Technische Fragen des Instandsetzungsdienstes

Ein Überblick über die technischen Fragen, die bis Durchführung der einzelnen an anderer Stelle geschilderten Aufgabengebiete des Instandsetzungsdienstes zu lösen sind, ergibt folgendes Bild:1.

Das Freimachen der Verkehrswege, um den Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen die Anfahrt zu den Schadensstellen zu ermöglichen, wird eine Reihe verschiedenartiger Hilfeleistungen verlangen. Das Aufrichten und Beiseiteschaffen umgestürzter Großraumfahrzeuge ist hierbei eine verhältnismäßig leicht zu bewerkstelligende Arbeit. Trifft ein Luftangriff nicht gerade überraschend ein, so wird die Durchfahrt durch die Straßenzüge mehr oder weniger von Fahrzeugen frei sein, da diese beim Ertönen des Fliegeralarms die Straßenmitte zu räumen und, sich scharf an der Seite haltend, aufzustellen haben. Es wird sich also nur um vereinzelt auftretende Zusammenstöße von Fahrzeugen infolge Kopflosigkeit ihrer Lenker handeln, die desto eher vermeidbar sind, je besser die Bevölkerung mit den Gefahren eines Luftangriffs vertraut und je peinlicher die Straßendisziplin bei Fliegeralarm gehandhabt wird. Durch Zusammenstöße oder durch Luftdruck umgeworfene Fahrzeuge werden in nicht allzu langer Zeit mit verhältnismäßig einfachen Mitteln behoben und beiseite geräumt sein. Wuchtbäume, Winden, Flaschenzüge sind anzusetzen, auch die einfache Menschenkraft in ihrer Vielheit kann zuweilen schon bewirken, freie Durchfahrt, wenn auch nur einspurig, zu schaffen.

Erheblich schwieriger gestaltet sich die Lage, wenn Bombentreffer ganze Häuser auf die Straße geworfen haben, deren Trümmer nun meterhoch und sperrig die Durchfahrt verhindern, oder wenn die Straßendecke zerstört ist. Bei den insbesondere in stark bewohnten Gegenden in großer Zahl und oft bedeutendem Umfang unter der Straßendecke entlangführenden Leitungen der Wasser-, Abwasser-, Gas- und Stromversorung und Fernsprechkabel werden sich Schäden von kaum abzusehenden Ausmaßen ergeben. Wird hier die erste Arbeit den Fachtrupps der öffentlichen Versorgung zufallen, die erst einmal Wasser-, Abwaser-, Gas- und Stromzufuhr im notwendigen Umkreis absperren, so wird der Instandsetzungsdienst anschließend hieran einzugreifen haben, um vor allem die infolge Unterspülung durch Wasser- und Kanalisationsrohrbrüche hervorgerufenen, oft sehr umfangreichen Schäden behelfsmäßig zu beseitigen. Je nach Wichtigkeit der Straßen und der Versorgungsleitungen wird zu entscheiden sein, ob die Straße vorerst für eine freie Durchfahrt behelfsmäßig wieder herzurichten ist, ob zuvor die Versorgungsanlagen instand zu setzen sind, oder aber auch, ob die Straße z. B. durch Überbrückung eines Trichters so benutzbar gemacht werden soll, daß trotzdem eine Wiederherstellung der Versorgungsleitungen erfolgen kann. Wenn die Wiederherstellung der Versorgungsleitungen auch nicht zu den eigentlichen Aufgaben des Instandsetzungsdienstes zählt, so wird doch, sofern nicht im Augenblick wichtigere Aufgaben für ihn vorliegen, seine Mithilfe in Zusammenarbeit mit den Störungstrupps der Versorgungswerke in Anspruch genommen werden, wozu er durch seine vorgesehene und auf Grund der Erfahrungen in der Vorbereitungszeit noch zu vervollständigende Ausstattung mit Hebezeugen, Dreiböcken, Brennschneid- und Aufreißgeräten in hervorragendem Maße in der Lage ist.

Zur Beseitigung sperriger Trümmermassen wird der Einsatz zweckentsprechender, vor allem auch maschineller Hilfsmittel nicht zu entbehren sein. So werden Brennschneidgeräte benötigt, um Stahlträger und Eisenbetoneinlagen, Kraftsägen, um sperrige Hölzer zu durchschneiden, und Bagger und Greifer, um Steintrümmer fortzuschaffen oder zur Seite zu räumen, Schlepper und Zugmaschinen, um mittels Drahtseil Trümmer auseinanderzureißen. Zum Abstransport der Trümmermassen, deren Zerkleinerung durch Kraftbohrhämmer und Aufreißwerkzeuge, zuweilen auch durch Sprengen, notwendig werden kann, werden späterhin Fördergleise zu strecken und Förderfahrzeuge mit Kraftzug einzusetzen sein.

2.

Beim Eindringen in zerstörte Häuser, in erster Linie zur Bergung der durch Verschüttung der Zugänge im Schutzraum eingeschlossenen Personen, wird als vordringliche Maßnahme die Frischluftzufuhr für die Eingeschlossenen in Gang gesetzt werden müssen. Da die Decken zweckentsprechend ausgebauter Schutzräume den auf ihnen lastenden Trümmern auch vieler Stockwerke standhalten, die Zugänge dagegen verschüttet werden können und bei sachgemäß hergestellter Gasdichte aller Öffnungen die Luftversorgung gefährdet erscheinen muß, ist dieser Gefahr besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Auch bei Räumen mit künstlicher Belüftung kann diese Möglichkeit eintreten, da mit einer Beschädigung der künstlichen Luftzuführungsanlagen gerechnet werden muß. Es ist daher erst Aufgabe des Führers der eingesetzten Einheit des Instandsetzungsdienstes, festzustellen, ob die Luftzufuhr gewährleistet erscheint oder wie die Eingeschlossenen beschleunigt mit frischer Luft versorgt werden können. Bei umfangreichen Verschüttungstrümmern wird die Öffnung der Zugänge zu den Schutzräumen meist zu lange Zeit in Anspruch nehmen, weshalb der Instandsetzungsdienst bemüht bleiben muß, den Verschütteten auf anderem Wege erste Hilfe zu leisten. Es kann das erfolgen durch Anbohren irgendeiner Wand des Schutzraumes oder durch Schaffen eines Zuganges von einer nicht verschütteten Hausseite, auch vom Nachbarhause her. Man benötigt hierzu Kraftbohrgerät und unter Umständen Rohrleitung, um mit Blasebalg oder Druckluftapparaten schnell und ausreichend Frischluft einführen zu können. Ehe man an die Aufräumung der Trümmermassen geht, ist es notwendig, alle umherliegenden in Mitleidenschaft gezogenen Häuser eingehend daraufhin zu untersuchen, ob nach Menschenleben unter den Trümmern vermutet werden können. Zur Beseitigung umfangreicher Trümmer, die bei einem Luftangriff in großem Umfang anfallen werden, wird der alleinige Einsatz von Schaufel, Spaten, Hacken nicht zum Ziel führen. Vielmehr müssen hier alle Mittel der neuesten Technik zu Rate gezogen werden. Kraftsägen und Brennschneidgeräte zum zerkleinern von Holz und Stahl, Hebezeuge, Drahtseile und Winden zum auseinanderreißen sperriger Trümmer, Bagger, Greifer und Förderbänder zum Abräumen, Gleis und Gleisfahrzeuge zum fortschaffen des Einsturzschuttes sind einzusetzen. Soweit solche technischen Hilfsmittel nicht im Instandsetzungspark lagern, ist in der Vorbereitungszeit festzustellen, wo sie etwa im Weichbild der Stadt oder in der Nähe aus Großbaustellen, Gruben, Werken, Lagerplätzen im Bedarfsfalle entnommen werden können.

3.

Die Abstützung einsturzdrohender Baulichkeiten ist ein Aufgabengebiet, für das in der Vorbereitungszeit zu schulen, abgesehen von der rein handwerksmäßigen Ausbildung im Herstellen von Treibladen, Schubriegeln, Stützen und Streben, schwer und seltene geeignete Objekte zu finden sind, die eine Notwendigkeit solcher Maßnahmen eindeutig erkennen lassen. Der Zwang, im Ernstfall in einsturzdrohende einzudringen, liegt vor, wenn es gilt, Menschenleben zu retten oder lebenswichtige Güter, wertvolle Rohstoffe oder Fabrikate zu bergen. Meist werden dann Sofortabstützungen vorzunehmen sein, um die Helfer nicht durch nachstürzende Bauteile zu Schaden kommen zu lassen. Für diese kurzfristigen Abstützungen steht wenig Zeit zur Verfügung. Sie müssen in einfachster Form als gewöhnliche Bauholzstützen hervortragende und überhängende Bauteile am plötzlichen Niedergehen hindern. Nach Beendigung des Zwecks der Abstützung hat sie ihre Aufgabe erfüllt und kann entfernt werden. Umfangreiche und planmäßig nach den Regeln der Baukunst durchzuführende Abstützungen wird man unter Hinzuziehung der unter den Führern des Instandsetzungsdienstes vorhandenen Bausachverständigen erst zu einer späteren Zeit und im allgemeinen nur da anwenden, wo unentbehrlicher und noch lohnender Wohnraum der Allgemeinheit erhalten bleiben muß. In zweifelhaften Fällen wird es ratsamer sein, durch Abbruch gefahrdrohender Gebäudeteile klare Verhältnisse herzustellen, als Zeit und Baustoffe an zweifelhafte Maßnahmen zu verschwenden. Solche planmäßigen Abstützungen können bezwecken, Beschädigungen, die später durch das Bauhandwerk restlos beseitigt werden können, auf ihren Herd zu beschränken. Dies ist z. B. der Fall, wenn Risse im Mauerwerksverband ein Fortschreiten dieses Schadens befürchten lassen, sobald Verkehrserschütterungen auftreten. Die gleiche Sachlage ist auch bei Fundamentunterspülungen gegeben. Die angegriffenen Bauglieder sind dann durch Abstützungen zu entlasten.
Die Notwendigkeit, planmäßige Abstützungen auszuführen, die man in anders gelagerten Fällen als wenig oder gar nicht lohnend verwerfen würde, kann zwingend sein, wenn z. B. wertvolle technische Einrichtungen, wie sie in Post- und Fernsprechämtern vorhanden sind, weiter in Betrieb gehalten werden müssen oder wenn für Feuerwehr- oder sonst unentbehrliche Fahrzeuge oder Zwecke eine Ausfahrt oder Durchfahrt gesperrt ist.

4.

Maßnahmen zur Wiederbenutzbarmachung beschädigter Brücken und Übergänge werden meist eine genaue Überprüfung solcher Kunstbauten, wiederum durch Sachverständige aus den Führern des Instandsetzungsdienstes, zur Voraussetzung haben. Kleinere Schäden, wie durch Splitter angeschlagende Geländer oder einzelne Träger, Streben oder Stützen eiserner Brücken, werden unschwer abzustellen sein. Bei umfangreichen Beschädigungen eiserner Brücken ist festzustellen, ob nach Wegräumen der Trümmer der Übergang wenigstens noch teilweise in verminderter Breite oder für leichten Verkehr nutzbar gemacht werden kann, oder ob durch Einziehen einzelner Tragglieder oder durch unterziehen von Stützen aus Stahl oder Holz behelfsmäßig Abhilfe zu schaffen möglich ist. Auch dem Freimachen der Durchfahrt unter den Übergängen wird oft Aufmerksamkeit zu schenken sein. Dabei bleibt zu beachten, daß für eine spätere Wiederherstellung noch nutzbare Bauteile, wie Träger oder Gurtungen, nicht durch unsachgemäßes Zerschneiden wertlos werden. Brennschneidgeräte werden hier umfangreich Anwendung finden. Unter Umständen kann auch z. B. zum öffnen der Durchfahrt für die Schiffahrt sprengen in Frage kommen. Läßt sich voraussehen, daß durch die Zerstörung von Brücken oder Übergänge lebenswichtige und unentbehrliche Verbindungen abgeschnitten werden, so muß schon in der Vorbereitungszeit ein behelfsmäßiger Ersatz vorbereitet werden. Da oft lebenswichtige Versorgungsleitungen über die Brücken geführt sind, ist es geboten, diese Leitungen, auch wenn die Brücke sonst nicht mehr oder vermindert als Übergang nutzbar ist oder ausgebessert werden kann, wieder instand zu setzen oder durch Behelfsmaßnahmen wieder herzustellen. Bei kleineren Übergängen kann es sich darum handeln, als Ersatz Notbrücken aus Holz zu erbauen. Hierfür sind die Vorbereitungen vorausschauend so weit zu treiben, daß die Brückenstellen mit Zugangs- und Abfahrtswegen im Gelände zeichnerisch festgelegt werden, daß Bauzeichnungen hergestellt, Bauzeit-, Baustoff- und Arbeiterbedarf errechnet und kalendermäßig niedergelegt, daß Baustoffe sichergestellt werden, sei es, daß man sie aus Bau-, Holz- und Stahllagerplätzen oder aus Floßhäfen zu entnehmen oder Holz aus den Waldungen zu gewinnen und in den Sägewerken zuzuschneiden vorsieht. Handelt es sich um die notwendige Herstellung einer Sofortverbindung oder um den Bau längerer Brücken, so kann es zweckmäßig sein, zunächst einen Fährverkehr sicherzustellen, denn der Bau einer längeren Brücke (Notbrücke) aus Behelfsbaustoffen benötigt, zumal für schwere Lasten, eine erheblich lange Zeit, unter Umständen Wochen, und man wird solange schwerlich auf jede Verbindung von Ufer zu Ufer verzichten können. Solche Vorkehrungen wird man im allgemeinen als Erstmaßnahme überall vorzusehen haben, wo überhaupt ein Brückenschlag erforderlich sein kann. Für Fähren und für Notübergänge über schiffbare Wasserläufe benötigt man Schiffsgefäße. Für ersteren Zweck werden Bagger- und andere Brähme, Kähne und sonstige Wasserfahrzeuge ohne Decksbauten, aber von hinreichender Tragfähigkeit benötigt. Zu überlegen bleibt, ob die in größeren Häfen zum Abwracken liegenden Schiffsgefäße nicht für solche Zwecke sichergestellt und schon in der Vorbereitungszeit z. B. durch Entfernen der Decksaufbauten durch den Instandsetzungsdienst hergerichtet werden können. Für Fähren sind gut zugängliche Anlegeplätze zu erkunden und festzulegen und der Bau von Landbrücken auf beiden Ufern vorgesehen. Ist mit steigendem und fallendem Wasser zu rechnen, so müssen die Landbrücken in schwimmende Stützen enden und eine hinreichende Länge haben, um den Höhenunterschied günstig ausgleichen zu können. Für Landbrücken sind zweckmäßig schon in der Vorbereitungszeit befestigte Zugänge herzustellen. Diese Arbeiten können durch den Instandsetzungsdienst als begrüßenswerte Ausbildungsaufgabe im Straßen- und Wegebau erstellt werden, wozu Geräte und Maschinen, Pflaster- und Rammgeräte sichergestellt werden müssen. Auch für die Gewinnung von Straßenbaustoffen aus Steinbrüchen und Kiesgruben könnte der Instandsetzungsdienst eingesetzt werden.

Während man die Fähren mit möglichst großer und umfangreicher Ladefläche zu versehen hat, so daß es möglich wird, mehrere Fahrzeuge auf einmal und Fuhrwerke zur Beschleunidung des übersetzens mit angespannten Pferden zu verladen, wird man sich bei längeren Behelfsbrücken mit Einrichtungsverkehr in einfacher Spurbreite begnügen müssen, weil sowohl der Zeitbedarf wie auch der Baustoffbedarf für den Bau mehrspuriger Brücken gleich sehr erheblich anwächst. Überhaupt kommen für einen Notverkehr zunächst nur einfachste Notmaßnahmen und eine weise Beschränkung in den Anforderungen an die Leistungsfähigkeit in Betracht. Zur geregelten Abwicklung und zur Beschleunigung des Verkehrs wird man für Fähren und Notbrücken einen Einsatz von Polizeikräften und einen ständigen technischen Überwachungsdienst, den der Instandsetzungsdienst zu stellen hat, nicht entbehren können. Für längere Brücken über schiffbare Wasserläufe kommen in der Hauptsache schwimmende Stützen in Betracht. Wie man die ortsüblichen Schiffsgefäße hierfür ausnutzt, ist eine vorausschauend durchzuarbeitende Überlegung, die durch vorbereitete Erfassung der Schiffsgefäße wie auch der erforderlichen Anker, Ankertaue, Ankerketten und Schlepper zum Einfahren in die Brücke und zum Bewegen von Durchlaßgliedern vorzubereiten ist. Für die Abwicklung eines schnellen Fährverkehrs von Ufer zu Ufer benötigt man besondere Hilfsmittel. Fortbewegung mit Menschenkraft durch Ruder kommt nur für geringen Verkehr über schmale Gewässer in Frage. Über solche mit Breiten nicht über 100 m kann man Zug- oder Gierfähren vorsehen. Ausreichende Leistungsfähigkeit über breite und schnellfließende Wasserläufe kann man aber nur durch Kraftzug erreichen. Dazu sind leistungsfähige Motorboote zum Schleppen oder Drücken oder Dampfschlepper vorzusehen. Auch diese Fahrzeuge sowohl wie ihr Bedienungspersonal sind zu erfassen und sicherzustellen.

Bei beschädigten Stein-, Beton- und Eisenbetonbrücken sind die gleichen Prüfungsmaßnahmen wie für Eisenbrücken erforderlich. Es gilt hier zunächst die Trümmer fortzuräumen, die noch nutzbaren Teile der Brücke aufzuräumen, unter Einsatz von Kraftstemm-, und Aufreißgeräten für eine Ausbesserung herzurichten und durch Notausbau mit Holz oder Stahl ganz oder teilweise wieder benutzbar zu machen.

Zum Bau von Notbrücken und dergleichen benötigt man Hilfsmittel zur Vermessung – wie Meßstangen, -latten und –leinen, Wasser- und Setzwaagen, Baken, ferner die bekannten Werkzeuge für Holz- und Eisenbearbeitung, Hand-, Zug- und Kraftrammen, Holz- und Eisen-, Bohr- und -Bearbeitungsmaschinen aller Art, Kraftsägen, Winden, Hebezeuge und Feldschmieden.

5.

Neben den behandelten Hauptaufgabengebieten des Instandsetzungsdienstes kommen noch eine große Zahl von Sonderaufgaben in Frage, für die er ausgebildet werden muß und für die besondere Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel vorzusehen sind.

Schon erwähnt wurde, daß bei der Arbeit des Instandsetzungsdienstes auch Sprengen in Frage kommt. Hierin hat mithin eine gründliche Ausbildung Platz zu greifen. Sprengen kann notwendig werden zur Beseitigung von Einsturztrümmern, wie schon geschildert, z. B. zur Freilegung der Durchfahrt unter zerstörten oder beschädigten Brücken oder dort, wo man mit dem Brennschneidgerät und mit gewöhnlichem Werkzeug nicht arbeiten kann, ferner zum Beseitigen in der Fahrrinne gesunkener Schiffsgefäße und auch zum zerkleinern großer unbeweglicher Einsturztrümmer. Auch zum Umlegen von einsturzdrohenden Mauern und Häuserresten, zur Niederlegung von Gebäuden als letztes Hilfsmittel, um Großbränden Einhalt zu gebieten, und endlich zur Vernichtung von Blindgängern von Fliegerbomben durch die hierfür vorgesehenen Sprengtrupps werden Sprengungen erforderlich. Es kommen in Betracht Stahl-, Stein-, Holz- und Erd-, zur Winterzeit auch Eissprengungen. Die hierzu benötigten Spreng- und Zündgeräte befinden sich in der Ausrüstung des Instandsetzungsdienstes. An praktischen Ausbildungsmöglichkeiten im Sprengen fehlt es im allgemeinen nicht, doch sollte der Instandsetzungsdienst auch hier planmäßig zu allen Sprengvorhaben herangezogen werden, z. B. zu den neuerdings angewandten Erdsprengungen bei Dammschüttungen in Moorgebieten und zu Sprengungen in Steinbrüchen zur Gewinnung von Baumaterial zu dem vorgeschlagenen vorzubereitenden Wege- und Straßenbau für Fähr- und Notbrückenstellen.

6.

Ein nur notdürftiger, aber verhältnismäßig schnell und mit einfachsten Mitteln herzustellender Behelf für fehlende oder zerstörte Schutzräume sind offene oder splittersichere eingedeckte Deckungsgräben, die unter Anleitung des Instandsetzungsdienstes unter Einsatz aller irgend verfügbaren Arbeitskräfte im Bedarfsfall ausgehoben werden.

7.

Nicht nur durch Überschwemmung und Hochwasser, sondern ganz besonders durch planmäßige Sprengbombenangriffe auf Talsperren, Deiche und hochgeführte Wasserstraßen und Kanäle sind schwere Schäden des Wirtschafts- und Transportwesens zu erwarten. Die Mithilfe des Instandsetzungsdienstes bei Behebung solcher Beschädigung kann erforderlich sein. Hier werden unter anderem Kraftrammgeräte benötigt. Zur Ausbeserung von Deichschäden sind auch Straucharbeiten notwendig, weswegen der Instandstandsetzungsdienst im Binden von Faschinen und im Anfertigen von Hürden und Schanzkörben auch bei Mangel an Sandsäcken und Holz als Splitterschutz für Öffnungen aller Art sehr brauchbar sind, sei beiläufig erwähnt. Die zur Herstellung von Straucharbeiten benötigten Hilfsmittel und Werkzeuge sind denkbar einfach. Es sind Beile und Haumesser zum Gewinnen von Langstrauch, Würgeknüppel und kurze Ketten zum herstellen von Würgezangen, die jeder Schmied schnellstens anfertigt, Pfähle für Faschinenbänke, Bindedraht oder als Ersatz Weiden, und Schrotsägen zum Abschneiden der Faschinen auf Länge.

8.

Die Zerstörungen an Bahnhofsanlagen, insbesondere der Entlademöglichkeiten weisen auf den Bau von Notrampen zur Entladung von Gütern und Fahrzeugen hin. Der Instandsetzungsdienst muß hierin bewandert und geschult sein. Er benötigt dazu die gleichen Werkzeuge, Geräte und Hilfsmittel wie zum Brückenbau, während als Baustoff auf die Bestände der Eisenbahn an hölzernen Schwellen und Schienen, besonders auf die Bestände an Altmaterial zurückzugreifen ist. In Verbindung mit dem Notrampenplan spielt der Wege- und Straßenbau für den Instandsetzungsdienst eine nicht zu unterschätzende Rolle. In Verbindung mit Notbrücken und Fähren wurde er schon erwähnt. Zur Beseitigung von Sprengtrichtern in Straßen kommt er ebenso in Betracht, wie zu behelfsmäßigen Herstellung von Anschluß- oder Umgehungsstraßen, als Ersatz für schwer beschädigte Straßenstrecken, deren Wiederherstellung längere Zeit dauert. Immer wird zu überlegen sein, auf welche Weise man am schnellsten und am vorteilhaftesten zum Ziele gelangt. So kann es zuweilen notwendig werden, Sprengtrichter zu überbrücken. Oft wird man durch Anfüllen und Einschlämmen des Trichters mit Bauschutt schneller zum Ziel gelangen, muß dann aber eine tragfeste Straßendecke schaffen, sei es durch einen Bohlenbelag, durch Steinschüttung oder durch Abpflastern. Für letztere Maßnahme benötigt man Pflastererwerkzeuge, wie Handrammen und Kraftrammen und neuzeitliche Kraftstampfer. Wenn man auch nicht alle Instandsetzungsparks mit derartigen Kraftwerkzeugen ausstatten kann, so wird man zweckmäßig doch möglichst eine gewisse Zahl derartiger Stücke vorsehen, vor allem aber überall festzustellen und im Kalender niederzulegen haben, woher man im Gebrauchsfall seinen Bedarf durch Beitreibung decken kann.

9.

Zu den technischen Fragen des Instandsetzungsdienstes gehört auch seine Motorisierung. Pflichtet man der Forderung bei, daß in der größeren Zahl der Einsatzfälle ein möglichst schnelles Eingreifen geboten ist, so spielt die Beweglichmachung des Instandsetzungsdienstes eine ausschlagende Rolle. Schon für die Durchführung oder Erkundung der Schäden muß verlangt werden, daß die Fachführer des Instandsetzungsdienstes sowohl wie die Führer der Instandsetzungstrupps leicht beweglich sind, um den Trupps vorauseilen zu können. Ihnen müssen also Kleinkraftwagen oder Krafträder mit Beiwagen zur Verfügung stehen. Denn es ist nicht nur geboten, einiges Erkundungs- und Meßgerät mitzuführen, sondern die Truppführer müssen auch Melder mitnehmen, um auf Grund persönlicher Anschauung an Ort und Stelle Meldungen und Befehle zurücksenden, Trupps und Gerät heranziehen, die zweckmäßige Anfahrt zur Schadensstelle erkunden und sonstige Vorarbeiten ausführen zu können. Der Instandsetzungstrupp selbst ist schnell beweglich zu machen, um seinen Einsatz zu beschleunigen und seine Kräfte zu schonen. Es ist nun räumlich nicht möglich, den ganzen Instandsetzungstrupp einschließlich seiner Arbeitsgeräte auf einem Lastkraftfahrzeug unterzubringen. Man wird mithin die Verlastung jeder Arbeitsgruppe für sich und alsdann ihre Ausstattung mit Gerät so ins Auge zu fassen haben, daß sie als selbstständige Einheit auftreten kann. Es wird also ein Kraftfahrzeug für eine Arbeitsgruppe benötigt.

Ein solches Kraftfahrzeug, für die Zwecke besonders eingerichtet, hätte Platz zu bieten für die Unterbringung von 10 bis 12 Personen. Das Arbeitsgerät, das alles das enthalten muß, was in der großen Mehrzahl der Fälle zunächst aller Wahrscheinlichkeit nach benötigt wird, ist übersichtlich und leicht greifbar im Fahrzeug so unterzubringen, daß es schnellstens zur Hand ist. Benötigt werden Scheinwerfer zur Arbeitsplatzbeleuchtung, sei es vom Fahrzeug aus, sei es freigemacht auf besonderem Stativ, durch Kabel aus der Kraftquelle des Fahrzeuges gespeist, Holz-, Stahl- und Steinbearbeitungwerkzeuge, in handlichen Werkzeugkisten verstaut, und Sägen, Spaten, Schaufeln, Hacken, in besonderen Lagern untergebracht. Leitern, Taue, Ketten, Drahtseile, Flaschenzug, Hebezeug und ein Spill an, au und über dem Wagen vervollständigen neben einer Reihe hier im einzelnen nicht aufzählbarer Kleinwerkzeuge und Hilfsgeräte die Ausrüstung. Daß dazu sowohl Gasschutz- wie auch Sanitätsgerät einschließlich einer zusammenlegbaren Trage gehören, sei nebenbei erwähnt.

Ist in dieser Weise der schnelle Einsatz des Instandsetzungstrupps sichergestellt, so wird es demnächst nötig werden, Sonder-, Zusatzgerät und Baustoffe aus dem Instandsetzungspark anzufordern und an die Einsatzstelle heranzuführen. Hierfür müssen in dem Park nicht nur die mehrfach genannten maschinellen, Zeit und Kräfte sparenden Geräte und Baustoffe aller Art lagern, sonder sie müssen auch schnell an die Schadenstelle heranbefördert werden können. Das wiederum verlangt, daß auch die Instandsetzungsparks über Kraftfahrzeuge verschiedener Art verfügen, kleine, schnelle für Kleingerät, größere für umfangreichere Geräte und Maschinen und Langholz- und Plattformwagen, durch Schlepper bewegt, für sperrige Baustoffe, Hölzer und Stahlträger. Um Baustoffe aus Holz und Stahl in den benötigten Längen gebrauchsfertig anzuliefern, mußt der Instandsetzungspark mit Holz- und Eisenbearbeitungsmaschinen, Kreis- und Bandsägen, Feldschmieden und dergleichen ausgestattet sein. Eine für alle Fälle ausreichende Menge Baustoffe, Geräte und Hilfsmaschinen in den Instandsetzungsparks zu lagern, wird in keinem Fall möglich sein. Um so dringender wird die Erfassung der durchschnittlich in einer Stadt und ihrer erreichbaren Umgebung auf Bau- und Materiallagerplätzen vorhandenen Hilfsmittel In der Auslese der Person des Verwalters des Instandsetzungsparks und seiner Gehilfen muß die Gewähr liegen, daß der Park den zu erwartenden hohen Anforderungen an Geräten und Baustoffen gerecht wird.

Die geschilderten Aufgaben, die dem Instandsetzungsdienst zufallen, erfordern eine zuverlässige Beherrschung technischer Grundfertigkeiten, als da sind Stiche und Bunde, Zimmermannsverbände, Erd-, Stein- und Straucharbeiten, Bedienen von Brennschneidgeräten, Kraftbohrern und –hämmern, Kraftsägen, Hand-, Zug- und Kraftrammen, Hebezeugen, Flaschenzügen, Seilrollen, Winden, Greifern und Baggermaschinen, Kränen, Licht- und Kraftmaschinen. Die beste Prüfung auf die Beherrschung dieser Fertigkeiten bietet der Einsatz zu Hilfeleistungen bei Katastrophenfällen des täglichen Lebens, wo ihre rasche und fachgemäße Anwendung unter meist erschwerten Umständen erforderlich ist.

Quelle: Der zivile Luftschutz / 2. Auflage

Abschrift und Übersetzung aus dem Altdeutschen: Kai Ohlenbostel