische Rohstoffbasis gemäß dem Vierjahres-Wirtschaftsplan der Regierung wird für viele Werke auch der Eisenhüttenindustrie erneut Erweiterungs-, Um- und Neubauten nötig machen. Die Interessen der Luftverteidigung gebieten, der wirtschaftliche Aufschwung ermöglicht den Werken, den Luftschutz ihrer Anlagen nach den neuesten Erfahrungen durchzuführen und zu vervollkommnen. Maßnahmen, die man schon im Frieden hätte treffen können und im Ernstfall unter dem Zwange der Not doch nachholen muss, kosten mehrfaches Geld und Menschenleben.
Sonderfragen des Luftschutzes der Elektrizitätswerke
Höchste Betriebssicherheit bei hoher Wirtschaftlichkeit und unter alleiniger Heranziehung heimischer Kraftquellen ist die Hauptforderung für die deutsche Elektrizitätswirtschaft im Kriegsfall. Erzeugungs-, Übertragungs- und Verteilungsanlagen der Elektrizitätswerke werden bei Luftangriffen stark gefährdet sein, da durch ihre Zerstörung Industrie und Gewerbe, Verkehr und Einzelhaushalt in der schärfsten Weise betroffen werden. Aufgabe der Elektrizitätswerke ist es aber, auch in bedrohlicher Lage elektrische Energie jederzeit und in jedem verlangten Umfange zu erzeugen und ihre Verteilung sicherzustellen. Auch bei Luftangriffen müssen Unterbrechungen der Stromversorgung möglichst vermieden und Störungen schnellstens beseitigt werden. Die Gesamtheit der Werke muss daher höchste Sicherheit für Gefolgschaft, Werksanlagen und Betrieb zu erreichen suchen.
Schon in Friedenszeiten lassen sich Störungen bei der Stromerzeugung und –verteilung nicht ganz vermeiden. Durch geeignete Maßnahmen ist aber dafür gesorgt, dass der Verbraucher im Regelfall von derartigen Störungen nichts merkt. Selbst der Ausfall ganzer Kraft- oder Umspannwerke oder die Unterbrechung wichtiger Höchstspannungsleitungen treten für den Abnehmer nicht oder nur kurzfristig in Erscheinung. Die technischen Vervollkommnung aller Einzelanlagen und eine zweckvolle Verbundwirtschaft haben diese hohe Sicherheit der Versorgung ermöglicht. Durch normale Störungen, mit denen jedes Elektrizitätswerk von Zeit zu Zeit rechen muss, kann die Aufrechterhaltung der Stromversorgung nicht gefährdet werden. Es ist aber verständlich, dass die Maßnahmen für die Sicherung der Stromversorgung in einem Kriegsfall noch nicht an allen Stellen lückenlos sein können.
Die schnelle Entwicklung der Technik, die in kurzen Zeitabständen immer wieder nötig gewordenen großen Um- und Erweiterungsbauten der Erzeugungs- und Verteilungsanlagen, die mit den raschen Belastungsanstieg Schritt halten mussten, und der Zwang zu höchster Wirtschaftlichkeit bei gleichzeitig größter Betriebssicherheit der Anlagen haben die Versorgungsunternehmen immer wieder vor schwieriger Aufgaben gestellt. Dass bei dieser Entwicklung ebenso wie auch auf anderen Gebieten den Erfordernissen des Luftschutzes nicht in allen Fällen ausreichend Rechnung getragen worden ist, ist eine Tatsache, aus der bei Lage der Dinge dem einzelnen Werk kein Vorwurf gemacht werden kann. An der Beseitigung vorhandener Schwächen wird aber schon seit Jahren mit allen Kräften gearbeitet.
Hierzu sind je nach den vorliegenden Verhältnissen, nach der Lage, Größe und Art des einzelnen Werkes und Betriebes ganz verschiedene Maßnahmen erforderlich. Wasserkraftwerke sind anders zu behandeln als Dampfkraftwerke, kleine und mittlere Werke müssen vielfach anders vorgehen als Großkraftwerke.
Im großen und ganzen sind für Kraft- und Umspannwerke gleiche oder ähnliche Luftschutzmaßnahmen durchzuführen wie für industrielle Anlagen. Außerdem erfordert die Eigenart des Betriebes elektrischer Energieerzeugungs- und Verteilungsanlagen jedoch Sondermaßnahmen, von denen einige im folgenden behandelt werden sollen. Ob und wann einzelne Maßnahmen durchzuführen sind, kann nur von Fall zu Fall auf Grund der örtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse entschieden werden. Beim Neubau von Stromerzeugungs- und Verteilungsanlagen kann zum Teil anders vorgegangen werden als bei der Anpassung bereits vorhandener Anlagen an die Erfordernisse des Luftschutzes.
Kupplung der Werke und Netze.
Besonders wichtig für eine sichere Stromversorgung ist die richtige Ausnutzung aller Möglichkeiten, die eine zweckvolle Kupplung und Zusammenarbeit von Werken und Netzen bietet. Obwohl die hiermit zusammenhängenden Fragen über die Aufgaben des Werkluftschutzes im engeren Sinn hinausgehen, müssen sie in diesem Zusammenhang doch wenigstens kurz gestreift werden.
Selbst der Ausfall ganzer Kraft- und Umspannwerke kann und darf nicht zum Versagen der Stromversorgung in dem betroffenen Gebiet führen, wenn die Kupplungs-, Reserve- und Umspannschaltmöglichkeiten der einzelnen Werke und Netze den Erfordernissen des Ernstfalles entsprechend ausgebaut werden. Die hierfür in Betracht kommenden Maßnahmen sind vielfach nicht nur für den Kriegsfall erforderlich, sondern auch für den normalen Friedensbetrieb erwünscht. Besonderer Wert muss darauf gelegt werden, dass in einzelnen Werken vorhandene Reserven bei Bedarf für die Belieferung solcher Gebiete eingesetzt werden können, in denen durch Ausfall von Werken oder durch erhöhte Anforderungen von Abnehmern ein mehr oder weniger großer Leistungsmangel aufgetreten ist. Dazu müssen die Verbindungsleitungen mit den dazugehörigen Anlagen für die Übertragung ausreichender Leistungen bemessen sein oder entsprechend verstärkt werden. Kein hinreichend leistungsfähiges Kraftwerk darf ohne Verbindung mit anderen Werken und Netzen bleiben.
Vorübergehend oder für längere Zeit stillgelegte Kraftwerke sind in Bezug auf Anlagen, Betriebsmittel, Gefolgschaft und Luftschutz in einen solchen Zustand zu bringen und ständig so zu erhaltne, dass sie im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit in kürzester Zeit einsatzbereit sind und auch für längere Zeit Strom abgeben können.
Gegenseitige Unterstützung der einzelnen Werke ist im Ernstfall selbstverständlich. Industrieeigene Werke sind bei Bedarf für die allgemeine Stromversorgung heranzuziehen, soweit sie hierfür geeignet sind; die hierfür erforderlichen Anlagen sind zu schaffen.
Betriebsfahrpläne.
Die Aufrechterhaltung und Durchführung der Stromversorgung bei drohender Luftgefahr und bei einem Luftangriff selbst erfordert in jedem einzelnen Fall eingehende Überlegungen und Vorbereitungen. Insbesondere ist festzulegen, in welchem Umfange die Anlagen in Betrieb zu halten und welche Maßnahmen zu treffen sind, wenn bestimmte Teile eines Werkes oder der parallel fahrenden Werke beschädigt und zerstört werden. Das Ergebnis dieser Erhebungen ist in Betriebsfahrplänen niederzulegen, die bei nicht völliger Klärung der Verhältnisse immer wieder einmal probeweise gefahren werden müssen, um etwa vorhandene Schwierigkeiten sofort beheben zu können.
Zu regeln sind zum Beispiel folgende Fragen?
I.Parallelbetrieb mit anderen Werken und Netzen, Verteilung der Last auf mehrere Werke und Übernahme der Last durch parallel fahrende Werke, die im gegebenen Zeitpunkt weniger gefährdet sind.
II.Feststellung der im Ernstfall zu erwartenden Anforderungen von Großabnehmern und großen Reservestromabnehmern sowie des möglichen Bezuges aus industrieeigenen Anlagen des Versorgungsgebietes.
III.Festlegung der Reihenfolge für Aufteilung oder Abschaltung von Abnehmern nach Wichtigkeit bei Ausfall von Betriebsmitteln; Aufstellung eines Planes für die Notstrombelieferung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden.
IV.Bereitstellung sämtlicher Betriebsmittel einschließlich Reserven und stillgelegter Werke für einen sofortigen Einsatz.
In Großversorgungsnetzen mit den verschiedensten Energieerzeugungsanlagen und eigener Lastverteilerstelle können nur allgemeine Richtlinien aufgestellt werden. Das Zusammenarbeiten von Dampf-, Laufwasser- und Speicherkraftwerken mit Monats- und Jahresspeichern mit Fremdlieferern hängt von den jeweiligen Belastungsverhältnissen, der Wasserdarbietung der Flüsse, dem Inhalt der Speicherbecken usw. ab. Aufgabe der Lastverteilungsstelle ist es, den Einsatz der einzelnen Betriebsmittel den jeweiligen Betriebserfordernissen anzupassen.
Gefolgschaft.
Auch große Elektrizitätserzeugungs- und Verteilungsanlagen kommen in normalen Zeiten mit verhältnismäßig wenig Leuten für die Durchführung des Betriebes aus. Erforderlich sind aber ausgesuchte und zuverlässige, entschlussfreudige und tadellos eingearbeitete Leute. Die Aufrechterhaltung des Betriebes mit Hilfs- und Ersatzleuten ist zumal unter den erschwerten Betriebsbedingungen des Ernstfalles nicht möglich.
Im Ernstfall werden die vorhandenen Leute zahlenmäßig nur in Ausnahmefällen den gesteigerten Ansprüchen genügen. Eine zahlenmäßige Verstärkung der Gefolgschaft ist insbesondere in Wasserkraftwerken sowie in Um- und Abspannwerken und für Störungs- und Fachtrupps erforderlich.
Wichtig ist die Bereitstellung genügender Kräfte für die Wiederinbetriebnahme ganz oder teilweise stillgelegter Kraftwerke.
Kessel- und Maschinenwärter müssen auf ihren Plätzen bleiben, die Anzahl der Schalt-, Speisewasser und Pumpenwärter ist unter Umständen zu verstärken.
Aus den Werkstätten, Büros und Nebenbetrieben sind Kräfte in ausreichender Anzahl für die Bildung der verschiedenen Arbeitstrupps frei zu machen.
Reicht die vorhandene Gefolgschaft auch bei veränderter Arbeitseinteilung nicht aus, so ist sie durch Hinzuziehung fremder Fachkräfte zu ergänzen. Diese Verstärkung sind rechtzeitig zu erfassen, einzuteilen und auszubilden.
Bauliche Maßnahmen.
Die Hauptgefahr für Kraftwerksanlagen stellen Sprengbomben dar. Gegen deren Splitterwirkung müssen daher die Anlagen, soweit möglich, in erster Linie geschützt werden, ohne darüber jedoch den Feuer- und Gasschutz zu vernachlässigen. Weitgehend bauliche und betriebliche Unterteilung der Anlagen ist anzustreben. Die Richtlinien für die bauliche Gestaltung industrieller Anlagen sind sinngemäß auch auf Kraftwerksbauten zu übertragen.
Kraftwerke, Schaltanlagen, Aufspannwerke und Fremdstrombezugsanlagen sollten bei Neubauten nach Möglichkeit getrennt voneinander errichtet werden.
Schaltanlagen sind gegen Splitterwirkung durch Balkenvorlagen, Eisen- oder Betonwände zu schützen. Eine Verstärkung der Decke ist zweckmäßig, aber in vorhandenen Anlagen meist schwierig durchzuführen.
Vorbereitungen für behelfsmäßige Schaltmöglichkeiten, Umgehungsleitungen usw. sind rechtzeitig zu treffen.
Für die auf ihren Plätzen bleibenden Kessel-, Maschinen- und Schaltwärter sind Schutzzellen aus Stahlblech (Kessel- und Rohrleitungsschüsse und dergleichen), Sandsäcken, Balken usw. einzurichten, von denen aus die in Betrieb bleibenden Anlagen beobachtet und durch schnelles zuspringen bedient werden können.
Bei Dampf- oder Heißwasseraustritt müssen kurze, unbehinderte Fluchtwege frei sein. Dichtungsmaterial und Pumpen sind bereitzuhalten.
Bei Wasserkraftwerken kann eine Beschädigung der Druckrohre oder Wehre zu Überschwemmungen der Maschinenkäufer führen; für Abfluss der eindringenden Wassermassen ist zu sorgen. Für Dämme usw. ist reichliches Dichtungsmaterial in Teillagern bereitzuhalten.
Druckrohrleitungen von Wasserkraftwerken können durch Maschendraht und Bepflanzung getarnt werden.
Bei Freileitungen ist eine gewisse Tarnung durch Vermeidung weißer Isolatoren, durch Anpflanzen von Unterholz bei breiten und langen gradlinigen Walddurchschlägen, durch Anstrich der Betonmaste usw. möglich.
Schalt- und Umspannwerke sind in ihrer baulichen Ausgestaltung der Umgebung weitgehend anzupassen.
Kessel- und Maschinenbetrieb.
Ausreichende Brennstoffvorräte, über deren Höhe die örtlichen Verhältnisse entscheiden, sind sicherzustellen. Die Vorräte an fertigem Kohlenstaub sind jedoch nach Möglichkeit klein zu halten. Größere Heizvorräte sind außerhalb der Gefahrenzone zu lagern.
Auf Kohlenlagerplätzen sind die Feuerlöscheinrichtungen zu verstärken; nach Möglichkeit sind Freiplätze zum Ausräumen brennbarer Kohle vorzusehen.
Bei Fliegeralarm werden Bekohlungsanlagen stillgesetzt und Verladebrücken auseinandergefahren.
Bei drohender Luftgefahr wird die spezifische Belastung der einzelnen Kessel zwecks späterer Lastaufnahme in mäßigen Grenzen gehalten. Der Dampfdruck wird, soweit dies möglich und erforderlich ist, heruntergearbeitet. Ein Abblasen der Sicherheitsventile ist zu vermeiden. Der Druck von Dampfspeichern ist herunterzufahren.
Durch Lastabfall überflüssig gewordene Kessel werden von der Ringleitung abgeschaltet. Einige weit auseinander liegende Kessel werden zum sofortigen Zuschalten auf Druck gehalten. Ersatzkessel sind, soweit dies zweckmäßig ist, auf 100 Grad Celsius vorzuwärmen.
Starke Rauchfahnen sind unter allen Umständen zu vermeiden.
Bei Nachtangriffen werden Feuerungstüren möglichst nicht geöffnet; auf keinem Fall darf der Feuerschein nach außen dringen.
Kohlenstaubmahlanlagen und Entaschungsanlagen werden stillgesetzt.
Einfache Führung und übersichtliche Anordnung der Rohrleitungen ist bereits für den normalen Betrieb anzustreben. Für eindeutige Kennzeichnung der Leitungen und Absperreinrichtungen ist zu sorgen.
Der Einbau ferngesteuerter Absperreinrichtungen an wichtigen Stellen ist zu empfehlen; der Bedienungsstand für die zentrale Bestätigung der Absperreinrichtungen muss gegen Sprengstücke gesichert sein. Nach Möglichkeit sind mehrere Bedienungsstände an räumlich getrennten Stellen vorzusehen.
Die Rohrleitungen sind so zu schalten, dass einzelne Kessel- und Maschinengruppen entstehen, die unabhängig voneinander weiterfahren können, selbst wenn eine Gruppe ausfallen sollte.
Es ist anzustreben, möglichst wenige, räumlich weit auseinander liegende Maschinen, jedoch nicht vollbelastet, laufen zu lassen. Nach Möglichkeit sind einfache, kleine und wenig Bedienung erfordernde Maschinen in Betrieb zu lassen, hochwertige Maschinen aber stillzusetzen.
Bei Wasserkraftwerken sind Wehre, Schleusen und Schützen ausreichend zu besetzen.
Schaltanlagen, Um- und Abspannwerke.
Kurz vor und bei Luftangriffen treten Lastabsenkungen auf, sind Umschaltungen usw. erforderlich, die eine erhöhte Aufmerksamkeit und Inanspruchnahme der Schaltwärter erfordern. Die Schaltwärter sind hierfür unter Umständen zu verstärken.
Die Gefolgschaft in Um- und Abspannwerken, die im normalen Betrieb meist zahlenmäßig sehr gering ist, wird für den Ernstfall in der Regel verstärkt werden müssen, um alle Aufgaben des Luftschutzes erfüllen zu können.
Reservetransformatoren können insbesondere bei Freiluftanlagen herausgezogen, außerhalb der Gefahrenzone getarnt aufgestellt und durch behelfsmäßige Leitungen mit der Hauptanlage verbunden werden.
Größere Ölvorräte sind außerhalb der Werksanlagen zu lagern.
Fernleitungen.
Die Gefahr der Zerstörung von Fernleitungen aus der Luft ist gering. Es muss jedoch auch mit Störungsversuchen von der Erde aus gerechnet werden. Wichtig ist daher ein genau und schnell arbeitender Überwachungsdienst.
Für die Beseitigung von Störungen sind die vorhandenen Störungstrupps zu verstärken und auf das Netz zu verteilen. Eingesetzte Störungstrupps müssen jederzeit erreichbar sein, sich auf Befehl sofort zu den festgelegten Sammelstellen begeben und dort einsatzbereit halten.
Für den schnellen Einsatz zerstörter Freileitungen ist genügend Material bereitzustellen und zweckmäßig zu verteilen. Die Wiederinstandsetzung teilweise zerstörter Leitungen durch behelfsmäßige Umgehungsleitungen ist pioniermäßig zu üben.
Für die Störungstrupps müssen Kraftwagen mit den erforderlichen Materialien und Geräten in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.
Verteilungsnetz.
In allen Fragen der örtlichen Verteilungsnetze ist ständige und enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden, insbesondere dem örtlichen Luftschutzleiter unbedingt erforderlich.
Die Fachtrupps der Elektrizitätsversorgung im Rahmen der Sicherheits- und Hilfsdienstes haben bei Luftangriffen wichtige und zum Teil recht schwierige Arbeiten zu leisten. Grundsätzlich liegen die besonderen Aufgaben dieser Fachtrupps außerhalb der Werke. Sie haben nach besonderen Anweisungen während eines Luftangriffs alle Leitungsschäden in den Straßen geschlossener Ortschaften zu /pbeseitigen, durch die Teile der Bevölkerung unmittelbar gefährdet, die Verteilungsanlagen elektrischer Energie selbst nachhaltig geschädigt oder lebenswichtige Einrichtungen aller Art in der Aufrechterhaltung ihres Betriebes bedroht werden können.
Nachrichtendienst.
Ein einwandfreier arbeitender Nachrichtendienst ist eine selbstverständliche Voraussetzung für eine sichere Stromversorgung.
Zunächst muss geklärt werden, welche Dienststellen (Kraftwerke, Schalt- und Umspannwerke usw.) die Warnung unmittelbar von der Luftschutzwarnzentrale und welche Dienststellen sie erst mittelbar über eine Werkstelle erhalten. Hier müssen die besonderen örtlichen Verhältnisse, zum Beispiel Ausdehnung des Netzes, Umfang des werkseigenen Fernsprechnetzes, den Ausschlag geben.
Oft wird die Schaltwarte der gegebene Ort für die Einrichtung der Warnstelle sein. Sind an einem Ort mehrere Werke desselben Unternehmens vorhanden, so ist in der Regel nur ein Werk oder auch die Lastverteilerstelle an die Luftschutzwarnzentrale anzuschließen, von wo die nötigen Meldungen an die einzelnen Werke weiterzugeben sind.
Wichtig ist bei größeren Werken die Schaffung von Ausweichstellen und Ausweichleitungen. Für den Notfall ist Benachrichtigung durch Läufer oder Motorradfahrer vorzusehen.
Bei der Organisation des Nachrichtendienstes haben die Elektrizitätswerke unter anderem zu beachten:
1.Die Schaltwarte muss mit den angeschlossenen und parallel fahrenden Werken und mit dem Netzdienst in Verbindung bleiben.
2.Verständigungsmöglichkeit zwischen Störungstrupps und Werksstellen sowie zwischen Fachtrupps, zuständigen örtlichen Behörden und Werksstellen ist vorzusehen.
3.Die wichtigsten Posten für die Bedienung der Kessel- und Maschinenanlagen müssen ebenso wie die der Arbeitstrupps Fernsprechanschluss haben. Bei Wasserkraftwerken ist ein zuverlässiger Nachrichtendienst mit der Besetzung der Wehre, Schleusen und Schützen sicherzustellen.
4.Die in der Nähe des Werkes wohnenden Mannschaften müssen schnell benachrichtigt werden können.
5.Großabnehmer und angeschlossene wichtige Betriebe müssen verständigt werden können, soweit es erforderlich und möglich ist.
6.Die Schaltstellen für die öffentliche Beleuchtung sind mit der zuständigen behördlichen und der Werksstelle zu verbinden.
Der Luftschutz der Gas- und Wasserwerke
Die Gas- und Wasserwerke sind industrielle Betriebe und gehören deshalb organisationsmäßig in das Gebiet des Werkluftschutzes, dessen Vorbereitung und Durchführung der Industrie selbst überlassen worden ist.
Da die Versorgung mit Gas und Wasser der Befriedigung der lebenswichtigen Bedürfnisse der Bevölkerung dient, sind aber auch die Gemeinden in großem Maße an dem Schutz der Werke interessiert, und zwar auch dann, wenn die Werke nicht in gemeindlichem Besitz, sondern gemischtwirtschaftlich oder privat betrieben werden. Es sei hierbei erwähnt, dass in Deutschland die Gaswerke sich rund zu 80% in kommunalen, zu 8% in gemischtwirtschaftlichen und zu 12 % in privatem Besitz befinden. Legt man dieser Ausrechnung nicht die Zahl der Werke, sondern die Gasmengen, die von den Werken abgeben werden, zugrunde, dann sind die entsprechenden Zahlen: 86% kommunal, 12% mischwirtschaftlich und 2% privat. Bei den Wasserwerken ist die Zahl der kommunalen Werke noch etwas höher. Um diesen Umstand Rechnung zu tragen, wurde zwischen der Reichsgruppe Industrie und dem Deutschen Gemeindetag eine Vereinbarung dahin getroffen, dass die Mitteilungen und Anweisungen, die die Reichsgruppe Industrie in Luftschutzfragen an die industriellen Werke herausgibt, nicht unmittelbar den Gas- und Wasserwerken zugehen, sondern auf dem Wege über den Luftschutzdezernenten, den jede Gemeinde zur Bearbeitung der ihr obliegenden Luftschutzmaßnahmen für städtische Gebäude, Schulen, Krankenhäuser und so weiter zu ernennen hat. Auf diese Weise wird erreicht, dass der Luftschutzdezernent stets über alle Maßnahmen unterrichtet ist, die im Rahmen des Luftschutzes von Gemeindestellen durchgeführt werden. Doppelarbeiten und sich widersprechende Maßnahmen werden dadurch vermieden.
Die Eigenart der Gas- und Wasserwerke bringt es mit sich, dass noch eine weitere Stelle in der Luftschutzorganisation größtes Interesse an den Luftschutzmaßnahmen der Werke hat. Das ist die Polizei, die bei die Durchführung des Sicherheits- und Hilfsdienstes übertragen bekommen hat und damit verantwortlich ist für die Durchführung von Maßnahmen, die dem allgemeinen Schutz von Hab, Gut, Leben und Gesundheit der Bevölkerung dienen. Ihr Interesse gilt bei den Anlagen der Versorgungsbetriebe den außerhalb der eigentlichen Werksanlagen befindlichen Straßenrohrnetzen und der Straßenbeleuchtung. Auch hierfür ist eine Lösung gefunden worden. Die Gas- und Wasserwerke stellen so genannte Fachtrupps auf, die der Polizei unterstehen und die Aufgabe haben, während oder unmittelbar nach Beendigung eines Luftangriffs die am Rohrnetz eingetretenen Schäden, durch die eine Gefahr entstehen kann, behelfsmäßig zu beseitigen und dann sofort wieder ihren Untersuchungsraum aufzusuchen. In den meisten Fällen wird es bei Schäden am Gasrohrnetz genügen, kleinere Rohre mit Lehm oder Ton, größere Rohre durch Zuwerfen des Trichters mit Sand und Erde zu verstopfen, bei Schäden am Wasserrohrnetz die vorhandenen Absperrschieber zu schließen. Es wird sich empfehlen, in den kommenden Jahren die Unterteilung der Rohrnetze in zahlreiche einzeln absperrbare Teile durchzuführen und durch den Bau von Ringleitungen dafür zu sorgen, dass bei Teilabsperrungen immer nur möglichst kleine Rohrstrecken außer Betrieb kommen. Näheres über die Aufstellung und die Arbeitsweise der Fachtrupps ist in einem besonderen Aufsatz berichtet.
Zur endgültigen Beseitigung der am Rohrnetz eingetretenen Schäden sind von den Werken so genannte Wiederherstellungstrupps zu bilden, die in de Hauptsache aus fachkundigen Rohrlegern bestehen müssen. Sie sind zahlenmäßig stärker zu besetzen als die Fachtrupps, zu motorisieren und mit den für ihre Arbeiten notwendigen Geräten und Materialien auszurüsten. Wenn die Zahl der gelernten Rohrleger bei den Werken nicht ausreicht, um außer den Führern der Fachtrupps auch die Mannschaft der Wiederherstellungstrupps zu stellen, und das wird wohl fast immer der Fall sein, dann wird man mehrere Fachtrupps zusammenfassen müssen. Um dem berechtigen Wunsch des Leiters des Luftschutzortes, jederzeit die Fachtrupps mit Sicherheit zur Verfügung zu haben, Rechnung zu tragen, muss in diesen Fällen bestimmt werden, dass jeder Fachtrupp seinen Wagen an der Arbeitsstelle der Wiederherstellungstrupps stehen hat und ihn sofort bei Einsetzen eines neune Angriffs besteigt, um in seinen Unterkunftsraum zu fahren.
Das Ausschalten der öffentlichen Beleuchtung zur Verdunkelung der Straßen geschieht auf besondere Anordnung. In den Orten, in denen die Straßenbeleuchtung durch die so genannte Druckwellenzündung an- und ausgeschaltet werden kann, wobei ein in jeder Laterne eingebauter Schalter durch eine vom Gaswerk aus vorgenommene kurzzeitige Druckerhöhung im Gasrohrnetz an- oder ausschaltend in Tätigkeit tritt, ist die Durchführung der Verdunkelung in den Straßen verhältnismäßig einfach. Man wird deshalb besteht sein müssen, diese Art der Laternenzündung in den kommenden Jahren immer mehr einzuführen. In den Orten, in denen die An- und Abschaltung der Straßenlaternen von Laternenanzündern durch Handbetätigung erfolgt, muss eine entsprechende Zahl von Leuten für diese Arbeit vorgesehen werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass in Kriegszeiten in luftgefährdeten Orten die Zahl der brennenden Straßenlaternen auf ein Mindestmaß herabgesetzt sein wird.
In den eigentlichen Werksanlagen ist die Durchführung der Luftschutzmaßnahmen in gleicher Weise vorzunehmen wie in allen industriellen Betrieben. Die Belegschaft ist zu unterteilen in Einsatz-, Bereitschafts- und Auffüllungstruppe. Die Einsatzgruppe wird bestehen aus dem Werkluftschutzleiter, der Bemannung der Werkluftschutzzentrale einschließlich Boten, dem Feuerwehrtrupp, Reparatur- und Aufräumungstrupps, dem Werksordnungsdienst, den Beobachtungsposten und den Leuten, die auch während des Angriffs an besonders wichtigen Stellen des Betriebes verbleiben müssen. Die Stände dieser Männer und die der Beobachtungsposten sind splittersicher einzurichten, die übrigen Teile der Einsatztruppe sind wie die der Bereitschafts- und Auffüllungstruppe in Schutzräumen unterzubringen. Die Gasmasken, mit denen die Einsatzgruppe des Gaswerks ausgerüstet werden muss, müssen außer gegen Kampfgas auch gegen Kohlenoxyd schützen. Für die Durchführung einer schlagartig auszuführenden Werksverdunkelung ist Sorge zu tragen.
Beim Gaswerk ist besonders zu bemerken, dass die Gasversorgung der Gemeinden in jedem Fall während eines Angriffs aufrechterhalten wird.
Der Druck im Rohrnetz ist bei Fliegeralarm im allgemeinen, soweit nicht bergiges Gelände oder besondere Verhältnisse anders bedingen, auf 60 bis 80 mm WS, im Werk gemessen, herabzusetzen, wenn industrielle Betriebe an das Rohrnetz angeschlossen sind, deren Gas verbrauchende Feuerstätten während des Luftangriffs in Betrieb bleiben, und bei denen ein Anfall von Ausschuss und damit ein Produktionsausfall vermieden werden muss.
Sind solche industriellen Betriebe nicht an das Rohrnetz angeschlossen, oder werden während eines Luftangriffs die Gas verbrauchenden Feuerstätten angeschlossener Betriebe stillgesetzt, dann ist der Rohrnetzdruck auf 40 bis 50 mm WS im Werk herabzusetzen (siehe jedoch die Ausnahme im vorstehenden Absatz).
Eine weitergehende Druckherabsetzung würde ein Ausgehen der Zündflammen in den Straßenlaternen zur Folge haben und unter Umständen die Gefahr eines Lufteintritts in eine zerstörte Leitung mit sich bringen. Eine Gefahr für die Bevölkerung entsteht durch die Aufrechterhaltung der Gasversorgung in keiner Weise. Wenn ein Straßenrohr angeschlagen wird, tritt das Gas entweder unverbrannt an der Schadensstelle aus, steigt, da es nur etwa halb so schwer ist als Luft, nach oben und entweicht, stich ständig verdünnend, in die Atomsphäre, oder es entzündet sich beim Einschlag der Bombe und brennt dann infolge des herabgeminderten Drucks mit so geringer Höhe, dass die Flamme den Rand des Einschlagtrichters kaum erreicht. Im übrigen wird der alarmierte Fachtrupp die Gasausströmung in kürzester Zeit absperren. Eine Unterbrechung der Gasversorgung während des Luftangriffs ist also aus Gründen der Sicherheit nicht nötig. Zur Ergänzung sei an dieser Stelle erwähnt, dass die Gasinnenleitungen in den Häusern während eines Luftangriffs dagegen durch Schließen des Haupthahns (Feuerhahn), der meist im Keller sitzt, abgesperrt werden. Dies gehört zu den Aufgaben des Luftschutzhauswarts, der nach Beendigung des Alarms den Haupthahn erst wieder öffnet, nachdem er sich überzeugt hat, dass alle Gashähne in den einzelnen Wohnungen geschlossen und die Steigleitungen unbeschädigt sind, also unbeabsichtigte Gasausströmungen nicht zu befürchten sind.
Ob die Gaserzeugung während eines Luftangriffs stillgesetzt oder fortgesetzt wird, kann nicht allgemein festgelegt werden, sondern hängt von den örtlichen Verhältnissen ab. Die Entscheidung hierüber bleibt der Werksleitung vorbehalten. Die Lage des Werks, die Größe seiner Gasbehälter, die Art der Anlage, die Stärke der Belegschaft, die Wichtigkeit und Eigenart etwa am Gasrohrnetz angeschlossener Gasverbraucher u. a. m. spielen bei der Beurteilung dieser Frage eine Rolle. In Räumen, in denen größere Gasauströmungen möglich sind, wie Apparateräume, Reiniger- und Uhrenräume, ummauerte Gasbehälter, sind sämtliche Türen, Fenster und Dachentlüftungen zu öffnen. Bei Nichtunterbrechung der Erzeugung wird man die Teile der Betriebsanlagen, die ohne die Erzeugung dadurch zu beeinträchtigen stillgesetzt werden können, selbstverständlich außer Betrieb nehmen, also beispielsweise die Kohlen- und Koksförderung und –aufbereitung, die Benzoldestillation und die Ammoniakwasseraufbereitung. Um von etwa eintretenden Stromstörungen möglichst unabhängig zu sein, empfiehlt es sich, weitestgehend Dampfantrieb, vor allem für die Sauger, zu verwenden. Ein Entladen und Neubeschicken der Kammern oder Retorten während des Angriffs wird nicht vorgenommen und kann auch, da die Entgasungszeit der Öfen mehrere Stunden beträgt, ohne die Erzeugung zu unterbrechen, unterbleiben. Zu den Gasbehältern ist zu sagen, dass entgegen einer in weiten Kreisen der Bevölkerung verbreiteten Ansicht eine Explosion bei einem nassen, so genannten Teleskopbehälter durch das Einschlagen einer Bombe nicht eintreten kann. Die Folge eines Bombeneinschlags wird sein, dass das Gas an der Einschlagstelle brennend ausströmt so lange, bis der Behälter leer ist. Explodieren kann nur ein Gasluftgemisch innerhalb bestimmter Mischungsgrenzen, und ein solches Gemisch kann sich im Behälter, der nur Gas enthält, normalerweise nicht bilden. Im übrigen sind Gasbehälter, soweit es ohne Gefährdung der Gasversorgung der Verbraucherschaft möglich ist, beim Aufruf des Luftschutzes stillzulegen und zu entleeren. Dabei sind nach Möglichkeit solche Gasbehälter zu wählen, die in dicht bebauten Ortsteilen oder in der Nähe besonders luftgefährdeter Anlagen liegen.
Für die Wasserwerke ist zu beachten, dass sie ihre Förderanlagen auf höchste Bereitschaft einzustellen haben, da voraussichtlich insbesondere für Feuerlöschzwecke erhebliche Mengen Wasser gebraucht werden. Hierzu gehört u. a. auch das Bereitstellen von Reservemaschinen, die bei Ausfall der einen Maschinenart (Dampfmaschine, Elektromotor, Rohölmotor, Gasmotor) sofort eingesetzt werden können. Rieseler und Filteranlagen sind auf Höchstbetrieb einzustellen. Sämtliche Reinwasserbehälter müssen stets aufgefüllt sein.
Der von den Werken aufzustellende Werkluftschutzplan regelt bis in die kleinsten Einzelheiten den Aufbau der Luftschutzmaßnahmen und legt hinsichtlich der Personalfragen, der Materialfragen, der zeitlichen Reihenfolge der Ausführung der Arbeiten alles Nötige planmäßig fest. Die Gewähr für das im Ernstfalle einwandfreie Arbeiten der aufgebauten Werkluftschutzorganisation liegt in der Ausbildung der Belegschaft und den regelmäßig durchzuführenden Übungen der einzelnen Spezialtrupps und der Gesamtbelegschaft.