Der behelfsmäßige Luftschutzraum

Wohl kein Haus gibt es in luftgefährdeten Orten, in denen nicht ein Luftschutzraum, und sei es auch nur ein so genannter “behelfsmäßiger”, vorhanden ist. Als in ernster Zeit die IX.DBD “behelfsmäßiger Luftschutzraumbau” erschien, faßten fleißige und geschickte Hände einsatz- und hilfsbereiter Luftschutzgemeinschaften überall entschlossen zu, die Kellerräume der Häuser zu Luftschutzräumen auszubauen. So wuchsen, geleitet durch die Beratung der Amtsträger des Reichsluftschutzbundes, schon in den ersten Tagen des September Splitterblenden vor den Kellerfenstern der Häuser empor, Sandbarrikaden legten sich schützend vor Maueröffnungen, indessen innen im Luftschutzraum die Findigkeit der Luftschutzgemeinschaft Material für Gasschleusen bereitstellte, kampfstoffsichere Abdichtungen fertigte und die innere Einrichtung des Luftschutzraumes bewerkstelligte. In fast allen Gebäuden erstanden so “behelfsmäßige Luftschutzräume, um Leben und Gesundheit vor feindlichem Fliegerangriff zu schützen.

Auswahl geeigneter Räume

Vielleicht hat unter den verschiedenen manchmal die Auswahl des am besten geeigneten Raumes als Schutzraum Kopfzerbrechen verursacht. Aber der so oft gepriesene “gesunde Menschenverstand” weist zuallermeist klar den Weg zum Richtigen. Denn aus der Wirkungsweise einer abgeworfenen Sprengbombe heraus ergibt sich zwangsläufig, daß man den Luftschutzraum grundsätzlich ins Kellergeschoß, also unter Erdgleiche, verlegt. Möglichst wenige Türen und Fenster sollen Luftschutzräume besitzen. Es ist auch ohne weiters einleuchtend, daß schmale Räume zwischen starken Tragmauern am wenigsten der Einsturzgefahr preisgegeben sind. Wer würde etwa Räume wählen, durch welche Gas, Dampf- und Heißwasserleitungen führen, die bei Bruch die Rauminsassen bedrohen? Wer würde Räume wählen, in denen Dampfkessel, Heizkessel usw. aufgestellt sind? Wer Luftschutzräume aufsucht, in denen explosions- und feuergefährliche Stoffe gelagert sind, der gleicht dem Manne, der auf einem Pulverfaß sitzend seine funkensprühende Pfeife raucht. “Das ist ja alles ganz schön und gut”, so hört man einwenden, “was aber tun wir, die wir in unserem Hause überhaupt keine geeigneten Kellerräume besitzen? Bleiben wir oben in unseren Wohnungen? Wo sollen wir hin?”

In solchen Fall, aber nur dann, wenn geeignete Kellerräume in dem betreffenden Gebäude oder sonstige Möglichkeiten zur Errichtung von Luftschutzräumen nicht vorhanden sind, suchen wir Schutz in den Räumen des Erdgeschosses. Herr Lehmann, der im Erdgeschoß wohnt, muß es sich gefallen lassen, daß Frau Müller aus dem 4. Stock bei Fliegeralarm in seinem Wohnflur mit untertritt. Das tut er gerne, das ist selbstverständlich seine Pflicht. Im Erdgeschoß wählen wir möglichst Mittelflure, das heißt in der Mitte der Wohnung liegende Flure. Erdgeschoßräume, die an Außenwänden des Gebäudes liegen, sowie Treppenflure dürfen nicht gewählt werden. Geradezu unsinnig wäre es, Hausdurchfahrten als Luftschutzräume zu verwenden, die weder Schutz gegen Bombensplitter noch gegen Kampfstoffe (Giftgase) gewähren. So sind die Luftschutzräume zweckentsprechend ausgewählt, und nun auch die Kennzeichnung der Zugangswege nicht vergessen!

Größe des Luftschutzraumes

Wie groß soll denn aber der Luftschutzraum sein? Eine kleine Rechenaufgabe, aber leicht. Wie wir sie schon im zweiten Schuljahre erlernten. Wir messen aus: die Länge des Raumes (sagen wir 6 Meter), dann die Breite (beispielsweise 5 Meter), endlich die Höhe (2 Meter) und multiplizieren diese drei Zahlen (6×5 = 30 x 2 = 60). Diese Zahl stellt die Kubikmeter Luft dar, die der Schutzraum faßt. Jede Person benötigt nun 3 Kubikmeter Luft (für drei Stunden Aufenthalt berechnet), so daß 60:3=20 Personen in diesem Luftschutzraum untergebracht werden können. Mehr als 50 Personen sollen sich nie in einem Luftschutzraum befinden.

Gasschleuse

Zur Genüge ist ja auch aus den Luftschutzlehrgängen bekannt, daß vor dem Eingang zum Luftschutzraum ein Raum als “Gasschleuse” herzurichten ist. Sofern ein geeigneter Raum für die Herrichtung als Gasschleuse nicht vorhanden ist, bauen wir uns vor der Eingangstür zum Luftschutzraum einen windfangähnlichen Einbau. Einen allseitig, auch oben gasicher abgeschlossenen Vorraum, der zwei Personen Platz bietet. Das gibt eine prächtige Gasschleuse, gebaut durch Tücher, Vorhänge, Tafeln oder Bretter auf Lattengerüsten oder in ähnlicher Art geschaffen!

Notauslässe, Notausgänge, Notausstiege.

“Im Fleiß dann dich die Biene meistern, in der Geschicklichkeit ein Wurm der Lehrer sein…”
Der Instinkt der Tiere, zumal der “unter Erdgleiche” lebenden Tiere: Dachs, Fuchs u. a. – sie alle haben in ihrem Bau eien nzweiten Ausgang, einen Notausgang. Warum sollen wir nicht auch diese kluge Vorsichtsmaßnahme walten lassen? So muß auch jeder Luftschutzraum außer dem eigentlichen Zugang durch die Gasschleuse mindestens einen Notauslaß haben (Bild 1 – 3).
Da gibt es Notauslässe in Gestalt von Notausstiegen durch ein Fenster, oder Notausstiege, die auch durch anschließende Räume oder durch unmittelbar benachbarte Gebäude ins Freie führen können. Gut ist es, wen der Notauslaß möglichst weit von dem Zugang zum Luftschutzraum entfernt liegt, an der anderen der Notausgang.

Halten wir weiter in unserem Luftschutzraum Umschau! Die Art der feindlichen Angriffsmittel bestimmt unsere Maßnahmen. Bombensplitter, chemische Kampfstoffe – “der Jiftjas” (Der Giftgas) sagt der Berliner – und Einsturztrümmer, das sind die drei Gefahren, die uns bei Fliegerangriffen drohen.

Splittersicherheit

Zuerst die Bombensplitter. Sie erfordern vor Fenster- und Türöffnungen der Luftschutzräume und Gasschleusen, die in den Außnwänden des Gebäudes liegen und über die Erdgleiche hinausragen, einen Splitterschutz. Aber natürlich nur von den Kellerfenstern, die zum Luftschutzraum gehören, nicht aber vor allen Kellerfenstern des ganzen Hauses oder Häuserblockes. Der Mann, der den Kessel für die Warmwasser- oder Zentralheizung des Hauses bedient, kann durch Kohlengase unter Umständen Schaden leiden, wenn wir ihn da unten ohne Notwendigkeit gasdicht abschließen. Als Material gegen Splitter können Erde, Sand, Steine, Holz verarbeitet werden. Gewisse Stärken der Blenden sind unbedingt erforderlich. Festgestampfte Erde in Kisten muß 75 Zentimeter, aufgeschüttete und festgestampfte Erde 1 Meter tief sein, um einen Splitterschutz zu gewährleisten. Sand, Sandsackpackungen müssen mindestens 50 Zentimeter Dicke haben. Steinpackungen, Rundhölzer und Holzbalken müssen in einer Stärke von mindestens 40 Zentimeter vorgebaut sein ,damit Bombensplitter nicht durchschlagen. Bei Schotter und Kies – nicht aber Sand – kann bis 25 Zentimeter heruntergegangen werden. Gut gemeint, aber sinnlos und zwecklos ist es, wenn man ein Stück ?apier oder Pappe vor eine Kelleröffnung legt un dann lose einige Zentimeter Sand oder Erde darauf schüttet. Vom Detonationsluftstoß einer Bombe wird dies sofort weggeblasen, außerdem bietet eine solche Maßnahme weder einen Splitterschutz noch einen Gasschutz. Die Splitterblenden vor den über Erdgleiche liegenden Kellerfenstern müssen noch gut “verankert” werden, das heißt, sie müssen vor dem Schutzraumfenster befestigt werden, damit sie der Luftdruck einer niedergehenden Bombe nicht wegbläßt, selbst wenn sie zentnerschweres Gewicht haben. Also die Sandsäcke werden verdrahtet, das heißt mit Draht verschnürt, oder man rammt vor dem Schutzraumfenster Pfähle in die Erde, damit die Splitterbarrikaden einen Halt haben. Die Splitterschutzvorrichtungen müssen endlich noch breit und hoch genug sein, so daß sie die Wandfläche seitlich und oberhalb der Fensteröffnungen überdecken. Nur, wenn wir Fenster haben, die wir als Notausgängen verwenden müssen, ist dies etwas schwieriger. Dieses Fenster darf man natürlich nicht verbarrikadieren, sonst würde man, falls man rasch den Luftschutzraum verlassen muß, diesen Notausgang nicht benutzen können. Zwar muß auch vor diesem Fenster eine Splitterbarrikade geschaffen werden, die jedoch so weit (also 55 Zentimeter) vom Kellerfenster abstehen muß, daß man bequem dem Notausstieg entsteigen kann.

Noch ein Wort über die Sandsäcke. Von der Verwendung von Jutesäcken ist abzusehen, da diese vor allem für die Ernährungswirtschaft und Landwirtschaft bestimmt sind. Zu verwenden sind Säcke aus Bitumenpapier oder aus imprägniertem Papiergewebe. Auf alle Fälle sind die Sandsäcke gegen Verrotten durch Nässe zu schützen(Überdecken mit Dachpappe, Holztafeln usw.).

Gassicherheit

Ist nun unser Luftschutzraum splittersicher gemacht, so gehen wir jetzt dran, ihn kampfstoffsicher herzurichten. Die Türen der Gasschleuse, die Notauslässe und Fenster sowie sonstige Öffnungen im Luftschutzraum werden gasdicht gemacht. Zu diesem Zwecke verstopfen wir alle Löcher, Ritzen, Schlüssellöcher usw. der Türen und Fenster mit Kitt oder mit einem aus Zeitungspapierschnitzeln und Wasser hergestellten Papierbrei und überkleben dann diese Stellen mit Papier. Vor die Fenster macht man sich Gasblenden, Grundsatz ist: Splitterschutz befindet sich immer außer, die Gasschutzblenden innen. Nie umgekehrt. Also nach der Innenseite des Luftschutzraumes die Splitterblende. Als Material für solche Gasblenden verwendet man Pappe, Dachpappe, Sperrholz, blech, Brett-Tafeln, letztere sorgfältig beiderseits mit Papier verklebt. Es handelt sich dann nur noch darum, diese “Gasblenden” gasdicht an die Kellerfenster anzulegen, . Wie macht man das bei unebenen Kellerfenster-Rahmen, also dort, wo Fensterriegel und dergleichen das Anlegen erschweren?

Man schafft sich beispielsweise durch Aufnageln von Leisten auf den Holzfensterrahmen eine glatte Auflegefläche für die Brett-Tafel, Papptafel, das Blech usw. Wenn man die Tafel gasdicht auf die Mauer der Fensteröffnung anlegen will, muß diese etwas durch Zement oder Mörtel geebnet werden. Man hat dann schon eine gut anliegende Fläche. Um vollständige Gasdichtigkeit herbeizuführen, beklebt man die Brett-Tafel, Papptafel, Gasblende rundherum mit einem etwa 5 Zentimeter bereiten Filzstreifen (Flausch), dicken Wollstoffstreifen, Gummi oder Streifen aus zusammengefalteten Zeitungspapier und sucht nun durch weitere Leisten, die man auf die Brett-Tafeln legt und aufnagelt, mit Riegeln, Vorreibern, Bolzen oder Verkeilen die Blende fest und gasdicht anzupressen. Auch vor dem als Notausstieg vorgesehenen Kellerfenster muß eine Gasblende angebracht werden, die im Gefahrenfalle sogleich und mühelos entfernt werden kann.

Die Auflageflächen der für das Betreten oder Verlassen der Luftschutzräume bestimmten Türen auf dem Türrahmen sowie der zur Durchlüftung der Luftschutzräume vorgesehenen Fenster sind in gleicher Weise mit Stoff-, Filz- oder Gummistreifen oder Streifen aus zusammengefalteten Zeitungspapier oder mit ähnlichen Mitteln zu benageln oder zu bekleben. Bei allen anderen Fenstern und Türen, die nicht, höchstens im Notfall, benutz werden sollen, überklebt man die Fugen zwischen den Anschlagflächen mit Papier. Sofern eine gassichere Herrichtung nicht möglich ist, reicht notfalls als Gassicherung auch die Schaffung eines “Luftpolsters” durch Anbringen eines Vorhanges vor der ganzen Öffnung aus. Auch alle sonstigen Öffnungen und Undichtigkeiten wie Kamin- und Luftschachtöffnungen , Durchführungsstellen von Rohrleitungen durch das Mauerwerk, Undichtigkeiten nicht vergessen! Wir wollen sie verstopfen und entweder mit Papier überkleben oder mit Farbe oder Kaltleim überstreichen.

Deckenabteilung

Durch den Detonationsluftstoß einer Bombe kann ein Haus zum Einsturz gebracht werden. Das ist, neben der Splittergefahr der Grund, warum wir unsere Luftschutzräume in die Kellerräume, also möglichst unter die Erdgleiche, verlegen. Durch unsere baupolizeilcihen Vorschriften sind unsere Häuser so massiv gebaut, daß die Kellerdecken in der Regel auch ohne Abstützung die Trümmerlast des evtl. zusammenstürzenden Hauses aushalten. Trotzdem ist für den Schutz der Insassen des Luftschutzraumes und des als Gasschleuse hergerichteten Raumes anzustreben, soweit dies irgendwie möglich ist. Vorhandene Baumittel müssen dazu herhalten. Zweckmäßig ist ein Mauerpfeiler (notfalls auch Trockenmauerwerk), Rund- oder Kantholzstiele, Baumstämme, eiserne Träger, die wir zur Unterstützung der Kellerdecke verwenden. Vor allem werden wir die in der Decke vorhandenen eisernen Träger, Deckenbalken, Unterzüge, massiven Rippen usw, durch eine oder mehrere Unterstützungen absteifen. Ein Stempel wird aufgestellt, indem man einen Balken oder Rundholzstiel von mindestens 16 Zentimeter Dicke erst auf eine Schwelle als Unterlage stellt, die etwa 80 Zentimeter lang ist, Unter den Träger der Decke legt man, wenn genügend Holz vorhanden ist, ebenfalls ein kurzes Stück Balken als “Unterzug”, und dann teilt keilt man zwischen den senkrechten Stempel und der unter ihm liegenden Schwelle von beiden Seiten je einen Hartholzkeil. Dieses Ankeilen erfolgt jedoch nicht mit sinnloser Gewalt, sondern so weit, daß der Stempel guten Halt hat. Den senkrechten Stempel und die waagerechten Stücke unter der Decke (Unterzug) verbindet man durch Bauklammern oder schräg aufgenagelte Bretter nach der Art, wie der Gerüstbauer die Bauklammern anwendet.

Innere Einrichtung

Nun ist unser Luftschutzraum fertig. Er hat eine Gasschleuse, ist splittersicher und, soweit das Material vorhanden ist, auch noch abgestützt. Noch ein kurzes Wort, wie wir ihn einrichten. Die Luftschutzraumanlage muß gründlich gesäubert werden. Es wird empfohlen, Decken und Wände des Luftschutzraumanlage mit Kalkmilch anzustreichen. Es soll doch da unten ein bißchen wohnlich aussehen. Nach Möglichkeit wird man eine Lichtleitung in den Luftschutzraum legen. Als Notbeleuchtung sind elektrische Lampen mit Trockenbatterien bereitzulegen. Beleuchtung mit Petroleumlampen, Kerzen, Karbid oder durch sonstiges offenes Licht ist verboten. Für etwa 20 Insassen ist ein Notabort zu schaffen. Der wird nicht immer sehr elegant sein. Es genügt ja schon, daß hierfür Eimer bereitgestellt werden und Sand, Erde oder Torf zum Einschütten in die Eimer, zur Vermeidung von Geruchsbelästigung, zur Verfügung gehalten werden. Der Notabort wird gegen den übrigen Raum abgetrennt, und hierfür können Tücher, Vorhänge auf Lattengerüsten usw. verwendet werden.

Abdichtungsmittel für den Luftschutzraum wie Papier, Pappe, Stoffstreifen, Isolierband, Kitt, Leim, Brettstücke, dann Werkzeug, wie Hämmer, Beil, Zange, Brechstange, Nägel usw., und Wasser müssen im Luftschutzraum zu Ausbesserungszwecken vorhanden sein.

Eine Sitzgelegenheit ist für jeden Insassen vorzusehen. Auch Liegegelegenheiten und ein Tisch sind erwünscht. Kitsch, Bilder, Gardinen, Vorhänge, Blumensträuße und derartiges gehören nicht in den Luftschutzraum.

Die Luftschutzhausapotheke oder das Verbandzeug geben wir in die Gasschleuse. Trinkwasser wollen wir nicht vergessen.

So haben wir einen Luftschutzraum, der uns gegen alle Gefahren aus der Luft schützt. Es wird anerkannt, daß die Bevölkerung opferbereit, fleißig und geschickt und findig ihre Luftschutzräume geschaffen hat. Manches muß noch ergänzt und verbessert werden. Das ist unsere weitere Aufgabe. Ständig darüber nachdenken, wie man dies und jenes noch vervollkommnen kann. Die Amtsträger des Reichsluftschutzbundes stehen allen Volksgenossen beratend und unterstützend zur Seite.

Ein Kellerfenster wird zum Notausstieg vorbereitet. Das früher als Lichtdurchlaß auf dem Kellerhals befindliche Gitter ist entfernt worden. (Bilden Oben links).

Bild oben rechts, aus dem LS-Raum gesehen: Ein Mädchen verläßt durch das als Notausstieg vorbereitete Kellerfenster den Luftschutzraum.

Bild links; Als Abschluß des zum Notausstieg ausgebauten Kellerfensterschachtes befindet scih auf demselben eine Eisenplatte.

Kisten mit Sand gefüllt als Splitterblenden vor den Fenstern eines Luftschutzraumes.

Fenster in Luftschutzräumen, die man nicht benötigt, werden am besten in der Mauerstärke der Schutzwand zugemauert.

Wird Erde als Splitterschutz verwandt, so muß diese in festgestampfter Form mindestens 1 Meter dick sein.

Oben, Splitterschutz (Erde) vorm Notausgang

Sandsackpackungen als Splitterblenden vor den Fenstern der Luftschutzräume müssen mindestens 50 cm dick sein. Man verwendet Papiersäcke aus sehr beständigem Material nach Art der Papier-Zementsäcke und kann dieser außerdem gegen Feuchtigkeit durch Abdeckung mit Dachpappe schützen.

Werden die Sandsäcke höher aufgestapelt, müssen sie mit Draht umschnürt werden oder sonst irgendwie befestigt werden.

Notaustieg

Rundhölzer als Splitterschutz vor dem Fenster eines Luftschutzraumes

Holzbalken als Splitterschutz vor dem Fenster eines Luftschutzraumes.

Das Fenster eines Luftschutzraumes ist als Notausstieg vorbereitet. Als Splitterschutz befindet sich im Abstand von 55 cm von der Wand entfernt eine Splitterblende. Aus Brettern und Dachlatten ist ein Kasten gebaut, der mit Sand gefüllt ist.

Dieses Haus besitzt keine Kellerräume. Es muß ein Raum über Erdgleiche als LS-Raum genutzt werden. Zum Schutz gegen Bombensplitter ist vor dem Eingang eine Splitterblende aufgebaut in Form eines Holzkastens, der mit Sand gefüllt ist.

Eine gassichere Tür am Eingagng zur Gasschleuse. Die Tür ist durch aufgenagelte Dachpappe gasdicht gemacht und besitzt am Rande ringsherum einen Filzstreifen, der sich dicht am den Türrahmen anlegt.

Diese Gasblende wird vor das Fenster des Luftschutzraumes gepreßt. Sie besteht aus einer Bretttafel, einseitig mit Dachpappe benagelt. Rundherum am Rande der Blende befindet sich ein Filzstreifen von etwa 5 cm Bereite als Abdichtungsmittel.

Eine Gasblende vor dem Fenster eines LS-Raumes. Durch eiserne Schraubbolzen ist die gasdichte Blende – eine doppelte Bretttafel mit Dachpappen-Zwischeneinlage – an die geglätteten Fensterrahmen gepreßt.

Die Decke des Luftschutzraumes ist gegen die Trümmerlast des evtl. über uns zusammenbrechenden Hauses abgestützt. Auf einer Schwelle auf dem Boden steht senkrecht ein Stempel, der seinerseits einen Unterzug, einen Querbalken abstützt, der unter der Kellerdecke liegt. Zum Anpressen des Stempels gegen den Unterzug werden unter dem Stempel zwei Hartholzkeile getrieben. Schräg eingeschlagende Bauklammern dienen dazu, dem Stempel einen festen Halt zu geben.

Quelle: Die Sirene – Novemberheft 1939 – Nr 24 / Abschrift und Übersetzung aus dem Altdeutschen: Kai Ohlenbostel