Definition Hochbunker
Definition des Begriffes Bunker im Sinne eines Luftschutzbunkers oder eines Schutzbauwerkes
LS- Bunker:
bombensichere LS- Raumanlage, deren Schutzwirkung durch Beton mit Schutzbewehrung erzielt wird
Ein Bunker bzw. Luftschutzbunker ist ein reines Betonbauwerk. Decken, Außenwände und Fundamente bildeten eine bombensichere Außenschale (Hülle). Diese Hülle wurde wegen zunehmenden Bombenkalibern von Anfangs 1,00 m bis 1,40 m Mindeststärke (I. Welle – Führerbefehl – Bau von bombensicheren LS- Anlagen) auf 2,00 m (II. Welle) erhöht. Eine weitere Erhöhung der Baustärke auf 3,50 m war zwar vorgesehen (III. Welle), kam aber nur in Anfängen zur Ausführung, bzw. wurde keiner dieser Bunker der III. Welle fertiggestellt. Ein wichtiges Merkmal eines Bunkers ist, daß die Fundamentplatten, bzw. die Fundamentstreifen dergestalt ebenfalls als bombensicher zählen und ausgesteift wurden, daß eine direkt neben dem Bunker einschlagende Bombe bei einem angenommenen Einschlagwinkel von ca. 60° den Schutzraum auch von unten nicht zerstören kann. Innerhalb der Hülle tragen durchgehende statische Säulen und/ oder Scheiben die Deckenlast und versteifen gleichzeitig die Außenschale. Die Mindesttragfähigkeit von Zwischendecken lag bei ca. 250 Kg/m². Viele der damaligen Architekten planten allerdings im Bereich des Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk eine Nutzung nach dem Krieg ein und konstruierten Zwischendecken mit wesentlich höherer Tragfähigkeit. Innerhalb der Luftschutzbunker sollten Räume (Zellen) geschaffen werden (Innenausbau). Der Innenausbau erfolgte durch Aufmauerung (Ziegel, Kalksandstein, Bims) von weiteren Wänden. Während die Bunker der I. Welle fast alle fertig gestellt waren, erfolgten die Innenausbauten der II. Welle kaum noch. Ebenfalls konnten nur noch die Außenwände einiger Bunker der I. Welle verkleidet (verklinkert) werden.
Anlagen, die nicht mindestens o.g. Bedingungen erfüllen sind keine echten “Bunker”. Die Bezeichnung Bunker wird in der heutigen Zeit für alle möglichen Schutzräume verwendet. Ein “Deckungsgraben” z.B. ist ein Schutzbauwerk, das zwar eine “bombensichere” Decke haben kann, aber dadurch, daß bei dieser Bauform keine Fundamentplatten vorhanden sind, kann ein Naheinschlag solche Anlagen dergestalt zerstören, daß die Seitenwände komplett aufgerissen werden. Deckungsgräben wurden i.d.R. lediglich splitter-, trümmer- und gassicher gebaut. Daß Luftschutz- Stollen fälschlicher Weise ebenfalls als “Bunker” bezeichnet werden liegt wohl daran, daß einige Eingangsbauwerke aus Beton geschaffen wurden.
Schon damals wurden beim Bau von Luftschutzanlagen fälschliche Bezeichnungen verwendet. Diese Begriffsverwischungen wurden 1944 besonders moniert. Im Erlaß RdL.Az. 41 L 42.10 Nr. 12521/ 44 v. 14.6.44 wurde die ordentliche Verwendung der Begriffe angeordnet. Hierzu Schreiben des LGK VI v. 30.6.44 …“Der Führer hat eine Bezeichnung der Luftschutzräume entsprechend ihrer Innehaltung der Bauvorschriften des R.d.L. -L. In. 13 – erreichten Schutzwirkung sowie die Änderung irreführender Kennzeichnungen befohlen”. … Der diesbezügliche Erlaß (“Begriffsbestimmungen im Luftschutz”) befand sich zum Zeitpunkt noch im Druck.